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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 03.04.2005, 21:23
Michael Frey Michael Frey ist offline
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Michael Frey ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

@ way2slow:

Vielleicht hatte ich eine Sache noch nicht hinreichend deutlich formuliert:
Die von Dir zitierte Regelung, welche die Möglichkeit zum Wechsel des Schlägers bei Beschädigung betrifft, hat nicht zum Zweck, den betreffenden Spieler zu bestrafen. Sie regelt nur, wann ein Schläger gewechselt werden darf - und ist keine Strafvorschrift.

Die Bestrafung eines derartigen Verhaltens regeln die entsprechenden Strafvorschriften (Verwarnung, Karten...).

Insofern liegt keine "doppelte Bestrafung" vor, sondern der Spieler kann wegen seiner eigenen Handlung nicht mangels spielfähigem Spielgerät nicht mehr weiterspielen.

Viele Grüße
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"Glut wird alles, was ich fasse,
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  #32  
Alt 03.04.2005, 21:27
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dau8888 dau8888 ist offline
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dau8888 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Zitat:
Zitat von Michael Frey

Insofern liegt keine "doppelte Bestrafung" vor, sondern der Spieler kann wegen seiner eigenen Handlung nicht mangels spielfähigem Spielgerät nicht mehr weiterspielen.

Viele Grüße
er kann mit dem schlaeger ohne griff weiterspielen .
siehe posting von pinguin!
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  #33  
Alt 03.04.2005, 22:16
Umpire Umpire ist offline
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Umpire ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

und ... mit mir noch einer, der die Entscheidung des OSR bestätigt (manchen im Forum kommt es ja auf die Zahl der Zustimmungen an um werten zu können, wer wohl Recht hat :-) ).

Besser als es Michael Frey in seinen Beiträgen hier getan hat, kann man das nicht herausarbeiten.
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  #34  
Alt 04.04.2005, 07:04
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
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Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Zitat:
Zitat von aleol
Wenn ich meinen Schläger wegwerfe, dann gehe ich zumindest das Risiko ein meinen Schläger zu zerlegen und muss dann auch damit rechnen, nicht mehr weiterspielen zu können.
Das nennt man glaube ich "dolus eventualis". Aber der Michael Frey wird das wohl genau wissen.
In jedem Fall die richtige Entscheidung. Wer sich nicht benehmen kann, muss mit den Konsequenzen leben.
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  #35  
Alt 04.04.2005, 07:43
Michael Frey Michael Frey ist offline
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Michael Frey ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Das nennt man glaube ich "dolus eventualis". Aber der Michael Frey wird das wohl genau wissen.
In jedem Fall die richtige Entscheidung. Wer sich nicht benehmen kann, muss mit den Konsequenzen leben.
Vorsicht mit dem Gebrauch "juristisch vorbelasteter Begriffe". Um auch das kurz zu erklären:

Ich habe oben deshalb auf die Frage "Absichtlichkeit der Handlung (Wurf) oder des Erfolges (Zerstörung)" abgestellt, um herauszuarbeiten, worauf sich die Unabsichtlichkeit beziehen muss. (Weiteres Argument dafür, dass es auf die Handlung ankommt und nicht auf den Erfolg: Die Ausnahmevorschrift würde praktisch zur Regel, weil eine absichtliche Herbeiführung des Bruches (o.Ä.) dürfte kaum nachweisbar bzw. erkennbar sein.)

Denn der Jurist unterscheidet beim vorsätzlichen Handeln drei Stufen:
Von Absicht (für die Lateinfans und Jura-Studenten : dolus directus 1. Grades) spricht man, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt (hier: der Wurf und eben gerade nicht der Erfolg!).
Direkter Vorsatz (dolus directus) liegt vor, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verirklichung des Tatbestandes führt. (auch hier: bezogen auf den Wurf und nicht auf den Bruch)
Von Eventualvorsatz (dolus eventualis) spricht man, wenn der Täter die Verwirklichung des Tatbestandes billigend in Kauf nimmt, die Verwirklichung also für möglich hält und sich damit abfindet.

"Unabsichtlich" (wie dies die Regelung fordert) in juristischer Lesart ist daher auch das Handeln mit direktem Vorsatz und mit Eventualvorsatz.
Sicher ist, dass im vorliegenden Fall der Erfolg (Bruch des Schlägers) nicht absichtlich herbeigeführt wurde, wohl aber die letztlich zum Erfolg führende Handlung (der Wurf), auf die es hier jedoch ankommt. Ob der Täter mit dem absichtlichen Wurf gerade seinen Schläger zerstören wollte (das war der Schlager-Fall) oder nicht, ist letztlich unerheblich.

Viele Grüße
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Geändert von Michael Frey (04.04.2005 um 07:47 Uhr)
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  #36  
Alt 04.04.2005, 14:33
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aleol aleol ist offline
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aleol ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Ich denke, Michael Frey hat das juristische hier gut dargestllt, da bin ich auch nicht so bewandert.
Aber mal ein anderer Gedanke: so wie ich way2slow verstanden habe, soll der Schiri bei einem Schlägerwurf nicht davon augehem ,dass der Schläger dabei zerstört werden sollte. Er kann es also nicht beweisen und darum soll der Spieler den Schläger wechseln dürfen.

Aber mal andersherum an die Sache herangegangen: Der Spieler möchte etwas machen, was in den Regeln eigentlich verboten ist: der Schläger austauschen. Er beruft sich dabei auf die Ausnahmeregelung des unabsichtlichen Zerstörens. Aber kann denn der Schiri bei einem Schlägerwurf von einem unabsichtlichen Zerstören ausgehen und dem Spieler darauf hin diesen "Vorteil" einfach gewähren ?
Ist wohl doch etwas anderes als bei einem Topspin aus dem Spiel heraus etc.
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  #37  
Alt 04.04.2005, 15:07
CHE-MAN CHE-MAN ist offline
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Vielleicht setze ich ja doch zuviel Professionalität vorraus, gerade, wenn ich mir die Geschichten über den Boll anhöre usw.!
@way2slow: Geh mal zum Tennis, da hat Schlägerwerfen eine ganz andere Größenordnung, vor allem finanziell!
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Mein Rekord liegt bei 11 Netz- und Kantenbällen in einem Satz. ...Den Satz hab ich 12:14 verloren!
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  #38  
Alt 07.04.2005, 09:53
kls1812 kls1812 ist offline
Klaus Seipold
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kls1812 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Ich hätte die Angelegenheit wie folgt entschieden:

Der Spieler darf den Schläger wechseln, weil er unabsichtlich beschädigt wurde.

Absicht hätte ich unterstellt, wenn er den Schläger wechseln wollte und er den Schläger aufgrund des Untersagens des Schlägerwechsels aus Wut auf den Boden geworfen hätte.

Es ist uns in der SR Ausbildung vermittelt worden, das man grundsätzlich beim Schlägerwerfen nicht absichtlich den Schläger zerbricht Ausnahme s.o.

Fürs Schlägerwerfen hätts natürlich eine Karte gegeben

Grüße

Klaus

Geändert von kls1812 (07.04.2005 um 09:56 Uhr)
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  #39  
Alt 07.04.2005, 10:51
Vollblutprofi Vollblutprofi ist gerade online
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Vollblutprofi kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Wenn wir es zulassen, dass man seinen Schläger während dem Spiel aus Wut zerstören kann und dann sogar noch weiterspielen darf mit nem neuen Schläger, dann ist das nicht nur eine teure Methode, mit geschicktem Schlägerwurf den Schläger wechseln zu dürfen, sonders auch ein weiterer Schritt, das TT unbeliebt zu machen.
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  #40  
Alt 07.04.2005, 11:41
Umpire Umpire ist offline
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Umpire ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?

Zitat:
Zitat von kls1812
Ich hätte die Angelegenheit wie folgt entschieden:

Der Spieler darf den Schläger wechseln, weil er unabsichtlich beschädigt wurde.

Absicht hätte ich unterstellt, wenn er den Schläger wechseln wollte und er den Schläger aufgrund des Untersagens des Schlägerwechsels aus Wut auf den Boden geworfen hätte.

Es ist uns in der SR Ausbildung vermittelt worden, das man grundsätzlich beim Schlägerwerfen nicht absichtlich den Schläger zerbricht Ausnahme s.o.

Fürs Schlägerwerfen hätts natürlich eine Karte gegeben

Grüße

Klaus
Da solltest Du wohl als SR künftig anders entscheiden. Beim Schläger"werfen" nimmt man die Möglichkeit des Zerbrechens billigend in Kauf, lediglich wenn es sich um ein "aus der Hand rutschen" handelt ist anders zu entscheiden.

Ich würde für eine Kommentierung also eher wie folgt formulieren:

Zerbricht der Schläger, nachdem er aus der Hand gerutscht ist darf er grundsätzlich durch einen anderen Schläger ersetzt werden. Er darf aber dann nicht ersetzt werden, wenn er willentlich aus der Hand gerutscht ist, also "geworfen" wurde.
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