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Umfrageergebnis anzeigen: Relegation in Mittelfranken (ja/nein) | |||
Ja (Relegation einführen) | 25 | 83,33% | |
Nein (alles lassen wie bisher) | 5 | 16,67% | |
Teilnehmer: 30. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Relegation in Mittelfranken
Hallo Tim,
ich denke und würde für ein "JA" in Richtung Relegation stimmen. Pro: + es werden schneller Ligen durchgemischt -> steigert die Attraktivität gegen neue Gegner zu spielen + 100% dominaten Teams die "durchmarschieren" machen die Liga langweilig - somit hat der 2te auch eine Chance + Vereine die sich nur durchhangeln, sind stärker hinsichtlich Abstiegskampf gefordert + "Pokalspiel" Charakter + Wer nicht an der Relegation teilnehmen will sollte dies VOR der Saison off. kundtun und es wird in TT-Liga gekennzeichnet (damit sollte der 3te die Chance bekommen) Contra: - Logistik (wobei hier könnte man einen/zwei zentrale Ausrichter suchen der diese Spiele im Raum Mittelfranken an einem / zwei WE ausrichtet) - Releg.-Spiele MUESSEN vor Wechselschluss gespielt werden Insgesamt kann ich nicht verstehen was dagegen spricht. All die Diskussionen "wenn und aber" ... sind nicht relevant. Die Relegation gibt den Zweiten eine Chance - wer diese nicht nutzen will oder kann hat entweder Pech gehabt oder ist im Sinne eines "Finals" schlechter und hat verloren. Schließlich hatte die Mannschaft nach der alten Regelung vorher auch nicht die Chance gehabt aufzusteigen. Frage wäre sicherlich noch eine Klärung und ein klares und verständliches Regelment wie dann eine "nachträgliche" Aufstiegsregelung aussieht. Ich verweise hier auf die langen Diskussionen hinsichtlich der Bayenliga/Landesliga Rele und Rückzug mit Windsbach/Ansbach/Tegernheim 2 etc. Ich denke solche Prozess und Regelungen muessten etwas für den normalen, weniger involvierten Vereinsspieler, klarer dargestellt werden. Alle Gute bei der Abstimmung. Gruss Lupo Geändert von Wolfram.Lipp (24.11.2009 um 10:27 Uhr) |
#12
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AW: Relegation in Mittelfranken
@ lupo
Ich bin auch für die Einführung von Relegationsspielen auf Bezirksebene in Mittelfranken. Die Regelungen die Du anmahnst existieren doch schon, (siehe nachfolgend DfB für Relegationsspiele). Sicherlich kann man an der ein oder anderen Stelle Verbesserungen vornehmen. Die von Dir angesprochene Unsicherheit kam doch vor allem deshalb zustande, weil die Sportgerichte unterschiedliche Urteile gefällt haben. @AxelG Falls die Relegation eingeführt werden sollte, erfordert dies halt dann ein umdenken bei den Spielern. Die Relegation gehört dann zur Saison. Die Teilnahme daran ist zudem freiwillig. Die Termine für die Relegationsspiele stehen schon vor dem ersten Saisonspiel fest. Man könnte hier gleich das erste Wochenende nach dem letzten Spieltag hernehmen. Ebenso steht der Austragungsmodus fest. Somit kann das Argument, ich habe keine Zeit nicht greifen. Wie oft wurde schon bemängelt, dass Mannschaften zum Saisonende nicht mehr antreten, weil es um "nichts" mehr geht. Durch die Einführung einer Relegation ist meiner Meinung nach wesentlich länger für Spannung gesorgt. Durchführungsbestimmungen für Aufstiegsspiele (Relegation) vom 24. April 2008 zuletzt geändert am 4. Juli 2009 A Allgemeines Die hier beschriebenen Durchführungsbestimmungen modifizieren bzw. ergänzen, falls die jeweilige Ebene (Verband, Bezirk, Kreis) dies festgelegt hat, die Punkte G 2 bis G 5 der Wettspielordnung der für die jeweilige Ebene geführten Ligen. Das Verfahren des Relegationsaufstiegs soll fakultativ auf allen Ebenen (Verband, Bezirk und Kreis) eingeführt werden können, wahlweise auch nur für den Herren-, Damen-, Jungen- bzw. Mädchen-Spielbetrieb. Über die Einführung sowie die Art der Relegation entscheidet für die Verbandsebene (Verbandsligen) der Vorstand Sport, für die jeweilige Bezirksebene (Bezirksligen) der zuständige Bezirksvorstand und für die Kreisebene (Kreisligen) der jeweilige Kreisvorstand. Die Entscheidung des zuvor genannten Gremiums muss den Vereinen vor Beginn der Mannschaftsmeldung bekannt gemacht werden (Hinweis auf Homepage, Rundschreiben etc.). Über Art und Umfang der Informationen entscheidet das zuständige Gremium. B Verfahrensbestimmungen 1. Nach jeder Spielzeit steigen aus Spielgruppen mit 8 und mehr Mannschaften die beiden letzten, mit 7 und weniger Mannschaften die letzte Mannschaft ab. Sind 3 parallele Spielgruppen unterstellt, dann steigen 3 Mannschaften ab. 2. Jeder Meister erwirbt das Recht auf den Direktaufstieg in die nächst höhere Spielklasse (ausgenommen in die Bayernliga Jugend). Das Direktaufstiegsrecht ist auf den Meister beschränkt, ausgenommen bei einer eingleisigen Ligenstruktur. Dort steigt auch der Tabellenzweite direkt auf. In die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe steigen in jedem Fall mindestens zwei Mannschaften auf, im Falle von 3 unterstellten parallelen Spielgruppen mindestens 3 Mannschaften. Die Aufsteiger werden im Falle einer einzigen untergeordneten Spielklasse bzw. Spielgruppe in der Reihenfolge des Tabellenendstandes aus dieser entnommen. 3. Bedingt durch besondere Abstiegsverhältnisse, freiwillige Meldungen in tieferen Ligen und/oder durch Maßnahmen nach G 5 (zusätzlicher Aufstieg) kann sich die Zahl der Mannschaften einer Spielgruppe über den Sollstand erhöhen. In diesem Falle erhöht sich am Ende der Spielzeit die Zahl der Absteiger entsprechend. 4. Bei einer ein-, zwei- oder mehrgleisigen Ligenstruktur erhält die Mannschaft auf dem Tabellenplatz hinter den Direktaufsteigern gemäß Punkt 2 der untergeordneten Spielklasse das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde für die Auffüllung der nächst höheren Spielklasse. Diese Mannschaften tragen zusammen mit der letztplatzierten noch zu verbleibenden Mannschaft der aufzufüllenden Spielklasse die Relegation aus. 5. Die Relegationsspiele finden einheitlich unmittelbar nach Beendigung der Rundenspiele statt und sind im Rahmenterminplan und in der entsprechenden Spielklassenordnung der jeweiligen Ebene/Spielklasse festzuschreiben. 6. Die Relegationsspiele werden vom jeweiligen Spielleiter der aufzufüllenden Liga organisiert. Der verantwortliche Spielleiter leitet wenn möglich die Relegationsspiele persönlich. Im Verhinderungsfall lässt er sich von einem Fachwart vertreten. Alternativ bzw. zusätzlich kann auch ein neutraler Oberschiedsrichter eingesetzt werden. 7. Die Teilnahme an der Relegationsrunde ist freiwillig. Auf die Teilnahme verzichtende Mannschaften werden durch keine anderen Mannschaften ersetzt und für ein evtl. späteres Auffüllen einer Spielklasse nicht berücksichtigt. 8. An Relegationsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die in der Rückrunde in drei verschiedenen Mannschaftskämpfen im Verein mitgewirkt haben. Über Ausnahmen (Atteste, etc.) entscheidet der zuständige Spielleiter zusammen mit dem zuständigen Fachwart Mannschaftssport. 9. E/J-Spieler sind bei Relegationsspielen nicht einsatzberechtigt. Jugendliche mit Jugendfreigabe sind nur einsatzberechtigt, wenn die Erteilung der Jugendfreigabe zu Beginn der Rückrunde erfolgte. 10. Folgende Varianten hinsichtlich der Austragungsorte sind möglich: - alle Spiele finden auf „neutralem Boden“ statt - Austragung bei einem an der Relegation beteiligtem Verein (Losentscheid) - Heimrecht für die Mannschaft der übergeordneten Klasse - Heimrecht durch Losentscheid Über die Austragung entscheidet für die Verbandsebene der Vorstand Sport, für die Bezirksebene der jeweilige Bezirksvorstand und für die Kreisebene der jeweilige Kreisvorstand. Die Durchführung übernimmt der zuständige Spielleiter der aufzufüllenden Liga. 11. Falls das Heimrecht nicht vorher bereits gemäß Nr. 10 (Heimmannschaft ist Mannschaft A) bestimmt ist, wird vor jedem Beginn eines Spieles durch Los entschieden, welche Mannschaft die Wahl zwischen A und B hat. Der anwesende Fachwart oder OSR führt die Wahl durch. Bei Entscheidungsspielen wird der Sieger gemäß WO G 10 ermittelt. Ist auch die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Bällen gleich entscheidet das Los, welches vom anwesenden Fachwart bzw. OSR durchgeführt wird. 12. Für die Ermittlung der Reihenfolge der Mannschaften in die offiziellen Tabellen von Relegationsrunden findet WO G 9 Anwendung. 13. Die Spiele der ersten Relegationsrunde sind einheitlich an einem in Rahmenterminplan festgelegten Wochenende auszutragen. Die Spiele sollten vorrangig am Freitag oder Samstag ausgetragen werden. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Gremium. Die Spiele der eventuellen zweiten Relegationsrunde finden eine Woche später nach gleichem Verfahren statt. 14. Relegationsspiele werden, anders als in WO D 2 zur Auswahl, an zwei Tischen ausgespielt. Dabei sind nach Möglichkeit Boxen zu bilden und Zähltische mit Zählgeräten bereitzustellen. 15. Bei zwei teilnehmenden Mannschaften spielen diese den Relegationsaufsteiger untereinander aus. 16. Bei drei teilnehmenden Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt werden: - zunächst spielen die zwei Mannschaften der untergeordneten Ligen gegeneinander. Der Sieger spielt anschließend gegen die Mannschaft der übergeordneten Liga um den Relegationsaufstieg. - System „jeder gegen jeden“ Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium. 17. Bei vier teilnehmenden Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt werden: - K.-o.-System mit zwei ausgelosten Paarungen. Die beiden Sieger spielen den Relegationsaufsteiger untereinander aus. Die beiden Verlierer den Platz 3 und 4 der Relegationsrunde. - die teilnehmende Mannschaft der aufzufüllenden Liga spielt gegen den Sieger der im System „jeder gegen jeden“ ermittelten Sieger der restlichen Mannschaften - System „jeder gegen jeden“ Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium. 18. Bei mehr als vier Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt werden: - K.-o.-System, wobei evtl. Freilose an den Verein der höherklassigeren Liga vergeben werden - System „jeder gegen jeden“ Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium. 19. Der Sieger der Relegationsrunde erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg. Dieses Recht ist auf den Sieger beschränkt. 20. Sofern eine Spielklasse nach direktem Auf- und Abstieg, Relegationsaufstieg, freiwillige Meldung aus dieser Klasse in eine tiefere, Ausscheiden von Mannschaften (Verzicht) und Auffüllen der übergeordneten Liga noch nicht ihre Sollstärke gemäß G 1 erreicht hat, wird die Spielklasse in folgender Reihenfolge aufgefüllt: - Platz 2 der Relegationsrunde, - Mannschaften, die sich gemäß WO G 3 zusätzlich in die Liga einreihen ließen - Platz 3 der Relegationsrunde (falls ausgespielt) - Platz 4 der Relegationsrunde (falls ausgespielt) - bester Absteiger der aufzufüllenden Spielgruppe 21. Sofern die Spielklasse danach immer noch nicht ihre Sollstärke erreicht hat, wird gemäß WO G 5 (zusätzlicher Aufstieg) aufgefüllt, sofern noch nicht berücksichtigt. 22. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit zur Auffüllung sind Mannschaften, die gemäß WO G 7 während der Spielzeit zurückgezogen haben oder aus der Spielklasse gestrichen worden sind und Mannschaften, welche die Teilnahme an der Relegation verweigert haben. 23. Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Vorstand Sport am 24.04.2008 ratifiziert und treten mit Veröffentlichung in Kraft! |
#13
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AW: Relegation in Mittelfranken
Zitat:
Denn welche Mannschaften machen denn sowas? Eigentlich doch nur die, die bereits als letzter abgestiegen sind und keine Lust mehr haben sich eine "Klatsche" abzuholen, oder sehe ich das falsch? Mannschaften die Oben mitspielen, für die ist es in der Tat eine Chance. Aber für "Teams" die im Mittelfeld stehen und nix mehr nach oben oder unten geht, die werden weiterhin, ihrem Bestreben nach, antreten bzw. mit Ersatz antreten oder auch nicht. Denke soviel unterschiede wird es da nicht geben. Ich denke es kommt immer auf die Sichtweise an. Für die Relegation gibt es einige Pros aber auch Contras. Bin gespannt was am Ende rauskommen wird.
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VH: Bluestorm Z3 RH: Spinfire Soft |
#14
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AW: Relegation in Mittelfranken
Hallo,
erst mal danke ich allen die abgestimmt haben. Das Ergebnis der Abstimmung hat mich nicht überrascht, sondern bestätigt den von mir vermuteten Trend. Hier die Situation nach der heutigen Sportausschussitzung des Bezirks Mittelfranken: Der Sportausschuss ist für die Frage der Relegationseinführung nicht entscheidungsbefugt. Die Entscheidung fällt am 01.12. in einer weiteren Sitzung, an der dann auch die Kreisvorsitzenden teilnehmen. Die acht Kreisvorsitzenden haben dort jeweils 1-3 Stimmen (je nach Anzahl der Vereine im Kreis). Ingesamt entfallen auf die 8 Kreise 17 Stimmen. Der Bezirk hat darüber hinaus 4 Stimmen. Innerhalb des Bezirks war der Tenor heute Pro Relegation, da auch Tobias Weidner ein Verfechter der Relegation ist. Somit fehlen am 01.12. noch mindestens 7 Stimmen aus den Kreisen. Allerdings haben wohl in der Vergangenheit fast alle Kreisvorsitzenden (außer Ansbach) gegen die Relegation gestimmt, so dass am 01.12. mit einer Ablehnung zu rechnen ist. Es ist schon seltsam, dass die Kreisvorsitzenden über eine Regelungen die die Bezirksligen betreffen entscheidungsbefugt sind. Aber so ist nun mal die Satzung. Noch seltsamer finde ich, dass offenbar nach dem Motto verfahren wird: Hauptsache nichts ändern und alles so lassen wie es schon immer war. Die Meinung der Spieler (auf die es ja hauptsächlich ankommen sollte) scheint bisher sekundär gewesen zu sein. Bei einer Ablehnung gäbe es bei einer Sitzung im April 2010 nochmal die Chance die Relegation auf die Tagesordnung für die Saison 2010/11 zu setzen. Diesbezüglich wäre es dann erforderlich, dass die Bezirksligaspieler, die an der Einführung einer Relegation interesseiert sind, ihren jeweiligen Kreisvorsitzenden zu einem "ja" bei der Abstimmung bewegen. Vielleicht könnte man dies ja mit e-Mails, Umfragen, Abstimmungen u.a. erreichen. Grüße, Tim |
#15
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AW: Relegation in Mittelfranken
Hallo,
leider habe auch ich am 01.12. kein Stimmrecht bei der Sitzung. Dort werden die Stimmen wiefolgt verteilt: Kreisvorstände (8 Personen) 16 Stimmen. Die 16 Stimmen der Kreisvorsitzenden richten sich nach der Anzahl der Vereine innerhalb der Kreise. Bis auf Neustadt/Aisch (1 Stimme) und Nürnberg (3 Stimmen) haben alle anderen Kreise 2 Stimmen. Dazu kommen noch die Stimmen des Bezirksvorstandes (3 Stimmen). Zumindest war ich der Meinung, dass es nur 3 und nicht 4 Stimmen sind. Hier sieht man aber gleich deutlich, dass dort die Kreisvorstände das eigentliche sagen haben. Wenn man diese nicht überzeugt wird es wohl kaum zu einer Relegation innerhalb der Bezirksligen kommen. Wie schon angesprochen gibt es im April nochmals eine Chance (weitere Sitzung) wo eine Relegation für die Saision 2010/2011 beschlossen werden könnte. Bei dieser Sitzung sind aber wieder die gleichen Personen stimmberechtigt. Bis dahin müsste man sich etwas vernünftiges überlegen, wie man die Kreisvorsitzenden davon überzeugt, dass die Mehrheit der Spieler für eine Relegation ist. Eventuell könnte man in der Rückrunde Unterschriften der Bezirksligaspieler sammeln um diese dann den Kreisvorständen vorzulegen (nur eine Idee). Interessant finde ich dabei auch, dass es Kreisvorstände gibt, die innerhalb ihres Kreises auf der Versammlung von ihren Vereinen überstimmt wurden und dadurch auf Kreisebene eine Relegation durchführen müssen, aber bei der Abstimmung auf Bezirksebene trotzdem mit Nein stimmen. Sollte dies alles nichts bringen findet 2011 wieder ein Bezirkstag mit allen Vereinen statt. Dort könnte dann für die Saison 2011/2012 eine Relegation beschlossen werden, in dem die Vereinsvertreter mehrheitlich für die Relegation stimmen. Wie Tim schon geschrieben hat, bin auch ich ein großer Fan der Relegation, deswegen würde ich es schade finden, wenn weiter Saisions vergehen, ohne eine Relegation einzuführen. Gruß Tobias
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1. FC Schwand - Tischtennis |
#16
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AW: Relegation in Mittelfranken
Zitat:
WO G4 Zitat:
Zitat:
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#17
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AW: Relegation in Mittelfranken
Das ist ein sehr interessanter Hinweis. Ich werde das gleich mal so weitergeben.
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1. FC Schwand - Tischtennis |
#18
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AW: Relegation in Mittelfranken
Hallo,
ich halte das Forum für eine sehr gute Plattform um Argumente pro und kontra zu sammeln und zu diskuttieren. Als Mandat für eine Abstimmungsentscheidung erscheint es mir denkbar ungeeignet: In unseren Bezirksligen spielen ca. 70 Damen- und ca. 70 Herrenmannschaften. Somit sind etwa 700 Stammspieler direkt betroffen. An der Diskussion im Forum haben sich zehn Leute beteiligt (Abstimmung 28). Die Damen haben sich überhaupt nicht dazu geäußert. Damit ist die Meinungsbildung alles andere als repräsentativ. Da das Forum keinen offiziellen Charakter hat, kann man auch nicht behaupten, dass jeder, der sich hierin nicht äußert, selbst Schuld hat. Klar ist, dass man leicht Beispiele für und Beipiele gegen die Relegation finden kann. Und es werden bei jeder Regelung einige Mannschaften auf der Strecke bleiben - für die es eben nicht so passt. Ich persönlich tendiere wie Abwehrtitan eher dagegen. Einen spektakulären Fall gab es in der letzten Runde in Oberfranken, 2. BL/West: Scheßliitz landete mit 19:21 Punkten und 134:137 Spielen auf Platz 8 der Liga und musste in die Relegation. Dort unterlagen sie im entscheidenden Spiel gegen Hausen mit 7:9, wobei es bei sechs der neun Niederlagen nur zwei Punkte Differenz im Entscheidungssatz gab - einschließlich Schlussdoppel mit 10:12. In diesem Jahr spielt Scheßlitz ohne die letztjährige Nr. 1+2 und liegt z.Z. auf Platz 2 der 3. BL. Ob die Vereinswechsel von Scheßlitz's Spitzenspielern mit dem Abstieg zu tun hatte, weiß ich nicht. Hausen belegt in der selben Aufstellung wie letztes Jahr den 9. Platz in der 2. BL. Ein weiterer Aspekt ist, dass es für den Neunten einer Liga nahezu keine Chance gibt, in der Klasse zu bleiben, da beim Auffüllen freier Plätze zunächst die anderen Mannschaften der Relegation berücksichtigt werden. Allerdings ist dies kein grundsätzlicher Aspekt für oder gegen Relegation, sondern könnte bei den Auf- und Abstiegsregelungen berücksichtigt werden. Noch eine Anmerkung zum Tims Bemerkung, dass nur der Kreis Ansbach pro Relegation ist: Bisher ist sie dort auf Kreisebene noch nicht eingeführt, obwohl die Kreise dies selbst entscheiden konnten. Wird sie nun in der kommenden Runde zum Tragen kommen oder stehen die Vereine doch nicht dahinter? Ganz allgemein: der Tischtennissport und sein Reglement muss sich stets weiterentwickeln und den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Ob die Relegation das richtige Mittel dazu ist - ich weiß es nicht. Volker |
#19
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AW: Relegation in Mittelfranken
Hallo Volker,
das mit dem Damen kam gestern in der Sitzung auch auf. Dort war auch eher die Meinung der Damen die vertreten waren, dass es dort auch nicht unbedingt gewollt ist. Im Herrenbereich sieht das aber wohl ganz anders aus, wenn man sich auch mal auf den Turnieren bei den Spieler umhört. Dort sind wirklich mindestens 75% der Spieler für eine Relegation. Laut WO G4 ist es aber auch möglich, die Relegation nur für den Spielbetrieb der Herren einzuführen. Zitat:
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1. FC Schwand - Tischtennis |
#20
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AW: Relegation in Mittelfranken
Hallo zusammen,
nachdem sich offensichtlich herausgestellt hat, dass der BV, d.h. in Mittelfranken Hanns Fischer, Peter Becker und Thomas Müller, die Entscheidung treffen, ist es nur natürlich, dass sich Hanns weitere Meinungen einholen wird. Dies betrifft normalerweise die von den Vereinen gewählten Vertreter der Kreise, sprich die KVs. Im Fall Relegation müsste es aber recht einfach sein, eine Form der Basisdemokratie anzuwenden, indem man die Mannschaftsführer/innen der Bezirksligamannschaften anspricht. Jeder Rundenleiter hat vermutlich einen E-Mail-Verteiler für seine Liga - wo der MF nicht angegeben ist, ist es der Abteilungsleiter. Wenn die Rundenleiter ligenweise abfragen, sollte ein Rücklauf von >50% zu erwarten sein. Dies würde für mich eine verlässliche Grundlage für eine Entscheidung bieten. Falls die Ergebnisse bei Damen und Herren eklatant voneinander abweichen, können diese auch gesondert behandelt werden. Auch wenn kein Zeitdruck besteht, da die Einführung erst ab 2010/11 beschlossen werden kann, sollte die Umfrage bis Weihnachten abgeschlossen sein - das Thema ist gerade jetzt heiß. Da sich Tim als Spielersprecher schon intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, könnte er derjenige sein, der den Rundenleitern den Anstoß zur E-Mail-Umfrage gibt. Jeder RL sammelt die Rückläufe seiner Liga und leitet sie an Tim weiter, der die abschließende Auswertung übernimmt. Die Anfrage an die MFs sollte auch eine möglichst objektive Zusammenstellung der Pros und Kontras beinhalten. Ich denke, dass auf dieser Basis eine Entscheidung getroffen werden kann, die den Willen der Betroffenen widerspiegelt. Und wer sich da zu keiner Aussage hinreißen lässt, der muss eben mit jeder Entscheidung zufrieden sein. Ich weiß, dass ich zu so einer Aufgabenzuweisung nicht befugt bin, aber wenn immer nur geschrieben wird - man könnte/müsste ... - nicken viele, doch fühlt sich keiner zuständig. Und dass ein Interesse besteht, in dieser Sache voranzukommen, ist offensichtlich. Viele Grüße Volker |
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