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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #21  
Alt 04.10.2007, 08:37
Pinguin Pinguin ist offline
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AW: Schiedrichterbestellung auf Verbandsebene

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Nochmal zum Thema Hausrecht: keine Abtretung des Hausrechts = keine Verbandsaufsicht. Wobei das Hausrecht natürlich an den Verband abgetreten wird, die versicherungsrechtliche Seite ist damit dann auch abgedeckt.
Das wage ich zu bezweifeln. Das Hausrecht bleibt beim Heimverein, er hat es auszuüben. Möchte/muss ein OSR jemanden der Halle verweisen, so kann er diesem das sagen, wenn derjenige jedoch nicht freiwillig geht, liegt es am Heimverein das Hausrecht durchzusetzen! Welche Sanktionen auf diesen zukommen falls er das nicht tut steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
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  #22  
Alt 04.10.2007, 11:58
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Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Das Hausrecht bleibt beim Heimverein, er hat es auszuüben.
Falsch.

"Wird ... von der Staffelleitung nach Genehmigung des zuständigen Sportwartes eine Verbandsaufsicht angeordnet, so hat der gastgebende Verein das Hausrecht für die Dauer des Spiels zu übertragen."

WO A 16.1.1
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  #23  
Alt 04.10.2007, 12:14
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AW: Schiedrichterbestellung auf Verbandsebene

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Falsch.

"Wird ... von der Staffelleitung nach Genehmigung des zuständigen Sportwartes eine Verbandsaufsicht angeordnet, so hat der gastgebende Verein das Hausrecht für die Dauer des Spiels zu übertragen."

WO A 16.1.1
Denkt aber bitte dran, dass dies eine der Bestimmungen ist, welche von Verband zu Verband abweicht. Im ByTTV gibt es z.B. nichts dergleichen.
__________________
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  #24  
Alt 04.10.2007, 13:38
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AW: Schiedrichterbestellung auf Verbandsebene

Das ist natürlich richtig, Torsten, danke für den Hinweis.

Ich hatte mich nur auf den WTTV bezogen, weil der Threadersteller ausdrücklich danach gefragt hatte.
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  #25  
Alt 04.10.2007, 15:01
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Schiedrichterbestellung auf Verbandsebene

Okay, und ich habe mich auf bundeseinheitliche Regelungen bzw. den TTVWH bezogen ...
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  #26  
Alt 04.10.2007, 15:03
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AW: Schiedrichterbestellung auf Verbandsebene

Ist es nicht wunderschön, dass im TT jeder Verband sein eigenes Süppchen kocht? Ansonsten hätten wir nichts zu diskutieren und es gäb keinerlei Missverständnisse .... wie langweilig
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  #27  
Alt 04.10.2007, 15:04
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Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Ok, ich hatte Deinen Ansatz mit dem SR nicht verstanden. Insofern ist zumindest bei mir jetzt die Erleuchtung da. Nichts für ungut
Kein Problem

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Deine Argumentation hat durchaus etwas für sich. Dennoch habe ich als OSR in dem Fall keine andere Möglichkeit, als den Spieler in die Pflicht zu nehmen.
Doch, s.u.!

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Ich versuche es mit einem Vergleich, der allerdings gewaltig hinkt. Das ist mir durchaus bewusst. Wenn ein Spieler im Fußball ständig "Schwalben" produziert und der SR nichts dagegen unternimmt, ist er natürlich zu einem großen Maß verantwortlich dafür, dass diese Schwalben weiter stattfinden. Allerdings liegt meiner Meinung nach das Fehlverhalten weiterhin beim Spieler, der sich auf grob unsportliche Weise weiterhin Vorteile verschaffen will.

Ich denke, über das Verständnis von Unsportlichkeit sind wir uns in diesem Fall einig?
Ja. Der Vergleich ist gut geeignet, um das zu zeigen, was ich nicht bestreite: Das Fehlverhalten des SR entschuldigt das Fehlverhalten des Spielers nicht, es verhindert nur die korrekte Ahndung. Der Spieler verhält sich falsch und, wenn man so möchte, auch unsportlich.

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
In dem andern Thread bezüglich der Eingriffsmöglichkeiten eines OSR wurde ja bereits erläutert, dass nach gängiger Auslegung in diesem Sonderfall Teilfunktionen eines SRaT übernommen werden, bspsw. bei Verwarnungen wegen unsportlichem Verhalten.
Nebenan hat dieses Detail in der Formulierung keinen großen Unterschied gemacht, hier wird es relevant: Eigentlich verwarnt der OSR den Spieler nicht, es handelt sich nur um ein stark verkürztes Verfahren zur Korrektur einer falschen Regelauslegung in einem eindeutigen Fall.

Hier sieht der Fall anders aus. Auf Nachfrage wird der SRaT wahrscheinlich angeben, dass der Aufschlag nicht verdeckt / ausreichend hoch / senkrecht geworfen etc. war. Das ist eine Tatsachenentscheidung und ich sehe keine Möglichkeit rückwirkend irgendeine Art von Bestrafung des Aufschlägers für einen als korrekt festgestellten Aufschlag vorzunehmen. Das die Tatsachenentscheidung falsch war spielt keine Rolle - egal wie groß der Unterschied in der Regelkenntnis zwischen SRaT und OSR sein mag.

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Und damit sind wir wieder beim eigentlichen Kern. Die Verantwortlichkeit, korrekte Aufschläge auszuführen, liegt beim Spieler, nicht beim SR. Tut er dies nicht, handelt er nach meiner Defionition unsportlich, da er sich auf nicht regelkonforme Weise einen Vorteil verschafft. Deshalb greife ich in dem Fall ein und spreche eine Verwarnung aus.
Ich verstehe deine Argumentation, halte sie aber aus den eben genannten Gründen für nicht vereinbar mit den Regeln.

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Würde ich das nicht tun, wäre meine Anwesenheit eh nur eine Farce. Warum ist überhaupt ein OSR anwesend? Um einen geordneten Spielablauf zu gewährleisten. Und das kann ich nur, wenn mir Handlungsmöglichkeiten gegeben sind. Den Spielberichtsbogen ausfüllen und das Licht messen kann jeder andre auch.
Ich wäre nicht unglücklich darüber, wenn ich das Licht messen könnte. Bis jetzt konnte ich mich noch nicht dazu durchringen, mir ein Luxmeter auf eigene Kosten zuzulegen. Mal abwarten...

Zurück zum Thema: Ich habe eine Menge Handlungsmöglichkeiten, nur eben nicht rückwirkend. Zum einen kann ich den SR auswechseln. Spätestens wenn der SR von der anderen Mannschaft kommt, sollte sich das Problem von selbst lösen.

Eine andere Variante (wurde hier glaube ich auch schon diskutiert) wäre dem SR einen Assistenten vom anderen Team zuzuteilen. Das löst das Problem, ohne eine Mannschaft davon auszuschließne, SR zu stellen.

Beide Varianten lösen das Problem in Einklang mit den Regeln(B 3.1.5 bzw. B 3.1.2.3). Warum sollte ich anders vorgehen und dabei (nach meiner Meinung) meinen Zuständigkeitsbereich überschreiten?

Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Vielleicht war das auch noch nicht die große Erleuchtung für Dich. Aber zumindest habe ich Deinen Ansatz verstanden. Vielleicht kannst Du meinen nun auch etwas nachvollziehen.
Nachvollziehen kann ich deinen Ansatz schon, deine Auslegung entspricht nur nicht dem, was ich unter einem Verstoß, der Maßnahmen nach B 5.2 rechtfertigt, verstehe. Inzwischen glaube ich aber, dass auch dein Verständnis der Regeln durchaus nachvollziehbar ist. Es wäre interessant die Meinung des SRA zu diesem Thema zu hören.

Das Thema ist interessant!
Neue Frage für dich: Es war einmal...
Du bist OSR auf einem Turnier mit einem geprüften SR pro Tisch. Es sind mehr als ausreichend SR vorhanden. Ein SR zählt einem Spieler offensichtlich falsche Aufschläge nicht ab, du wirst durch die Beschwerde des Betreuers darauf aufmerksam. Die Aufschläge sind offensichtlich falsch, der SR kann dies einwandfrei erkennen. Du weist den SR auf das Problem hin, es stellt sich keine Besserung ein. Was tust du?
__________________
"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
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  #28  
Alt 04.10.2007, 19:25
Pfälzer Pfälzer ist offline
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AW: Schiedrichterbestellung auf Verbandsebene

Die Ansage des SRA im WTTV war, so zu verfahren, wie ich das grob beschrieben habe. Was sich nun auf Bundesebene tut ... mal schaun.

Zu Deiner Frage: ich denke, das sprengt die Thematik dieses Threads hier und führt von der eigentlichen Fragestellung weg.

Kannst ja einen neuen aufmachen
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