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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
Zitat:
Zwischen Holz und Belag? Dann panscht du den an sich zugelassenen Kleber, wodurch er seine Zulassung verliert. Zwischen Noppengummi und Schwamm? Dann veränderst Du den Belag auf nicht-zulässige Weise (Nachbehandlung gilt nicht nur für die Oberfläche). Siehe auch Stichwort Lösungsmittelkonzentration usw. |
#12
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
also, man spritzt das benzin zwischen das obergummi des belages und den schwamm
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#13
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
Zitat:
gruß Patrick
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inaktiv ... |
#14
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
Zitat:
wers mal ausprobieren will :: Waschbenzin/Reinigungsbenzin-> max. 3.90 der liter im baumarkt Spritze-> *fast nichts*€ in der Apotheke.. 6 ml spritzen richen völlig aus
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inaktiv ... |
#15
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
die argumentation das es nicht verboten ist finde ich schlüssig und nachvollziehbar, ergo für mich prinzipiell erlaubt.
ABER: für die Gültigkeit eines Schlägers wird doch nicht der kleber überprüft, sondern der Schläger wird auf seine Lömi Emission getestet (wir errinern uns an die Fälle, wo die Pros wegen nicht gut durchgelüfteter Beläge Disqualifiziert wurden). Bei so einer Überprüfung würde ein auf diese Art und Weise behandelter Schläger sicherlich durchfallen, also gilt um Umkehrschluss, das der Schläger nicht erlaubt ist. Ist zwar argumentatorisch nicht einwandfrei, aber ist gängige Praxis bei Int. Turnieren
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"Nun, ich habe vor, sie [die Welt] zu erforschen, ohne sie vorher zu definieren! Richard P. Feynman |
#16
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
Jetzt habe aber auch mal paar fragen!:
-was bringt es(geschrieben,wurde das es wie extremes Frischkleeben reagiert) .heisst das,das der spin gesteigert,geschw.erhöht,.......das kann ich mir ja noch vorstellen,aber Sound is da nix,oder? -wie lang hält der Effekt? gruss,Alex
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den geilsten Sound macht immer noch die Hand ach ja, dann geht's schneller: Vh: Sriver EL 2.1 - Holz: off holz - Rh: Sriver L 1.9 |
#17
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
also der effekt ist wie du sagst beim extremen frischkleben, sound ist auch richtig satt, effekt hält je nachdem wieviel du spritzt an, hält aber nicht unbedingt so lange wie frischkleben, da waschbenzin aber billiger ist, kann man auch oft nachspritzen
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#18
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
Tag.
Endlich ein passender und halbwegs aktueller Thread! Bitte bitte zeig mir doch Einer nen Link wo ich mir die genauen Regeln bezüglich Beläge behandeln runterladen kann. Ich find den Quatsch einfach nicht. Ich meine jetzt nicht die 5 Zeilen von Tischtennis.de von wegen Schlägerblatt muss ganz mit Belag bedeckt sein usw... Ich meine den Text in dem z.B steht: "so und soviele Noppen dürfen fehlen damit der Belag noch legal ist".
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Wir sind keine Schüler Ma´am, wir sind die Ramones! Wissen ihre Eltern das sie die Ramones sind? |
#19
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
Zitat:
- es bringt einen enormen spin und tempo zuwachs der nach "dosis" 30min. -> 6ml 2std. -> 20 ml so ungefähr andauert... zum sound.... wenn du frischkleber bist dann kauf dir einen neuen belag am besten weicher schwamm und kleb ca. 12 schichten energy drauf... dann wirst du so den sound haben den du bei 12 ml hast... ahja nochwas zum effekt das obergummi ist danach enorm gespannt und die noppen sind richtig aufgequollen..sieht man auch sehr gut..bei einem bryce vom vereinskollegen sind riesige locher in der mitte entstanden weil er mal gucken wollte was geht *gg* es ging ziemlich viel nur der belag war danach zu entsorgen... gruß PAtrick
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inaktiv ... |
#20
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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
@Pinguin
wie schon beschriebem. Oberlage eines Belages ist die Rote bz Schwarze Schicht, Unterlage der Schwamm.... Ergo keine Kleberfunktion bzw Misachung mit dem Kleber... Bei der nachträglichen Veränderung stimme ich dir zu...habe ja oben auch schon geschrieben das man das wenn auch nicht zweifelsfrei so auslegen kann...Aber die Veränderung der Spieleigenschaften ist vergleichbar mit der durch das Frischkleben und diese ist erlaubt-ergo wenn man diese erlaubt wieso sollte man dann eine andere mit gleicher Wirkung(mehr spin und speed in gleicher menge ) verbieten können. Wie will ich das festlegen: Beispiel: Ein Original Belag hat speed und spin 100% durch FRischkleben hat er 20% jeweils mehr. Durch spritzen ebenso... Was nun...wie soll ein SR das prüfen...selbst wenn er diese Abweichung messen könnte und würde stellt er fest: AHA eine starke Abweichung zum ursprünglichen Belag. Das ist nicht zulässig-aber diese würde er in beiden Fällen ja feststellen also sowohl kleben was auch eine starke nachträgliche Veränderung der Belageigenschaften zur folge hat müßte er untersagen bzw den Schläger nicht zulassen und spritzen ebenso. ...Ich habe also keinen Vorteil in der Eigenschaft der Beläge bei gespritzten zu dick geklebten Belägen @Lösungsmittelkonzentration....Was noch zu zeigen wäre wobei ich noch bei keinem 2.Liga Spiel ein solches Gerät gesehen habe..Zur Konzentration (Muß ich bei Gelegenheit mal messen lassen zum Spaß) kann ich nur vermuten. Bei 6ml je seite und einem "normalen" nicht hochkonzentrierten Benzin könnte die Menge der Konzentration evtl auch nicht höhher sein als wenn ich da 25-30ml kleber drauf geschüttet habe...wie gesagt ne Vermutung Problem dabei dann natürlich in unteren Klassen (und was heißt schon untere Klassen bei nem 2. Ligaspiel...) dort stehen solche Geräte zur Messung nicht zur Verfügung....
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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