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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 03.06.2004, 13:52
Benutzerbild von Bow
Bow Bow ist offline
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Bow ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Du kannst aber etwas dafür, welchen Belag du dir kaufst.
Bei der Regel geht es darum, dass der Gegner erkennen soll, mit welchem Belag du gespielt hast. Wenn ein Spieler schnell den Schläger dreht, könnte die Unterscheidung dunkelrot-schwarz u. U. nicht möglich sein.
Naja, warum der Belag nicht zu dunkel sein sollte, ist mir schon klar.
Aber: Wieso kann ich was dafür, wenn ich mir einen Belag kaufe, der in der offiziellen ITTF-Liste zugelassen ist? Zudem habe ich, wie viele andere ihre Beläge auch, den Belag ungesehen gekauft, d.h. bestellt.
Naja, bis jetzt wurde ja niemand deswegen damit meines Wissens nach disqualifiziert.
Es ging mir nur darum, warum die Verantwortung auf die Spieler abgewälzt wird und warum dieser Faktor nicht gleich Eingang in das Zulassungsverfahren findet.
Gruß
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  #32  
Alt 03.06.2004, 19:05
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Zitat:
Zitat von Bow
Es ging mir nur darum, warum die Verantwortung auf die Spieler abgewälzt wird und warum dieser Faktor nicht gleich Eingang in das Zulassungsverfahren findet.
Der eine Schwamm gerät in der Produktion etwas heller, der andere etwas dunkler, der eine Obergummi etwas durchsichtiger, der andere etwas undurchsichtiger... Solche Produktionsschwankungen gibt es leider. Und letztlich ist es selbstverständlich, dass der Spieler für sein Material verantwortlich ist und nicht der Hersteller. Der Spieler darf ja auch kein Material einsetzen, dass nicht ITTF-zugelassen ist.
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  #33  
Alt 03.06.2004, 23:54
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Bow Bow ist offline
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AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Ja, aber wieso bin ich auch bei ITTF-zugelassenem Material in der Gefahr, für das Material disqualifiziert zu werden? Es muss ja irgendwann vorgelegt werden. Und dass mal ein Schwamm heller, mal einer dunkler ausfällt, das muss denen doch auch klar sein, dann müssen die das einkalkulieren.
Wenn es schon eine Zulassung gibt, dann doch bitte richtig. Ist doch irgendwie hirnrissig. Naja, aber da können die Noppis ja erst recht ein Liedchen von singen...
Gruß
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Geändert von Bow (03.06.2004 um 23:56 Uhr)
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  #34  
Alt 04.06.2004, 06:50
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Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Zitat:
Zitat von Bow
Ja, aber wieso bin ich auch bei ITTF-zugelassenem Material in der Gefahr, für das Material disqualifiziert zu werden? Es muss ja irgendwann vorgelegt werden. Und dass mal ein Schwamm heller, mal einer dunkler ausfällt, das muss denen doch auch klar sein, dann müssen die das einkalkulieren.
Wenn es schon eine Zulassung gibt, dann doch bitte richtig. Ist doch irgendwie hirnrissig. Naja, aber da können die Noppis ja erst recht ein Liedchen von singen...
Gruß
Ich gehe davon aus, dass die Hersteller einmal einen Belag zur Zulassung vorlegen. Dann kommt er in die Liste.
Ob dann bei jeder Produktionsabweichung noch einmal ein Belag bei der ITTF vorgelegt wird, wage ich jedoch zu bezweifeln.
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  #35  
Alt 04.06.2004, 10:59
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AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Ich gehe davon aus, dass die Hersteller einmal einen Belag zur Zulassung vorlegen. Dann kommt er in die Liste.
Ob dann bei jeder Produktionsabweichung noch einmal ein Belag bei der ITTF vorgelegt wird, wage ich jedoch zu bezweifeln.
Wenn mal eine Serie farblich (oder sonstwie) abweicht, wird selbstverständlich nicht nochmal vorgelegt. Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt
Was ich meine ist: Bekomme ich als Kommissionsmitglied einen roten Belag mit grauem Schwamm vorgelegt, so muss ich damit rechnen, dass es auch etwas dunklere von der Sorte geben wird. Würde ich die auch zulassen? Wäre die Helligkeit des Belags dann auch noch ok? Erst dann den Zuschlag geben...
Aber wie gesagt, diese Problematik entspringt bis jetzt nur meinem verwirrten Kopf :confused:.
Gruß

Allerdings wäre das erneute Vorlegen eventuell eine gute Idee, bzw. die stichprobenartige Kontrolle bereits zugelassener Beläge, wie sie im Laden/Onlineshop verkauft werden? Dann wäre man der BE auch schneller auf den Trichter gekommen...
Ich seh schon, wir müssen eine unabhängige Kontrollinstanz stellen, ähnlich Stiftung Warentest

EDIT @Ued: Lesen - denken - schreiben...
Ansonsten hat Büffelschnitt schon alles gesagt, danke.
Gruß
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Tibhar Aurus/Avalox J-Power/Andro Hexer Duro

Geändert von Bow (05.06.2004 um 18:28 Uhr)
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  #36  
Alt 04.06.2004, 12:49
Ued Ued ist offline
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Ued ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zulassung - Verbot von Belägen

@ BOW:
Ich habe schon lange nicht mehr gepostet, aber bei dir mit deiner Null-Ahnung muss ich wohl mal wieder. Du schreibst in einer Tour von Farbe. Bla, bla, bla. Dass es bei dem Verbot nicht um die Farbe geht, dürfte eigentlich jedem klar sein, außer vielleicht dir. Die BE ist nur deshalb verboten, weil es eigentlich gar keine BE gibt, sondern die BE eine Erfindung von irgendeinem Menschen ist, der eine Marktlücke entdeckt hat. Der hat einfach "den" Palio (es gibt nur einen) geglättet und ihn damit wesentlich gefährlicher gemacht und diesen dann einfach "Blue Edition" genannt (steht aber nicht drauf, warum nicht: Weil er nicht von Palio kommt). Wäre Palio selber auf diese Idee gekommen, hätten sie den Belag wohl auch entsprechend gekennzeichnet (denn auf beiden Versionen steht das gleiche drauf) und das Verbot wäre wahrscheinlich bis heute noch nicht ausgesprochen worden (Vorausgesetzt die BE wäre überhaupt erlaubt worden). Zum Vergleich: Der Butterfly Feint steht in der Liste (natürlich nur 1x). Würde man diesen glätten, hätte man verbotenerweise die Oberfläche verändert und der Belag wäre somit nicht erlaubt. So ist es auch beim Palio und deshalb steht dieser auch nur einmal in der Liste, weil es nur den einen gibt. Jetzt alles klar?
Nur noch mal zur Info: Habe selber bis letzte Woche die BE gespielt. War mit keiner anderen Noppe vergleichbar. Schade, aber vom DTTB richtig entschieden.

Gruß Üd
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  #37  
Alt 04.06.2004, 13:57
Büffelschnitt Büffelschnitt ist offline
Noppenkillerkiller :)
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AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Zitat:
Zitat von Ued
@ BOW:
Ich habe schon lange nicht mehr gepostet, aber bei dir mit deiner Null-Ahnung muss ich wohl mal wieder.
Gruß Üd
Netter Tonfall....

Wenn du genau aufgepasst hättest, wäre dir aufgefallen, dass der Thread hier nicht der Palio-Thread ist, sondern hier allgemein über die Zulassung bzw. das Verbot von Belägen diskutiert werden kann/soll.

Bow weiß mit Sicherheit, was es mit dem Palio BE auf sich hat.

Nun hatte er einfach mal ne ganz andere Frage zu seiner "Farbproblematik", was ja wundervoll in diesen Thread passt.

Also nicht gleich die Leute blöd anmachen!

Gruß, Uli

P.S. Hier ein Zitat aus Bows erstem Posting zu dem Thema:

Zitat:
Verzeiht, wenn ich hier mal eine Zwischenfrage stelle, die nichts mit dem Palio zu tun hat: Auf der DTTB-Seite steht unter Material u.a. folgendes:
Grundsätze
[...]Hinweis:
Dunkler Schwamm (z.B. schwarz, blau, braun, grün, violett, rot) sollte nicht unter rot durchscheinenden Belägen (Achtung: Die meisten roten Beläge sind durchscheinend!) verwendet werden. Auch wenn Beläge in dieser Liste ohne Hinweis auf Schwamm aufgeführt werden, ist die Internationale Regel 2.4.3 (TT-Regeln A 4.3) zu beachten. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, einen Schlägerbelag zu benutzen, der tatsächlich leuchtend rot wirkt. Dunkler Schwamm unter einem durchleuchtenden Belag kann den ganzen Belag unzulässig machen.

Jetzt habe ich einen Carbo Sound, der hat einen grauen Schwamm und der Belag fiel mir gleich als recht dunkelrot auf.
Wieso liegt das jetzt in der Verantwortung des Spielers? Finde ich ganz schön übel, denn schliesslich kann ich ja nichts dafür, welchen Schwamm mir die Firma drunter pappt. Findet den Belag jetzt ein OSR zu dunkel, steh ich da, oder was?
Was sollen solche Regeln???
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Auer und Hude. Mehr braucht es eigentlich nicht im Leben eines TT-Spielers.

Geändert von Büffelschnitt (04.06.2004 um 14:00 Uhr)
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  #38  
Alt 09.06.2004, 11:50
noreflex noreflex ist offline
speedschnecke
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Ort: "von oben wech"
Beiträge: 241
noreflex ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zulassung - Verbot von Belägen

hi, Freunde der Regelkunde!

beim Lesen von Bow's Frage (darf ich ITTF zugelassene Beläge kaufen, die dann wg. der Farbe nicht zugelassen sind???) kam mir noch mal Ärger bzw. Unverständnis hoch!

Habe als POLIO-erkrankter mal drüber nachgedacht: Wenn ich (wie fast alle anderen) bei einem Händler (die Liste der Polio-Verbreiter stand schon in einem Thread) einen Belag kaufe, diesen nicht manipuliere, und dann später höre/lese, den Belag gibt es nicht beim Hersteller Palio zu kaufen, dann ... ja, was dann?

Wo bitte bestellt der Händler denn seine Editionen? Bei Palio? Bei einem Zwischenhändler? Bei einem Dealer im dunklen Keller? Auf dem Basar?

In diesem Sinne finde ich es a) wohltuend, dass es Händler gibt, die trotz Nachfrage (Firma X in M.) nur den preiswerten Palio haben und b) unsportlich, dass es TT-Shops gibt, die eine Version vertreiben, die sie so nicht von Palio bekommen haben können.

"Beim DTTB gehen immer häufiger Beschwerden bezüglich des Belages Palio CK 531A ein, der in Deutschland in einer so genannten ‚yellow version’ und – über nicht offizielle Vertriebswege - in einer ‚blue version’ erhältlich ist. Zugelassen ist laut ITTF und Hersteller lediglich die (unbehandelte) ‚yellow version’ mit gelber Verpackung."

Unsportlich ist hier bewußt die gemäßigte Variante dessen, was ich meine!

Diese Händler sind lt. DTTB die "nicht offiziellen Vertriebswege"! Ich meine, die sollten sich mindestens schämen!

Für die Zukunft und weitere Wundernoppen würde ich es begrüßen, wenn der Händler ein Bekenntnis zu ausschließlich offiziell gehandelten und zugelassenen Belägen abgibt. Quasi eine freiwillige Selbstbeschränkung und ein Verzicht auf gefakte Materialien.

Da ich mindestens einen Händler kenne, der das im Prospekt schreibt, halte ich es für verallgemeinerbar.

Wenn ein Händler sich in Zukunft damit eine Nase verdienen will und seinerseits Unwissen vortäuscht, werde ich Konsequenzen ziehen: Er wird bei mir "banned" gesetzt!

Soweit zu den unwissenden Verbreitern des Teufelszeugs!

Abgesehen davon wäre es mir eine Freude, wenn Goldpalm nunmehr den Wunder-Palio zulassen würde. Hat da schon mal einer der investigativen Foren-User den Goldpalmianern gesteckt, welches Zeug wir ihnen reißend aus den Lagern wegkaufen würden? Wenn die diesen Hinweis und die Vorteile der getuneten version gegenüber anderen glatten Igeln kennen würden, was sollte sie dann noch von guten Geschäften abhalten?

Also hat jemand an Goldpalm gemailt?

noreflex
__________________
Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

Winston Churchill

www.tischtennis-in-rostock.de
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  #39  
Alt 16.06.2004, 20:57
abwehrking abwehrking ist offline
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abwehrking ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Also ich habe vor kurzen mal so einen seltsamen Palio in der Hand gehabt.

1. Einfach Schläger hinhalten und der Punkt ist da geht auch nicht, man muss diesen Belag meines Erachtens schon auch erstmal beherrschen, aber so ist es mit allen Noppenbeläge wenn man den Dr. Neubauer seine gut beherrscht ist es auch schwierig wenn man ihn nicht beherrscht, ist er ein schlechter Witz.

2. Es werden so viele Noppen behandelt das ist unglaublich meines Erachtens, nicht nur der Palio, habe vor kurzen gegen einen Grass Devil meines Erachtens mit Sicherheit behandelt gespielt, es waren richtige Flecken auf den Belag, angeblich vom Kleber (neue Storie) der hat nur Rückhand gespielt und war dann stolzer Turniersieger.

3. Ist der Palio in der gelben Verpackung schon noch genehmigt oder?

So lange dies so ist wird es schwierig sein, den anderen Belag aus dem Verkehr zu ziehen.
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  #40  
Alt 17.06.2004, 08:42
Todesnoppe Todesnoppe ist offline
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Todesnoppe ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zulassung - Verbot von Belägen

Zitat:
Zitat von abwehrking
3. Ist der Palio in der gelben Verpackung schon noch genehmigt oder?
.
wenn Du Ihn mit gelber Verpackung aufklebst ist er bestimmt verboten
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