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  #21  
Alt 23.06.2015, 12:59
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TBB OLÉ TBB OLÉ ist offline
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AW: allgemeines Abteilungsleiter / Vereinsverwaltungsthema

Etat 2015: 2985,- Euro
Spende: 2000,- Euro

Zufrieden?

Die Beträge ändern aber meiner Meinung nach nichts an dem Sachverhalt, das wir nicht frei über die Spende verfügen können bzw. dürfen!

Die Handhabung von Sponsorengeldern müssen doch, wenn die Vereinssatzung / Finanzordung des Verein es nicht hergibt, irgendwo zentral geregelt sein
Und genau darum geht es mir!

Ich möchte gerne etwas "schwarz auf weiß" haben um es entweder unserem Vorstand vorlegen zu können oder um Gewissheit zu haben, dass ich mit meiner Meinung falsch liege.
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Der schönste Fleck im Ruhrpott-Eck ist Beckhausen an der Köttelbeck!!
Komm ma bei uns bei und guck Dich dat an.
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  #22  
Alt 23.06.2015, 13:49
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Superwetti Superwetti ist offline
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Superwetti ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: allgemeines Abteilungsleiter / Vereinsverwaltungsthema

Bei uns stellt jede Abteilung einen Budgetplan auf und bekommt den dann auch zu 99% genehmigt. Wenn ich also glaube 3000 € für die Saison zu brauchen dann beantrage die 3000 €. Sollte ich allerdings unvorhergesehen doch mehr brauchen dann können wir auch was nach bekommen.

Würde wir in der Saison Spenden bekommen dann würden diese in die Hauptkasse gehen, denn wenn wir nur 3000 € brauchen macht es ja keinen Sinn das mehr Geld zu uns wandert. Wenn ich vorher weiß das ich eine Spende bekomme und diese auch für die ABteilung nutzen will muss ich einen höheres Budget beantragen. Also in diesem Fall wüsste ich zum Beispiel das 2000 € kommen und ich die für neue Tische benutzen möchte, dann muss ich 5.000 € beantragen.

Wir haben eine große Abteilung die viele Ausgaben hat, diese sagen wir mal beantragen im Jahr knapp 20.000 €, davon holen sie aber durch Spenden auch ca. 15.000 € rein.
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  #23  
Alt 23.06.2015, 18:06
Porthos Porthos ist offline
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AW: allgemeines Abteilungsleiter / Vereinsverwaltungsthema

Eine mögliche Lösung für das Problem von TBB OLE: Ihr gründet einfach einen eigenständigen Förderverein. Vereinszweck: "Förderung des Tischtennis-Sports innerhalb des ... (Name des Hauptvereins)". Wichtig: Es muss ein e.V. (eingetragener Verein) sein, der als gemeinnützig anerkannt ist.

Dieser Förderverein wäre juristisch autark, könnte unmittelbar selbst Spenden vereinnahmen (nicht auf dem Umweg über den Hauptverein) und Quittungen ausstellen und bräuchte niemand über seine Mittel Rechenschaft abzulegen (außer dem Finanzamt natürlich).

Die Geschichte mit dem Hauptverein könnte so weiterlaufen wie bisher.

Manko: Das ist auf jeden Fall mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden und ich würde es nur machen, wenn ich jemanden an der Hand hätte, der sich in so was auskennt und so was auch halbwegs gern macht. Einen Extra-Aufwand (auch an Kosten) verursacht die Vereinsgründung, weil man da zwecks Aufnahme ins Vereinsregister zum Notar muss. Aber wenn die Sache läuft, dann hält sich die Mühe in Grenzen, ich vermute mal: einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung und einmal im Jahr eine Steuer-Erklärung ans zuständige Finanzamt (in Bayern heißt das, glaube ich, Finanzamt für Körperschaften).
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  #24  
Alt 23.06.2015, 18:57
teille teille ist offline
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AW: allgemeines Abteilungsleiter / Vereinsverwaltungsthema

Hallo TBB Ole,

wenn in der Satzung nicht anderes steht, ist laut BGB § 32 die Mitgliederversammlung als das höchste Vereinsorgan zuständig.
Das heißt, du müßtest eine Mehrheit organisieren.
Ansonsten kann der Schatzmeister bzw der Vorstand frei entscheiden isofern, dass Euch der Verein z.B. in Höhe der Spende den Etat kürzt, allerdings eigentlich erst im Folgegeschäftsjahr.
Ist Euer Etat genehmigt, sollte der Vorstand daran nicht rütteln.
Zweckgebundene Spenden, genauer Spenden mit genannten Empfänger, sprich Euch der TT-Abteilung, dürfen dann auch nur darf nur für diesen Empfänger gnutzt werden.
Da in einem Mehrspartenverein selten die TT-Abteilung die Abteilung mit den meisten Mitglieder ist, dürfte der formale Weg schwierig werden.

Mein Vorschlag:
Je nach "Nähe" zum Spender soll dieser selber dem Schatzmeister klarmachen: Die Spende geht nur an den Verein, wenn das Geld zusätzlich bei Euch ankommt.

Kommt das nicht in Frage, solltet ihr mit dem Vorstand diplomatisch verhandeln: Schlag eine Quote vor:
Je nach Einschätzung zwischen 80% Abteilung/20% Hauptverein bis 50%/50% oder halt noch schlechter. Mach dem Vorstand/Schatzmeister klar, dass der Anreiz da sein muss, Spenden einzuwerben.

Mit sportlichen Grüßen

Hansi Teille
Hannover 96
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  #25  
Alt 23.06.2015, 19:21
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: allgemeines Abteilungsleiter / Vereinsverwaltungsthema

Zitat:
Zitat von TBB OLÉ Beitrag anzeigen
Ich möchte gerne etwas "schwarz auf weiß" haben um es entweder unserem Vorstand vorlegen zu können oder um Gewissheit zu haben, dass ich mit meiner Meinung falsch liege.
Der beste Ort dafür wäre natürlich die Spende selber. Wenn da beim Verwendungszweck die Tischtennisabteilung benannt ist, dann kann der Hauptverein die Spende höchstens ablehnen, aber nicht einsacken.

Es wäre auch sinnvoll mal die Kassenberichte der letzten Jahre anzusehen (als Vereinsmitglied hat du da das Recht diese einzusehen). Gab es Spenden und wurden die dann entsprechend unter allen Abteilungen aufgeteilt.

Für die Zukunft wäre es am besten das Ganze vorher abzuklären. Es gibt da ja viele Möglichkeiten:
- Spende von Sachmittel. Tischtennisschläger für Jugendliche kann man im Fußball ja schwerlich verwenden.
- Verwendungszweck festschreiben.
- Vorab verhandeln mit dem Hauptverein.
__________________
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  #26  
Alt 01.07.2015, 16:46
Benutzerbild von Mighty
Mighty Mighty ist offline
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AW: allgemeines Abteilungsleiter / Vereinsverwaltungsthema

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Voll bezahlte Trainer sind schwer zu finanzieren.
Lass uns mal rechnen. 1 Trainer für 12 Leute, zuerst 2 Stunden Jugendliche, dann 2 Stunden Erwachsene, der Trainer bekommt 120€ pro Abend, das macht 5€ pro Person. Das soll schwer zu finanzieren sein? Die Teilnehmer sollen es selbst bezahlen, wie sie es sonst auch tun. Das kann praktisch jeder.

Geändert von Mighty (01.07.2015 um 16:49 Uhr)
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  #27  
Alt 02.07.2015, 06:08
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Schrecken der Nation Schrecken der Nation ist offline
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Klar, ist ja nicht so, als wäre es ohnehin schon schwer Jugendliche für den Verein zu werben. Wenn die dann sehen, dass sie zusätzlich noch Geld bezahlen müssen. Na dann Gute Nacht.
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  #28  
Alt 08.07.2015, 12:17
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Hallo Leute,

vielen Dank für eure Kommentare

Einiges davon werde ich innerhalb unserer TT-Abteilung diskutieren und mit zu unserer nächsten Vorstandssitzung (Hauptverein) nehmen und versuchen damit zu argumentieren.

Wenn diese Spenden kalkulierbar wären, könnte ich die damit geplanten Ausgaben in unserem Etat aufführen und alles wäre gut, aber leider schwanken die Beträge

Ich überlege darum im nächsten Jahr den Etatplan um den Punkt "Einnahmen" zu erweitern (hatten wir bislang nicht) und im Bereich Ausgaben eine davon abhängige Position einzuführen.
Damit sollte das Thema doch dann, so hoffe ich, erledigt sein.


Hier noch ein Auszug der Stellungnahme des LSB NRW:

Rechtsanspruch einer Abteilung eines Mehrspartenvereins auf einen zugewendeten Geldbetrag und dessen Verwendung

"Abteilungen eines Mehrspartenvereins sind i. d. R. nicht rechtsfähig, sondern "nur" rechtlich unselbstständige, funktionale Untergliederungen des Gesamtvereins (nur in seltenen Ausnahmefällen können sie u. U. als sog. nicht eingetragener Verein selbst rechtsfähig sein). Als funktionale Untergliederungen sind die Abteilungen keine selbstständigen Steuersubjekte (§ 51 Abs. 1 AO) und haben auch kein eigenes Vermögen. Daher "gehört" ein dem Verein zugewendeter Geldbetrag auch nicht der Abteilung, sondern dem Gesamtverein, d. h. das gespendete Geld geht in das Vereinsvermögen über.
...
Eine Spende muss unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, d. h. im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb des Vereins, verwendet werden. Eine Verwendung in der Vermögensverwaltung oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig (z. B. für Ausflüge oder gesellige Veranstaltungen). Der Verein haftet bei der Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (sog. Spendenbescheinigung) nicht nur für die Richtigkeit der Zuwendungsbestätigung, sondern auch für die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung. Jede gemeinnützigkeitsschädliche Verwendung führt grundsätzlich sofort zu einer Haftung in Höhe von 45 % des Zuwendungsbetrages, auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässig falsche Verwendung kommt es dabei nicht an. Außerdem können falsche Zuwendungsverwendungen sogar zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins führen."

Falls ihr Interesse habt, halte ich euch auf dem Laufenden.


Nochmals Danke und

TBB olé
Ralf
__________________
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abteilungsleiter, verein

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