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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#231
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AW: Internationale Tischtennisregeln A, DTTB § A 4.8 - Schläger untersuchen
1. Das Thema hatten wir hier schon öfter
2. Eine genaue Definition was der Spieler alles machen darf um den zu untersuchen gibt es nicht. 3. Und dann die Frage, wie man ohne OSR in den unteren Klassen das Recht durchsetzen will, wenn sich der Gegner weigert oder die Ergebnisse des Tests nicht anerkennt usw Stichwort: Wie genau /geeicht ist das Messgerät, dass der Gegner mitbringt 4. Bei den bisherigen Diskussionen wurden auch Grenzfälle besprochen. Fazit daraus: immer schwierig ohne OSR 5. Fazit gesamt: wenn ein OSR da ist, kann man den Schläger nur malin die Hand und in Augenschein nehmen und dann muss der OSR den Schläger überprüfen, wenn der Gegner bedenken hat , dass etwas nicht in Ordnung ist (sofern er die Geräte hat). Ohne OSR ist es schwierig und wenn der Gegner sich quer stellt wirste mehr als in Hand nehmen und Augenschein auch nicht machen können. Also Augenscheinname ist völlig ok. Belagnamen angucken und mit ITTF Liste vergleichen. Grob gucken ob der zu klein ist oder X Noppen ausgebrochen. Also alles was man mit dem Auge untersuchen kann. Andere Dinge wie Messungen mit Geräten oder irgendwelche selbsterfundenen Test würde ich lassen. (unabhängig von dem dann einfrierenden Klima bei dem Spiel in der Kreisklasse und man dann sicher sein sollte, dass man selber alle Regeln einhält) Aber nenn doch mal ein Beispiel was du gerne als Untersuchung durchführen möchtest , dann kann man das besser erläutern , weil man sicher die eine oder andere "Untersuchungsmethode" anders bewerten muss. Du hast Messung der Belagdicke genannt. Wie willste das machen. Mit der Kannte von einer Netzlehre, mit einer Belaglupe oder dem geeichten Messgeräten die OSR zb bei der Westdeutschen haben. Netzlehre zu ungenau Plastik nutzt sich ab oder verzieht sich und sowas wird auch nicht in den notwendigen Qualitäten auf Genauigkeit produziert. Belaglupe: Dafür muss man das Kantenband abmachen, wenn welches drum ist. Schon "schwierig" den Gegner dazu zu bewegen. Dann muss man auch richtig gucken. Manche Beläge sind leicht schräg geschnitten. wenn man da an die Schräge anlegt, mißt man falsch (Pythagoras) . legt man gerade an ist der obere Belagrand etwas vom lineal weg und verschwimmt. Und auch da zu erkennen ob es 4,04 oder 4,05 mm sind ist mehr als schwierig Geeichte Fein Messgeräte: Hast du sowas immer dabei? und weißt wie man die genau benutzt? Was machste wenn der Gegner die Genauigkeit anzweifelt und behauptet dass hast du manipuliert bei der Kalibrierung? Ich denke es bleibt dabei. Vorsichtig in die Hand nehmen - würde ich sagen ja Alles genau anschauen - auf jeden Fall ja (zb damit man weiß ob der Noppen oder anti oder so spielt) Mängel die dabei klar auftreten kann man reklamieren (Belag nicht auf ITTF Liste usw), aber ohne OSR kann man ggf nur unter Protest spielen und ob da nachträglich was passiert bzw ob man dann noch was beweisen kann... Mängel/Verdacht, die weitere Tests zb mit Geräten oä erfordern kann man dem OSR melden wenn einer da ist. Wenn nicht kann man nicht viel machen wenn sich Gegner und sein MF quer stellen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (02.02.2020 um 01:30 Uhr) |
#232
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AW: Internationale Tischtennisregeln A, DTTB § A 4.8 - Schläger untersuchen
Um ganz ehrlich zu sein denke ich, dass diese Thematik in 90% der Fälle überhaupt kein Problem darstellt. Es geht i.d.R. immer um die Grenzsituationen.
Ich persönlich möchte den Schläger meines Gegner überhaupt nicht untersuchen. Mir reicht es, wenn ich die Beläge einmal sehe um zu Wissen was mich erwartet und das wars. Das Thema wurde in einem anderen nicht näher genannten Forum besprochen und für mich persönlich sehr einseitig betrachtet, zumindest was die Regelauslegung angeht. Ausgangspunkt war, das der Themenersteller vor einem Punktspiel von seinem Gegner aufgefordert wurde den Schläger zu zeigen. Dieser entgegnete nur das er ihn sich ansehen könne und er auf dem Tisch läge, jedoch ihn bitte nicht anfassen soll. Daraufhin ist der gegnerische Spieler verbal entgleist. Im nicht näher genannten Forum wurde dem Themenstarter, welcher nicht wollte das man seinen Schläger anfasst, regelwidriges Verhalten vorgeworfen, da er dem gegnerischen Spieler nicht sein Spielgerät aushändigen wollte. Da spielten noch mehrere andere beeinflussende Faktoren eine Rolle, jedoch ist dies nicht ausschlaggebend für die Beantwortung der Frage.. In diesen Themen geht es ja oftmals bis hin zu der Situation, dass Spieler die Noppen durch das überstreifen eines Balles auf Griffigkeit überprüfen möchten usw. Herausfallende Noppenköpfe während eines solchen Tests werden als hinnehmbar aufgefasst, da diese ja sowieso bald abgebrochen wären usw. Für das letzte Beispiel möchte ich nur mal jedem den §823 BGB ans Herz legen.. Auch möchte ich nochmal ganz klar differenzieren zwischen den Befugnissen eines Schiedsrichters, welche jedoch durch den DTTB geschult sind, diese offiziellen Schlägertests durchzuführen und einem jeden Gegenspieler, welcher zu 99% nicht diese Befähigung hat und im Zweifel mit seinen Fettfingern mein Spielgerät verunreinigt. Feuer frei |
#233
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AW: Internationale Tischtennisregeln A, DTTB § A 4.8 - Schläger untersuchen
Wenn der Schläger auf dem Tisch liegt und ich ihn nicht anfassen darf, sehe ich gerade mal einen Belag. Das ist zurecht nicht Sinn der Regel...
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AW: Internationale Tischtennisregeln A, DTTB § A 4.8 - Schläger untersuchen
Sehr spitzfindig aber das umdrehen des Schlägers stellte nicht das Problem dar..
Es ging lediglich um das anfassen und aushändigen. |
#235
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Schläger untersuchen
Sinngemäß heißt es, alle Untersuchungsmethoden, die den Schläger in seiner
ursprünglichen Verfassung belassen, sind zulässig. Ein Spieler muss es also seinem Gegner ermöglichen, den Schläger zu untersuchen und ihn dafür in die Hand zu nehmen. Ein Abziehen des Kantenbandes ist jedoch nicht erlaubt und ein unnötig langes Untersuchen ist ebenfalls zu vermeiden. Spielverzögerung. Bleibt hier nur noch eine Frage: Wie wärs mit einem Foto ?? XXL |
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AW: Schläger untersuchen
Ich wüsste nicht, warum du zum Untersuchen ein Foto machen müsstest.
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AW: Schläger untersuchen
Wo steht, dass man seinen Schläger dem Gegner aushändigen muss?
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AW: Schläger untersuchen
Anders ist ein "Untersuchen" wohl nicht möglich. Das Herausgeben des Schlägers auf Wunsch des Gegners ist gängige Praxis im Profibereich. Gäbe es regeltechnisch eine Möglichkeit, das zu verweigern, würde das garantiert angewendet werden.
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#239
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AW: Schläger untersuchen
Jein
Du kannst ja den Gegner die Beläge anschauen (oder ihn drüber streichen) lassen, während sich der Schläger in deiner Hand befindet. Aber abseits solcher Spitzfindigkeiten muss der eine oder andere verstehen, dass er kein Recht hat, seinen Schläger "geheim" zu halten. |
#240
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AW: Schläger untersuchen
sinnvollerweise würde ein Ballabsprung mit Schläger in der Hand einen ersten Eindruck hinterlassen, was nützt ein Foto?
Zum Zeitpunkt des Schlägerbegutachtens ist aber kein Ball verfügbar ?dürfte man einen eigenen Ball verwenden? |
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Stichworte |
Schlägerkontrolle, Spielregeln |
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