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Themen-Optionen |
#31
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
Vielleicht das entgangene Preisgeld? Da es ganz klar der Ermessensspielraum des OSR ist wäre die Klage sowieso völlig sinnlos. Aber selbst wenn der OSR jemanden rechtswidrig entfernt gibt es keine sinnvolle Klagemöglichkeit |
#32
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
Ich bin der Meinung, dass sie es nicht dürfen, wobei sie selbstverständlich bestimmen dürfen, welche Eigenschaften der Schläger bei einem Wettkampf haben darf. In diesem Fall wäre jegliche Änderung der Eigenschaften des Schlägers zulässig, solange diese Eigenschaften regelkonform sind. Deshalb wäre ein glatt gewordener Sriver zulässig, weil es in den Regeln keine Einschränkung bezüglich der Reibung bei NI-Belägen gibt. |
#33
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AW: Anti künstlich altern
Wenn Ihr im Rahmen des ITTF, BTTB oder anderen Verbände an DEREN Turnieren oder Mannschaftskämpfen teilnehmt, aktzeptiert Ihr automatisch deren Regeln. Was Ihr in der Freizeit macht und an Brettchentunieren oder sontswas teilnehmt ist denen egal und da müsst Ihr der Regeln der entsprechenden Veranstalter folge leisten. Und das mit dem Sriver ist in den Regeln des DTTB geregelt und wenn er Antieigenschaften hat ist er nicht mehr zulässig (wurde im Forum schon 100mal diskutiert),
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#34
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
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#35
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
in wie weit das natürlich nach zu kontrollieren ist, ist jedoch fraglich da man ja kein referenzmodell dabei haben muss... |
#36
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AW: Anti künstlich altern
Kein Belag ist so, wie er zugelassen wurde.
Materialschwankungen (Produktion) Temperaturschwankungen Sauberkeit(Staub, Fett, Partikel vom neuen Ball...) Materialermüdung (im Trefferbereich völlig andere Verhältnisse) Kleber .... Schon nach eigentlich kurzer Zeit sind große Unterschiede zwischen angeblich gleichen Belägen. |
#37
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
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Cogito sum res cogitans |
#38
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
Auf jeden Fall kann es aus der Sicht der Zulassung von NI-Belägen keine Spezifikation bezüglich der Reibung geben, weil die Reibung in der Regeln nicht eingeschränkt ist. Genau genommen, weiß die Zulassungsstelle gar nicht, wie griffig die NI-Beläge sind, weil sie das nicht prüfen. Griffigkeit ist kein Zulassungskriterium bei NI-Belägen. Wenn jetzt Butterfly seinen Sriver weniger griffig produzieren würde, wäre es kein Grund, dem Sriver die Zulassung zu entziehen. Der wäre genauso regelkonform, wie vorher. Vielleicht kann dieses Beispiel helfen zu verstehen, dass der Ausdruck "wie zugelassen" kann nur die Eigenschaften betreffen, die für die Zulassung relevant sind. |
#39
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AW: Anti künstlich altern
Ja, das wäre regelkonform, WEIL er anders produziert werden würde. Es ist aber schon geregelt, das ein Belag ab einem gewissen Grad nicht mehr die Eigenschaften hat, die Vorausstzung für den Spielbetrieb sind. Das Problem ist wie so oft, dass das mal wieder Ermessenssachen des Schiedrichters ist. (Wenn überhaupt mal einer da ist) Und der DTTB schliesst sich immer den Entscheidungen der ITTF an, was Material angeht und die haben dafür ein eigenes Komitee eingesetzt. Und Bty müsste eine ulassung beantragen, weil es ein andres Obergummi ist, Schämme sind egal (solange die Farben da stimmen).
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#40
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AW: Anti künstlich altern
In den Regeln gibt es keinen Bezug darauf, wie ein Belag produziert werden darf.
Zitat:
Und nur darum kann es beim Ausdruck "wie zugelassen" gehen. Z. B., wenn der Belag matt sein muss, ist aber nicht matt, dann darf man nicht damit spielen. Oder wenn aus rot grün geworden ist. Aber eben weil diese Kriterien in den Regeln aufgelistet sind. Deshalb werden auch Beläge nach diesen Kriterien zugelassen. Reibung ist allerdings kein Zulassungskriterium bie NI-Belägen, genauso wie Gewicht, Geruch oder Geschmack. Deshalb macht Änderung dieser Eigenschaften den Belag nicht regelwidrig. |
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