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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 17.01.2010, 09:10
eddie78 eddie78 ist offline
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Mit dem Dreck hast Du ihn aber nicht behandelt, das kommt von ganz alleine...
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  #12  
Alt 17.01.2010, 11:16
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Wenn ich den Dreck mit Sonnenblumenöl abmache, wird der Belag auch wieder sauberer und griffiger als vorher, als der Dreck noch drauf war, genau wie mit Reiniger. Theoretisch muss sich ja eine ganz kleine Menge Sonnenblumenöl finden lassen, mit der es auch nicht mehr Effekt gibt, als mit Belagreiniger. Dann wäre nach der Logik Sonnenblumenöl nicht prinzipiell verboten. Verboten ist es erst, wenn sich die Belagseigenschaften verändern. Aber wie bestimme ich das, wenn vor mir ein völlig verdreckter Belag liegt, der nach Reinigung auf jeden Fall sauberer und griffiger wird?
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  #13  
Alt 17.01.2010, 11:35
Zuni Zuni ist offline
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

dann fragt sich warum du nicht direkt Reiniger nutzt, wenn das Öl nur zum reinigen dedacht sein sollte...

Öl zieht in Beläge ein und das ändert sich auch nicht mit der Menge die du auf die du auf den Belag gibst.
Abgesehen davon, müsstest du dein Öl eh wieder mit irgendeinem Reinier von der Belagoberfläche entfernen. Einfach abwischen dürfte bei Öl ja eher schwierig sein...
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  #14  
Alt 17.01.2010, 11:50
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Wenn ich nur wenig Öl nehme, ist mein Belag kurz nach dem Abwischen genauso trocken, wie mit Reiniger. Der Reiniger unterliegt keinem Zulassungsprozess, und ich weiß auch nicht, was der genau mit dem Belag macht, vielleicht ja was verbotenes und ich merke es bloß nicht. Warum sollte ich denn da den Reiniger dem Öl, dass den Belag auch pflegt, vorziehen?
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  #15  
Alt 17.01.2010, 12:23
Zuni Zuni ist offline
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Weil dein Öl nicht verdampft, sondern der Belag nur trocken wird, da das Öl in den Belag ein zieht (verboten).
Normale VOC freie Reiniger hingegen verdampfen fast vollständig und eventuelle Rückstände die zu fehlerhaften ENEZ Ergebnissen führen könnten sind nach etwa 30 Minuten ebenfalls verflogen.

Kannst ja gerne mal einen Test machen: Öl dünn auf einem Teller verteilen und warten wie lange es dauert, bis es rückstandslos verdampft ist. Deiner Argumentation zufolge sollte es dann spätestens nach 5? Minuten vollständig weg sein.
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  #16  
Alt 17.01.2010, 12:41
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Zitat:
Zitat von Obachecka Beitrag anzeigen
Klar, ist genauso, wie Zuni es schrieb.

Dass eine Reinigung mit einem normalen (VOC-freien) Reiniger jedoch erlaubt ist, erklärt sich meines Erachtens dadurch, dass das die Eigenschaften des Belages nicht unzulässig verändert.
Das Problem ist doch, welche Eigenschaft als die Eigenschaft des Belages angesehen wird.
Wenn die derzeitige Eigenschaft angenommen wird, dann ist die Reinigung mit jedem Mittel verboten, da sie ja bezwecken soll gerade diese Eigenschaft zu ändern.
Wenn die ehemalige Eigenschaft angenommen wird, also die Eigenschaft, die der neue Belag hatte, dann ist es auch erlaubt ihn mit Sonnenblumenöl zu reinigen, wenn dieses dazu führt, dass diese Eigenschaften nach der Reinigung wieder vorhanden sind.

Ich gehe davon aus, dass immer nur von den derzeitigen Eigenschaften ausgegangen werden darf, dass eine Reinigung des Belages also immer verboten ist.
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  #17  
Alt 17.01.2010, 12:52
Hogar Hogar ist offline
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Richtig, ein gereinigter Belag hat "die eigentlichen Belageigenschaften". Dann, logischerweise, hat sie ein verdreckter Belag nicht. Dann sollte man den Belag vor jedem Ballwechsel reinigen, sonnst sind die Belageigenschaften verändert.

Das zeigt, wie absurd diese Regel ist.
Ein Belag hat die Eigenschaften, die er hat. Durch Umwelteinflüsse ändern diese sich. Verboten ist aber, wenn diese Veränderung aktiv herbei geführt wird.

Wer auf der sicheren Seite bleiben will, sollte seinen Belag also nicht reinigen und sich wenn er einen griffigen Belag haben will, einen neuen Belag auf den Schläger kleben lassen.
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  #18  
Alt 17.01.2010, 12:53
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Diese Diskussion zeigt wie schon einige vorher wie unglücklich die Regel 4.7. formuliert ist bzw. wie schwierig es ist in einer Regel darzulegen was denn nun eigentlich damit bezweckt werden soll, nämlich echte Manipulationen die zu unkontrollierbaren Eigenschaften führen sowie die Verwendung schädlicher Substanzen zur individuell gefühlten Belagoptimierung ("Tuning", "Booster").

Im Grunde genommen darf ganz normaler käuflicher Belagreiniger bei strenger Regelauslegung nicht mehr verwendet werden. Diesem sind ja Fettlöser und Tenside beigemischt die eindeutig mit der Belagoberfläche zumindest physikalisch-chemisch reagieren. Bleibt also nur Wasser.

Eine Klarstellung durch den ITTF, zumindest DTTB wäre wünschenswert.
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  #19  
Alt 17.01.2010, 12:55
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ttdr ttdr ist offline
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Zitat:
Zitat von tt-trommler Beitrag anzeigen

Eine Klarstellung durch den ITTF, zumindest DTTB wäre wünschenswert.
Da sollte mal jmd. 'ne Mail hinschreiben, hab allerdings grad keine Zeit .
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  #20  
Alt 17.01.2010, 13:03
Hogar Hogar ist offline
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Zitat:
Zitat von Zuni Beitrag anzeigen
Weil dein Öl nicht verdampft, sondern der Belag nur trocken wird, da das Öl in den Belag ein zieht (verboten).
Normale VOC freie Reiniger hingegen verdampfen fast vollständig und eventuelle Rückstände die zu fehlerhaften ENEZ Ergebnissen führen könnten sind nach etwa 30 Minuten ebenfalls verflogen.

Kannst ja gerne mal einen Test machen: Öl dünn auf einem Teller verteilen und warten wie lange es dauert, bis es rückstandslos verdampft ist. Deiner Argumentation zufolge sollte es dann spätestens nach 5? Minuten vollständig weg sein.
Waren es nicht gerade die Dämpfe der VOC-Kleber, die dazu geführt haben, dass das Kleben mit ihnen verboten worden ist?

Wenn das ENEZ-Gerät auch schon eine Fehlermeldung anzeigt, dann zeigt dies doch nur, dass der Schläger nach dem Reinigen nicht mehr zum Spiel zugelassen ist.

Nach deiner Argumentation dürften wie auch weiter mit VOC-Mitteln kleben, denn nach einigen Tagen sind auch die durch das ENEZ-Gerät nicht mehr feststellbar.
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