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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #21  
Alt 02.05.2011, 09:41
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AW: Zu großer Stempel wie beim Tibhar Genius

Ja, genau, man müsste, um sicher zu gehen, die 5 mm abschneiden. Damit sind wir wieder bei einer Situation, wo ein Hersteller etwas ausliefert, was im Spielbetrieb potentiell Probleme machen kann. Ich denke nicht, dass die Passage im T4 so gemeint ist, dass die Höhe der Schrift definiert werden soll, sondern wie weit sie in die Spielfläche hineinragt. Wie bereits gesagt, könnte sonst ein Hersteller sein Textfeld in der Mitte des OG platzieren. Da keine andere Bezugskante angegeben ist, würde ich von der Unterkante des OG ausgehen. Es gibt auch Beläge, bei denen die untersten 5 mm mit Mustern, z.B. senkrechten Linien ausgefüllt sind - damit wären sie als Verzierung klar ein Teil des Textfeldes (Ornamente usw. zählen laut T4 zum Textfeld dazu) und man muss von der Unterkante des OG messen oder das OG zuschneiden, dass keine geforderte Information verlorengeht. Als misstrauischer Spieler würde man zusätzlich denken, dass das Obergummi, das so ja nicht zugelassen worden sein kann, nicht mit dem eingereichten Exemplar übereinstimmt und möglicherweise auch noch andere Bestimmungen verletzt werden. So ein Spieler wird davon ausgehen, dass das OG eher NICHT regelkonform ist bzw. diesbezüglich unsicher sein. Ein akribischer SR könnte von einer Fälschung ausgehen, wenn das OG offensichtlich von den Forderungen des T4 abweicht usw. usf.

Geändert von Setz-It (02.05.2011 um 10:26 Uhr)
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  #22  
Alt 02.05.2011, 12:28
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AW: Zu großer Stempel wie beim Tibhar Genius

Für diejenigen, die der komplette Text interessiert hier mal der entsprechende Auszug:

New racket coverings submitted for authorisation, and existing rubbers
that undergo changes in text design, must have the ITTF logo, an ITTF
number, and a supplier and a brand name in the rubber mould.
• The ITTF logo should be min. 10 x 10 mm.
• The ITTF number should be adjacent to the ITTF logo, (over, under,
or on one side), consisting of 5 or 6 digits with:
• A. 2 or 3 first digits being the supplier number - to be supplied by
ITTF - followed by a dash.
• B. 3 next digits being a brand number, usually starting with 001
and in regular succession, normally without gaps - controlled by the
supplier.
• All digits on same line, min. 5 mm height, font Arial normal.
• Letter height min. 0.2 mm above rubber base.
• The ITTF logo and ITTF number should be enclosed by a single
frame of any shape, with nothing else inside.
Example:
SUPER SUPPLIER
MEGA BRAND
In addition a racket covering may carry the name of a country or that of
the Association in that territory, or both.
All letters, logos, ornaments, etc. should all be placed in the text area i.e.
extending max. 25 mm into the playing surface and positioned towards
the same edge of the top sheet.
It is possible to have two pictures of the text area at any time for one
brand on the ITTF web site.
The Equipment Committee will give advice on the layout of any text area
when submitted.

The supplier and brand names and the frame - with the ITTF logo and
ITTF number (when applied) - must be visible on the racket covering
when it is mounted on the blade (The Law 3.2.1.2).
When an ITTF number is withdrawn, it cannot be used again for 10 years.


Da Beläge, die auf der gültigen LARC enthalten sind grundsätzlich zugelassen sind, braucht sich kein Spieler und auch kein Schiedsrichter Gedanken über die T4 machen. Für die Zulassung von Belägen ist das ITTF-Equipment Committee zuständig. Wenn die einen Belag zugelassen haben und damit auch das Layout des Textfeldes, darf es jeder als gegeben hinnehmen.

Zudem steht in der entsprechenden Passage "should all be" und nicht "must all be".

Dann steht da auch noch: "The Equipment Committee will give advice on the layout of any text area when submitted.".

Es sollte dann jedem klar sein, dass ein eingereichter Belag, der es auf die LARC geschafft hat, somit auch vom Textfeld her vom ITTF-Equipment Committee als zulässig erklärt wurde.

Klar kann man auch in dem Fall wieder 'nen Aufstand proben und den englischen Originaltext mit eher zweifelhaften Übersetzungen strapazieren
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  #23  
Alt 02.05.2011, 14:12
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AW: Zu großer Stempel wie beim Tibhar Genius

Nein, es geht um die Identität des OG. Kann das OG echt sein und dem zugelassenen Exemplar entsprechen, wenn das T4 klar verletzt wird? Der draufgedruckte Name schützt nicht vor einem Regelbruch, wie die Grass D'Tecs-Geschichte ja gezeigt hat. Wenn ich nun eine Verletzung des T4 schon klar benennen kann, müssen doch alle Alarmglocken angehen, ob es sich wirklich um ein zulässiges Exemplar handeln kann. Wie soll ich denn nun einschätzen, ob es sich um ein falsches Textfeld handelt, das trotzdem durchgewunken worden ist oder tatsächlich um ein vom eingereichten OG abweichendes, oder sogar gefälschtes Exemplar?

Und warum rückt das T4 nun plötzlich in den Hintergrund? Du willst es doch selbst für Oberflächenreibung und VOC-Gehalt im Spielbetrieb heranziehen, warum dann nicht auch beim Stempel?

Nachtrag: Ich dachte, wir hatten schon herausgearbeitet, dass im Zusammenhang von Regeln "should" mit "muss", und nicht mit "sollte" übersetzt werden muss. Vielleicht kann ja nochmal ein Muttersprachler etwas dazu sagen. Falls nicht, wären auch eine Vielzahl anderer Regeln Kann-Bestimmungen, du kannst ja mal eine Suche nach dem Wort "should" in Regeln, Handbook und T4 vornehmen und überlegen, ob von Fall zu Fall hier ein Entscheidungsspielraum vorliegt oder ob es im Kontext nicht "muss" bedeutet.

Geändert von Setz-It (02.05.2011 um 14:23 Uhr)
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  #24  
Alt 02.05.2011, 14:22
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AW: Zu großer Stempel wie beim Tibhar Genius

Dir scheint mächtig langweilig zu sein. Mir grad nicht, deshalb will ich das jetzt mal nicht weiter vertiefen

Nur soviel: Es mag sein, dass Plagiate im Umlauf sind - wer will das angesichts der Preise schon ausschließen? Nur ein Indiz für einen unzulässigen Belag sind die von dir herangezogenen 25 mm nach meinem Textverständnis eben nicht
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  #25  
Alt 02.05.2011, 14:31
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AW: Zu großer Stempel wie beim Tibhar Genius

Es ist für mich nach deiner Logik ("T4 gilt auch im Spielbetrieb") genauso ein Indiz für einen unzulässigen Belag, wie ein zu dicker Schwamm, zu lange Noppen, falsche Noppengeometrie, Farbunregelmäßigkeiten usw. Oder mal weiter gedacht - kann ein gegen das T4 verstoßender Belag zulässig sein, bloß weil die ITTF ihre eigenen T4-Anforderungen nicht umsetzt oder nachlässig geprüft hat? Wird ein Belag mit falscher Aspect-Ratio legal, weil die ITTF es bei der Zulassung aus Versehen nicht überprüft hat? Sollte ich als SR bei Noppen, die dreimal so lang wie dick sind, nicht reagieren? Oder bei 5 mm breiten Noppen außen? Falls man das als SR ignorieren sollte, weil die Zulassung nichts damit zu tun hat, würde das natürlich auch für die Mindestreibung gelten.

Geändert von Setz-It (02.05.2011 um 14:43 Uhr)
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  #26  
Alt 02.05.2011, 15:43
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Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Es ist für mich nach deiner Logik ("T4 gilt auch im Spielbetrieb")[...]


Wie kommst du darauf, dass das meine Logik ist

Du ziehst immer wieder die T4 mit ins Boot und verbiegst sie dir zu einer Regel
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  #27  
Alt 02.05.2011, 17:31
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Es gibt keine Spielregel, die direkt etwas über Glattheit oder VOC-Gehalt aussagt, deshalb kann ein alleine zu glatter Belag oder ein alleine VOC-haltiger Belag, der nicht mit VOC geklebt wurde, nicht laut TT-Regeln (A+B) unzulässig sein, wenn der Belag nicht falsch geklebt, nachbehandelt oder beschädigt wurde. Das geht erst, wenn man weitere Regelwerke (Richtlinien zur Schlägerkontrolle, T4) heranzieht. Du selbst hast dich auf das T4 berufen, als es um 25 mN Mindestreibung/Streichtest und den VOC-Gehalt von Schlägern im Spiel und deren Regelkonformität ging. Jetzt, wo es um den Stempel geht, ist das T4 plötzlich keinen Pfifferling mehr wert. Ist doch lustig, oder?
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  #28  
Alt 03.05.2011, 09:32
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Zitat:
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Ja, genau, man müsste, um sicher zu gehen, die 5 mm abschneiden.
Der Belag muss nicht bündig am Schlägergriff geklebt werden.
Wie bei den Penholder...
Also ob unten 5 oder 20 mm sind - spielt eigentlich keine Rolle.
Im T4 steht auch nicht wie weit Belagname vom Schlägergriff entfernt sein muss.
Ausserdem wenn Du bei ITTF auf die Liste schaust, siehst wie die Stempeln zugelassener Beläge aussehen müssen. (es gibt sogar Bilder davon)
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  #29  
Alt 03.05.2011, 10:24
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Da hast du völlig recht, du kannst den Belag weiter oben aufkleben. Das Textfeld darf trotzdem nicht höher sein und die Schrift nicht weiter in die Spielfläche hineinragen, es gibt Beläge bei denen ist das aber so, und es gibt andere Beläge, bei denen die korrekte Höhe nur erreicht wird, wenn man sich den untersten Teil des OG wegdenkt/abschneidet.
Also abschneiden und dann als "beliebiges Material" zum Belegen benutzen oder wegwerfen.
Die ITTF-Bilder kenne ich, allerdings sind diese teilweise nicht maßstabsgerecht, helfen hier also nicht direkt weiter. Beim Genius ist unter den Symbolen noch eine Freifläche zu sehen, die dann wohl mit zum Textfeld und dessen Höhe mitzählt.
Der Butterfly Pecular ist übrigens auch sehr fragwürdig in bezug auf die T4-Vorgaben...

Geändert von Setz-It (03.05.2011 um 11:49 Uhr)
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  #30  
Alt 03.05.2011, 11:46
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
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Das Textfeld darf trotzdem nicht höher sein und die Schrift nicht weiter in die Spielfläche hineinragen[...]
Die T4 sind Vorgaben, die für die Hersteller von Belägen relevant sind. Sie enthalten für die Hersteller grundsätzliche Informationen um eine Zulassung erhalten zu können. Es sind keine für Spieler oder Schiedsrichter relevanten Regeln. Für Spieler und Schiedsrichter ist die LARC relevant. Ein Belag, der dort aufgeführt ist und ansonsten den Regeln entspricht (Farbe, Dicke, Noppenlänge, etc) ist zugelassen. Beschädigte, verfärbte oder abgespielte Beläge, deren Spieleigenschaften entscheidend verändert sind, sind grundsätzlich nicht regelkonform. Bei geringfügigen Abweichungen davon, entscheidet der Schiedsrichter nach Ermessen über die Zulässigkeit.

Was das Textfeld betrifft, so sind die in T4 angegebenen 25 mm kein unumstößliches Maß. In T4 steht nur dass sich die Hersteller an die 25 mm halten sollten und dass sich die ITTF eine Entscheidung über die Zulässigkeit zu fällen vorbehält, wenn das Muster eingereicht wird. Wenn also ein Hersteller die 25 mm nicht eingehalten hat und die zuständige ITTF-Kommission die ITTF-Zulassung erteilt, dann ist ein solcher Belag selbstverständlich zulässig.

Natürlich kann es sein, dass ein im Handel gelangter Belag auch vom Textfeld her nicht dem eingereichten Muster entspricht. Nur ist die Nichteinhaltung der in T4 genannten 25 mm kein Indiz dafür, weil das Maß - wie dort zu lesen ist - kein Muss-Maß ist. Die Hersteller, die sich daran halten, haben sicherlich weniger Diskussionsbedarf bei der Zulassung. Die Hersteller, die sich nicht daran halten, müssen halt damit rechnen, dass die ITTF-Kommission die Textfeldgröße bemängelt. Genehmigt die ITTF einen Belag, auf dem das Textfeld weiter als 25 mm vom unteren Rand in die Spielfläche reinragt, so ist das auch laut T4 vollkommen in Ordnung. Daran stört sich kein Spieler und auch kein Schiedsrichter.

Ansonsten bleibt es dir überlassen, dir einen Belag auszusuchen, der die 25 mm einhält. Dann bist du auf der sicheren Seite. Liegt ja eh in der Verantwortung des Spielers mit einem regelkonformen Schläger anzutreten

Aber du kannst gerne weiterhin anderer Meinung sein. Abzubringen bist du davon - so sagt es mir mein Gefühl jedenfalls - eh nicht wirklich
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