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Technik - Taktik - Training - Vorsätze und Zielerreichung Hier könnt Ihr Fragen und Tipps rund um die Themen Technik, Taktik und Training loswerden. Spieler und Trainer können hier Erfahrungen austauschen und Trainingswillige von ihren alltäglichen Problemen und Zielen berichten.

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  #31  
Alt 13.03.2007, 10:49
Benutzerbild von Joachim Voigt
Joachim Voigt Joachim Voigt ist offline
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Joachim Voigt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Trainerausbildung ?!

Zitat:
Zitat von Cheftrainer Beitrag anzeigen
Und was soll man bei diesem Link finden??? Das die C-Lizenz früher erworben werden kann bedeutet nicht automatisch, dass man damit auch alleinverantwortlich Gruppen leiten darf.

Allerdings kann es gut sein, dass Joachim recht hat da meine Informationen sich wohl eher auf "mündliche Überlieferung" stützen!
Es muß eine geeignete Aufsichtsperson anwesend sein. Wenn jemand volljährig ist, ist das sicher ein starkes Indiz dafür, dass er geeignet sein sollte. Aber auch ein 16-oder gar 14jähriger *kann* geeignet sein, nur wird es im Zweifelsfall vielleicht schwerer die "Eignung" auch nachzuweisen, wenn es Probleme (Unfall, o.ä.) geben sollte. Die Eignung hängt u.U. auch von der Aufgabe ab (Größe der Gruppe, Alter, Umfeld, usw.).
Eine Trainerlizenz, die ein 16jähriger hat, könnte wiederum ein starkes Indiz sein, dass derjenige auch geeignet ist. Es gibt aber eben KEINE gesetzliche Regelung, dass die Aufsichtsperson volljährig sein muß.

Die C-Lizenz konnte man in einigen Landesverbänden schon früher ab dem 16ten Jahr beginnen, die Lizenz bekam man bisher erst mit 18.Nun ist es wohl so, dass man die Lizenz schon mit 16 bekommen kann (aber da bin ich jetzt nicht informiert).
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  #32  
Alt 13.03.2007, 12:43
N0pp3nN3w8i3 N0pp3nN3w8i3 ist offline
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N0pp3nN3w8i3 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Trainerausbildung ?!

Zitat:
Zitat von Joachim Voigt Beitrag anzeigen
und wo - in diesem zusammenhang - steht dann, das die aufsichtsperson volljährig sein *MUSS*?

Im Falle eines Unfalls, MUSS ein volljähriger die Verantwortung übernhemen. Und ob ein Erwachsener bereit ist die Verantwortung für etwas zu übernehmen, wo er keinen einfluss drauf hat, ist fraglich. Ich denke man wird bei entsprechenden Eltern auch schnell verklagt. Verletzung der Aufsichtspflicht. Unmittelbar gesetzlich geregelt sind nur die Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht, und nicht die Aufsichtspflicht an sich.


Gut nach zulesen auf http://www.aufsichtspflicht.de


MfG
Jonas
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  #33  
Alt 13.03.2007, 13:42
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AW: Trainerausbildung ?!

Zitat:
Zitat von N0pp3nN3w8i3 Beitrag anzeigen
Im Falle eines Unfalls, MUSS ein volljähriger die Verantwortung übernhemen. Und ob ein Erwachsener bereit ist die Verantwortung für etwas zu übernehmen, wo er keinen einfluss drauf hat, ist fraglich. Ich denke man wird bei entsprechenden Eltern auch schnell verklagt. Verletzung der Aufsichtspflicht. Unmittelbar gesetzlich geregelt sind nur die Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht, und nicht die Aufsichtspflicht an sich.


Gut nach zulesen auf http://www.aufsichtspflicht.de


MfG
Jonas
Würde das, was ich bisher für richtig hielt, bestätigen. Schließlich kann ein Minderjähriger auch keine Versicherungen abschließen, die ihn gegebenenfalls absichern würden. Die Frage für mich ist allerdings die, wer im Falle eines Unfalls dann haftbar bemacht würde, wenn ein Minderjähriger die Aufsicht hatte. Ist dann er bzw. seine Eltern haftbar oder der Trainer, der nicht anwesend war oder der Vorstand des Vereins bzw. der Abteilung? Ich jedenfalls würde nicht ohne weiteres einfach einen Jugendlichen als Aufsichtsperson in seiner Funktion als Übungsleiter allein das Training übernehmen lassen, ob er nun einen Trainerschein vorweisen kann oder nicht.
Vielleicht haben wir ja einen Rechtsexperten unter uns, der weiß, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Jugendlicher die alleinige Aufsicht übernehmen darf ohne den Versicherungsschutz seitens des Vereins zu riskieren geschweige denn eine oder mehrere Zivilklagen von Eltern betreuter Kinder?
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  #34  
Alt 13.03.2007, 15:09
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AW: Trainerausbildung ?!

Und wieder viele Behauptungen. Aber auch da steht nirgends was von "Volljährig" oder "über 18". Die Versicherung, die den Aufsichtsführenden schützt, hat jeder Verein von Hause aus, das ist die Sportversicherung, die der Verein abschließt wenn er im Landessportbund Mitglied wird.
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  #35  
Alt 13.03.2007, 15:31
tischtennisguru tischtennisguru ist offline
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AW: Trainerausbildung ?!

@Joachim Voigt
Mag ja sein, aber a bezieht sich die Versicherung nur auf die Unfallversicherung als Vereinsmitglied, Sachschäden sind nicht versichert und die können in einer Hallen leicht mal vierstellig werden und b habe ich immer noch keine rechtlich klare Aussage darüber, dass Minderjährige den Versicherungsschutz des Vereins als Aufsichtsperson genießen. Meist beruhen solche Betreuungsämter auch noch auf mündlichen Absprachen, der Jugendliche hat also nichts schwarz auf weiß auf der Hand. Da wäre ich persönlich jedenfalls lieber vorsichtig. Liefere Du mir den Nachweis, dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Ich sehe keine Notwenigkeit, bis dahin ein Risiko für eine/n jugendliche/n Spieler/in einzugehen.
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Geändert von tischtennisguru (13.03.2007 um 15:36 Uhr)
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  #36  
Alt 13.03.2007, 15:58
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AW: Trainerausbildung ?!

Aus den Versicherungsinformationen der ARAG (Sportversicherer des Landessportbundes Hessen) (hier nur Stichpunkte):
- versichert sind alle satzungsgemäßen Aktivitäten (darunter fällt Training)
- versichert sind Übungsleiter, Funktionäre, Mitglieder, Trainer usw.
- der Versicherungsvertrag umfasst: Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Reisegepäck-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung
Das gilt so zumindest in Hessen.
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  #37  
Alt 13.03.2007, 16:50
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AW: Trainerausbildung ?!

Hm, interessant, dann hab ich womöglich falsche Informationen von meinem Verband erhalten. Muss da wohl doch noch einmal nachhaken. Du wirst mir aber wahrscheinlich zustimmen, dass die Ernennung zum Übungsleiter seitens des Vereins zumindest schriftlich festgehalten sein sollte? Ansonsten danke für die konkrete Information.
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Geändert von tischtennisguru (13.03.2007 um 16:53 Uhr)
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  #38  
Alt 13.03.2007, 17:03
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Zitat:
Zitat von tischtennisguru Beitrag anzeigen
Du wirst mir aber wahrscheinlich zustimmen, dass die Ernennung zum Übungsleiter seitens des Vereins zumindest schriftlich festgehalten sein sollte? Ansonsten danke für die konkrete Information.
Schriftlich festhalten erleichtert die Beweisbarkeit insbesondere von Vereinbarungen. Daher ist es nicht zwingend notwendig, aber sicher empfehlenswert.
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