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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #21  
Alt 23.01.2009, 22:35
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AW: Verbotenes Material entarnt

Das ist quatsch. Wenn der OSR den Schläger als unzulässig erklärt egal ob wegen Eneztest oder zu glatter Noppe oder nicht mehr zugelassenem Belag darf man den Schläger wechseln!!!
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #22  
Alt 23.01.2009, 22:45
Zuni Zuni ist offline
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AW: Verbotenes Material entarnt

glaube das Thema gab's irgendwann schonmal und da hatte sich falls ich das richtig behalten habe ein Schiri dementsprechend geäußert, dass bei einem Test VOR dem SPiel der Schläger getauscht werden darf und bei einem Test NACH dem Spiel das Spiel gegen den jeweiligen Spieler gewertet wird (so der Schläger denn unzulässig ist).
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  #23  
Alt 23.01.2009, 22:48
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AW: Verbotenes Material entarnt

Ja das ist beim Eneztest richtig.

Bei allen anderen tests zb gucken ob der Belag auf der ITTF Liste steht muß dieses vor dem Spiel geschehen. Also erstmal spielen, verlieren und danach sagen ja aber der Belag ist nicht zugelassen gibt es da nicht.

Ich sprach logischerweise daher immer von tests vor dem Spiel wo der Schläger dem gegner und dem SR zur Kontrolle gezeigt werden muß.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #24  
Alt 24.01.2009, 09:30
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Das ist quatsch. Wenn der OSR den Schläger als unzulässig erklärt egal ob wegen Eneztest oder zu glatter Noppe oder nicht mehr zugelassenem Belag darf man den Schläger wechseln!!!
Wenn Du meine Antwort meinst im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage meinst dann ist das weder Quatsch noch irre ich. Wenn Du wieder das Thema meinst zu dem der thread wieder abgeglitten ist hast Du natürlich Recht. Also schau bitte etwas genauer hin. Der thread hatte nichts, aber auch gar nichts mit dem Eneztest zu tun.
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  #25  
Alt 24.01.2009, 11:59
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Pepino Pepino ist offline
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Aber mein Regelanstand war bis jetzt immer stärker.
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Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel.
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  #26  
Alt 24.01.2009, 12:16
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Zitat:
Zitat von tt-trommler Beitrag anzeigen
Wenn Du meine Antwort meinst im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage meinst dann ist das weder Quatsch noch irre ich. Wenn Du wieder das Thema meinst zu dem der thread wieder abgeglitten ist hast Du natürlich Recht. Also schau bitte etwas genauer hin. Der thread hatte nichts, aber auch gar nichts mit dem Eneztest zu tun.
Zum Verständnis : die Fragestellung impliziert für mich natürlich dass das Spiel begonnen hatte. Wenn die "Enttarnung" vor Spielbeginn stattgefunden hat darf natürlich der Schläger gewechselt werden ohne direkte Folgen.
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  #27  
Alt 24.01.2009, 15:35
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Nochmal zum Ausgangsbeispiel:

Der Kollege spricht über einen belag der nicht auf der ITTF Liste steht.

Der Gegner und der SR haben vor Spielbeginn den Schläger zu konztrollieren wenn sie das wollen. Dann können sie sagen der Belag ist nicht zugelassen und dann muß/kann man den Schläger wechseln. Ist kein OSR da und man wechselt nicht, kann der gegner unter Protest spielen.

Eine spätere Kontrolle oder ein späterer Protest ist nicht vorgesehen. Man kann also nicht nach dem ersten Satz oder nach Spielende hingehen und sagen zeig mal deinen Schläger und dann feststellen der ist nicht zugelassen und dann protestieren und kampflos gewinnen. DAS HÄTTE MAN VOR SPIELBEGINN MACHEN MÜSSEN!!!!

Da man es vorher machen muss, hat also der Spieler mit dem nicht zugelassenen Belag immer die Möglichkeit den Schläger zu wechseln
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #28  
Alt 24.01.2009, 16:18
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Nochmal zum Ausgangsbeispiel:

Der Kollege spricht über einen belag der nicht auf der ITTF Liste steht.

Der Gegner und der SR haben vor Spielbeginn den Schläger zu konztrollieren wenn sie das wollen. Dann können sie sagen der Belag ist nicht zugelassen und dann muß/kann man den Schläger wechseln. Ist kein OSR da und man wechselt nicht, kann der gegner unter Protest spielen.

Eine spätere Kontrolle oder ein späterer Protest ist nicht vorgesehen. Man kann also nicht nach dem ersten Satz oder nach Spielende hingehen und sagen zeig mal deinen Schläger und dann feststellen der ist nicht zugelassen und dann protestieren und kampflos gewinnen. DAS HÄTTE MAN VOR SPIELBEGINN MACHEN MÜSSEN!!!!

Da man es vorher machen muss, hat also der Spieler mit dem nicht zugelassenen Belag immer die Möglichkeit den Schläger zu wechseln
Vor Spielbeginn sind wir uns ja einig.
Man kann auch nicht mitten im Spiel den Schläger plötzlich doch darauf bestehen prüfen zu wollen wenn man es vorher nicht für notwendig befunden hat. Auch klar.
Wenn man es aber zufällig entdeckt beim Satzwechsel weil der Schlägerbelag sichtbar und erkennbar auf dem Tisch liegt oder wenn der Gegner es versehentlich während des Spiels sagt (Sc.... XY Belag) ????........
Dann trifft für mich die oben zitierte Verpflichtung des Spielers zu bzw. §2 der Regeln B nämlich nur zugelassenes Material zu verwenden. Und nochmal : in dem ITTF Bulletin vom Dezember wird ausdrücklich auf die Eigenverantwortung auch der Spieler hingewiesen nur zugelassenes Matzerial zu verwenden.
Also : sollte in dem zitierten Fall ein Protest eingelegt werden auch bei nachträglicher "Enttarnung" (also belegt) würde ich im Rechtsausschuss ganz klar für eine Bestrafung der Betrügers plädieren.
Und das wars jetzt von mir zum Thema.
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  #29  
Alt 24.01.2009, 16:27
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Genau das sehe ich nicht so. man ahtte ja die gelegenheit den Schläger vor dem Spielbeginn zu prüfen. Wenn man das nicht getan hat, kann man eben nicht auch nicht durch Zufall, wenn er sichtbar ist dieses feststellen bzw dann eben keinen Einspruch mehr einlegen. Sonst würde jeder der "wieß" das der gegner so einen belag spielt den einen Ball oder Satz spielen lassen und dann sagen. Hörmal ich seh gerade als du den Schläger so gehalten hast beim Aufschlag, das das ein Belayg XY ist der ist nicht zugelassen. Um sowas zu vermeiden wurde klar erklärt wann die Schlägerkontrolle zu erfolgen hat.
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  #30  
Alt 24.01.2009, 17:59
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Zitat:
Zitat von tt-trommler Beitrag anzeigen
Vor Spielbeginn sind wir uns ja einig.
Man kann auch nicht mitten im Spiel den Schläger plötzlich doch darauf bestehen prüfen zu wollen wenn man es vorher nicht für notwendig befunden hat. Auch klar.
Wenn man es aber zufällig entdeckt beim Satzwechsel weil der Schlägerbelag sichtbar und erkennbar auf dem Tisch liegt oder wenn der Gegner es versehentlich während des Spiels sagt (Sc.... XY Belag) ????........
Dann trifft für mich die oben zitierte Verpflichtung des Spielers zu bzw. §2 der Regeln B nämlich nur zugelassenes Material zu verwenden. Und nochmal : in dem ITTF Bulletin vom Dezember wird ausdrücklich auf die Eigenverantwortung auch der Spieler hingewiesen nur zugelassenes Matzerial zu verwenden.
Also : sollte in dem zitierten Fall ein Protest eingelegt werden auch bei nachträglicher "Enttarnung" (also belegt) würde ich im Rechtsausschuss ganz klar für eine Bestrafung der Betrügers plädieren.
Und das wars jetzt von mir zum Thema.
Die Wortwahl "Betrüger" und "Verbotenes Material enttarnt" finde ich schon bedenklich. Es kann doch sein, dass der Spieler irrtümlich davon ausgeht, dass sein Material erlaubt sei, weil z.B. das ITTF-Zeichen auf dem Belag steht. Sicher ist der Spieler verpflichtet zugelassenes Material zu spielen, doch es ist auch festgelegt, dass eine Kontrolle vor dem Spiel zu erfolgen hat. Wenn der Schiedsrichter oder Gegner dies versäumt, darf der Spieler doch nicht härter bestraft werden als wenn die Kontrolle regulär erfolgt wäre. Wer den richtigen Zeitpunkt der Kontrolle versäumt, der gibt zu erkennen, dass er kein Interesse an einer Kontrolle hat und erklärt damit den Belag als für das Spiel zulässig.
Einen Schläger als zulässig oder nicht zulässig zu erklären, ist eine Tatsachenentscheidung, die nicht rückgängig zu machen ist. (Bei einer Verbandsentscheidung, wurde bei einer unserer Spielerinen durch das ENEZ-Gerät festgestellt, dass der Schläger nicht zulässig sei. Die Spielerin benutzt keinen Frischkleber und eine folgende Messung ergab auch keine Überschreitung der zulässigen Grenzen. Doch dies änderte nichts, der Schläger durfte nicht benutzt werden.)
Der Schiedsrichter kann doch auch nicht nach 5 Ballwechseln sagen, dass der 1. Aufschlag falsch war.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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