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| allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
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#301
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Ich mach mal den Wohlfühlbacher
![]() "Da sei dir mal nicht so sicher... "
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#302
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Das steht nicht in der Vereinssatzung sondern in der Wettkampfordnung.
Die Aussage, dass sie in F nicht Mitglied ist oder war, ist nicht offiziell ergangen. Somit geht der Wechsel und auch das Urteil in Ordnung. |
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#303
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Natürlich steht nur in der Vereinssatzung eines jeden Vereins, wie man dort die Mitgliedschaft erwerben kann! Wo denn sonst?
In Fraulautern muss laut Vereinssatzung der Vorstand dafür zusammenkommen und auf Grund eines schriftlichen Antrags über den Antrag entscheiden. Ganz schön kompliziert, wie ich finde.... Zitat:
Na ja, die Mühlbachs und Fraulautern werden es jedenfalls wissen und nur das zählt bei einer Bewertung nach WO... |
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#304
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Was die vereinsintern machen ist doch deren Sache.
Mit einem Wechselantrag bestätigen sie jedenfalls die Mitgliedschaft. Und nur das zählt offiziell. Auch wenn der Antragsteller ungeeignet war. |
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#305
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
5.2 Aus dem Antrag müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
5.2.4 Bestätigung des Vereins über die Mitgliedschaft des Spielers im neuen Verein, 5.2.7 rechtsverbindliche bzw. elektronische Unterschrift des antragstellenden Vereins, Vereinsriten sind rechtlich ohne Belang. |
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#306
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Zitat:
Wenn z.B. ein Spieler eine Spielerin erklärt, dass er nie eine Mitgliedschaft in dem Verein unterschrieben hat, was er/sie ja mit seiner Unterschrift auf dem Wechselantrag auch gar nicht bestätigen muss, denn da steht nun mal: Wir bestätigen hiermit die Mitgliedschaft des Spielers/der Spielerin in unserem Verein sowie die Richtigkeit aller vorstehenden Angaben. dann sollte das ein möglicher Grund für die Annullierung des Wechsels sein. Ansonsten macht dieser Teil der WO B 1.4 : Die Spielberechtigung ist ebenfalls sofort zu widerrufen, wenn im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Wechsel der Spielberechtigung falsche Angaben gemacht wurden keinen Sinn. Immerhin ist kein Verein dazu verpflichtet einen Wechselantrag vor dem Ablauf der Wechselfrist einzureichen. Da sollte dann also immer genügend Zeit sein, dass man die evtl. fehlende Mitgliedschaft im Verein bis dahin noch nachholt um den Antrag auch formal richtig einreichen zu können. Wenn ein Verein meint, dass er einen solchen Wechselantrag ohne das die Mitgliedschaft des wechselwilligen Spielers vorhanden ist einreichen zu müssen, dann ist das das Problem des Vereins. Wenn jetzt natürlich was in der WO steht, dass nicht so gemeint ist, wie es da für jedermann zu lesen steht, dann sollte die WO schleunigst dahingehend - nämlich so, wie es gemeint ist - geändert werden. Augenblicklich wird nicht die Absicht, dass ein Spieler in einem Verein Mitgleid werden will verlangt, sondern die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft selbst kann natürlich nur vom Verein bestätigt werden, wenn die Mitgliedschaft, so wie in der eigenen Vereinssatzung vorgesehen auch vollzogen wurde. Ansonsten ist es schlicht eine falsche Angabe auf dem Wechselantrag, die laut WO B 1.4 zum Widerruf führen muss. |
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#307
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Das kann nicht sein. Vereine haben sich selbstverständlich auch an ihre Satzungen zu halten. Ohne das sich an die Satzung gehalten wird, kann keine Mitgliedschaft zustande kommen. Wenn keine Mitgliedschaft zustande gekommen ist, kann ein Verein auch keine Mitgliedschaft auf einem Wechselantrag bestätigen. Denn die gibt es ja dann nun mal nicht. Tut er das doch und der Verband wird davon in Kenntnis gesetzt, dann muss der Wechsel widerrufen werden, weil auf dem Wechselantrag falsche Angaben gemacht worden sind. Wenn ein Verband das anders sieht, würde ich immer ein Sportgericht bemühen. Da Mitgliedschaften immer mit Beiträgen behaftet sind, würde ich das Nichtvorhandensein meiner Mitgliedschaft sogar von einem ordentlichen Gericht bestätigen lassen, wenn der Verein das anders sehen würde.
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#308
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Spielbericht online
http://www.tischtennis.de/aktuelles/meldung/13507 Zitat:
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#309
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
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TTR +-1500 BaTTV NSD 80g Joola Dynaryz ZGR 2,0 Pimplepark Wobbler 0,5 |
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#310
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Zitat:
![]() Es liegt zwar kein gültiger Wechsel nach Leipzig vor, aber die Spielberechtigung ist dennoch nicht entzogen...ja, nee, is klar ![]() Das was zwei durchschnittlich intelligente Menschen locker beim Bier zu einem Ergebnis, mit dem alle zufrieden sein können, hinkriegen, wird durch das Einschalten von Juristen zu einer arg komplizierten Angelegenheit. Da gibt es dann vorläufige Entscheidungen, die mehr neue und komplizierte Fragen aufwerfen, die es nun zu beantworten gilt, als das Antworten gegeben wurden
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