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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#31
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Genau das ist der Punkt!!
Fehlentscheidung auf Basis von Regelunkenntnis --> falsche Regelauslegung (OSR kann korrigieren) Fehlentscheidung auf Basis von falscher Wahrnehmung --> Tatsachenentscheidung (die Wahrnehmung des SRaT gilt als Tatsache), keine Korrektur möglich. |
#32
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Zitat:
...und dann gibt es noch die "echte" Regelauslegung, über die dann der OSR zu entscheiden hat. Hier mal ein Beispiel an Hand einer offiziellen Regelauslegung durch den DTTB: Spieler wirft seinen Schläger auf den Boden. Der Schläger zerbricht dabei. SRaT untersagt dem Spieler mit einem Ersatzschläger weiterzuspielen, weil er durch den Schlägerwurf die Regel Teil B 4.2.4 (Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann.) nicht mehr gegeben sieht. Der Spieler legt beim OSR Protest gegen die Regelauslegung ein. Laut offizieller Regelauslegung des DTTB muss der OSR die Entscheidung des SRaT revidieren und die Benutzung des Ersatzschlägers zulassen. |
#33
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
... und das Beispiel zeigt den Unterschied zwischen "Tatsachenentscheidung" (die durch den OSR nicht umgestoßen werden kann) und "Regelentscheidung", die durch den OSR korrigiert werden kann. Würde der SRaT behaupten "der Ball war keine 16 cm hochgeworfen", auch wenn er 30 cm hochgeworfen wurde, könnte auch der OSR diese Fehlentscheidung nicht ändern, da es sich um eine Tatsachenentscheidung handelt.
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#34
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Zitat:
A) Tatsachenentscheidung B) Regelauslegung Danke P.S. Ich würde es ja selber tun aber ich habe dazu nichts gefunden. Geändert von tripplem (26.10.2012 um 15:25 Uhr) |
#35
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Zitat:
...wobei ich halt einen erheblichen Unterschied zwischen einer glasklaren Fehlentscheidung wie an Hand es Beispiels von Porthos und dem hier zum Topic gehörenden Fall einer nötigen "echten" Regelauslegung, weil die Regeln selbst nichts eindeutiges dazu aussagen sehe Deshalb mal zurück zum Thema... Wie würdest du als zuständiger OSR im Protestfall die Entscheidung des SRaT wegen des Aufstampfens beim Aufschlag dem Aufschläger eine gelbe Karte wegen unsportlichen Verhalten zu zeigen, weil das den Gegner in unfairer Weise beeiflusst haben soll, bewerten? Würdest du dem Protest stattgeben und die Entscheidung des SRaT revidieren, oder würdest du den SRaT in seiner Entscheidung bestätigen? Klar, dass eine Revison der Entscheidung des SRaT durch den OSR immer eine heikle Angelegenheit ist, aber das sollte ja nicht der Maßstab sein... Eine Begründung - egal wie du nun entscheiden würdest - wäre nett |
#36
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Die hat Pinguin doch geliefert:
Tatsachenentscheidung ist: Der SRaT kennt die Regel (richtig). Er sieht etwas und wendet die Regel an. Beispiel: Der SRaT sieht das der Ball 10 cm hoch geworfen wurde und erkennt auf falschen Aufschlag weil die Regel ja sagt der muss 16 cm hoch geworfen werden. Dann kann der OSR nichts machen selbst wenn der Ball in seinen Augen 20 cm hoch war. Tatsachenentscheidung (falsche) Regelauslegung: Der SRaT kennt die Regel nicht richtig und entscheidet dswegen etwas was eigentlich regelgerecht war als regelwidrig. Beispiel: der SRaT sieht das der Aufschlag 30 cm hoch geworfen war aber entscheidet Trotzdem auf falschen Aufschlag weil er meint in der Regel sind 50 cm gefordert. Der OSR sieht das und und hat auch die 30 cm gesehen und kann damit die Regelauslegung des SRaT aufheben. ITTF Teil B. 3.3.2 Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters oder Schiedsrichter- Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter....eingelegt werden 3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden. Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig. Der OSR darf eine SRaT Entscheidung nur widerrufen, wenn sie auf falscher Regelkenntnis beruht und nicht wenn sie auf falscher Wahrnehmung beruht
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (26.10.2012 um 15:36 Uhr) |
#37
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Zitat:
Der OSR hat auch über alles zu Entscheiden was eine Regelauslegung bedarf. Dazu gehören alle Dinge, die durch die Regeln selbst nicht eindeutig geregelt sind. Also eine Regelauslegung der bestehenden Regeln bedürfen um eine nötige Entscheidung treffen zu können. Regelunkenntnis zu revidieren mag man von mir aus auch dazuzählen, aber das ist ja eigentlich keine Regelauslegung sondern eine Regelrichtigstellung. Geändert von User 17544 (26.10.2012 um 15:43 Uhr) |
#38
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Also Fastest du merkst, dass die Sache nicht so klar ist, was Tatsachenentscheidung ist und was Regelauslegung oder? Eine allgemeingültige Definition entnehme ich keinem der hier geposteten Kommentare. Meist gibt es lediglich Beispiele zu den Begriffen und mehr nicht. Ich denke, beide Begriffe sind sehr schwer von einander abzugrenzen und die Übergänge sind fließend. Deswegen interessiert es mich, ob ein Schiedsrichter wie Pinguin oder jemand von euch normalen Usern hierzu eine passende Definition hat.
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#39
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Verstehe ich nicht für mich ist das ganz eindeutig!
Wenn der SRaT die Regel kennt/richtig auslegt aber wegen falscher Wahrnehmung falsch entscheidet gilt sie trotzdem und kann nicht umgestossen werden vom OSR->Tatsachenentscheidung. Wenn der SRaT die Regel nicht richtig kennt oder auslegt, kann sie vom OSR umgestossen werden ->Falsche Regelauslegung. Habe ich doch am Aufschlagbeispiel klar erklärt. Kann auch noch X andere Beispiele nennen. Aber du kannst ja mal eins nennen (bzw 2 die nah beieinander liegen könnten) und wir sagen dir dann warum das ganz klar das eine oder das andere ist
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#40
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AW: Dürfen Punkte "abgezählt" werden, wenn der Aufschläger "aufstampft"?
Zitat:
Da bedarf es nun mal einer Auslegung. Eine offizielle vom DTTB herausgegebenen Auslegung dazu gibt es noch nicht. Solange es diese noch nicht gibt muss jeder OSR diese Entscheidung für sich selbst treffen. Ich vertrete den Standpunkt, dass keine gelbe Karte für das Aufstampfen beim Aufschlag gegeben werden kann/darf/sollte. Einfach aus dem Grund, weil sämtliche offiziellen Regelauslegungen immer so gestrickt sind, dass im Zweifel zu Gunsten des Beklagten (dem Spieler) entschieden bzw "ausgelegt" wurde. Zumindest will mir jetzt keine einzige offizielle Regelauslegung einfallen, in der das anders ist. Lasse mich aber gern berichtigen, falls es doch eine offizielle Auslegung gibt, in der das anders ist. |
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