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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Umfrageergebnis anzeigen: Ist im Tischtennis - analog zum Tennis - ein beidhändiger Rückschlag erlaubt?
Ein beidhändiger Rückschlag ist erlaubt 39 44,83%
Ein beidhändiger Rückschlag ist nicht erlaubt 28 32,18%
Ich bin mir nicht sicher 4 4,60%
Ich weiß es nicht 16 18,39%
Teilnehmer: 87. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 27.02.2003, 00:55
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Edwin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Beidhändiger Rückschlag

Hi,

jocar hat dieses Thema erstellt, einmal mit und einmal ohne Umfrage. Ich wollte diese Themen zusammenführen. Da jocar's Beitrag dann zweimal drinstand, habe ich einen löschen wollen - leider wurde dadurch das ganze Thema gelöscht.

Zum Glück konnte ich die beiden Beiträge noch retten und stelle sie jetzt hier als Zitate rein. Die bisherigen Umfrageergebnisse kann ich leider nicht mehr rekonstruieren. Tut mir leid!

Gruß,
Andreas Görtz.


Zitat:
Original von jocar

Liebe Sportfreunde,

ich wende mich heute an die vielen Regelexperten hier im Forum, weil ich euch um eure Meinung zu einer recht schwierigen Regelfrage bitten und ich damit gleichzeitig eine Diskussion einleiten möchte.

Es handelt sich um das Thema: "Beidhändiges Schlagen".

Michael Keil der dts-Regelexperte hat im dts 6/2002, Seite 27 unter der Fragestellung "Ist ein beidhändiger Schlag– analog zum Tennis – auch im Tischtennis erlaubt oder nicht?" ausgeführt, dass dieser Schlag im Tischtennis als verboten zu beurteilen sei. Kernaussage der Begründung zu diesem "Verbot" sei die Tatsache, dass das Regelwerk eine Unterscheidung macht zwischen "Schlägerhand" (TT-Regeln A Ziffer 5.5) und "freier Hand" (TT-Regeln A Ziffer 5.6), um beispielsweise darüber befinden zu können, ob die Schlägerhand die Spiel-fläche berührt (was als "erlaubt" gilt) oder die freie Hand die Spielfläche berührt (was
ausdrücklich als "verboten" gilt - TT-Regeln A Ziffer 10.1.10).
____________________________________________________

Jetzt hat mir ein Tischtennisspieler folgendes Problem geschildert:

„Wir hatten vor kurzem im Punktspiel einen Fall, dass ein Spieler, der Rechtshänder war, beim Rückhandschuss immer die linke Hand zur Unterstützung um das rechte Handgelenk gelegt hat, folglich also beidhändig geschlagen hat. Ich war als Schiedsrichter eingesetzt, und habe den Spieler darauf aufmerksam gemacht, dass ein beidhändiger Schlag nicht erlaubt sei und ihn darauf hingewiesen, dass ich im Wiederholungsfall diesen Rückschlag als Fehler werten muss.
Im gegnerischen Team wirkte jedoch ein geprüfter Schiedsrichter mit, der sofort protestierte und mir verdeutlichte, dass diese Auslegung falsch sei und behauptete, dass die Internationale TT-Regel einen beidhändigen Schlag nicht verbietet. Dies sei auch Lehrmeinung des ITTF-SR-Ausschusses und auf der ITTF-Homepage nachzulesen. Ich war mir dann natürlich unsicher, und habe den beidhändigen Schlag im weiteren Spielverlauf notgedrungen akzeptiert.

Aber wer hat nun Recht?
____________________________________________________

Wie beurteilt ihr den Sachverhalt?

Herzlichen Dank für eure Mitarbeit bei der Klärung dieser sicherlich komplexen Regelfrage.

Joachim Car
VFW SR-Lehrwesen im BTTV
Zitat:
Original von difu

einmal ganz unbeeinflusst von irgendwelchen lehrmeinungen:
ausdrücklich verboten ist es ja offenbar nirgends, und wenn ich ein derartiges verbot in irgendeine bestimmung hineinlesen will, dann sollte schon ein gewichtiger grund vorliegen. wenn ich den schläger beidhändig halte, gibt es eben keine "freie" hand, die den tisch regelwidrig berühren könnte.
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  #2  
Alt 27.02.2003, 01:39
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Edwin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hi,

nun aber von mir auch noch was zum Thema

Die Begründung, die Michael anbringt, reicht m.E. nicht aus, den beidhändigen Schlag als verboten zu erklären, denn ob eine Schlägerhand und ein freie Hand beim Schlag definiert ist, ist erstmal unerheblich. Die Frage ist, ob der Rückschlag vorschriftsmäßig war, denn laut A 10.1.2 erzielt der Spieler einen Punkt, wenn seinem Gegner kein vorschriftsmäßiger Rückschlag gelingt.

Ein "vorschriftsmäßiger Rückschlag" ist so definiert, dass der Ball so geschlagen werden muss, dass er über die Netzgarnitur oder um sie herum in das gegnerische Spielfeld springt oder es berührt, und zwar entweder direkt oder nach Berühren der Netzgarnitur. Das hat der Spieler geschafft.

Wie aber schlägt ein Spieler einen Ball? Laut A 5.7 schlägt ein Spieler den Ball, wenn er ihn im Spiel mit dem in der Hand gehaltenen Schläger oder mit der Schlägerhand unterhalb des Handgelenks berührt.

Trotz beidhändiger Schlägerhaltung berührt der Spieler den Ball mit dem "in der Hand gehaltenen" Schläger. In diesem Fall ist es m.E. egal, ob eine Schlägerhand definiert ist, oder nicht. Würde der Spieler den Ball unterhalb des Handgelenks treffen, müsste seinem Gegner der Punkt zugesprochen werden, da eben in dem Moment keine Schlägerhand definiert ist.

Wenn der Spieler mit beidhändiger Schlägerhaltung die Spielfläche berührt (was m.E. auch nicht gerade vorteilhaft für diesen Spieler ist), schließe ich mich difu an - es gibt eben in dem Moment keine freie Hand, also auch keinen Punktverlust. Ich frage mich sowieso, woher diese Regelung stammt - möglicherweise aus der Steinplattenzeit: "Aufstützen verboten!"

Gruß.
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  #3  
Alt 27.02.2003, 04:02
Benutzerbild von Keyser Soze
Keyser Soze Keyser Soze ist offline
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Keyser Soze ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
... ich bin der meinung, daß es immer eine freie hand gibt (laut definition geben muss) ... und diese darf eben den tisch nicht berühren

...wenn unser spieler x nun beide hände am schläger hat, während er an den ball kloppt, kann er imho sowieso keine hand auf den tisch stützen
(zumindest wird mr. x kaum punkten, wenn er eine hand am tisch hat und gleichzeitig eine beidhändige rückhand spielt )
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  #4  
Alt 27.02.2003, 10:11
Benutzerbild von WildWilbur
WildWilbur WildWilbur ist offline
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WildWilbur befindet sich auf einem absteigenden Ast (Renommeepunkte nur noch im Bereich +10)
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, hatte besagter Spieler den Schläger in der rechten Hand, und die linke Hand ums rechte Handgelenk drapiert. Dann ist doch die rechte Hand eindeutig die "Schlägerhand" und die linke Hand die "freie Hand", oder nicht? Also: Regelkonform. Die angesprochene Regel spricht m.M. nach von beidhändigem Schlagen, wenn beide Hände das Holz berühren, sach ich mal so, und das war ja nicht gegeben. Ich könnte mir ja auch während des Ballwechsels mit der freien Hand an den Ellbogen packen, das wäre auch nicht "beidhändig". Vielleicht macht es das klarer.

WW
__________________
Zitat:
Zitat von Aquarius
du solltest dich nicht in dinge reinhängen, wovon du keine ahnung hast! mit sowas wie dir gebe ich mich überhaupt nicht ab, du bist ne ganz arme "sau"
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  #5  
Alt 27.02.2003, 11:25
DerMitDemBallTanzt DerMitDemBallTanzt ist offline
... aber nur manchmal
Foren-Stammgast 1000
 
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DerMitDemBallTanzt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Was ein Spieler mit seiner "freien Hand" macht, scheint mir reichlich unerheblich zu sein, solange er nicht damit das Netz abbaut oder den Tisch umkippt. Deshalb finde ich die Diskussion über das beidhändige Schlagen auch rein akademisch.

Der gesunde Menschenverstand sagt einem, daß beidhändiges Schlagen keine Vorteile bringt und nicht unfair ist. Deshalb würde ich nie dagegen vorgehen und halte Regeln, die sich damit beschäftigen, für überflüssig.
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  #6  
Alt 27.02.2003, 13:12
Benutzerbild von difu
difu difu ist offline
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difu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
1. wie schon erwähnt, gibt es ja keine regel, die das ausdrücklich verbietet.
2. ich glaube sogar, dass in diesem fall beide hände zu "schlägerhänden" würden. wer kann denn aus der entfernung unterscheiden, mit welcher hand der ball berührt worden ist?


PS: an den ersteller der umfrage: was ist der unterschied zwischen "ich bin mir nicht sicher" und "ich weiß es nicht"?
__________________
Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir,
doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)

Geändert von difu (27.02.2003 um 15:24 Uhr)
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  #7  
Alt 27.02.2003, 13:37
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Zitat:
Original geschrieben von difu
2. ich glaube sogar, dass in diesem fall beide hände zu "schlägerhänden" würden. wer kann den aus der entfernung unterscheiden, mit welcher hand der ball berührt worden ist?
Zu meiner Überraschung habe ich diese "Lehrmeinung" auch auf den Seiten der ITTF beim "online course" gefunden.

Dort hieß es: ein Spieler nimmt für einen RH-Schlag die vormals freie Hand mit an den Schläger und schlägt, dabei berührt er mit dieser vormals freien Hand den Ball (statt mit dem Schläger) unterhalb des Handgelenks und befördert ihn so übers Netz. Die Lösung dazu war, dass das ein regelgerechter Rückschlag war, da in dem Moment, in dem er beide Hände an den Schläger legt, beide zur Schlaghand werden.

War mir auch neu, bisher habe ich's anders gehört, aber ich denke, dass in so einem Fall die Auslegung des ITTF zählt, oder?
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  #8  
Alt 27.02.2003, 14:04
Ralph Ralph ist offline
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Ralph ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Die hessiche Lehrmeinung lautet, daß das Schlagen mit beiden Händen nicht erlaubt ist.
Die Begründung ist, wie oben auch schon erwähnt, daß der Spieler dann keine freie Hand mehr hat. Sinn und Zweck dieser Regel bzw. der -auslegung möchte ich dabei mal ignorieren.

Wenn der SRA des DTTB jedoch ebenfalls dieser Meinung ist, dann ist das für den DTTB und damit für uns verbindlich, denn der DTTB-SRA hat eindeutig die Befugnis, verbindliche Regelauslegungen, die über den Regeltext hinausgehen, festzulegen. Noch dazu ist es im dts veröffentlicht.
Solange da also keine gegenteilige Veröffentlichung des zuständigen Gremiums kommt, ist das für mich als SR im Bereich des DTTB unstrittig.

Über Sinn oder Unsinn kann man gerne diskutieren - aber ohne mich

Gruß Ralph
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  #9  
Alt 27.02.2003, 15:27
Benutzerbild von difu
difu difu ist offline
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difu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Die Begründung ist, wie oben auch schon erwähnt, daß der Spieler dann keine freie Hand mehr hat.
eben diese begründung ist etwas sehr schwach.
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(Wilhelm Busch)
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  #10  
Alt 27.02.2003, 15:32
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aleol aleol ist offline
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aleol ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Klingt etwas makaber, aber wenn man unbedingt eine freie Hand haben muß, gibt es dann irgendwo Sonderegelungen für Amputierte ?
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