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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#31
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
@ way2slow:
Vielleicht hatte ich eine Sache noch nicht hinreichend deutlich formuliert: Die von Dir zitierte Regelung, welche die Möglichkeit zum Wechsel des Schlägers bei Beschädigung betrifft, hat nicht zum Zweck, den betreffenden Spieler zu bestrafen. Sie regelt nur, wann ein Schläger gewechselt werden darf - und ist keine Strafvorschrift. Die Bestrafung eines derartigen Verhaltens regeln die entsprechenden Strafvorschriften (Verwarnung, Karten...). Insofern liegt keine "doppelte Bestrafung" vor, sondern der Spieler kann wegen seiner eigenen Handlung nicht mangels spielfähigem Spielgerät nicht mehr weiterspielen. Viele Grüße
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"Glut wird alles, was ich fasse, Asche alles was ich lasse, Flamme bin ich sicherlich" (Nietzsche) ________________ www.michaelfrey.de |
#32
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
siehe posting von pinguin!
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DAU8888 spielt in der nächsten Runde im HTTV/Bezirk SÜD in der BKL Gruppe 5 |
#33
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
und ... mit mir noch einer, der die Entscheidung des OSR bestätigt (manchen im Forum kommt es ja auf die Zahl der Zustimmungen an um werten zu können, wer wohl Recht hat :-) ).
Besser als es Michael Frey in seinen Beiträgen hier getan hat, kann man das nicht herausarbeiten. |
#34
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
In jedem Fall die richtige Entscheidung. Wer sich nicht benehmen kann, muss mit den Konsequenzen leben.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#35
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
Ich habe oben deshalb auf die Frage "Absichtlichkeit der Handlung (Wurf) oder des Erfolges (Zerstörung)" abgestellt, um herauszuarbeiten, worauf sich die Unabsichtlichkeit beziehen muss. (Weiteres Argument dafür, dass es auf die Handlung ankommt und nicht auf den Erfolg: Die Ausnahmevorschrift würde praktisch zur Regel, weil eine absichtliche Herbeiführung des Bruches (o.Ä.) dürfte kaum nachweisbar bzw. erkennbar sein.) Denn der Jurist unterscheidet beim vorsätzlichen Handeln drei Stufen: Von Absicht (für die Lateinfans und Jura-Studenten : dolus directus 1. Grades) spricht man, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt (hier: der Wurf und eben gerade nicht der Erfolg!). Direkter Vorsatz (dolus directus) liegt vor, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verirklichung des Tatbestandes führt. (auch hier: bezogen auf den Wurf und nicht auf den Bruch) Von Eventualvorsatz (dolus eventualis) spricht man, wenn der Täter die Verwirklichung des Tatbestandes billigend in Kauf nimmt, die Verwirklichung also für möglich hält und sich damit abfindet. "Unabsichtlich" (wie dies die Regelung fordert) in juristischer Lesart ist daher auch das Handeln mit direktem Vorsatz und mit Eventualvorsatz. Sicher ist, dass im vorliegenden Fall der Erfolg (Bruch des Schlägers) nicht absichtlich herbeigeführt wurde, wohl aber die letztlich zum Erfolg führende Handlung (der Wurf), auf die es hier jedoch ankommt. Ob der Täter mit dem absichtlichen Wurf gerade seinen Schläger zerstören wollte (das war der Schlager-Fall) oder nicht, ist letztlich unerheblich. Viele Grüße
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"Glut wird alles, was ich fasse, Asche alles was ich lasse, Flamme bin ich sicherlich" (Nietzsche) ________________ www.michaelfrey.de Geändert von Michael Frey (04.04.2005 um 07:47 Uhr) |
#36
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Ich denke, Michael Frey hat das juristische hier gut dargestllt, da bin ich auch nicht so bewandert.
Aber mal ein anderer Gedanke: so wie ich way2slow verstanden habe, soll der Schiri bei einem Schlägerwurf nicht davon augehem ,dass der Schläger dabei zerstört werden sollte. Er kann es also nicht beweisen und darum soll der Spieler den Schläger wechseln dürfen. Aber mal andersherum an die Sache herangegangen: Der Spieler möchte etwas machen, was in den Regeln eigentlich verboten ist: der Schläger austauschen. Er beruft sich dabei auf die Ausnahmeregelung des unabsichtlichen Zerstörens. Aber kann denn der Schiri bei einem Schlägerwurf von einem unabsichtlichen Zerstören ausgehen und dem Spieler darauf hin diesen "Vorteil" einfach gewähren ? Ist wohl doch etwas anderes als bei einem Topspin aus dem Spiel heraus etc. |
#37
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Vielleicht setze ich ja doch zuviel Professionalität vorraus, gerade, wenn ich mir die Geschichten über den Boll anhöre usw.!
@way2slow: Geh mal zum Tennis, da hat Schlägerwerfen eine ganz andere Größenordnung, vor allem finanziell!
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Mein Rekord liegt bei 11 Netz- und Kantenbällen in einem Satz. ...Den Satz hab ich 12:14 verloren! |
#38
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Ich hätte die Angelegenheit wie folgt entschieden:
Der Spieler darf den Schläger wechseln, weil er unabsichtlich beschädigt wurde. Absicht hätte ich unterstellt, wenn er den Schläger wechseln wollte und er den Schläger aufgrund des Untersagens des Schlägerwechsels aus Wut auf den Boden geworfen hätte. Es ist uns in der SR Ausbildung vermittelt worden, das man grundsätzlich beim Schlägerwerfen nicht absichtlich den Schläger zerbricht Ausnahme s.o. Fürs Schlägerwerfen hätts natürlich eine Karte gegeben Grüße Klaus Geändert von kls1812 (07.04.2005 um 09:56 Uhr) |
#39
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Wenn wir es zulassen, dass man seinen Schläger während dem Spiel aus Wut zerstören kann und dann sogar noch weiterspielen darf mit nem neuen Schläger, dann ist das nicht nur eine teure Methode, mit geschicktem Schlägerwurf den Schläger wechseln zu dürfen, sonders auch ein weiterer Schritt, das TT unbeliebt zu machen.
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#40
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AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Zitat:
Ich würde für eine Kommentierung also eher wie folgt formulieren: Zerbricht der Schläger, nachdem er aus der Hand gerutscht ist darf er grundsätzlich durch einen anderen Schläger ersetzt werden. Er darf aber dann nicht ersetzt werden, wenn er willentlich aus der Hand gerutscht ist, also "geworfen" wurde. |
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