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#21
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
hier ist die Farbtafel TT-Belagfarben%20nach%20Munsell[1].doc |
#22
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AW: Anti künstlich altern
Vielen Dank für den Auszug aus der Munsell Scale. Ich besitze einen kalibrierten Drucker, so dass ich tatsächlich etwas damit anfangen könnte. Die Frage aber ist, gibt es das auch für Schwarz? Denn meinen roten VH-Belag wechsele ich jedes Vierteljahr, da dürfte es keine Probleme geben, der kritische Belag ist der Schwarze.
Meine Frage zielte aber eigentlich ursprünglich auf die rechtliche Grundlage, denn auf der Homepage von DTTB und ITTF im Bereich "Regeln" konnte ich keine Hinweis auf die Existenz von Farb-Grenzwerten finden. Führen SR oder OSR diese Tabelle überhaupt regelmäßig mit? Interessant finde ich darüber hinaus die Software, mit der die Farbtafeln generiert wurden: Gibt es die (frei)? @Stefan: Danke für die Klarstellung. In der Tat bin ich mit dem Forum grundsätzlich der Meinung, dass ein schwächerer Spieler kaum von Manipulationen profitieren kann, jedoch gibt es Ausnahmen: Ich erinnere an den gesägten Feint, der schon vor Jahren verboten wurde. Mit ihm spielten auch höchst mittelmäßige Spieler um 2 Klassen erfolgreicher. Einer hat mir damals erzählt, er hält immer nur in die Mitte des gegnerischen Feldes und trifft dann mit größter Wahrscheinlichkeit irgendwo im Feld, ohne selbst die geringste Idee zu haben, welchen Schnitt sein Ball hatte. Das sagt doch einiges (zum Thema Zufall bei langen Noppen, das in diesem Forum ja auch immer wieder diskutiert wurde). Ich selbst habe gegen ihn kein Land gesehen, bis der Belag verboten war, da ist der dann schnell in den Mannschaften nach unten gereicht worden. Bei mir ist es tatsächlich auch so, dass ich mit einem neuen Anti gegen Gegner verliere, die mir sonst keine Probleme bereiten, nämlich solche, die TS auf meine RH ziehen und dann den Zweiten schießen können. Geändert von Younger Dryas (18.04.2010 um 09:25 Uhr) |
#23
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AW: Anti künstlich altern
war natürlich Curl nicht Feint ;-)
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#24
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AW: Anti künstlich altern
Zurück zum Thema:
Die Frage der rechtlichen Grundlage der Farbtabelle scheint mir immer noch nicht geklärt, niemand kennt anscheinend die entsprechende Bestimmung im Regelwerk (A oder B). Ich habe die Frage auch beim DTTB gepostet und gar keine Antwort bekommen, obwohl dort ja die Regel-Experten sitzen müssten. Deshalb wiederhole ich meine rechtliche Auffassung von dort und stelle sie zur Diskussion: Zitat:
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#25
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AW: Anti künstlich altern
Egal ob man für oder dagegen ist,sollte es logisch sein, dass 'Glätten' (egal wie man es macht) unter "treating' fällt.
Um den uneinsichtigen noch eine genaueren Regelpassus zu liefern: Technical Leaflet T4 http://www.ittf.com/ittf_equipment/p...rings_2009.pdf "2.4.7 The covering material should be used as it has been authorised by the ITTF without any physical, chemical or other treatment, changing or modifying playing properties, friction, outlook, colour, structure, surface etc." Ich weiß jetzt nicht ob T4 durch neuere Technical Leaflets hinfällig wird, aber wenn man bedenkt, wie 2.4.7 schon in hinsicht auf das verwenden anderer Schwämme ausgelegt wird, wird T9, auch wenn dort markierter Passus nicht mehr aufgeführt ist, sicher nicht lockerer ausgelegt. Ansonsten stellt die Frage einfach mal im Regelteil, da wird sie auch mal eher von richtigen Schiedsrichtern gesehen... |
#26
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
Du machst das innerhalb des "Nachprüfbaren" und nicht des "Erlaubten". Nachprüfen wird es keiner, aber ein Belag der seine Eigenschaften über die Zeit geändert hat ist nicht mehr zugelassen. Klar prüft das keiner. Selbstverständlich kommt man idR auch mit 18 Jahre alten Belägen "durch". Nur man sollte dann nicht behaupten, dass man sich wortgetreu an die Regeln hält. Ich kann damit leben, dass jemand seinen Belag so lange spielt. Ich fände es aber besser, wenn man sich nicht selbst "belügt"! Achja, ein künstlich gealterter Anti hat andere Eigenschaften als der neue. Wieso suchst Du Dir noch einen neuen Anti der sofort von den Eigenschaften her passt? Mehr als der Reibungskoeffizient (wird glatter) und das Tempo (Dynamik nimmt ab) ändert sich ja nicht. Der Belag sammelt ja keine Erfahrung, er verändert sich ja nur ein bisschen! |
#27
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AW: Anti künstlich altern
«Du machst das innerhalb des "Nachprüfbaren" und nicht des "Erlaubten".»
Genau um die Klärung dieser Frage geht es mir doch in dem Thread. Sobald mich jemand überzeugt, dass mein Belag nicht erlaubt ist, tausche ich ihn aus und gehe zu Deinem Plan B über, lieber Chef. Sobald mich jemand überzeugt, dass Alterung an der Luft nicht erlaubt ist, gebe ich den Plan auf — so einfach. Aber: Der Begriff treatment oder Behandlung ist juristisch eindeutig definiert. Es ist klar, dass Sportregeln oft nicht von Juristen formuliert werden, man spart sich die paar $ für eine ordentliche Fachberatung. Es mag also sein, dass mit treatment auch die Alterung *gemeint* war und dass dem ein Sportgericht (auch nur mit Laien besetzt) zustimmen würde. Spätestens das erste mit dem Fall befasste ordentliche Gericht würde den Funktionären aber ihr Regelwerk um die Ohren hauen. § 2.4.7 greift also als Begündung keinesfalls. § 2.4.7.1 greift ebensowenig, da es (1) 2.4.7 spezifiziert und damit dessen Nichtzutreffen hier zum Tragen käme und (2) lediglich «Slight deviations from continuity of surface or uniformity of colour due to accidental damage or wear» zulässt, andere Veränderungen also ausschließt, jedoch sich ausschließlich auf die Kontinuität der Oberfläche bzw. der Farbe bezieht; Alterung ändert aber nicht unbedingt die Kontinuität der Farbe sondern erst einmal die Farbtiefe. Apropos Farbe: Die in einem vorhergehenden Beitrag in diesem Thread verlinkte Farbtabelle betraf nur die Farbe rot, die in meinem Fall uninteressant ist. Ob es eine entsprechende Tafel für schwarz gibt, weiß anscheinend keiner. Und wenn, ist mir auch nirgends im Regelwerk eine juristische Grundlage für die Farbtabelle untergekommen. Beides wäre nötig für die Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit gealterter Beläge. |
#28
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AW: Anti künstlich altern
Die Begründung dafür dass Du den Belag wechseln hat Zuni zwei posts höher durch den Auszug aus dem technical leaflet gegeben - auch "natürliche" Alterung die eine Änderung der Spieleigenschaften bewirkt führt dazu dass der Belag seine Zulassung verwirkt.
Im Übrigen : wo ist der grundlegende Unterschied durch eine Veränderung der Spieleigenschaften durch Sauerstoff (Luft), also Oxidation und eine solche durch andere Chemikalien die z.B. zur Reduktion führen ? Diesen Unterschied gibt es nicht. Solche Schläger sind mir als OSR noch nicht untergekommen - aber ich würde sie nicht zulassen mit der o.g. Begründung
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Cogito sum res cogitans |
#29
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AW: Anti künstlich altern
Lieber Trommler,
danke für den Kommentar. Könntest Du mir noch die rechtlichen Grundlagen nennen, oder meine Interpretation des §2.4.7 widerlegen? "Behandlung" ist nicht nur im juristischen, sondern sogar im Alltags-Sprachgebrauch eine willentliche, aktive Beeinflussung einer Sache (im Deutschen schon etymologisch klar dadurch, dass das Wort Hand darin steckt). Bei der Alterung am Schläger ist die Veränderung nicht willentlich herbeigeführt, bei der Alterung an der Luft nicht aktiv. Bei meiner derzeitigen Einschätzung der Rechtslage würde ich einen OSR, der mich aus einem Turnier zieht, verklagen. Hoffe natürlich, das bist dann nicht Du... |
#30
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AW: Anti künstlich altern
Falls Dein Belag "glänzen" sollte - dafür gibt es einen Test der im handbook for match officials beschrieben ist
7.1.4 One of the most difficult decisions for an umpire or referee to make is the glossiness allowable for racket coverings. Although this can be measured with an EEL glossometer, such equipment is not usually available at a competition and some more practical means must be found. As a guide, a racket covering can be considered too glossy if letters can be clearly distinguished when, say, a net gauge is placed at an angle to the racket surface. Zum Rest : grundsätzlich muss ein Belag so verwendet werden wir genehmigt und in dem o.g. Zitat von 2.7.4. steht nach "treatment" ein Komma und das ist wichtig im Englischen. Die bisherige Interpretation tut nämlich immer so als ob da keines stehe, nämlich dass die Veränderung eine Folge des "treatments" ist. Wie sieht es denn so aus ? 2.4.7 The covering material should be used as it has been authorised by the ITTF without any changing or modifying playing properties, friction, outlook, colour, structure, surface etc. Zumal 2.4.7.1 klarlegt dass nur leichte Veränderungen der Oberfläche (auch durch Verschleiß der ja nach 18 jahren wohl gegeben ist - oder ?) zulässig sind sofern sie nicht signifikant die Oberflächeneigenschaften verändern 2.4.7.1 Slight deviations from continuity of surface or uniformity of colour due to accidental damage or wear may be allowed provided that they do not significantly change the characteristics of the surface. Insofern sehe ich einem Sportgerichtsverfahren (ähnlich wie wohl die meisten meiner SR-Kollegen) ruhig und gelassen entgegen. Noch ein Tip : da Du ja in Bayern beheimatet bist - stelle die Frage doch einfach dort im SR-Bereich an Torsten Kueneth oder Joachim Car. Sie haben eine hervorragende Datenbank zu Grundsatzentscheidungen auch in solchen Fragen. Lasse durch eine solche gerne meine Meinung widerlegen.
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