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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#31
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AW: Schläger wechseln
Na jetzt aber, das öffnet ja der Willkür Tür und Tor. Schließlich sind die Schiedsrichter und die Gegner keine Verhaltenspsychologen. So oder so, uneindeutige Formulierungen sind die Grundlage für möglichen Betrug. Alles wird Auslegungssache.
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#32
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AW: Schläger wechseln
Bezieht mal folgendes in Eure Überlegungen mit ein:
Nahe dem Vorsatz liegt der bedingte Vorsatz. Wenn ich den Schläger auf den Boden werfe muss ich zumindest ernsthaft damit rechnen, dass er zerbrechen könnte. Werfe ich ihn trotzdem, nehme ich wohl "billigend in Kauf", dass er zerbricht. Damit liegt bedingter Vorsatz vor. Das dürfte m.E. einen Schlägerwechsel ausschliessen. |
#33
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AW: Schläger wechseln
Und beiße ich ihn vor Gram in zwei Teile, is das dann auch Vorsatz oder billigende
Inkaufnahme der Möglichkeit, ihn dabei zu zerstören?
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#34
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AW: Schläger wechseln
Das Thema scheint ja wirklich viele zu einer hitzigen Diskussion zu ermuntern.
Die Saison ist jetzt allerdings zu Ende und keiner der Vereine ist aufgestiegen, also Schluss jetzt!!! Nur ein letztes: Es war ein Aufstiegsduell und die letzten drei Bälle im 2. Satz waren Netzroller nach 10:8 Führung. Wenn da einer ausrastet ist es für mich völlig verständlich. Wen es interessiert, mein Kollege trauert seinem altem Holz immernoch nach und er war mehr als überrascht über den Schlägerbruch!!! Ich hätte ihn auch in der Bundesliga den Schläger wechseln lassen, aber das kann man nur bewerten, wenn man es live erlebt hat! Allen erholsame, spielfreie Zeit!!! |
#35
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AW: Schläger wechseln
Ich als angehender Jurist muss euch sagen, dass wenn in den Regeln das Wort "absichtlich" steht dieses keineswegs nur Vorsatz bedeutet. Es handelt sich vielmehr um die stärkste Vorsatzform (Vorsatz 1.Grades oder dolus directus 1. Grades)
Für Absicht muss der konkret eingetretene Erfolg gewollt sein. Dass heisst ,dass es nicht genügt, wenn durch eine Handlung ( wie z.B, Schlägerwerfen) zwar nicht gewollt ist, dass der Erfolg (wie z.B. Schlägerbruch ) eintritt, dieser aber durch das werfen billigent in Kauf genommen wird. Es kommt also auf die Formulierung der Regel an. Steht dort eine Formulierung wie "wer absichtlich seinen Schläger schmeisst", würde man dann immer auch für den Bruch verantwortlich sein. Wäre die Formulierung jedoch in ähnlicher Weise formuliert wie: "wer absichtlich seinen Schläger beschädigt " könne man "Absicht" bei einem Schlägerwurf aus Wut niemals bejahen, da derjenige über die Zerstörung gar nicht nachdenkt. |
#36
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AW: Schläger wechseln
Es bleibt dabei. Schlägerwerfen aus Frust mündet nicht automatisch in eine Disqualifikation.
Anders vor einigen Jahren bei Euro Top 12 in Saarbrücken. Da wollte Schlager den Schläger wechseln (minimale Beschädigung) der Schiri ordnete an das damit weitergespielt werden musste. Beim nächsten Topspin hat Schlager dann zufälligerweise die Kante getroffen. Der Tischschiri hat dies als unsportlich gewertet und ne Karte gezogen. Dann kam der OSR und hat Schlager disqualifiziert. Der Grund war, dass er sich eben nicht geärgert hat und einen Bruch billigend in Kauf genommen hat, sondern das er einfach nur wechseln wollte und dies mit einer relativ durchsichtigen Aktion "tarnen" wollte. Wie so oft ist es eine Ermessensentscheidung. Aber sowas kommt zum Glück nicht so oft vor. Wenn jemand aus Wut seinen Schläger irgendwohin wirft und damit zerstört lache ich ihn vielleicht aus, aber ich fordere keine Disqualifikation ^^ |
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