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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 25.05.2007, 14:01
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Nur weil ein Belag als NI ider long usw. geführt wird, bedeutet es doch nicht, dass er auch so genutzt werden muss, zumindest kenne ich keine entsprechende Regel.
Ich schon. Hierzu der Originaltext der Regel B 2.1.3 (= 3.2.1.3):
"The covering material on a side of the blade used for striking the ball shall be of a brand and type currently authorised by the ITTF..." . Hierbei ist "type" genau der Begriff, unter dem auf der Belagliste die Möglichkeiten "In" und "Out" auftauchen.

Die Nutzung eines NI-Belages als NA oder umgekehrt ist somit verboten.

In der deutschen Übersetzung von B 2.1.3 steht nur "Beläge, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen". Daher ist es nicht so leicht zu finden - der Originaltext ist da genauer.
__________________
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  #12  
Alt 26.05.2007, 08:13
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Ich schon. Hierzu der Originaltext der Regel B 2.1.3 (= 3.2.1.3):
"The covering material on a side of the blade used for striking the ball shall be of a brand and type currently authorised by the ITTF..." . Hierbei ist "type" genau der Begriff, unter dem auf der Belagliste die Möglichkeiten "In" und "Out" auftauchen.

Die Nutzung eines NI-Belages als NA oder umgekehrt ist somit verboten.

In der deutschen Übersetzung von B 2.1.3 steht nur "Beläge, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen". Daher ist es nicht so leicht zu finden - der Originaltext ist da genauer.
Danke, Du hast es noch genauer gemacht.....
ich wollte gerade den Link zu der Belagliste hier hin stellen.
In der Liste stehen die Bläge gemäß Ihrer Zulassung.

Da steht eben auch ----> in <---- oder eben ----> out <----- und damit
ist auch klar, wie herum die Beläge eingesetzt werden sollen und dürfen...
eben nur gemäß der Zulassung.

Es gab mal Sriver L und Sriver S in einem Belag.
der hatte zwei Schriftfelder und konnte eben auch
um 90° versetzt aufgeklebt werden.


Für diese Idee den Belag falsch herum aufzukleben müßte es ja eine
neue Belagsparte geben.... in/out oder so. Aber wer will das schon.
(Oder einfacher: Die Beläge müßten bei <in> und bei <out> gelistet sein.)

Und ein wenig gestichelt:
Wer weiß, wie lange es noch Noppenbeläge gibt
bei den Regelmöglichkeiten unserer Vertreter....
__________________
vG,
. . . wW

--
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  #13  
Alt 26.05.2007, 08:28
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen
...
Und ein wenig gestichelt:
Wer weiß, wie lange es noch Noppenbeläge gibt
bei den Regelmöglichkeiten unserer Vertreter....
Ui, weder out, long, noch in? DAS wäre wirklich mal was neues
__________________
Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben.
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  #14  
Alt 26.05.2007, 09:41
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?

Zitat:
Zitat von wfox Beitrag anzeigen
Ui, weder out, long, noch in? DAS wäre wirklich mal was neues
Ich will doch auch mal einfach so ein nicht bestätigtes Gerücht raus hauen

Wobei...... Noppen <in> bleibt wohl.... denn da gehören die ja auch hin ;-)
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  #15  
Alt 26.05.2007, 16:05
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Ich schon. Hierzu der Originaltext der Regel B 2.1.3 (= 3.2.1.3):
"The covering material on a side of the blade used for striking the ball shall be of a brand and type currently authorised by the ITTF..." . Hierbei ist "type" genau der Begriff, unter dem auf der Belagliste die Möglichkeiten "In" und "Out" auftauchen.

Die Nutzung eines NI-Belages als NA oder umgekehrt ist somit verboten.

In der deutschen Übersetzung von B 2.1.3 steht nur "Beläge, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen". Daher ist es nicht so leicht zu finden - der Originaltext ist da genauer.
Es nützt also nichts lesen zu können, man muss auch noch internationales Recht studiert haben. Mit Englisch 5 hat man bei den TT-Regeln scheinbar keine Chance.
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  #16  
Alt 26.05.2007, 16:09
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen
Und ein wenig gestichelt:
Wer weiß, wie lange es noch Noppenbeläge gibt
bei den Regelmöglichkeiten unserer Vertreter....
Es wird immer Noppenbeläge geben, die Feiglinge verstecken ihre Noppen nur innen.
Dass unsere Vertreter aber unsere Vertreter sind, und dass sie Regelmöglichkeiten haben bezweifel ich.
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  #17  
Alt 26.05.2007, 16:12
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AW: Darf man Beläge falschrum kleben?

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen
Ich will doch auch mal einfach so ein nicht bestätigtes Gerücht raus hauen

Wobei...... Noppen <in> bleibt wohl.... denn da gehören die ja auch hin ;-)
Ich stehe zu den Noppen, darum zeige ich sie auch.
Nun gebe ich zu, dass auch ich etwas feige geworden bin. Doch eventuell spiele ich bald wieder auf beiden Seiten mutig mit NA.
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