Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Umfrageergebnis anzeigen: Ist im Tischtennis - analog zum Tennis - ein beidhändiger Rückschlag erlaubt?
Ein beidhändiger Rückschlag ist erlaubt 39 44,83%
Ein beidhändiger Rückschlag ist nicht erlaubt 28 32,18%
Ich bin mir nicht sicher 4 4,60%
Ich weiß es nicht 16 18,39%
Teilnehmer: 87. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
Themen-Optionen
  #31  
Alt 14.05.2003, 21:21
Benutzerbild von hangman
hangman hangman ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 12.07.2001
Ort: Neu-Schorndorfer
Beiträge: 645
hangman ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von DerMitDemBallTanzt

Der gesunde Menschenverstand sagt einem, daß beidhändiges Schlagen keine Vorteile bringt und nicht unfair ist. Deshalb würde ich nie dagegen vorgehen und halte Regeln, die sich damit beschäftigen, für überflüssig.
Wer´s schon mal probiert hat, weiß aber, es macht einen riesen Spaß...
Mit Zitat antworten
  #32  
Alt 26.05.2003, 19:40
Umpire Umpire ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 26.06.2002
Ort: Südbaden
Beiträge: 239
Umpire ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
ITTF Handbook

Laws of Table Tennis

2.5.5 The racket hand is the hand carrying the racket.

2.5.6 The free hand ist the hand not carrying the racket.

Es wird jeweils der Singular verwendet.

Im geschilderten Fall wurde der Schläger nur in einer Hand gehalten, mit der anderen Hand wurde das Handgelenk gestärkt. Der so beschriebenen beidhändige Rückschlag ist meines Erachtens keines Falls zu beanstanden, weil mit der zweiten Hand nicht der Schläger gehalten wird und sie deshalb auch nicht racket hand i.S. 2.5.5 ist.

Interessanter scheint mir der Fall, dass der Schläger tatsächlich mit beiden Händen gehalten wird. Offensichtlich geht die Regel aufgrund des jeweils verwendeten Singulars typisierend davon aus, dass es jeweils eine Schlägerhand und eine freie Hand gibt. Andererseits ist die Auslegung unstrittig, dass sobald der Schläger die Hand verlässt die bisherige Schlägerhand zur freien Hand wird (1. Ausnahme vom Grundsatz). Somit lässt die Auslegung zwei freie Hände zu. Im Umkehrschluss müssten auch zwei Schlägerhände denkbar und erlaubt sein (wäre 2. Ausnahme vom Grundsatz)
Mit Zitat antworten
  #33  
Alt 13.10.2003, 15:19
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.790
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Re: Beidhändiger Rückschlag

Dass der beidhändige Rückschlag gemäß ITTF-Auslegung erlaubt ist, wenn ein Spieler den Schläger mit beiden Händen am Griff festhält, wurde hier ja ausgiebig diskutiert.

Allerdings: wie sieht es aus, wenn ein Spieler bei einem RH-Blockball die (eigentlich) freie Hand als Unterstützung ans Schlägerblatt legt, also das Schlägerblatt ergreift? Dieser Fall müsste ja dementsprechend auch erlaubt sein, oder?
Mit Zitat antworten
  #34  
Alt 13.10.2003, 17:17
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.08.2003
Ort: Mainz
Alter: 48
Beiträge: 981
Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Beidhändiger Rückschlag

Zitat:
Zitat von Ralph
Wenn der SRA des DTTB jedoch ebenfalls dieser Meinung ist, dann ist das für den DTTB und damit für uns verbindlich, denn der DTTB-SRA hat eindeutig die Befugnis, verbindliche Regelauslegungen, die über den Regeltext hinausgehen, festzulegen.
Um das hier mal richtig zu stellen: Für die Regelauslegung ist in letzter Instanz das ITTF Rules Committee zuständig und nicht der DTTB-SRA.
Die von difu zitierte Auslegung, dass beide Hände zur Schlaghand werden, halte ich jedoch für völlig abwegig. Dem online course der ITTF würde ich hier nicht folgen (stammt übrigens vom Umpire Committee und nicht vom Rules Committee).

Zitat:
Zitat von aleol
aber wenn man unbedingt eine freie Hand haben muß, gibt es dann irgendwo Sonderegelungen für Amputierte ?
Es gibt nur eine Sonderregel:
Int. TT-Regeln A Ziffer 6.6 In Ausnahmefällen kann der SR die Bestimmungen der Aufschlagregel lockern, wenn er überzeugt ist, dass ein Spieler sie wegen einer Körperbehinderung nicht einhalten kann.

Rahul Nelson hat hier geschrieben, dass der DTTB-SRA seine Auslegung der "neuen" ITTF-Auslegung anpassen wird. Ich halte diese Regel zwar vor dem Hintergrund des englischen Wortlautes der Regel (=Singular) nach wie vor für bedenklich, weiß aber, dass auch der englische Wortlaut mitunter von der tatsächlichen Regel abweicht (so steht beim Aufschlag z. B. immer "shall" statt "must" - the ball shall be above the level of the playing surface ... and it shall not be hidden ... the server's free arm shall be removed...).
__________________
Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
Mit Zitat antworten
  #35  
Alt 13.10.2003, 17:25
Benutzerbild von difu
difu difu ist offline
Nicht-Frischkleber
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 23.11.2002
Ort: Niederösterreich
Alter: 44
Beiträge: 2.375
difu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Beidhändiger Rückschlag

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
weiß aber, dass auch der englische Wortlaut mitunter von der tatsächlichen Regel abweicht (so steht beim Aufschlag z. B. immer "shall" statt "must" - the ball shall be above the level of the playing surface ... and it shall not be hidden ... the server's free arm shall be removed...).
wo soll denn nun der genaue rechtliche unterschied zwischen "shall" und "must" sein?
__________________
Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir,
doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)
Mit Zitat antworten
  #36  
Alt 14.10.2003, 12:07
Benutzerbild von FlorianSVF
FlorianSVF FlorianSVF ist offline
Ex-FSJ'ler
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 03.10.2003
Ort: Hannover
Alter: 36
Beiträge: 1.202
FlorianSVF ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Beidhändiger Rückschlag

Zitat:
Zitat von difu
wo soll denn nun der genaue rechtliche unterschied zwischen "shall" und "must" sein?
shall heißt "sollte", das heißt nicht dass man es machen muss...
must heißt ja bekanntermaßen "müssen"
Mit Zitat antworten
  #37  
Alt 14.10.2003, 13:15
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.790
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Re: Beidhändiger Rückschlag

Zitat:
Zitat von FlorianSVF
shall heißt "sollte", das heißt nicht dass man es machen muss...
...man "sollte" es machen, wenn man einen Punkt erzielen will oder überhaupt spielen will - so ist dieses wohl eher zu lesen...

(vielleicht hat "shall" im Regel-/Juristenenglisch auch noch ne andere Bedeutung...)
Mit Zitat antworten
  #38  
Alt 14.10.2003, 13:56
Benutzerbild von wfox
wfox wfox ist offline
Senior Junior
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 22.04.2001
Ort: Paderborn
Alter: 66
Beiträge: 2.174
wfox ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Beidhändiger Rückschlag

Zitat:
Zitat von difu
wo soll denn nun der genaue rechtliche unterschied zwischen "shall" und "must" sein?
AFIK ist das in der Art zu verstehen bzw. zu übersetzen:
  • should = "sollte"
  • shall = "muss"
  • must = "muss zwangsläufig (so) sein", also z.B. "everybody must die"
Ggf. kann ja einer der Juristen für Erleuchtung sorgen

w
__________________
Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben.
Mit Zitat antworten
  #39  
Alt 14.10.2003, 14:49
madmatt madmatt ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 09.07.2002
Ort: Berlin
Alter: 60
Beiträge: 527
madmatt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Beidhändiger Rückschlag

Zitat:
Zitat von wfox
AFIK ist das in der Art zu verstehen bzw. zu übersetzen:
  • should = "sollte"
  • shall = "muss"
  • must = "muss zwangsläufig (so) sein", also z.B. "everybody must die"
Ggf. kann ja einer der Juristen für Erleuchtung sorgen

w
Richtig:
shall = soll, (wenn nicht, ist die Regel nicht erfüllt)
also in diesem Falle weitgehend sinngleich zu
must = muss. (wenn nicht, ist die Regel nicht erfüllt)
@ Florian FSV: Shall auf keinen Fall zu verwechseln mit should= sollte.

madmatt(kein Jurist)
__________________
ceci n'est pas une pipe (magritte)
Mit Zitat antworten
  #40  
Alt 14.10.2003, 17:25
Benutzerbild von difu
difu difu ist offline
Nicht-Frischkleber
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 23.11.2002
Ort: Niederösterreich
Alter: 44
Beiträge: 2.375
difu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Beidhändiger Rückschlag

ich bin zwar ein jurist, aber im englischen recht und der englischen rechtsterminologie nicht wirklich sattelfest.
__________________
Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir,
doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77