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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
#11
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Hi,
Menschen, die mit einem Touristen-Visum einreisen, dürfen aber noch nicht mal irgendwelche Fahrtkosten, Übernachtungen oder Essen erstattet bekommen, sonst macht sich auch der Verein sofort strafbar. Das war aber auch bisher schon so. An den Bestimmungen für die Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis hat sich ja nichts geändert. Ich finde es schade, dass wir im TT stets die Vorreiter im vorauseilenden Gehorsam sein müssen, andere Sportverbände bekommen eine Eigenbeschränkung hin, wir nicht, na ja ist offensichtlich so. Bzgl. 1. und 2. Klasse-Ausländern sehe ich es so, dass ich keinen Unterschied erkennen kann, ob ich mit einem Bulgaren und einem Weißrussen in der Mannschaft spiele, oder einem Chinesen und einem Brasilianer. Ersteres ist möglich, Zweiteres nicht. Beim Antrag zu Lizenzliga und den Möglichkeiten der Vertragsgestaltung möchte ich erst mal den Text lesen. Gruß, Downspin |
#12
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Zitat:
Jo, so ist es. Natürlich bleiben die steuerlichen Regeln (an die sich allerdings, wie wir alle einschl. der Verbände wissen, keiner hält) des Staates davon unberührt. Ein zB Tscheche, der mehrfach jährlich als "Tourist" zu den Spielen kommt, muss (müsste) alle Zuwendungen angeben und versteuern (Nachweis Kranken- und Sozialversicherung weiss ich nicht). Es wäre interessant zu wissen, wie die Sache mit den "Freiberuflern" aus Sicht des DTTB praktiziert werden soll. Weiss da schon jemand was?
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Jeder fängt mal an |
#13
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Ausländer 1. und 2. Klasse
Das Problem der Ausländer 1. und 2. Klasse wurde nicht gelöst, nur verlagert. Jetzt sind halt alle Staaten, die der ETTU angehören 1. Klasse, alle anderen 2. Klasse. Als nächstes wird der Kreis erweitert auf die der ITTF angehörenden Staaten, warum eigentlich jetzt nicht. Dann hat man ein neues Problem, da sind ja meines Wissens gar keine Afrikaner dabei. Als nächstes also Trennung nach hell und dunkel. Dieses Problem haben die Amerikaner bis heute nicht gelöst.
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#14
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Günter,
Hier geht es nicht um Diskriminierung von Ausländern sondern um die Anpassung der bestehenden Regelungen an das Arbeits- und Sozialrecht. Und das ist ein himmelweiter Unterschied. Versuch nur mal als Deutscher oder als Kanadier in den USA eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Da wirst du auch gewaltige Unterschiede feststellen. Im Übrigen gilt immer noch der Beschluss der Inneministerkonferenz vom Mai 2000 in dem die Mindestverdienste für eine Aufenthaltserlaubnis festgesetzt wurden. |
#15
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@mh,
ist mir klar, ich meinte damit, zuerst durften EU-Ausländer spielen, jetzt dürfen ETTU-Ausländer spielen, in absehbarer Zukunft dürfen wieder andere spielen, weil ein Verein klagt, er möchte doch z.B. zwei Chinesen einsetzen. Der ursprüngliche Sinn der Ausländerregelung war, es sollte den jungen deutschen Nachwuchsspielern die Möglichkeit gegeben werden in hochrangingen Mannschaften zu spielen, die ja zum großen Teil von Ausländern besetzt waren, die nur zu den Spielen kamen. Dies war ein etwas unüberlegter Schnellschuß. Aber diese Entscheidung wurde getroffen und dann soll man auch dazu stehen und nicht jetzt eine Aufweichtaktik wählen um es den zur Zeit klagenden, oder mit einstweiligen Verfügungen spielenden Vereinen recht zu machen. Und wie man eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer erhält, ohne die 1750,- Euros zu berappen, wurde ja schon erwähnt. |
#16
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Günter,
Die letzte Regelung fand ich vom Ansatz her gar nicht schlecht. Aber wenn sie den gesetztlichen Regelungen nicht entspricht muss sie geändert werden. Von daher ist die neue Regelung überfällig. Was mich aber wundert ist: In der DTTB-Spitze gibt es ja genügend Anwälte und niemand hat bei den Beschlüssen die Fallstricke gesehen. Und ich habe oben bereits geschrieben: Mir fehlt bei der jetzigen Regelung die Kontrolle bei der Erteilung der Spielberechtigung durch die Organe des DTTB bzw. durch die Landesverbände. Sprich ein Visum, das für die g a n z e Spielzeit für die die Spielberechtigung beantragt wird gültig ist. Damit ist der Fall eines chinesischen Weltmeisters in der Bundesliga genau so abgedeckt, wie die argentinische Ehefrau von Fritz Müller, die nur zum Spass in der 3. Kreisklasse spielt. Aber in meinen Augen hat der DTTB sich da wieder um die Verantwortung gedrückt. |
#17
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Wo steht der genaue Regeltext?
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#18
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Zitat:
Heist das, das ich schnell mal für den Abstiegskampf kurzfristig (wie beim Eishockey) einen Spieler engagieren darf?? Das wäre ja scheiße
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#19
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Das heisst es nicht, denn die Wechselfristen gelten nach wie vor. Das heisst aber, dass Spieler für beliebig viel Geld bei Vereinen spielen dürfen und selbst für Steuer und Versicherungen verantwortlich sind. Das heisst andererseits auch, dass mit solchen Leuten schlecht längerfristige Verträge möglich sind.
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#20
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@ mh
Dass ausländische "Selbständige" für beliebig viel Geld bei Vereinen spielen können, glaube ich nicht. Denn auch hier wird die Aufenthaltsgenehmigung vom Ausländerrecht geprägt. Und das besagt, dass der Aufenthalt eines Nicht-EU-Bürgers nur dann für einen bestimmten Zeitraum genehmigt wird, wenn er finanziell abgesichert ist, das heißt, weder im Krankheits- noch im Sozialfall dem deutschen Steuerzahler zur Last fallen kann. Das gilt für Studenten - die brauchen in der Regel neben einer KV auch einen "Bürgen", dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist - ebenso wie für Angestellte (Profis sind ohnehin nur in der 1. Liga statthaft) oder Selbständige. Aber so, wie es natürlich auch ausländische freischaffende Künstler aus Osteuropa gibt, die sich hier länger aufhalten, gibt es auch (Profi)Sportler. Für Ligen unterhalb der 1. Bundesliga dürfte das jedoch nicht in Frage kommen. |
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