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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Schläger wechseln
Hallo Schiris!
Wir hatten gestern die Situation, dass einer aus meiner Manschaft am Ende des Satzes seinen Schläger aus Frust auf den Boden geschmissen hat und "rums" war er kaputt. Laut Regeln, darf ein Spieler seinen Schläger während des Spiels nicht wechseln, wenn er den Schläger mit Absicht zerstört hat. Also hätte er theoretisch auch nicht wechseln dürfen, ABER gibt es auch soetwas wie "im Affekt"? Immerhin hat sein Gegner den Satz, nach einem krassen Ballwechsel, mit einem wirklich fiesen Kantenball beendet. Und da kann man doch mal Verständnis dafür haben oder nicht? Meine eigentliche Frage ist: Wie ist Absicht definiert in den Regeln? Kaputt machen wollte er seinen Schläger sicherlich nicht und durch seinen Ersatzschläger hatte er selbst auch nur Nachteile. Danke für jede Antwort! |
#2
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AW: Schläger wechseln
Der SChläger ist durch SEINE Einwirkungen "geschrottet" worden , also darf er eigtl. nicht wechseln.
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#3
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AW: Schläger wechseln
Zitat:
wenn ein spieler seinen schlaeger so fest wirft wie dein kollege nimmt er den "bruch" billigend in kauf! und damit ergibt sich auch die "absicht"/ vorsatz. er haette normalerweise nicht mit einem anderen schlaeger weiterspielen duerfen. unser spieler hatte durch die 2:0 fuehrung ein weiterspielen zugelassen und haette das spiel dann fast 3:2 verloren. wenn das passiert waere haette es garantiert vereinsintern einige diskussionen gegeben. natuerlich kann man jetzt sagen: ist ja nur bkl und nicht bundesliga, aber es waere fast ins auge gegangen.
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DAU8888 spielt in der nächsten Runde im HTTV/Bezirk SÜD in der BKL Gruppe 5 |
#4
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AW: Schläger wechseln
seh ich auch so.
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#5
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AW: Schläger wechseln
Denke auch wenn er ihn absichtlich nach unten wirft oder gegen die wand oä darf er nicht weiter spieolen bzw nur mit dem defekten schläger (man kann ja zb auch mit nem angebrochenen Holz spielen oder wenn der griff ganz ab ist immer noch den schläger "halten"). Auch hier würde ich als SR das als Absicht auslegen. Unabsichtlich ist zb wenn man beim Schlg gegen den Tisch haut oder in eine Bande oder beim Doppel gegen den Doppelpartner usw.
Grenzwertig ist schon wenn man ihn hochwirft und wieder fangen will aber er durch die Finger schlüpft. Ich würde fast sagen alles was außerhalb des Spielgeschehens (Ballwechsels) passiert ist absichlich (auch billigend in kauf genommen).. Vieleicht könnte man auch sagen vom Spieler steuerbar.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#6
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AW: Schläger wechseln
Unabhängig von ...
Auch wenn auf nationaler Ebene allein die deutsche Übersetzung bindend ist, hilft hier ein Blick in den englischen Regeltext weiter. In der Übersetzung heißt es ja bekanntlich: "Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann." (B 4.2.2). "Unabsichtlich" bedeutet ganz wörtlich "ohne Absicht" (das könnte man auch Vorsatz nennen). Aber im Original steht: "A racket shall not be replaced during an individual match unless it is accidentally damaged so badly that it cannot be used;". Keine Spur von "unintentionally" oder "without intention", der Verfasser wollte sich also keinesfalls nur auf Vorsatz beschränken. P.S.: Will mir jemand verraten, warum im Original am Ende dieses Satzes ein Semikolon steht und in der Übersetzung ein Punkt
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt |
#7
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AW: Schläger wechseln
Ich könnte mir schon vorstellen, dass die deutsche Formulierung in einen Streitfall münden könnte.
Ich sehe das so, dass nur dann Absicht des Schlägerzerstörens vorliegt, wenn der Wurf so war, dass mit einer Schlägerzerstörung gerechnet werden mußte. Falls jemand seinen Schläger quasi nur aus der Hand fallen läßt oder der Schläger aus der Hand fliegt, weil er einen störenden Ball durch die Halle drischt, sehe ich keine Absicht der Schlägerzerstörung. M.E. sollte schon aus der Art des Schlägerwurfs eine Zerstörungsabsicht erkennbar sein. Doc Snyder |
#8
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AW: Schläger wechseln
Zitat:
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#9
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AW: Schläger wechseln
Zitat:
Die Rechtssprechung unterscheidet hierbei eindeutig: In diesem Fall ist Absicht der zielgerichtete Wille, den Schläger zu zerbrechen. Wenn ein Spieler beim Werfen laut ruft: „Schläger, du sollst zerbrechen!“ oder er zuvor ankündigt das er mit dem Schläger nicht weiterspielen will, ist ihm Absicht nachzuweisen. Sonst nicht! Selbst wenn der Spieler den Vorsatz hat „ich werfe jetzt meinen Schläger durch die Halle“, muss er nicht zwingend davon ausgehen, das der Schläger auch zerbricht. Hierbei ist die Absicht des Schlägerzerstörens schon nicht mehr gegeben. Denn es gibt nachweislich Fälle, wo Schläger einen Hallendurchflug unbeschadet überstanden haben. Ein „Eventual- oder bedingter Vorsatz“ ist, wenn der Spieler den Schlägerbruch für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Auch hier ist keine Absicht zu unterstellen. Vorsatz ja, Absicht nein ! Affekt ist hier der Zustand starker emotionaler Erregung und somit die Ursache für den Schlägerwurf. In diesem Sinn ist also nicht die Absicht "den Schläger zerstören" die Ursache. In der Realität sieht es dann so aus, das der Spieler bei zerstörtem Schläger natürlich mit einem anderen Schläger weiterspielen darf. Der Gegenspieler kann natürlich Protest einlegen, was aber bei keinem Spruchausschuss Aussicht auf Erfolg haben sollte. Wenn der Gegenspieler sich weigert weiterzuspielen, wenn der Verursacher einen anderen Schläger nimmt, hat der Gegenspieler das Spiel verloren. Es muss also auf jeden Fall gespielt werden. Alles klar
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Dr.Clou - EXTREM BEWEGLICH |
#10
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AW: Schläger wechseln
ja mag sein das die Rechtsprechung in Deutschland so ist (Absicht, billigend in Kauf nehmen usw).
Da aber der eigentliche Sinn der Regel ist das nicht jemand den Schläger irgendwie zerbricht um ihn dann wechseln zu können spricht die Originalregel von übersetzt "nicht durch Unfall beschädigt". Auch die Fälle die ich erlebt habe wo zb der OSR dann entschieden hat (gut wenn es einen gibt) hatten zur Folge das der zerbrechende Spieler den Schläger nicht wechseln durfte. Und denke auch die Anweisungen des DTTB an seine SR werden entsprechend lauten und so wird dann auch von den SR bzw von Spruchausschüssen entschieden. Sonst könnte jeder seinen Schläger ja mit voller wucht gegen die Wand werfen wenn er wechseln will und sagt dann : Ups jetzt ist er kaputt gegangen das hab ich nicht gewollt...oder....Ich werfe ihn jetzt gegen die Wand ohne Absicht damit das klar ist. Ich will ihn nicht zerbrechen......natürlich nicht... Also nach dem Originaltext und dem Sinn der Regel wird andersrum ein Schuh draus: Zerbricht der Schläger und es ist kein Unfall zB beim Schlag gegen den Tisch, den Mitspieler, ne Bande usw geschlagen oder Schlägerblatt löst sich während eines Schlages plötzlich so vom Griff (alles schon erlebt) oder kurzer Ball wird geschupft und man berührt mit dem belagrand den Tisch so das er sich ablöst usw...dann darf man wechseln...alles andere ist kein Grund
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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