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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 31.05.2004, 20:25
Walker Walker ist offline
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Walker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Man kann zu Spielen auch einen OSR vom Verband bestellen, allerdings muss man dann für den auch die Kosten tragen.
Aber DIE Lösung gibt es da wohl nicht.

Andererseits scheinen die TT-Spieler grösstenteils gute Menschen zu sein, denn wer spielt heute noch mit dem verbotenen Curl ?
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  #12  
Alt 31.05.2004, 21:28
fritc fritc ist offline
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fritc ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

der 1. Schritt ist: den Gegner auffordern regelgerechtes Material zu verwenden, da ansonsten Protest eingelegt wird.

Er hat nun die Möglichkeit den Schläger zu wechseln oder mit dem verbotenen weiterzuspielen. Dies wird er sich natürlich genau überlegen, denn jetzt trägt er (bzw. seine Mannschaft) das Risiko das gesamte Mannschaftsspiel aberkannt zu bekommen.

Sollte er dann trotzdem mit dem verbeotenen weiterspielen gleich schriftlich Protest auf dem Spielbericht vermerken. Nach beendigung des Mannschaftsspieles kann das weitere Vorgehen mit dem Klassenleiter usw. besprochen werden.

Vorteilhaft wären sicher Bilder und natürlich neutrale Zeugen. Die sofortige tel. benachrichtigung des Klassenleiter kann auch ins Auge gefasst werden. Vielleicht kann der sogar noch kurzfristig eine Verbandsaufsicht kommen lassen oder er kommt selber.

Möglichkeiten gibt es sicher einige. Und der BE-Spieler wird sich zweimal überlegen ob er dann noch BE spielt.
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  #13  
Alt 01.06.2004, 10:01
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von fritc
Er hat nun die Möglichkeit den Schläger zu wechseln oder mit dem verbotenen weiterzuspielen. Dies wird er sich natürlich genau überlegen, denn jetzt trägt er (bzw. seine Mannschaft) das Risiko das gesamte Mannschaftsspiel aberkannt zu bekommen.
Deine Idee hat nur leider einen kleinen Schönheitsfehler: wenn ein Spieler mit verbotenem Material antritt und sich weigert, Abhilfe zu schaffen, so ist er für das entsprechende Spiel zu disqualifizieren (nicht für den Mannschaftskampf). Insofern können im Nachhinein nur die Spiele des betreffenden Spielers verloren gewertet werden, nicht aber automatisch der ganze Mannschaftskampf.

Im TTVWH gibt es in den Ausführungsbestimmungen noch die Regelung, dass bei Protesten so lange weitergespielt werden muss, dass auch ohne Berücksichtigung der protest-"belasteten" Spiele eine Mannschaft den zum Sieg nötigen Punkt erringt bzw. bis alle Spiele gespielt wurden. Somit ist sichergestellt, dass - unabhängig von der Wertung der "Protest-Spiele" der Mannschaftskampf beendet wurde.
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  #14  
Alt 01.06.2004, 11:49
Jancsi Jancsi ist offline
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Jancsi ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

(1) Den Spieler auffordern, seinen Belag zu wechseln.

(2) Bei Ablehnung Versuch unternehmen, den Belag mit Digikamera o.ä. abzufotografieren.

(3) Bei Weigerung des Spielers, das Fotografieren zuzulassen, das Spiel gegen den Spieler mit verbotenem Belag zu Ende spielen und dann in den Spielberichtsbogen einen Protesttext mit in etwa folgendem Wortlaut hineinschreiben:

"Der Spieler x spielte den nicht zugelassenen Belag y. Nachdem der Spieler meiner Aufforderung, den Belag zu wechseln, nicht nachkam, unternahm ich den Versuch, den Belag zu Beweiszwecken mit einer Kamera abzufotografieren. Der Spieler x sträubte sich jedoch gegen das Abfotografieren, um den verbotenen Belag weiterhin spielen zu können. Ich fordere Sie hiermit auf, mein Spiel gegen den Spieler x als gewonnen für mich zu werten, zumal am Spielort genügend Zeugen anwesend waren, die den verbotenen Belag von Spieler x zweifelsfrei identifizierten."

Spätestens nach solch einem Protest sollte ein guter Staffelleiter Maßnahmen gegen den Spieler x einleiten (wenn er auch das Spiel mangels Beweisen nicht als verloren für ihn wertet) und eventuell eben auch mal ein Besuch bei einem Spiel des betreffenden Vereins vornehmen (am besten ohne Vorankündigung und unmittelbar vor dem Spiel, so dass Spieler x nicht mehr umdisponieren kann . Einmal in der Saison sollte das von einem Staffelleiter nicht zu viel verlangt sein.


Gruß,

Jancsi
__________________
Tue Gutes und red' drüber!

Geändert von Jancsi (01.06.2004 um 11:52 Uhr)
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  #15  
Alt 01.06.2004, 12:00
Benutzerbild von klugscheisser
klugscheisser klugscheisser ist offline
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klugscheisser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von Jancsi
Ich würde folgendermaßen vorgehen:



(3) Bei Weigerung des Spielers, das Fotografieren zuzulassen, das Spiel gegen den Spieler mit verbotenem Belag zu Ende spielen und dann in den Spielberichtsbogen einen Protesttext mit in etwa folgendem Wortlaut hineinschreiben:

Gruß,

Jancsi

Den Protest mus man --vor-- dem Weiterspielen mit genauer Uhrzeit auf dem SBB vermerken - und dann erst "unter Protest" weiterspielen.
__________________
Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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  #16  
Alt 01.06.2004, 12:06
Volkmar Volkmar ist offline
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Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von Jancsi
"Der Spieler x spielte den nicht zugelassenen Belag y. Nachdem der Spieler meiner Aufforderung, den Belag zu wechseln, nicht nachkam, unternahm ich den Versuch, den Belag zu Beweiszwecken mit einer Kamera abzufotografieren. Der Spieler x sträubte sich jedoch gegen das Abfotografieren, um den verbotenen Belag weiterhin spielen zu können. Ich fordere Sie hiermit auf, mein Spiel gegen den Spieler x als gewonnen für mich zu werten, zumal am Spielort genügend Zeugen anwesend waren, die den verbotenen Belag von Spieler x zweifelsfrei identifizierten."

Spätestens nach solch einem Protest sollte ein guter Staffelleiter Maßnahmen gegen den Spieler x einleiten (wenn er auch das Spiel mangels Beweisen nicht als verloren für ihn wertet) und eventuell eben auch mal ein Besuch bei einem Spiel des betreffenden Vereins vornehmen (am besten ohne Vorankündigung und unmittelbar vor dem Spiel, so dass Spieler x nicht mehr umdisponieren kann . Einmal in der Saison sollte das von einem Staffelleiter nicht zu viel verlangt sein.
Allein schon diese Begründung enthält genug Anhaltspunkte, um Dir außerhalb des TT eins reinzuwürgen. Und gegenüber dem Staffelleiter taugt sie auch nichts.

1. Du unterstellst als Tatsache, dass ein Spieler mit einem verbotenen Belag spielt. Allenfalls kannst Du der Ansicht sein, dass der Belag, mit dem der Spieler gespielt hat, verboten oder besser nachbehandelt, also unzulässig, war.

2. Der Spieler ist nicht verpflichtet, seinen Belag bzw. seinen Schläger fotografieren zu lassen. Ergo kannst Du daraus auch keine Schlussfolgerung ziehen, dass der Belag verboten war.

3. Deine Zeugen sind nichts wert. Denn Deine Zeugen können lediglich bestätigen, dass der Spieler mit einem Belag gespielt hat, den Du oder ein anderer für verboten gehalten hast. Deine Zeugen erbringen keinen Beweis dafür, dass der Belag tatsächlich verboten oder unzulässig war.

4. Ein "normaler" Staffelleiter wird aufgrund dieser Stellungnahme dies tun: Nichts. Der wird sich nämlich nicht in eine Auseinandersetzung reinhängen, in der er am Ende der Dumme ist.

5. Stattdessen wird er Dich auf die Regeln verweisen und Dir empfehlen, im Rückspiel auf Kosten Deines Vereins einen geprüften OSR anzufordern. Und wenn der dann den Belag für zulässig hält, hast Du wieder mit Zitronen gehandelt.

Nicht falsch verstehen, bitte: Aber das Regelwerk bietet abseits von den Befugnissen des OSR praktisch keine Möglichkeit, da etwas zu machen.

Gruß, Volkmar
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  #17  
Alt 01.06.2004, 12:26
Benutzerbild von tstollen
tstollen tstollen ist offline
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tstollen ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von Volkmar
Allein schon diese Begründung enthält genug Anhaltspunkte, um Dir außerhalb des TT eins reinzuwürgen. Und gegenüber dem Staffelleiter taugt sie auch nichts.

1. Du unterstellst als Tatsache, dass ein Spieler mit einem verbotenen Belag spielt. Allenfalls kannst Du der Ansicht sein, dass der Belag, mit dem der Spieler gespielt hat, verboten oder besser nachbehandelt, also unzulässig, war.

2. Der Spieler ist nicht verpflichtet, seinen Belag bzw. seinen Schläger fotografieren zu lassen. Ergo kannst Du daraus auch keine Schlussfolgerung ziehen, dass der Belag verboten war.

3. Deine Zeugen sind nichts wert. Denn Deine Zeugen können lediglich bestätigen, dass der Spieler mit einem Belag gespielt hat, den Du oder ein anderer für verboten gehalten hast. Deine Zeugen erbringen keinen Beweis dafür, dass der Belag tatsächlich verboten oder unzulässig war.

4. Ein "normaler" Staffelleiter wird aufgrund dieser Stellungnahme dies tun: Nichts. Der wird sich nämlich nicht in eine Auseinandersetzung reinhängen, in der er am Ende der Dumme ist.

5. Stattdessen wird er Dich auf die Regeln verweisen und Dir empfehlen, im Rückspiel auf Kosten Deines Vereins einen geprüften OSR anzufordern. Und wenn der dann den Belag für zulässig hält, hast Du wieder mit Zitronen gehandelt.

Nicht falsch verstehen, bitte: Aber das Regelwerk bietet abseits von den Befugnissen des OSR praktisch keine Möglichkeit, da etwas zu machen.

Gruß, Volkmar
Endlich mal eine klare Juristenaussage.
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  #18  
Alt 01.06.2004, 17:11
Jancsi Jancsi ist offline
Master Of Chopping
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Jancsi ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von Volkmar
Allein schon diese Begründung enthält genug Anhaltspunkte, um Dir außerhalb des TT eins reinzuwürgen. Und gegenüber dem Staffelleiter taugt sie auch nichts.

1. Du unterstellst als Tatsache, dass ein Spieler mit einem verbotenen Belag spielt. Allenfalls kannst Du der Ansicht sein, dass der Belag, mit dem der Spieler gespielt hat, verboten oder besser nachbehandelt, also unzulässig, war.

2. Der Spieler ist nicht verpflichtet, seinen Belag bzw. seinen Schläger fotografieren zu lassen. Ergo kannst Du daraus auch keine Schlussfolgerung ziehen, dass der Belag verboten war.

3. Deine Zeugen sind nichts wert. Denn Deine Zeugen können lediglich bestätigen, dass der Spieler mit einem Belag gespielt hat, den Du oder ein anderer für verboten gehalten hast. Deine Zeugen erbringen keinen Beweis dafür, dass der Belag tatsächlich verboten oder unzulässig war.

4. Ein "normaler" Staffelleiter wird aufgrund dieser Stellungnahme dies tun: Nichts. Der wird sich nämlich nicht in eine Auseinandersetzung reinhängen, in der er am Ende der Dumme ist.

5. Stattdessen wird er Dich auf die Regeln verweisen und Dir empfehlen, im Rückspiel auf Kosten Deines Vereins einen geprüften OSR anzufordern. Und wenn der dann den Belag für zulässig hält, hast Du wieder mit Zitronen gehandelt.

Nicht falsch verstehen, bitte: Aber das Regelwerk bietet abseits von den Befugnissen des OSR praktisch keine Möglichkeit, da etwas zu machen.

Gruß, Volkmar
Gratulation
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  #19  
Alt 01.06.2004, 17:14
Michael Moore Michael Moore ist offline
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Michael Moore ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Talking AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Für den fall , dass man auf Hardcoreregelignoranten trifft , immer nen starken Langhaarschneider in der Sporttasche mitführen !


MfG MM
__________________
Michael Moore, der Wahrheit verpflichtet !
Fush Buck !!!!!!!
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  #20  
Alt 02.06.2004, 11:08
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
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Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie reagieren bei verbotenem Material?

Zitat:
Zitat von OSR
Zeugen bringen ebenfalls nichts, denn dann steht Aussage gegen Aussage > In dubio pro reo.
Das ist nicht ganz richtig. Wenn ich Zeugen habe, steht eben nicht mehr Aussage gegen Aussage. Folglich auch kein "Im Zweifel für den Angeklagten".
Tatsächlich ist das jedoch sehr problematisch. Deswegen: Weiterspielen unter Protest. Und wenn das mehrmals passiert, wird sich ein Staffelleiter schon denken können, wer Recht hat(te).
__________________
Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
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