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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#31
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AW: Beanstandung eines Schlägers
Mal eine allgemeine (leidige) Frage:
Wieviele von diesen "verbotenen" Palios sind denn im Umlauf ?? Gruß und Tschüss ! fresh-clue
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Gruß und Tschüss ! fresh-clue |
#32
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AW: Beanstandung eines Schlägers
Oftmals hab ich den Eindruck, dass man eher den Spieler als den Schläger beanstanden sollte
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#33
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AW: Beanstandung eines Schlägers
Zitat:
@Volkmar Klar kannst Du Dich mit dem Palio einspielen und den Schläger, wenn der Gegner nix merkt, auch im Spiel benutzen. Wenn er's vor dem ersten Ball nicht gemerkt hat, hat er Pech gehabt. Ich persönlich würde das vorgehen aber als bedenklich einstufen ...
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#34
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AW: Beanstandung eines Schlägers
bin ja kein 1000-%iger Regelexperte, aber irgendwie kommt mir das komisch vor, daß ein an sich verbotener Schläger "legal" wird, wenn ich ihn nicht vor dem ersten Ballwechsel reklamiert habe.
Nicht zugelassen bleibt nicht zugelassen und wenn ich's erst beim Seitenwechsel bemerke und reklamiere müßte ein Protest immer noch möglich sein. Ist aber nur meine persönliche Meinung, basierend auf gesundem Menschenverstand. |
#35
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AW: Beanstandung eines Schlägers
Zitat:
Der Protestgrund ist, dass der Spieler mit unzulässigem Material ein Spiel bestreiten möchte. Da der Spieler nich das Recht hat während dem Spiel den Schläger zu wechseln, verwendet er also nicht für jeden Satz neu das unzulässige Material, sondern er verwendet es für das ganze Spiel. Ergo: Protest vor dem Spiel einlegen! Zitat:
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#36
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AW: Beanstandung eines Schlägers
@ Heidy2000
Völlig einverstanden. Gruß, Volkmar |
#37
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AW: Beanstandung eines Schlägers
Zitat:
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#38
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AW: Beanstandung eines Schlägers
Zitat:
kann ich dir nicht genau sagen werden aber bestimmt mehr als 50 sein. man müßte mal beim herstelle anrufen und fragen wieviel er davon hergestelt hat. wenn sich deine frage allerdings darauf bezieht, wieviele verbotene varianten es gibt, kann ich es dir ebensowenig sagen. wie du sicherlich gelesen hast, gibt es eine erlaubte variante (palio ck 531 a) sofern sie nicht nachbehandelt wurde (lackiert). alles andere was lange noppen hat und sich palio schipft, ist verboten.
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. Geändert von long-pips (09.09.2004 um 21:04 Uhr) |
#39
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AW: Beanstandung eines Schlägers
Zitat:
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#40
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AW: Beanstandung eines Schlägers
Zitat:
Würdest Du Dich ein einziges Mal eingehender mit der Materie, von der Du meinst, unfehlbar zu sein, beschäftigt haben, wüßtest Du, dass man mich niemals, solange es um was geht, angetrunken, geschweige denn volltrunken am Tisch antreffen wird. Übrigens, gegen Dich träte ich mit jedem erdenklichen Promillegehalt an und gäbe Dir noch 9 vor. Und wenn Du dann - erwartungsgemäß - auf der Verliererstraße bist, kannst ja meinen Schläger beanstanden... |
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Stichworte |
Schlägerkontrolle, Spielregeln |
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