Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #21  
Alt 07.09.2004, 11:50
Villert Villert ist offline
Butterfly
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 07.06.2003
Alter: 41
Beiträge: 594
Villert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Zitat:
Zitat von long-pips
@hallo villert,
ich hab evt. etwas unglücklich ausgedrückt.
das spielen mit langer hose, bezog sich nicht nur auf die einspielphase sondern auf das spiel danach.

ich darf während des regulären wettkampfes aus den angegebenen gründen auch weiter in langer hose spielen.
Hallo,

das ist natürlich richtig, aber darum ging es eigentlich garnicht. Es ging eigentlich darum, dass man in der Einspielzeit Sachen machen darf die man im Spiel nicht darf und zwar nur aus dem Grund da die Einspielzeit nicht zum Spiel dazugehört.


Zitat:
Zitat von long-pips
und der PALIO CK 531 A Long ist laut posetivliste zugelassen, außer der ittf, hat es in den letzten 30 sec. geändert.
und für jeden OSR / SR ist diese liste maßgeblich und kein statment vom dttb.

du kannst mir aber den link zu diesem statment geben.
würde mich interresieren was der DTTB wieder für ein eigenes süpchen kocht und beläge "verbietet" die der ITTF zulässt. auf die begründung währe ich gespannt.
Die DTTB Seite ist momentan nicht verfügbar und ich habe deshalb gerad keinen Link zur Hand. Es ging darum das die blue Version in dem DTTB Statement verboten ist während die Yellow weiterhin zugelassen ist.
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 07.09.2004, 12:01
Heidy2000 Heidy2000 ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Göttingen
Beiträge: 155
Heidy2000 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Da die DTTB Seite wirklich nicht geht z. Zt. hier die Alternative:

TTVN-Schiedsrichter Homepage:

http://www.schiedsrichter-ttvn.privat.t-online.de/

unter NEWS findet man das DTTB Statement am 26.05.2004.
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 07.09.2004, 12:53
Dieterkuhn Dieterkuhn ist offline
Nixkönner
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 22.02.2003
Beiträge: 1.289
Dieterkuhn ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Zitat:
Zitat von long-pips
und der PALIO CK 531 A Long ist laut posetivliste zugelassen, außer der ittf, hat es in den letzten 30 sec. geändert.
und für jeden OSR / SR ist diese liste maßgeblich und kein statment vom dttb.

du kannst mir aber den link zu diesem statment geben.
würde mich interresieren was der DTTB wieder für ein eigenes süpchen kocht und beläge "verbietet" die der ITTF zulässt. auf die begründung währe ich gespannt.
der dttb hat ja nicht den palio für unzulässig erklärt, sondern er hat eine illegale version desselben verboten
__________________
"Nun, ich habe vor, sie [die Welt] zu erforschen, ohne sie vorher zu definieren!

Richard P. Feynman
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 07.09.2004, 14:37
Volkmar Volkmar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 3000
 
Registriert seit: 08.03.2001
Alter: 64
Beiträge: 3.089
Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Zitat:
Zitat von Villert
Yo, das kontrollieren vor dem Einspielen ist ja auch ok und sogar gut, nur dürfte der Gegner dann eben später trotzdem nochmal wechseln und es müsste neu kontrolliert werden.
Also halten wir mal fest: Bis zum Ende der Einspielzeit darf der Gegner kontrollieren und beanstanden, danach nicht mehr.

Wenn der Gegner vor dem Einspielen oder während des Einspielens den Schläger beanstandet, darf der Spieler, dessen Schläger beanstandet wurde, dann den Schläger wechseln ? Falls ja, beginnt die Einspielzeit von neuem (also erneut 2 Minuten) ?

Und: Situation in einem Meisterschaftspiel:

Ein Spiel wird mit unzulässigem Material gespielt, das nicht beanstandet wurde. Beim 2. Spiel desselben Spielers wird dessen Schläger beanstandet.

Hat die Beanstandung im 2. Spiel Auswirkungen auf die Wertung des 1. Spiels? Meiner Ansicht nach nicht.

Zitat:
Zitat von OSR
Der nachbehandelte Palio (genannt "Blue Edition / Version") ist für den Bereich des DTTB definitiv verboten. Dazu hat der DTTB eine Erklärung herausgegeben, wobei man hinzufügen muss, dass der DTTB tatsächlich das Recht hat, Beläge "für seinen Bereich" zu erlauben und auch zu verbieten.
Das ist so, wie Du es geschrieben hast, falsch. Der DTTB hat in seiner Presseerklärung eindeutig den Palio CK 531 A nicht verboten, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß es eine nicht zulässige Version dieses Belags gibt. Wobei man in der Tat darüber streiten kann, ob das richtig ist, aber zu dieser Frage, aber nicht anhand des Palio CK 531 a mache ich in den nächsten Tagen vielleicht ein neues Faß auf.

Gruß, Volkmar
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 07.09.2004, 15:24
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.08.2003
Ort: Mainz
Alter: 48
Beiträge: 981
Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Zitat:
Zitat von Volkmar
Das ist so, wie Du es geschrieben hast, falsch. Der DTTB hat in seiner Presseerklärung eindeutig den Palio CK 531 A nicht verboten, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß es eine nicht zulässige Version dieses Belags gibt.
1. Völlig richtig erkannt. Er hat den Belag nicht verboten.
2. Und selbst wenn: Natürlich kann der DTTB für seinen Bereich verbieten. Bis vor ein paar Jahren hat der DTTB ja auch für den nationalen Bereich noch selber zugelassen. Und da gab es dann z. B. in der 1. BL Damen den kuriosen Fall, dass der SV Winterwerb ein Spiel mit 6:3 gewann und das Spiel mit 4:5 gewertet wurde, weil eine Spielerin einen international zugelassenen aber national nicht zugelassenen Belag verwendete.
__________________
Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 08.09.2004, 08:44
Volkmar Volkmar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 3000
 
Registriert seit: 08.03.2001
Alter: 64
Beiträge: 3.089
Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Ende der Diskussion - wohl kaum. Denn Dein letztes Posting zeigt, daß Du die Problematik, die in der Presseerklärung des DTTB steckt, entweder nicht erkannt hast oder diese nicht erkennen willst. So einfach kann man es sich leider nicht machen.

Ich habe erst letzten Sonntag auf einem Turnier 2 Spieler angetroffen, die mit dem Palio unterwegs waren und einen OSR, dem die Problematik nicht bewußt war. Der hatte eine klare Meinung: Ich halte mich an die Zulassungliste der ITTF (meine Rede immer, nur so nebenbei).

Also noch mal: Selbstverständlich darf mit dem Palio CK 531 a gespielt werden, sofern es sich um die nicht glatte (auch die sog. yellow edition ist nicht so griffig wie andere griffige Noppen) handelt.

Es handelt sich hier um eine Grauzone, weil gerade bei dieser Noppe die Unterscheidung zwischen glatt (nicht zugelassen) oder griffig (zugelassen) schwierig ist. Ich habe einige Palios erlebt, die weder richtig glatt - wie z.B. ein Neubauer oder ein Alligator - noch so griffig wie ein Feint, sondern weder richtig glatt noch wirklich griffig. Und dann wirds wirklich schwierig mit der Differenzierung, und da hilft auch die DTTB-Erklärung nicht wirklich weiter. Da ist dann das Fingerspitzengefühl der jeweiligen Schiedsrichter gefragt.

Gruß, Volkmar
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 08.09.2004, 10:06
long-pips long-pips ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 14.07.2004
Beiträge: 519
long-pips ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

na dann geb ich auch meinen senf dazu .
1. ich richte mich auch nach der liste.

2. sollte mir ein belag unterkommen den ich für nicht "ganz echt" halte, darf der spieler diesen belag nicht spielen. nicht in "meiner halle", in der ich als osr zugeteilt bin. sofern ich nur sr bin, hat allerdings der osr das letzte wort.

3. wenn der belag z.b. zu stark glänzt, zählt auch das argument, das er mit spinmax behandelt ist, ob wohl das spinmax noch zugelassen ist, nicht.

auch bei noppenaußen die nicht ganz "echt" aussehen, also z.b. weicher als normal sind, oder auch glänzen weil lackiert, oder noppen "verbogen sind, zählen auch keine argumente wie :

mein sohn hat sie versehentlich in der microwelle getrocknet oder ich hab sie während des sommers auf der hutablage im auto vergessen oder ich wollte sie reinigen und hab anstelle des reinigers benzin erwischt, weil jemand benzin in die flasche mit dem belagreiniger gefüllt hat oder oder .....

um es kurz zumachen. sobald der belag oder das holz, aus irgendeinem grund nicht regelkonform ist, ist dieses ein grund um den belag oder das holz aus dem verkehr zuziehen.

sollten alle osr / sr so reagieren, hätten wir als schiedsrichter einen "besseren ruf". und die manipuliererei am material würde aufhören.

leider sind sich aber, wie wir immer wieder feststellen, die schiedsrichter nicht immer einig. liegt zum teil daran, dass mann regeln biegen kann, also die spieler bis an die grenze des erlaubten gehen und der verband sein regelwerk teilweise an der praxis vorbei entwirft, und somit grauzohnen schafft, die uns schiedsrichter auf dauer zum hmpelmann machen.
mit diesem abschnit, hab ich bestimmt wieder eine lawine losgetreten und stehe bei einigen wieder bis zum hals im fettnäpfchen.
also nicht immer alles persöhnlichnehmen. und fürs fettnäpfchen treten entschuldige ich mich schonmal.
__________________
ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne.

Geändert von long-pips (08.09.2004 um 10:35 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 09.09.2004, 07:46
Heidy2000 Heidy2000 ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Göttingen
Beiträge: 155
Heidy2000 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Zitat:
Zitat von Volkmar
Also halten wir mal fest: Bis zum Ende der Einspielzeit darf der Gegner kontrollieren und beanstanden, danach nicht mehr.

Wenn der Gegner vor dem Einspielen oder während des Einspielens den Schläger beanstandet, darf der Spieler, dessen Schläger beanstandet wurde, dann den Schläger wechseln ? Falls ja, beginnt die Einspielzeit von neuem (also erneut 2 Minuten) ?

Und: Situation in einem Meisterschaftspiel:

Ein Spiel wird mit unzulässigem Material gespielt, das nicht beanstandet wurde. Beim 2. Spiel desselben Spielers wird dessen Schläger beanstandet.

Hat die Beanstandung im 2. Spiel Auswirkungen auf die Wertung des 1. Spiels? Meiner Ansicht nach nicht.
Gruß, Volkmar
Um mal wieder von der leidigen Palio Diskussion wegzukommen: Hier meine Antworten auf die o.g. Fragen:

1. Du darfst natürlich das Material des Gegner nur in dem Moment beanstanden, wo dir auffällt, dass damit etwas nicht in Ordnung ist. Sollte der gute Mann schon zwei Sätze gespielt haben, und dir fällt beim Seitenwechsel auf, dass da was nicht stimmt, beanstandest du eben dann. Sollte kein OSR anwesend sein, wird es jetzt eh kompliziert, weil keiner entscheiden kann. Unter Protest weiterspielen, und gucken was der Staffelleiter macht. In der Regel sollte man aber alleine deshalb schon vor dem Spiel kontrollieren, bzw. jedes mal wenn der Spiel regelgerecht den Schläger wechselt, weil es ja etwas doof aussieht, wenn man beim Stand von 0:2 Sätzen und 0:10 Punkten plötzlich meint, am Schläger rumnörgeln zu müssen. Ist ein SR anwesend, ist das ja eh überflüssig, da der in der Regel ja die Schläger kontrolliert.

2. Sollte ich als SR (oder wegen mir auch der Spieler, wenn kein SR dabei ist) vor der Einspielzeit eine Schlägerzulässigkeit anzweifeln, darf der betreffende natürlich noch den Schläger wechseln. Die Einspielzeit verlängert sich dadurch natürlich nicht.

3. Ein gespieltes Spiel ist ein gespieltes Spiel und kann wegen Unzulässigkeit des Materials nur schwer als verloren gewertet werden. Da ist dann mal wieder das typische Tischtennisproblem offensichtlich, das da heisst: Keine Offiziellen bei Punktspielen anwesend. Ist ein SR da, gibt es diese Situation in der Regel nicht, ist keiner da, und die Situation tritt auf, ist man in Arsch gekniffen . Aber wie wollte man dem Spieler beweisen, dass er auch schon mit dem Schläger im ersten Spiel gespielt hat? Wenn man es gewusst hat, ist es zu spät, Protest einzulegen, da Protest ja bekanntlich zu dem Zeitpunkt eingelegt werden muss, in dem man den Protestgrund erkennt...

Wie oben aber auch schon von mir gepostet, halte ich das Problem mit der Schlägerwechselei noch während der Einspielzeit für a) theoretisch und b) wenn ich als SR am Tisch sitze auch nicht als zulässig.

Grüße,

Heidy2000
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 09.09.2004, 10:17
Volkmar Volkmar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 3000
 
Registriert seit: 08.03.2001
Alter: 64
Beiträge: 3.089
Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Zitat:
Zitat von Heidy2000
Um mal wieder von der leidigen Palio Diskussion wegzukommen: Hier meine Antworten auf die o.g. Fragen:

1. Du darfst natürlich das Material des Gegner nur in dem Moment beanstanden, wo dir auffällt, dass damit etwas nicht in Ordnung ist. Sollte der gute Mann schon zwei Sätze gespielt haben, und dir fällt beim Seitenwechsel auf, dass da was nicht stimmt, beanstandest du eben dann. Sollte kein OSR anwesend sein, wird es jetzt eh kompliziert, weil keiner entscheiden kann. Unter Protest weiterspielen, und gucken was der Staffelleiter macht. In der Regel sollte man aber alleine deshalb schon vor dem Spiel kontrollieren, bzw. jedes mal wenn der Spiel regelgerecht den Schläger wechselt, weil es ja etwas doof aussieht, wenn man beim Stand von 0:2 Sätzen und 0:10 Punkten plötzlich meint, am Schläger rumnörgeln zu müssen. Ist ein SR anwesend, ist das ja eh überflüssig, da der in der Regel ja die Schläger kontrolliert.

2. Sollte ich als SR (oder wegen mir auch der Spieler, wenn kein SR dabei ist) vor der Einspielzeit eine Schlägerzulässigkeit anzweifeln, darf der betreffende natürlich noch den Schläger wechseln. Die Einspielzeit verlängert sich dadurch natürlich nicht.

3. Ein gespieltes Spiel ist ein gespieltes Spiel und kann wegen Unzulässigkeit des Materials nur schwer als verloren gewertet werden. Da ist dann mal wieder das typische Tischtennisproblem offensichtlich, das da heisst: Keine Offiziellen bei Punktspielen anwesend. Ist ein SR da, gibt es diese Situation in der Regel nicht, ist keiner da, und die Situation tritt auf, ist man in Arsch gekniffen . Aber wie wollte man dem Spieler beweisen, dass er auch schon mit dem Schläger im ersten Spiel gespielt hat? Wenn man es gewusst hat, ist es zu spät, Protest einzulegen, da Protest ja bekanntlich zu dem Zeitpunkt eingelegt werden muss, in dem man den Protestgrund erkennt...

Wie oben aber auch schon von mir gepostet, halte ich das Problem mit der Schlägerwechselei noch während der Einspielzeit für a) theoretisch und b) wenn ich als SR am Tisch sitze auch nicht als zulässig.

Grüße,

Heidy2000

Deine Antworten sind widersprüchlich. Position 1 ist nicht mit Position 3 vereinbar.

Nach Spielbeginn ist ein Protest sinnlos, weil eine Beanstandung nur bis zum Spielbeginn überhaupt möglich ist (hatte ich im ersten Posting dieses Threads aus den Regeln zitiert). Danach nicht mehr.

Ich kann das zwar als Protest auf dem Spielberichtsbogen eintragen, aber das ist ein unzulässiger Protest, weil die Formalien - Beanstandungen vor Spielbeginn - nicht eingehalten wurden. Mit der Frage, ob ein Belag nun zulässig war oder nicht, braucht sich bereits aus diesem Grund niemand mehr zu befassen.

Auch ansonsten widersprichst Du Dir: Einerseits stellst Du klar, daß während der Einspielzeit ein Spieler einen beanstandeten Schläger noch wechseln darf, andererseits hebst Du am Ende Deines Postings darauf ab, daß Du das als Tischschiedsrichter nicht zulassen würdest.

Mal ganz abgesehen davon, daß das gegen die Regeln verstößt: Wie willst Du denn dann weiter verfahren ? Den Spieler mit einem nicht regelkonformen Schläger spielen lassen und seinen Gegner damit ggf. benachteiligen oder den Spieler mit dem nicht regelkonformen Schläger gleich disqualifizieren, obwohl das Spiel noch nicht begonnen hat (wir sind noch in der Einspielzeit) und obwohl er nach den Regeln das Recht zum Schlägerwechsel hat ?

Gruß, Volkmar

Geändert von Volkmar (09.09.2004 um 10:20 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #30  
Alt 09.09.2004, 12:23
Heidy2000 Heidy2000 ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Göttingen
Beiträge: 155
Heidy2000 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Beanstandung eines Schlägers

Hatte gerade ne lange Antwort geschrieben, da ist mein IE leider abgeschmiert... Keine Lust nochmal alles zu schreiben, daher hier in Kürze.

Hab mich oben oft unglücklich ausgedrückt.

1. Bin ich als SR am Tisch, dann kontrolliere ich den Schläger vor dem Spiel, natürlich kann der Spieler dann seinen Schläger noch wechseln, nachschneiden, was auch immer. Somit kommt es dann an meinem Tisch nicht zum Einspielen / bzw. Spielen mit illegalem Material. Das wollte ich damit sagen.

2. Hab oben das richtige gemeint, das falsche geschrieben. Natürlich Protest nur vor dem Spiel gegen illegalen Schläger, weil man ja nur vor dem Spiel das Recht hat, diesen zu kontrollieren. Fällt einem da nix zum Protestieren auf, dann ist es später auch zu spät. Ich wollte oben vielmehr sagen, dass man immer dann protestieren muss, wenn einem auffällt, das etwas nicht stimmt. (Illegaler Belag daher also vor dem Spiel, weil da gucke ich). Wenn aber zum Beispiel der Schläger während des Spieles unzulässig wird (i.e. man bleibt an der Kante hängen und reisst ihn ein oder Noppen ab, etc.) muss man eben dann protestieren, wenn es einem auffällt.

Wie auch oben schon gesagt, gibt es ohne anwesenden (O)SR aber kaum ne Handhabe gegen verbotenes Material, weil man es doch seltenstens beweisen kann.

Fazit 1: Mit SR passiert sowas nicht.
Fazit 2: Ohne SR ist kaum was dagegen zu machen.
Fazit 3: Immer den Schläger vor dem Spiel kontrollieren, weil es danach zu spät ist.

Ich hoffe, ich war diesmal klarer.

Grüße,

Heidy2000
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
Schlägerkontrolle, Spielregeln

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Warum ist DTTB TOP48 nicht DTTB TOP48 Günter allgemeines Tischtennis-Forum 6 16.11.2004 08:05
Neuste Tischtennisregeln Weichei Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches 4 01.11.2001 10:20


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77