Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Tischtennis allgemein > allgemeines Tischtennis-Forum
Registrieren Hilfe Kalender

allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #11  
Alt 04.12.2002, 08:19
Downspin Downspin ist offline
Goldene Zeiten - Statist
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 27.10.2000
Ort: Hamm
Alter: 54
Beiträge: 319
Downspin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hi,

Menschen, die mit einem Touristen-Visum einreisen, dürfen aber noch nicht mal irgendwelche Fahrtkosten, Übernachtungen oder Essen erstattet bekommen, sonst macht sich auch der Verein sofort strafbar. Das war aber auch bisher schon so. An den Bestimmungen für die Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis hat sich ja nichts geändert.

Ich finde es schade, dass wir im TT stets die Vorreiter im vorauseilenden Gehorsam sein müssen, andere Sportverbände bekommen eine Eigenbeschränkung hin, wir nicht, na ja ist offensichtlich so.

Bzgl. 1. und 2. Klasse-Ausländern sehe ich es so, dass ich keinen Unterschied erkennen kann, ob ich mit einem Bulgaren und einem Weißrussen in der Mannschaft spiele, oder einem Chinesen und einem Brasilianer. Ersteres ist möglich, Zweiteres nicht.

Beim Antrag zu Lizenzliga und den Möglichkeiten der Vertragsgestaltung möchte ich erst mal den Text lesen.

Gruß, Downspin
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 04.12.2002, 11:34
Der Landgraf Der Landgraf ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 14.05.2002
Ort: NRW
Beiträge: 135
Der Landgraf ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von bleib mal locker
heißt das jetzt,das beliebig viele tschechen in einer mannschaft spielen dürfen?
@ Lockerbleiber

Jo, so ist es. Natürlich bleiben die steuerlichen Regeln (an die sich allerdings, wie wir alle einschl. der Verbände wissen, keiner hält) des Staates davon unberührt.
Ein zB Tscheche, der mehrfach jährlich als "Tourist" zu den Spielen kommt, muss (müsste) alle Zuwendungen angeben und versteuern (Nachweis Kranken- und Sozialversicherung weiss ich nicht).

Es wäre interessant zu wissen, wie die Sache mit den "Freiberuflern" aus Sicht des DTTB praktiziert werden soll. Weiss da schon jemand was?
__________________
Jeder fängt mal an
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 04.12.2002, 16:46
Günter Günter ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 10.09.2001
Beiträge: 1.816
Günter ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Ausländer 1. und 2. Klasse

Das Problem der Ausländer 1. und 2. Klasse wurde nicht gelöst, nur verlagert. Jetzt sind halt alle Staaten, die der ETTU angehören 1. Klasse, alle anderen 2. Klasse. Als nächstes wird der Kreis erweitert auf die der ITTF angehörenden Staaten, warum eigentlich jetzt nicht. Dann hat man ein neues Problem, da sind ja meines Wissens gar keine Afrikaner dabei. Als nächstes also Trennung nach hell und dunkel. Dieses Problem haben die Amerikaner bis heute nicht gelöst.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 04.12.2002, 18:07
Benutzerbild von mh
mh mh ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.10.2000
Beiträge: 1.010
mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Günter,
Hier geht es nicht um Diskriminierung von Ausländern sondern um die Anpassung der bestehenden Regelungen an das Arbeits- und Sozialrecht. Und das ist ein himmelweiter Unterschied.

Versuch nur mal als Deutscher oder als Kanadier in den USA eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Da wirst du auch gewaltige Unterschiede feststellen. Im Übrigen gilt immer noch der Beschluss der Inneministerkonferenz vom Mai 2000 in dem die Mindestverdienste für eine Aufenthaltserlaubnis festgesetzt wurden.
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 04.12.2002, 18:42
Günter Günter ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 10.09.2001
Beiträge: 1.816
Günter ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
@mh,

ist mir klar, ich meinte damit, zuerst durften EU-Ausländer spielen, jetzt dürfen ETTU-Ausländer spielen, in absehbarer Zukunft dürfen wieder andere spielen, weil ein Verein klagt, er möchte doch z.B. zwei Chinesen einsetzen. Der ursprüngliche Sinn der Ausländerregelung war, es sollte den jungen deutschen Nachwuchsspielern die Möglichkeit gegeben werden in hochrangingen Mannschaften zu spielen, die ja zum großen Teil von Ausländern besetzt waren, die nur zu den Spielen kamen. Dies war ein etwas unüberlegter Schnellschuß. Aber diese Entscheidung wurde getroffen und dann soll man auch dazu stehen und nicht jetzt eine Aufweichtaktik wählen um es den zur Zeit klagenden, oder mit einstweiligen Verfügungen spielenden Vereinen recht zu machen. Und wie man eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer erhält, ohne die 1750,- Euros zu berappen, wurde ja schon erwähnt.
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 05.12.2002, 09:29
Benutzerbild von mh
mh mh ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.10.2000
Beiträge: 1.010
mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Günter,
Die letzte Regelung fand ich vom Ansatz her gar nicht schlecht. Aber wenn sie den gesetztlichen Regelungen nicht entspricht muss sie geändert werden. Von daher ist die neue Regelung überfällig.
Was mich aber wundert ist: In der DTTB-Spitze gibt es ja genügend Anwälte und niemand hat bei den Beschlüssen die Fallstricke gesehen.
Und ich habe oben bereits geschrieben: Mir fehlt bei der jetzigen Regelung die Kontrolle bei der Erteilung der Spielberechtigung durch die Organe des DTTB bzw. durch die Landesverbände. Sprich ein Visum, das für die g a n z e Spielzeit für die die Spielberechtigung beantragt wird gültig ist. Damit ist der Fall eines chinesischen Weltmeisters in der Bundesliga genau so abgedeckt, wie die argentinische Ehefrau von Fritz Müller, die nur zum Spass in der 3. Kreisklasse spielt.

Aber in meinen Augen hat der DTTB sich da wieder um die Verantwortung gedrückt.
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 05.12.2002, 12:44
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion *
 
Registriert seit: 06.01.2001
Beiträge: 5.839
Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
Wo steht der genaue Regeltext?
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 05.12.2002, 12:54
Benutzerbild von Fozzi
Fozzi Fozzi ist offline
Remigriert euch ins Knie!
Foren-Urgestein - Master of discussion *****
 
Registriert seit: 11.12.2001
Ort: Bensem
Alter: 54
Beiträge: 17.280
Fozzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
Zitat:
Original geschrieben von sunfire

es kommt noch besser:
soweit ich richtig informiert bin, besagt die änderung weiter, dass in der bundesliga die spieler nicht mehr angestellte sein müssen des vereins, sondern auch als freiberufler tätig sein können. hört sich doch toll an, oder?
...
Das habe ich auch gelesen und bin drübergestolpert (daher der Bänderriss ).
Heist das, das ich schnell mal für den Abstiegskampf kurzfristig (wie beim Eishockey) einen Spieler engagieren darf??
Das wäre ja scheiße
__________________
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 05.12.2002, 15:17
Benutzerbild von mh
mh mh ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.10.2000
Beiträge: 1.010
mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Das heisst es nicht, denn die Wechselfristen gelten nach wie vor. Das heisst aber, dass Spieler für beliebig viel Geld bei Vereinen spielen dürfen und selbst für Steuer und Versicherungen verantwortlich sind. Das heisst andererseits auch, dass mit solchen Leuten schlecht längerfristige Verträge möglich sind.
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 05.12.2002, 17:15
Bernd Beringer Bernd Beringer ist gerade online
Registriert seit 2000
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 06.12.2000
Beiträge: 2.052
Bernd Beringer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
@ mh

Dass ausländische "Selbständige" für beliebig viel Geld bei Vereinen spielen können, glaube ich nicht. Denn auch hier wird die Aufenthaltsgenehmigung vom Ausländerrecht geprägt. Und das besagt, dass der Aufenthalt eines Nicht-EU-Bürgers nur dann für einen bestimmten Zeitraum genehmigt wird, wenn er finanziell abgesichert ist, das heißt, weder im Krankheits- noch im Sozialfall dem deutschen Steuerzahler zur Last fallen kann. Das gilt für Studenten - die brauchen in der Regel neben einer KV auch einen "Bürgen", dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist - ebenso wie für Angestellte (Profis sind ohnehin nur in der 1. Liga statthaft) oder Selbständige.

Aber so, wie es natürlich auch ausländische freischaffende Künstler aus Osteuropa gibt, die sich hier länger aufhalten, gibt es auch (Profi)Sportler. Für Ligen unterhalb der 1. Bundesliga dürfte das jedoch nicht in Frage kommen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77