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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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Vereinszusammenschlüsse sind wie Organtransplantationen: Ein Toter (früher oder später im TT) bleibt zurück. Aber es ist halt die einzige Möglichkeit, die Reste eines Vereins in die meist morbide Hülle eines anderen Vereins einzubringen und Klassenplätze vorläufig zu erhalten. Bei Jugendlichen ist es bei entsprechender km-Entfernung sowieso der Tod. Denn z.B. zwei Stunden Fahrt für eine Stunde Training zahlt sich nicht aus. Meist sind also andere als die angegebenen Gründe die wahren. Verzeiht die "harte" Ausdrucksweise - aber die Wahrheit muß man auch ertragen.
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#12
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Zitat:
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#13
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Zu dem Thema Spielgemeinschaften möchte ich kurz mitteilen, dass in Bayern ab dieser Saison Spielgemeinschaften auf Kreisebene zulässig sind. Dies gilt auch bei den Herren bzw. Damen.
Die genaue Richtlinie dazu findet Ihr im Anhang (leider unformatiert). Zu Zusammenschlüssen im allgemeinen, dh. aus zwei Vereinen wird einer, möchte ich noch anmerken, dass dies bei uns im Spielkreis einmal vorgekommen ist. Es hat aber nicht lange gedauert, dann war gar kein Verein mehr da. Dies hat aber im großen und ganzen daran gelegen, dass sich manche Spieler untereinander nicht verstanden haben und dadurch eine große Unruhe in den neuen Verein gekommen ist. Schlußfolgerung daraus ist, dass ein Zusammenschluss nur dann klappen kann, wenn sich die Spieler untereinander sowieso schon "grün" sind und auch alle Spieler dahinter stehen.
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Es geht nichts über eine Rückhandpeitsche. |
#14
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Mein Verein ist aus drei Vereinen entstanden. Wir wollten die Zeit bis zum Bau der Sporthalle überbrücken. Die Erfolge blieben nicht aus. Mittlerweile hat der Verein nicht mehr Mannschaften, als früher jeder Teilverein.
Alle mir bekannten Zusammenschlüsse haben dem TT - Sport langfristig nichts gebracht. |
#15
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Wo steht denn in der WO, dass SG nicht erlaubt sind. Die Aussage stimmt so nicht. Die WO des DTTB äußert sich zu dieser Thematik überhaupt nicht ! SG sind also vom jeweiligen Landesverband zu regeln. Der Norddeutsche TTV, der allerdings ein Regionalverband ist, erwähnt in seiner SPO die Zulassungsbedingungen für seine Spielklassen, also Regialliga und Oberligen.
Der TTVNiedersachsen äußert sich ebenfalls nicht in seinen AusführungsBestimmungen (AB) zur WO des DTTB. Der Beirat des TTVN lehnt tendenziell SG ab, hat darüber aber keinen Beschluß gefaßt, sodass hier die formale Situation unklar ist. Außerdem existieren SG in Niedersachsen. Die bekannteste dürfte die TTG Nord-Holriem sein. Der TSV Bemerode und der TSV Kirchrode (benachbarte Stadtteile Hannovers) kooperieren seit acht Jahren im Jugendbereich. Ausgangslage waren jeweils 2 Mannschaften im Jugendbereich. Zur Saison 2001/02 werden sieben oder acht Mannschaften gemeldet. Die höchste Jungenmannschaft startet dabei in Verbandsjugendliga (!). Da ja keine SG genehmigt werden, starten alle Mannschaften auf Landes-/Bezirksebene für den TSV Bemerode. Auf Keisebene laufen sie auch offiziell als SG, denn der KuSV Hannover hat die SG genehmigt. confused: Sobald die Jugendlichen in die Erwachsenenklasse wechseln , starten sie für Ihren Stammverein. Bislang funktioniert die Kooperation ganz hervorragend. Für Vereine in der Großstadt ist eine SG ein geeigenetes Mittel für effektivere Jugendarbeit. Die Diskussion über Jugendarbeit halte ich für sehr wichtig. Auf eine erfolreiche Saison ! Gruß Hansi Teille : |
#16
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Unter einer Spielgemeinschaft verstehe ich eine Mannschaft, die aus Spieler(inne)n besteht, die eine Spielberechtigungen für unterschiedliche Vereine/Abteilungen besitzen.
Laut WO ist dies jedoch nicht erlaubt. Wenn Verbandsinstanzen dies dulden, ist das nicht mehr als vernünftig, aber formalrechtlich angreifbar. Wie das versicherungsrechtlich aussieht (z.B. Sportunfall) muss meiner Ansicht nach ebenfalls geklärt werden. Ich halte die Praxis der JSG für sehr vernünftig, aber wenn das Regelwerk den Dingen entgegensteht muss man das Regelwerk anpassen und nich ignorieren sonst steht irgendwann Ärger ins Haus. (Beispielsweise: Eine JSG würde in der Niedersachsenliga zu starten versuchen) Wenn Spieler jedoch formal den Verein wechseln, dann wäre die Sache einwandfrei. Geändert von mh (09.08.2001 um 07:44 Uhr) |
#17
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Spieler, die in einer Mannschaft spielen, die als SG startet, spielen nicht für zwei Vereine. Sie habe eine ! Spielberechtigung als Stammspieler für Ihren Verein und spielen auch nicht in zwei verschiedenen Mannschaften. Damit ist aber dem Abschnitt B 1.3 der WO des DTTB genüge getan !
Den Begriff Spielgemeinschaft oder ähnliches wird in der WO an keiner Stelle erwähnt. Es steht auch nirgendwo, dass eine Mannschaft nur aus Spielern eines Vereines gebildet werden muß, was durchaus nachvollziehbar wäre. Als Umkehrschluß kann eine SG eigentlich grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Allerdings wäre eine Art DB für SG durchaus hilfreich und sinnvoll ! Hansi Teille |
#18
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In Abschnitt E1 steht aber ausdrücklich, dass die Meisterschaften nur für Vereinsmannschaften durchgeführt werden.
Hier müsste meiner Meinung nach eine Erweiterung durchgeführt werden. Offene Fragen hierzu: z.B Jugendersatzgestellung für welche Mannschaft? Wenn aus der Teilnahme Vorteile im Aktivenbereich entstehen: Welcher Verein ist der Nutzniesser? |
#19
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wir haben mit unserm verein einen zusammenschluss vor 2 jahren mitgemacht.
ein kleiner verein (20 mitglieder oder sowas - ein einzige mannschaft in der voruntersten klasse) stand vor dem bakrott und der hat sich dann halt aufgelöst und alle mitglieder dieses vereins sind von unserm verein aufgenommen worden. die spieler sind mit 2 spielern von uns verstärkt worde und spielten fast in der selben besetzung in der untersten liga (mussten ja dort anfangen, als neuen mannschaft). sind ganz deutlich erster geworden und somit wieder aufgestiegen. aber das ganze ist wohl kaum mit einem richtigen vereinszusammsnchluss zu vergleichen, da es siche eben nur um 6 oder 7 aktive spieler gehandelt hat. |
#20
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Es muss unterschieden werden zwischen Fusion, Anschluss und Spielgemeinschaft. Für die ersten beiden Vorgänge wird jeder Verband seine Regelungen haben; ebenso wird jeder Verband selbst für sein Gebiet geregelt haben, ob er Spielgemeinschaften zulässt.
Eine allgemeingültige Antwort kann also hier von niemandem gegeben werden. Es müsste präzise gefragt werden, bezogen auf einen Landesverband. |
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