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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#11
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Den Staffelleiter für das Rückspiel anfordern.
Der wird den Schläger dann schon auf Eis legen. |
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#12
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Die Regelstelle dazu:
Int. TT-Regeln B: 2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzen Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung des Herstellers und das ITTF-Logo deutlich zu erkennen sind. |
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#13
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Zitat:
Klar hat der alte Piranja, so er denn der Belag war, keine Zulassung mehr. Aber wer kann das jetzt noch nachprüfen, wenn der Spieler beispielsweise sagen würde, dass es sich um einen PII handelt? Lineal nehmen und aspect ratio ausmessen? ![]() Christian
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. |
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#14
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Original-Text:
Zitat:
Zitat:
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#15
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Zitat:
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#16
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Noch mal
Der SR prüft nur, ob der Belag (Markenname des Herstellers und ITTF Symbol sind Grundvoraussetzung für die Prüfung) in der aktuell gültigen Liste steht. Kann er nicht prüfen, weil Angaben nicht lesbar sind oder weil der Belag nicht drauf steht, geht nichts mehr.
Übrigens: Jeder Spieler muß am Anfang des Spieles seinen Schläger unaufgefordert dem Gegenspieler und Schiri zu zeigen.
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Freddie, mit Skol und einem Cheerio macht Tischtennis mein Leben froh. |
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#17
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Zitat:
@micwin Schon klar, dass beim PII eine 2 draufsteht. Nutzt aber auch nichts, wenn ein böserböser TT-Spieler den Namen rausgebrannt hat! . Christian
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. |
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#18
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@ Ralph
Hallo
Wie will denn ein Klassenleiter beurteilen können ob es sich bei dem betreffenden Belag um einen verbotenen handelt? Der Klassenleiter ist in dieser Beziehung ja auch kein "Fachmann"! Ich hatte in der letzten Serie auch öfters Probleme mit Spielern die einen nachbehandelten Belag benutzten. 1. gibt es Ärger 2. wird man am Ende selbst als der Unsportliche hingestellt. 3. ein Protest lohnt sich nicht. Sollte der Schläger vom Klassenleiter angefordert (ist das überhaupt erlaubt?) werden, kann man ja einen anderen hinschicken. Wie gesagt nachbehandelt oder nicht, alter unerlaubter oder neuer erlaubter belag, ein Klassenleiter kennt nur selten die richtige Version. Hier wäre der DTTB gefordert etwas fürs Regelwerk zu tun! |
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#19
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Ganz einfach, sobald der Belagname nichmehr erkennbar ist, ist er verboten (bzw. nicht erlaubt) - siehe Int. TT-Regeln B.
Und wenn der Belagnamen erkannt werden kann, dann muss er auf der aktuell gültigen ITTF-Liste stehen, sonst ist er auch verboten. Ich denke, die Unterscheidung zwischen alter und neuer Version sollte aufgrund der Bezeichnun gkein Problem sein - der ITTF wird denke ich darauf achten, dass die Bezeichnungen sich unterscheiden. |
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#20
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Zitat:
Schön wäre es; Gegenbeispiel: DHS PF4-C8; den Belag gibt es in einer neuen Version mit exakt dem gleichen Schriftzug wie in der alten Version; da muß man schon ganz exakt nachmessen, ansonsten fällt der Fehler nicht auf.
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Gänzlich frei von Signaturen... |
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