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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #21  
Alt 08.11.2010, 13:13
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Stefan77 Beitrag anzeigen
Seit Ihr sicher, dass es auch auf TT-Beläge eine Gewährleistung von 2 Jahren gibt? Ich kenne das so bei Technikprodukten und ähnlichem, aber nicht bei Gebrauchsgegenständen. Man weiss ja auch nicht, wie viel der gespielt wurde. Ausserdem wird ja darauf hingewiesen, dass Beläge nicht ewig halten. Ich sehe da schwarz, ausser du hast einen sehr kulanten Händler oder bist ein guter Kunde.
Die 2 Jahre gelten Grundsätzlich auch bei Gegenständen die sich abnutzen. Nur gilt sie nicht für Abnutzungbedingte Mängel sondern nur Für welche die auf ein Fehlerhaftes Produkt zurück zu führen ist und dass muss man ggf nachweisen.

Beispiel: Bremsbeläge beim Auto. Die sind auch nach X Km runter sagen wir mal 40000. wenn man nach 20000 hin kommt und sagt die sind runter ist das abnutzung weil man dauernd bremst. wenn aber die Beläge halb runter sind, aber der Bremsklotz ist in der Mitte durch gebrochen, dann ist das wahrscheilich nen Materialfehler. Dann könnte es sein, dass man komplett neue bekommt. Könnte aber auch sein, dass der Verkäufer sagt: ja aber die Beläge haste ja schon zur Hälfte abgenutzt. Du kannst nen satz neue bekommen, aber ich geb ihn dir zum halben preis bzw ich erstatte dir den halben kaufpreis und du besorgst dir woanders neue.

wenn das nicht so wäre würde so mancher anfangen zu 3/4 abgenutzte artikel zu manipulieren auf nen Materialfehler und die 1-1 immer neu bekommen und hat sie dann 3/4 kostenlos genutzt.

Beispiel diese Blase mache ich dir mit einfachstem wekzeug in jeden belag. wenn den der Händler dann immer neu geben "MÜSSTE" würd ich den immer 3 Monate spielen und dann wieder reklamieren und immer nen neuen bekommen? (kann man ja bei verschiedenen Händlern machen wenn das pflicht wäre)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (08.11.2010 um 13:18 Uhr)
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  #22  
Alt 08.11.2010, 13:16
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
(Und der Ebenheits-Messer würde sowieso einen Wert jenseits von gut und böse anzeigen...)
Triff erstmal mit dem Mess-Pin genau diese Stelle ;-)
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  #23  
Alt 08.11.2010, 13:37
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Die 2 Jahre gelten Grundsätzlich auch bei Gegenständen die sich abnutzen. Nur gilt sie nicht für Abnutzungbedingte Mängel sondern nur Für welche die auf ein Fehlerhaftes Produkt zurück zu führen ist und dass muss man ggf nachweisen.
In den ersten 6 Monaten ist immer der Händler in der Pflicht einen Nachweis zu erbringen, dass dass Produkt nicht von vornherein fehlerhaft war. Erst danach kehrt sich die Beweislast um.

Ein Belag, der durch den Händler montiert worden ist, der Blasen in der mitte des Beleges bildet, würde ich in den ersten 6 Monaten immer reklamieren. Kommt aber wohl eher selten bis gar nicht vor. Natürlich hat die rechtliche Situation auch einen Schönheitsfehler. Der Händler ist nicht verpflichtet sofort Abhilfe zu schaffen. Er hat natürlich auch das Recht auf eine angemessene Nachbesserungsfrist (meist wird von ca 14 Tagen ausgegangen. Aber auch diese Frist muss man im Streitfall erst mal festlegen) Schafft er es innerhalb dieser Frist nicht, den Fehler zu beheben, hat man ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages. Sprich Geld zurück.
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  #24  
Alt 08.11.2010, 13:43
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AW: Verbotener Belag?

Was ist wenn eigentlich ein Rand des Belages kaputt ist?
d.h ein stück fehlt.. ?
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  #25  
Alt 08.11.2010, 13:44
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Beispiel diese Blase mache ich dir mit einfachstem wekzeug in jeden belag. wenn den der Händler dann immer neu geben "MÜSSTE" würd ich den immer 3 Monate spielen und dann wieder reklamieren und immer nen neuen bekommen? (kann man ja bei verschiedenen Händlern machen wenn das pflicht wäre)
Natürlich muss kein Händler irgendetwas wieder in Ordnung bringen oder ersetzen, was durch den Käufer absichtlich manipuliert wurde. Allerdings ist er in den ersten 6 Monaten in der Pflicht eine solche Manipulation nachzuweisen.

Stellt sich ein Händler stur, hat man natürlich das Problem, dass man dann nur den rechtlich vorgesehenen Weg gehen kann. Anwalt einschalten und ggfls. bis vor ein ordentliches Gericht ziehen...
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  #26  
Alt 08.11.2010, 13:44
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AW: Verbotener Belag?

ja mag sein. Trotzdem sollte man sich dann auch imme überlegen wer dann irgendwann am längeren Hebel sitzt oder den längeren Atem hat. Mit ner rechtschutzversicherung gehts besser

Aber auch so. Stell dir meal vor du gehst so vor und der Shop erstattet den Kaufpreis gibt dir daraufhin aber Hausverbot weil er auf solche Kunden keinen Bock hast. Klar kann man auch beläge mal woanders bestellen. Aber testet wird schon schwierig. und wenn man mal was sofort brauch zb weil nen Holz bricht usw dann wird es schon kritisch, weil als 15 Jähriger sind andere Tt Shops mit großer Auswahl(Lager) auch nicht gerade Massenware.

Fazit: Belag darf so eiegntlich nicht mehr gespielt werden und wenn einer Protest einlegt hat man Pech geahbet. Kommt aber in unteren Klassen selten vor. Spielerisch hat man selber auch Nachteile wenn man da trifft. Und eine Reklamation hat theoretisch sicher ne Chance aber praktisch könnte es sehr schwer werden und bringt evtl viel Ärger.
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  #27  
Alt 08.11.2010, 13:46
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Maik & Schmef Beitrag anzeigen
Was ist wenn eigentlich ein Rand des Belages kaputt ist?
d.h ein stück fehlt.. ?
Da gibt es eine Tolleranz von 2mm die aber nirgends in den regeln steht. Problem auch da wieder.
1. Achtet da in unteren Klassen kaum einer drauf
2. und wenn es mehr ist mußte beim Protest oder OSR Einsatz mit negativen Folgen rechnen.
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  #28  
Alt 08.11.2010, 13:48
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ich will weder schlecht noch gut sagen sondern ich habe da schon einige Stunden in meinem Leben verbracht und schon selber Beläge und Hölzer reklamiert und auch gesehen wie viele andere das gemacht haben. Dadurch kenne ich die Argumentationen und Handhabungsweisen dort sehr gut.
Ich selbst habe zwar noch nix reklamieren müssen, aber in den paar Fällen die mir bekannt geworden sind, haben sie sich stets kulant verhalten. Da wurde nicht groß argumentiert, sonndern einfach ein neuer Belag aufgeklebt.
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  #29  
Alt 08.11.2010, 13:48
Maik & Schmef Maik & Schmef ist offline
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AW: Verbotener Belag?

Bei meinem Kollegen sind es schon etwas mehr als 2mm
^^
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  #30  
Alt 08.11.2010, 13:49
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Da gibt es eine Tolleranz von 2mm die aber nirgends in den regeln steht.
Da meinst du sicher 0,2 mm

Ups, in dem Fall können die 2 mm zutreffen...

Geändert von User 17544 (08.11.2010 um 13:51 Uhr)
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