|
allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
|
Themen-Optionen |
#21
|
|||
|
|||
Tut mir leid, der Vergleich mit Altshausen ist ein Schlag ins Gesicht aller Vereine die sich an das Regelwerk halten und gehalten haben. In Zukunft wird jede Strafe eines Klassenleiters mir wie ein Witz vorkommen. Der TTVWH hätte hier den längeren Atem haben sollen. Und wenn der TTVWH schlußendlich den Prozess verloren hätte, dann hätte er wenigstens sein Gesicht gewahrt. Und das wäre es wert gewesen! Ein Verband, der sein eigenes Regelwert übergeht, ist für mich nur eine Witzfigur hoch drei! Tut mir leid, aber eine andere Bezeichnung finde ich dafür nicht!
|
#22
|
|||
|
|||
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
#23
|
|||
|
|||
Dass ich die Lösung nicht bejubele, habe ich ja schon geschrieben.
Was wäre aber gewesen, wenn man sich nicht verglichen hätte? Die ganze Sache hätte sich wesentlich länger hingezogen, so dass die Kosten weiter gestiegen wären. Davon hätte keiner was gehabt. Eine Gerichtliche Entscheidung hätte wahrscheinlich noch lange auf sich warten lassen, so daß es in der Folge, wenn man auf irgendeiner Tabelle aufbauend Auf-/Absteiger bestimmt hätte, es weitere Klagen gegeben hätte.... Mit der jetzigen Lösung kann man doch leben, und auch die Spieler haben eine Sicherheit, daß der Verein weiter existiert. Es geht doch auch um den Sport und die Sportler.... Ein Vergleich ist immer die beste Lösung: geht schnell, kostet weniger und beide Seiten sind damit einverstanden. |
#24
|
|||
|
|||
Es ist doch klar, dass alle sich (auch in Zukunft) an das Regelwerk halten müssen. Das ändert nichts daran, dass trotzdem jede Strafaussprechung mit einem Makel behaftet ist, wenn man den faulen Kompromiss Altshausen vor Augen hat.
Wenn der Vergleich nicht zustande gekommen wäre und das Gericht zu Gunsten von Altshausen geurteilt hätte, dann wäre das für den Verband tausend Mal besser gewesen, als die Einwilligung zu dem Vergleich. Der Verband hätte sein Gesicht gewahrt und allen signalisiert, dass er zu seinem Regelwerk steht. Das hat nichts damit zu tun, ob und wer bei Gericht jetzt dabei war. Das ist auch eine Sache von Solidarität mit den Vereinen, die sich an das Regelwerk halten. Wenn ich erinnern darf, hat gerade der TTVWH diese Solidarität eingefordert, als es um die Einführung der 40mm Bälle ging. Solidarität sollte nicht nur einseitig abverlangt werden, sondern selber geübt werden. |
#25
|
|||
|
|||
@ Tischtennisler
Die Korrektheit der Ausländerregelung ist ja nun bestätigt worden, der blöde Verein trägt die Gerichtskosten beider Instanzen. Die Vereine die sich an die Regeln gehalten haben, haben doch keinen Schaden erlitten, oder? Ich kenne mich nicht aus mit einstweiligen Verfügungen. Aber was hätte es gebracht, dem Verein unbedingt in einer langen Auseinandersetzung einen verpassen zu wollen? Solange es keinem anderen schadet, sollte man auch mal nachgeben können. Wobei der Verband hier ja nur ein kleines Zugeständnis gemacht hat und ansonsten als Sieger aus der Sache hervorgeht. Wo hat er da sein Gesicht verloren? Unsere Gesellschaft krankt daran, daß jeder unbedingt "sein Recht" durchsetzten will, egal ob er davon etwas hat oder nicht. Es geht halt ums Prinzip. Damit wäre aber in unserem Fall wohl den wenigsten geholfen. Soll man einen Verein in den Ruin treiben? Oder soll man auf Kosten der Mitglieder kostspielige Rechtsstreite führen, die man beilegen kann? Der einzige der sowas gutheissen kann, ist der Rechtsvertreter mit Blick auf die eigene Geldbörse. |
#26
|
|||
|
|||
Die Korrektheit der Ausländerregel ist eben nicht bestätigt worden. Wenn dem so wäre, dann würden alle Spiele von Altshausen mit 0:9 gewertet und der Verein müßte absteigen. Es geht doch nicht darum Recht mit aller Gewalt durch zu setzen, es um die Glaubwürdigkeit, und die ist auf der Strecke geblieben. Es geht auch nicht darum einen Verein niederzumachen. Altshausen hat mit der Anrufung der zivilen Gerichtsbarkeit die Solidargemeinschaft der Vereine verlassen und wurde jetzt dadurch belohnt, dass das bestehende Regelwerk nicht angewendet wird. Wenn Altshausen Charakter gehabt hätte, dann hätten Sie sich dem Regelwerk gebeugt. Im übrigen gibt es im Regelwerk auch den Weg des Gnadengesuchs beim Präsidenten. Und ich bin mir sicher, auf diesem Wege, hätte man dem Verein dann helfen können!
Geändert von Tischtennisler (29.04.2002 um 11:12 Uhr) |
#27
|
|||
|
|||
Das Gericht stellte nun fest, dass die Ausländerregelung (WO - B 9.3) rechtmäßig ist und dass die TTF Altshausen gegen diese gültige Bestimmung verstoßen hat. Um den Rechtsstreit zu beenden, wurde im Rahmen der Verhandlung ein Vergleichsvorschlag erarbeitet, dessen Inhalt durch Ablauf der Widerspruchsfrist seit dem vergangenen Donnerstag rechtswirksam wird
Damit hat der Verband doch gewonnen. Wozu also weiter Prozessieren, um dann nachher ein Gnadengesuch evt. zu gewähren? So ist´s kostengünstig und beide Parteien haben Sicherheit. Ansonsten hätte wieder ein schlauer Kopf gesagt "vorher gegen Regelwerk klagen und nachher Gnadengesucgh nach Regelwerk, neeeee" Die Problematik kommt doch durch die einstw. Verfügung, und da kenne ich mich gar nicht aus. Aber mit diesem einen Vergleich sind ja auch noch mehrere andere Klagen beigelegt worden. Die Glaubwürdigkeit ist auch nicht mehr auf der Strecke geblieben als bei einem stattgegebenen Gnadengesuch. Und das mit "aus der solidargemeinschaft ausscheren" und die Zielrichtung lässt auf einen Vereinsvertreter schliessen, der sich benachteiligt fühlt (weil er selbst sich regelgerecht verhalten hat. Sollte dies so sein beglückwünsche ich den entsprechenden Verein zu seiner Sportlichkeit. Aber von Charakter kann man ja leider im Sport nicht mehr reden, hier geht´s um Geld). Ich habe absolut verteufelt, daß manche Vereine sich auf die genannten Arten gegen die Ausländerregelungen gestellt haben. Aber das soll doch einer verträglichen Einigung nicht im Wege stehen. Und selbst wenn man intern Glaubwürdigkeit eingebüsst hat, so kann man den Willen zur Einigung auch positiv beurteilen, und daß man der Öffentlichkeit gegenüber so besser dasteht, ist mal sicher. Und alle Mitglieder werden es danken, daß nicht unnötige Kosten entstanden sind. |
#28
|
|||
|
|||
Ino, das Gericht hat gar nichts festgestellt. Die Aussage, dass die Ausländerregelung gesetzeskonform ist wurde vom TTVHW pupliziert. Wenn das Gericht tatsächlich diese Auffassung vertreten hätte, dann hätte sich der TTVWH niemals auf den Vergleich eingelassen und sein eigenes Regelwerk absurdum geführt. Der Verband hat den Schwanz vor seiner eigenen Courage eingezogen, nichts mehr und nichts weniger.
Aber was die Kosten angeht, da wäre es mal interessant zu erfahren, wie hoch der Streitwert eigentlich war. Aber das werden wohl nicht erfahren, wie so manches nichts, was in der Sache jetzt alles gemauschelt wird. |
#29
|
|||
|
|||
Zitat:
Ob der Verband seine? Regeln ad absurdum führt auf diese Weise, sehe ich nicht. Man hat dem Verein ein Schonfrist gewährt.. Aber beide Parteien haben sich auf jedenfall schon mal den Unmut vieler kleiner TT-Spieler zugezogen, die diese Kosten- und Chaosproduzierende Streiterei aufgebracht hat |
#30
|
|||
|
|||
Zitat:
Zitat:
Du übersiehst bei Deiner Argumentation zwei wichtige Details: 1. Es handelt sich bei der Ausländer-Regelung um eine Sache, deren rechtliche Zulässigkeit durchaus bezweifelt werden kann. Immerhin haben einige Vereine eine EV erwirkt, was zeigt, daß auch Gerichte an der rechtmässigkeit der Regeländerung zweifelten. 2. Aufgabe der Verbände ist es in erster Linie Regelungen zu schaffen, die so sattelfest sind, daß es zu solchen Problematiken gar nicht erst kommt. Vor allem dann, wenn man ein Jahr zuvor beim ersten Versuch bereits gescheitert ist, kann man erwarten, daß man sich beim zweiten Mal mehr Mühe gibt. Hier haben die Verbände ihre Hausaufgaben nicht gemacht und damit das entstandene Chaos zu verantworten. Zitat:
|
Lesezeichen |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:16 Uhr.