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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #21  
Alt 12.02.2004, 15:58
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Re: Wer darf Time-outs nehmen?

Zitat:
Zitat von SuperSoulFighter
Spiel war gestern. Gegner will Protest einlegen, lt. Kreuz auf dem Spielbogen.
Warum denkst Du, das der Klassenleiter (Hessen) dem Protest nicht stattgeben wird?
Zum einen muss der Protest eingelegt werden, sobald der Protestgrund auftritt, also in diesem Fall beim Nehmen des Time-Out und nicht erst danach. Da der Protest aber danach eingelegt wurde, ist er hinfällig.

Des weiteren muss ein Protest mit Zeitpunkt und Uhrzeit auf dem Spielberichtsbogen vermerkt werden (weiß jetzt nicht auswendig ob WO-DTTB oder AB-TTVWH das festlegt, also obs bundeseinheitlich ist), aber nur das Kreuzchen reicht nicht. Grund muss angegeben werden, ausführliche Begründung/Bericht kann nachfolgen.
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  #22  
Alt 12.02.2004, 16:15
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Post Re: Wer darf Time-outs nehmen?

Zitat:
Zitat von Pinguin
Zum einen muss der Protest eingelegt werden, sobald der Protestgrund auftritt, also in diesem Fall beim Nehmen des Time-Out und nicht erst danach. Da der Protest aber danach eingelegt wurde, ist er hinfällig.

Des weiteren muss ein Protest mit Zeitpunkt und Uhrzeit auf dem Spielberichtsbogen vermerkt werden (weiß jetzt nicht auswendig ob WO-DTTB oder AB-TTVWH das festlegt, also obs bundeseinheitlich ist), aber nur das Kreuzchen reicht nicht. Grund muss angegeben werden, ausführliche Begründung/Bericht kann nachfolgen.

Abschnitt 1 : Heißt das, nach dem 5. Einzel hätte direkt Protest eingelegt werden müssen? Ist das wirklich so? Es wurde erst nach Beendigung Protest eingelegt...
Abschnitt 2 : Der Grund wurde meines Wissens auf die Rückseite geschrieben (kreuzchen bei "Protest siehe Anlage")

viele Grüße
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  #23  
Alt 12.02.2004, 16:30
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Re: Wer darf Time-outs nehmen?

In der Realität ist es eigentlich vollkommen egal, wer die Auszeit holen darf und wer nicht.

Mal angenommen, wir befinden uns in einem Ligaspiel und Spieler A ist Teamkollege von Spieler B, aber weder Betreuer noch Trainer, will aber eine Auszeit nehmen.
Daraufhin sagt der Schiedsrichter dann, dass er das nicht darf und die Konsequenz wird sein, dass Spieler B sich selbst die Auszeit nimmt - vorausgesetzt er will sie.

Also hat diese Regelung in der Praxis absolut keine Bedeutung, da der Spieler im Endeffekt immer selbst entscheiden kann und somit dann sowieso umgehen kann, wer was darf und wer nicht.
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  #24  
Alt 12.02.2004, 17:03
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Post Re: Wer darf Time-outs nehmen?

Gebe dir völlig recht Frank, aber Du siehst ja was daraus entstehen kann und wie viele leute dann damit "Arbeit" haben....Und gewisse Regeln müssen einfach sein um abzugrenzen. Meiner Meinung nach wurde hierbei nicht genau genug abgegrenzt. Aber beim Aufschlag muss der Ball ja im flachen Handteller liegen jaja...
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  #25  
Alt 12.02.2004, 21:08
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Re: Wer darf Time-outs nehmen?

Zitat:
Zitat von SuperSoulFighter
Abschnitt 1 : Heißt das, nach dem 5. Einzel hätte direkt Protest eingelegt werden müssen? Ist das wirklich so? Es wurde erst nach Beendigung Protest eingelegt...
Nein, nicht erst nach Ende des 5. Einzels, sondern noch während der SR das Time-Out nimmt. Direkt danach hätte der Mannschaftsführer einen Protest anmelden müssen und diesen auch eintragen - erst danach geht das Spiel an dem Tisch weiter!

Zitat:
Zitat von SuperSoulFighter
Aber beim Aufschlag muss der Ball ja im flachen Handteller liegen jaja...
Muss er ja garnicht :-P.

Der Aufschlag beginnt damit, dass "der Ball auf dem Handteller der geöffneten Hand" liegt (also nicht mehr "flachen" Hand!!!).
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  #26  
Alt 13.02.2004, 10:00
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Re: Wer darf Time-outs nehmen?

Zitat:
Zitat von Pinguin
Muss er ja garnicht :-P.

Der Aufschlag beginnt damit, dass "der Ball auf dem Handteller der geöffneten Hand" liegt (also nicht mehr "flachen" Hand!!!).
ach sieh an
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  #27  
Alt 17.02.2004, 10:10
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Cool Re: Wer darf Time-outs nehmen?

also nach Auskunft des Klassenleiters:

a) muss der Protest nicht sofort eingelegt werden, es langt am Ende der Begegnung der Eintrag auf dem Papier mit Begründung.

b) darf der Schiedsrichter (auch wenn er Betreuer ist) als neutrale Person kein Time-Out nehmen, was aber höchstens zu einem mündlichen Verweis führen kann. Die Wertung des Spieles bleibt unberührt.

c) sollte eine Mannschaft nur einen Protest einlegen, wenn sie selbst 100%ig regelgerecht angetreten und angezogen ist und die Spiele ebenso 100%ig durchgeführt hat. Sonst führt das eine zum anderen....wobei dann beide einen mündlichen Verweis erhalten, das aber je nach Verstoß nicht die höchste "Strafe" sein muss
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Geändert von SuperSoulFighter (18.02.2004 um 11:11 Uhr)
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  #28  
Alt 17.02.2004, 17:29
Pinguin Pinguin ist offline
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Re: Wer darf Time-outs nehmen?

Zitat:
Zitat von SuperSoulFighter
a) muss der Protest nicht sofort eingelegt werden, es langt am Ende der Begegnung der Eintrag auf dem Papier mit Begründung.
Dagegen spricht WO-DTTB J 1:
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. [...] Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden spätere Proteste nicht berücksichtigt. Die zuständigen Stellen sind jedoch verpflichtet, ihrerseits Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten.

Weiteres dazu findest du in den ABs deines Landesverbandes zur WO.
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  #29  
Alt 18.02.2004, 10:15
BB87 BB87 ist offline
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Re: Wer darf Time-outs nehmen?

mmmmh ich dachte immer entweder spieler oder trainer sofern spieler will !!
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  #30  
Alt 18.02.2004, 11:14
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Talking Re: Wer darf Time-outs nehmen?

Zitat:
Zitat von Pinguin
Dagegen spricht WO-DTTB J 1:
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. [...] Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden spätere Proteste nicht berücksichtigt. Die zuständigen Stellen sind jedoch verpflichtet, ihrerseits Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten.

Weiteres dazu findest du in den ABs deines Landesverbandes zur WO.
der dafür zuständigen stelle ....ist doch alles in ordnung....und unmittelbar
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Geändert von SuperSoulFighter (18.02.2004 um 11:23 Uhr)
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