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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 04.02.2010, 20:56
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Mighty Mighty ist offline
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von eddie78 Beitrag anzeigen
Lies Dir doch mal Deine zitierte Regel durch. Die ITTF-Führungsriege hat jederzeit das Recht, eine Zulassung zu widerrufen, wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass sie dem Sport abträglich ist.

Wenn die AUffassung des ITTF Board of DIrectors also zu der Auffassung gelangt, glatte Noppen seien aufgrund ihrer spezifischen EIgenschaften (definiert über einen MIndestreibwert) dem SPort abträglich, haben sie entsprechend das Recht, die Zulassung zu widerrufen.
Klingt logisch, ist aber nicht korrekt.

Auch wenn der ITTF Board of DIrectors (BoD) in der Mehrheit der Auffassung ist, das ein Mindestreibungswert eingeführt werden soll, dürfen sie ihn nicht einführen. Nicht in den Regeln, und schon gar nicht im "Technical Leaflet T4", ohne dass die Regeln vorher geändert werden. Nur AGM (Annual General Meeting) mit 3/4 Mehrheit darf einen Mindestreibungswert einführen. Es gibt strikte Kompetenzteilung bei ITTF (sie Constitution, Kapitel 1 der ITTF-Regeln).

Eine Formulierung "... schädlich für den Sport" ersetzt eine Regeländerung nicht. Eine Passage im "Technical Leaflet T4" ersetzt eine Regeländerung auch nicht.

Daher ist der Superblock nach wie vor regelkonform.
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  #32  
Alt 04.02.2010, 21:01
ksg9-sebastian ksg9-sebastian ist offline
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ksg9-sebastian ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Blahblahblah, was auf der Liste steht ist erlaubt, was nicht drauf steht ist verboten - Punkt.
Du kannst jetzt auch noch gerne jede weitere Regel des DTTB, ITTF und Gott weiß wem zerpflücken, aber es bringt weder dich noch den TE weiter.

Also lass es gut sein - oder verklag die ITTF
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  #33  
Alt 04.02.2010, 21:42
eddie78 eddie78 ist offline
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eddie78 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Klingt logisch, ist aber nicht korrekt.

Auch wenn der ITTF Board of DIrectors (BoD) in der Mehrheit der Auffassung ist, das ein Mindestreibungswert eingeführt werden soll, dürfen sie ihn nicht einführen. Nicht in den Regeln, und schon gar nicht im "Technical Leaflet T4", ohne dass die Regeln vorher geändert werden. Nur AGM (Annual General Meeting) mit 3/4 Mehrheit darf einen Mindestreibungswert einführen. Es gibt strikte Kompetenzteilung bei ITTF (sie Constitution, Kapitel 1 der ITTF-Regeln).

Eine Formulierung "... schädlich für den Sport" ersetzt eine Regeländerung nicht. Eine Passage im "Technical Leaflet T4" ersetzt eine Regeländerung auch nicht.

Daher ist der Superblock nach wie vor regelkonform.
Ich fasse es nicht.

Es ist KEINE REGEL NOTWENDIG, da die Regel BEREITS EXISTIERT!
In den Regeln steht eindeutig, dass über die Zulassung das Equipment COmmittee entscheidet, und das BoD - vollkommen autark - über das Zurückziehen einer Zulassung entscheiden darf. HIerfür ist keine konstitutionelle VErsammlung (AGM) notwendig. Für die Zulassung des Belages tritt ja das AGM auch nicht zusammen...

Das ist wie mit richtigen Gesetzen: Das Parlament (AGM) führt sie ein und ermächtigt die damit betrauten Behörden (BoD) DUrchführungsvorschriften und verbindliche Dienstanweisungen zu erlassen. Nichts anderes ist die Zulassungsliste.

Wäre noch schöner, wenn immer für eine FOrmularänderung das Parlament zusammentreten müsste. Ich weiss aber jetzt auch nciht mehr, was man hierzu noch schreiben sollte...
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  #34  
Alt 04.02.2010, 21:46
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SchwarzeWolke SchwarzeWolke ist offline
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Jaja, aber dann hier mit irgendwelchen aus dem Netz geklauten lateinischen Redewendungen kommen und meinen, dass man ja nicht selber bescheißen will.

Klar wie Kloßbrühe...

Zum Thema wurde hier eigentlich alles wichtige gesagt, den Troll sollten wir einfach ignorieren.
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  #35  
Alt 04.02.2010, 22:12
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Leute lasst euch doch nicht immer wieder auf diese Arschspaltereien und das klugscheisserischen Gelaber (sorry Klugscheisser) von diesem Mighty ein. Das macht der dauernd bei solchen Themen und kommt mit irgendwelchen wirren Argumentationen die evtl theoretisch richtig sind mit denen man aber in der Praxis wenn man ihnen folgt immer auf den Arsch fallen wird. Ignoriert ihn am besten so wie ich das schon seit einiger Zeit mache. Es hat einfach keinen Sinn diesem Geschwafel zu folgen. Gute Nacht
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #36  
Alt 04.02.2010, 22:13
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Soweit würde ich bitte nicht gehen. Mighty hat einen Aspekt ins Spiel gebracht, den man nicht völlig ignorieren darf. Es wäre im Sinne der Rechts- (Regel-) Sicherheit, wenn sich eine "höchstrichterliche" Instanz (welche wäre das im Tischtennis-Sport?) entscheiden würde und diese Entscheidung von jedem akzeptiert werden muss.

Es gab ja schon Fälle (Insider?), bei denen von der Liste gestrichene Beläge durch eine Entscheidung von ?? nachträglich wieder als "zulässig, aber nicht auf der Liste stehend" erklärt wurden. Ich kann mich in diesen Fakten aber irren.

Es kann nicht sein, dass über solche Dinge keine eindeutige Richtlinie gibt.

Und lateinische Redewendungen sind in Juristenkreisen üblich. Üblicher als meine klingonische Signatur, obwohl diese zielführender ist.
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  #37  
Alt 04.02.2010, 22:21
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Doch würde ich und mache ich!!!

Denn in diesem Thema geht es um alltägliche Praxis, was zu tun ist wenn ein Belag nicht auf der ITTF Liste steht und nicht darum, ob er vieleicht zu unrecht nicht auf der ITTF Liste steht und das irgendwann mal irgend nen Sportrichter anders entscheidet usw. Sprich nicht um theoretisches hätte wenn und aber und vieleicht und was könnte sein wenn mal irgendwann....sondern wie ist die aktuell gängige Praxis und Rechtslage. Und die ist eben so: Steht ein Belag nicht auf der ITTF Liste und hat keine andere Duldung durch den DTTB, dann darf man damit eben nicht spielen und wenn man es tut und Protest eingelegt wird verliert man das Spiel. So einfach ist das in der Praxis. Da helfen die Ausführungen von Mighty einfach nicht weiter.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #38  
Alt 04.02.2010, 22:40
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Die Praxis ist, dass diese Beläge nach wie vor gespielt werden und das es keine echte Möglichkeit gibt, dies zu verhindern. Ein Recht, das sich nicht durchsetzen lässt, ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist und schon gar nicht die Sitzungskosten.

Soll man halt alle Beläge frei geben, was würde sich ändern? Es gäbe eine Menge Spieler weniger, die sich für besonders schlau halten und doch nur dummdreist sind.

Bestellst du einen OSR, darfst du ihn bezahlen und der Typ spielt mit einem "legalen" Schläger.

Ich muss aufhören, meine Tastatur verträgt keine Kotze
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  #39  
Alt 04.02.2010, 22:51
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Die Praxis ist, dass diese Beläge nach wie vor gespielt werden und das es keine echte Möglichkeit gibt, dies zu verhindern. Ein Recht, das sich nicht durchsetzen lässt, ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist und schon gar nicht die Sitzungskosten.
Du wärest geschaffen für den öffentlichen Dienst
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  #40  
Alt 04.02.2010, 22:51
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Zitat:
Zitat von eddie78 Beitrag anzeigen
In den Regeln steht eindeutig, dass über die Zulassung das Equipment COmmittee entscheidet, und das BoD - vollkommen autark - über das Zurückziehen einer Zulassung entscheiden darf. HIerfür ist keine konstitutionelle VErsammlung (AGM) notwendig. Für die Zulassung des Belages tritt ja das AGM auch nicht zusammen...
Es ist fast richtig. "In den Regeln steht eindeutig, dass über die Zulassung das Equipment COmmittee entscheidet" - das ist korrekt. Und im Falle des Superblocks hat das Equipment Committee ihn zugelassen. Weil er offensichtlich allen Regeln entsprach. Bezüglich Reibung entsprach er den Regeln ebenso, weil die Regeln (Kapitel 2) keine Einschränkung für Reibung beinhalten, was bedeutet einfach, dass aus der Sicht der Regeln jeder Reibungswert regelkonform ist.

Daran muss sich auch BoD richten. Ihre Meinung dürfen sie allerdings behalten, aber ändern dürfen sie hier nichts.

Auch dürfen sie nicht die GLN generell für "schädlich für den Sport" erklären. Man muss die Regeln in ihrer Gesamtheit betrachten. Es gibt bestimmtes Verfahren, wie die Regeln geändert werden dürfen (in ITTF Constitution nachzulesen). Gleichzeitig gibt es eine Möglichkeit, eine Zulassung zu beenden, aber durch diesen Paragraph darf keine Regeländerung gemacht werden, dafür sind andere Paragraphen da. Bitte nicht einen Regelpunkt außerhalb des Kontextes betrachten.

Deshalb kann "schädlich für den Sport" auf keinen Fall so interpretiert werden, wie "uns gefällt eine Regel nicht, dann erklären wir einfach alle Beläge, die dieser Regel entsprechen, für schädlich für den Sport". Diese Interpretation wäre nicht regelkonform, weil sie den Regeln über Regeländerungen widerspricht.

Ein Beispiel, wann Fortsetzung einer Zulassung schädlich für den Sport wäre: wenn der Hersteller unter demselben Namen auch regelwidrige Beläge produzieren würde, die von den regelkonformen nicht oder sehr schwierig zu unterscheiden wären. Das wäre dann so ein Sonderfall für "schädlich für den Sport".
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