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  #21  
Alt 12.01.2006, 18:37
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von ttt
Diese Frage haben sich die ausführenden Organe des DTTB doch überhaupt nicht zu stellen, bzw. diese Frage ist nicht relevant für die Entscheidung, die die Mitarbeiter des DTTB zu treffen haben. Vor allem dann nicht, wenn die Entscheidung eines Gerichtes zweifelhaft ist und nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in eine Richtung gehen würde. Die Geschäftsstelle hat die Satzungen und Verordnungen wie Bundesligaordnung oder Wettspielordnung anzuwenden.
Natürlich kann ein Gericht feststellen, dass irgendeine sportrechtliche Regelung mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht übereinstimmt. Das ist heutzutage leider nicht mehr ungewöhnlich und ärgerlich, aber doch kein Problem der Geschäftsstelle. Wenn ein Beschwerdeführer vor einem öffentl. Gericht Recht bekommt, dann müssen die zuständigen Gremien eben ein Mal mehr z.B. die WO ändern.
Es ist insofern ein Problem des DTTB, daß dadurch Schadensersatzansprüche entstehen könnten. Da je nach Entscheidung des DTTBs die eine oder andere Partei klagen könnte, wird man sich beim DTTB sicher frage wie sich ein ordentliches Gericht entscheiden würde.


Zitat:
Zitat von ttt
Jedenfalls kann es m.E. nicht sein, dass die Bestimmungen der WO und der BLO nicht angewendet werden, weil vielleicht ein öffentl. Gericht die Anwendung beanstanden könnte.
Das Problem mit der WO ist das Wort "Verein". Man hat seitens des DTTBs auch gleich reagiert und das ganze für die Zukunft geändert. Im Moment geht es nicht darum ob man die WO anwenden soll oder nicht, sonderen darum ob die Klausel der WO anwendbar ist.
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  #22  
Alt 12.01.2006, 18:39
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von charlies
Stimmt, denn die Regeln sind für Alle da.

Und auch diejenigen die sie geschaffen haben müssen sich auch daran halten.

Auch wenns mal so manchem nicht ganz so in den Kram passt.

Das Original für Informierte
Also wenn du das Orginaldokument besitzt, dann mußt du wohl in der Führungsriege des DTTBs sitzen.
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  #23  
Alt 13.01.2006, 13:40
21-11 21-11 ist offline
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21-11 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von mithardemb
Das Problem mit der WO ist das Wort "Verein". Man hat seitens des DTTBs auch gleich reagiert und das ganze für die Zukunft geändert. Im Moment geht es nicht darum ob man die WO anwenden soll oder nicht, sonderen darum ob die Klausel der WO anwendbar ist.
Das wurde bereits 1993 geändert, durch das Gutachten, und ist daher Bestandteil der WO !
So hat man es uns vor kurzem zumindest im Schiedsrichterlehrgang beigebracht.

Geändert von 21-11 (13.01.2006 um 13:52 Uhr)
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  #24  
Alt 13.01.2006, 22:36
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von 21-11
Das wurde bereits 1993 geändert, durch das Gutachten, und ist daher Bestandteil der WO !
So hat man es uns vor kurzem zumindest im Schiedsrichterlehrgang beigebracht.
Schau mal folgenden Beitrag von tischennis-inside an: http://www.tischtennis-inside.de/archiv/20051201S1.html

Also wenn ich das Recht verstehe, dann stand bis zu diesem Zeitpunkt das Wort "Verein" in der Regelung und wurde jetzt erst geändert.

Übrigends wurde das schon mal auf eine Frage von dir beantwortet unter: http://www.tt-news.de/forum/showpost...4&postcount=68
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  #25  
Alt 15.01.2006, 18:07
Karl Schöpp Karl Schöpp ist offline
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Karl Schöpp ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Idee AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von mithardemb

Also wenn ich das Recht verstehe, dann stand bis zu diesem Zeitpunkt das Wort "Verein" in der Regelung und wurde jetzt erst geändert.
Anscheinend hast Du das Gutachten nicht gelesen:

Zitat:
Zitat von charlies
AlIm Ausland wird der Tischtennissport wegen fehlender Strukturen (Verband/ Verein) auch in verbands-/vereinsähnlichen Organisationen, wie zum Beispiel in kirchlichen, betrieblichen oder gewerkschaftlichen Institutionen, regelmäßig durchgeführt.
Die Teilnahme an einem solchen Spielbetrieb ist der Spielberechtigung für einen ausländischen Verband Verein gleichzusetzen.
Und das ist Teil der WO und da wurde dieses Problem bereits geklärt.
Die wurde auch letztmalig so 2004 angewendet:

siehe Schreiben des DTTB an Homberg:
Zitat:
Zitat von vatheuer
vom 28.Januar 2004

Wie sie wissen ist die Struktur in vielen Nationalverbänden anders als in Deutschland, das von seiner Vereinsstruktur geprägt ist. Der Leistungssportausschuss hatte sich deswegen bereits 1993
zur WO. B9.3. auf Antrag des WTTV gutachterlich geäußert. Dieses Gutrachten füge ich hier bei
Der Leistungssportausschuss spricht in diesem Gutachten, was die Spielberechtigung für einen
ausländischen Verein angeht, von regelmäßigen Spielbetrieb. In China gibt es so etwas auf vielen Ebenen wie Schulen, Militär Universitäten etc.
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  #26  
Alt 15.01.2006, 18:58
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von Karl Schöpp
Anscheinend hast Du das Gutachten nicht gelesen:
Was wäre im Falle eines Rechtsstreits verbindlich - das Gutachten oder die WO?

Meine einzige Informationsquelle, daß das Wort Verein das Problem ist stammt aus folgendem Beitrag aus tischtennis-inside: http://www.tischtennis-inside.de/archiv/20051201S1.html


Hier der entsprechende Auszug:


Zitat:
Hauptgrund ist dabei die Formulierung der entsprechenden WO-Bestimmung zu Saisonbeginn, in der ein sofortiger Entzug der Spielgenehmigung ausdrücklich nur bei Einsätzen für einen weiteren Verein im In- oder Ausland vorgeschrieben ist. Weikert hält für sehr wahrscheinlich, dass ordentliche Gerichte im Falle von Busenbacher Klagen gegen eine Sperre für Tie Yana und Shan das Konstrukt der Universitäts-Mannschaften in China nicht als Verein einstufen und somit Regressansprüche gegen den DTTB entstehen könnten. „Man kann in einer solchen Situation nur auf den Wortlaut von Bestimmungen abstellen, und dadurch sind uns auch die Hände gebunden: „Nach Sinn und Zweck kann man sicher Zweifel haben, aber man kann nicht gegen einen Wortlaut argumentieren.“
Ist das Interview falsch, hat Herr Weikert keine Ahnung daß die WO inzwischen geändert wurde, sagt er bewußt die Unwahrheit oder habe ich etwas grundlegendes falsch verstanden?


Zitat:
Zitat von Karl Schöpp
Und das ist Teil der WO und da wurde dieses Problem bereits geklärt.
Die wurde auch letztmalig so 2004 angewendet:

siehe Schreiben des DTTB an Homberg:
Wie gesagt, die Frage ist wie ein ordentliches Gericht ein - wenn ich recht verstanden habe eigens vom DTTB erstelltes - Gutachten gegenüber der WO ansiedelt. Was hat im Zweifelsfall Gültigkeit?
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  #27  
Alt 15.01.2006, 20:14
Karl Schöpp Karl Schöpp ist offline
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Karl Schöpp ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von mithardemb
Ist das Interview falsch, hat Herr Weikert keine Ahnung daß die WO inzwischen geändert wurde, sagt er bewußt die Unwahrheit oder habe ich etwas grundlegendes falsch verstanden?
Richtig erkannt, es geht hier nur darum, warum der DTTB, hier zweierlei Maß anwendet, so sehe ich es zumindest.
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  #28  
Alt 16.01.2006, 02:41
Stefan Lamm Stefan Lamm ist offline
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AW: Was erlauben DTTB

Und nun? Was machen die Herren vom DTTB? Die Sache totschweigen? Irgendeine Möglichkeit werden die schon finden, daß Recht haben nicht gleich Recht bekommen sein wird.
__________________
Risikolos gewinnen heißt ruhmlos siegen.
Pierre Corneille (1606-84), frz. Dramatiker
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  #29  
Alt 16.01.2006, 19:27
mithardemb mithardemb ist offline
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AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von Karl Schöpp
Richtig erkannt, es geht hier nur darum, warum der DTTB, hier zweierlei Maß anwendet, so sehe ich es zumindest.
Im Falle von Tie Yana geht es darum, daß eine bereits genehmigte Aufstellung vom DTTB wieder widerrufen werden soll. War es in den anderen Fällen ähnlich oder wurde von den Vereinen vorher beim DTTB angefragt und das dann abschlägig entschieden.

Auf einen Ausenstehenden - wie ich es nun mal bin - klingt das Argument mit dem ungewissen Rechtsstreit schon überzeugend.
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  #30  
Alt 16.01.2006, 19:30
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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AW: Was erlauben DTTB

Zitat:
Zitat von Stefan Lamm
Und nun? Was machen die Herren vom DTTB? Die Sache totschweigen? Irgendeine Möglichkeit werden die schon finden, daß Recht haben nicht gleich Recht bekommen sein wird.
Was mich ein wenig nachdenklich stimmt ist die Frage wo der DTTB denn eigentlich den großen Vorteil hat wenn er Busenbach gegenüber den anderen Vereinen bevorteilt. Reicht allein die Tatsache des dortigen Stützpunktes für eine - wie ich bei vielen zwischen den Zeilen heraushöre - absichtliche Wettbewerbsverzerrung aus?
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