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  #31  
Alt 30.04.2010, 10:15
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
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Cheftrainer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Anti künstlich altern

Zitat:
Zitat von Younger Dryas Beitrag anzeigen
...
Bei meiner derzeitigen Einschätzung der Rechtslage würde ich einen OSR, der mich aus einem Turnier zieht, verklagen. Hoffe natürlich, das bist dann nicht Du...
Das ist auch eine lustige Idee ^^ Auf was willst Du ihn verklagen? Schadenersatz? Welchen Schaden hat man wenn man ein Turnier nicht spielen darf???

Vielleicht das entgangene Preisgeld?

Da es ganz klar der Ermessensspielraum des OSR ist wäre die Klage sowieso völlig sinnlos. Aber selbst wenn der OSR jemanden rechtswidrig entfernt gibt es keine sinnvolle Klagemöglichkeit
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  #32  
Alt 01.05.2010, 17:33
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AW: Anti künstlich altern

Zitat:
Zitat von Younger Dryas Beitrag anzeigen
Als Jurist würde ich vor jedem Gericht vertreten können, dass Liegenlassen keine, auch keine sonstige Behandlung darstellt, denn "Behandlung" setzt aktive Einflussnahme voraus.
Vielleicht wäre es für dich als Jurist interessant darüber nachzudenken, ob ein Sportverband überhaupt etwas zu Bedingung für Teilnahme an einem Wettkampf machen darf, was außerhalb des Wettkampfes liegt, nämlich "Behandlung" des Spielmaterials.

Ich bin der Meinung, dass sie es nicht dürfen, wobei sie selbstverständlich bestimmen dürfen, welche Eigenschaften der Schläger bei einem Wettkampf haben darf.

In diesem Fall wäre jegliche Änderung der Eigenschaften des Schlägers zulässig, solange diese Eigenschaften regelkonform sind.

Deshalb wäre ein glatt gewordener Sriver zulässig, weil es in den Regeln keine Einschränkung bezüglich der Reibung bei NI-Belägen gibt.
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  #33  
Alt 02.05.2010, 08:34
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Stefan77 Stefan77 ist gerade online
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AW: Anti künstlich altern

Wenn Ihr im Rahmen des ITTF, BTTB oder anderen Verbände an DEREN Turnieren oder Mannschaftskämpfen teilnehmt, aktzeptiert Ihr automatisch deren Regeln. Was Ihr in der Freizeit macht und an Brettchentunieren oder sontswas teilnehmt ist denen egal und da müsst Ihr der Regeln der entsprechenden Veranstalter folge leisten. Und das mit dem Sriver ist in den Regeln des DTTB geregelt und wenn er Antieigenschaften hat ist er nicht mehr zulässig (wurde im Forum schon 100mal diskutiert),
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  #34  
Alt 02.05.2010, 09:55
Mattze Mattze ist offline
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AW: Anti künstlich altern

Zitat:
Wenn Ihr im Rahmen des ITTF, BTTB oder anderen Verbände an DEREN Turnieren oder Mannschaftskämpfen teilnehmt, aktzeptiert Ihr automatisch deren Regeln. Was Ihr in der Freizeit macht und an Brettchentunieren oder sontswas teilnehmt ist denen egal und da müsst Ihr der Regeln der entsprechenden Veranstalter folge leisten. Und das mit dem Sriver ist in den Regeln des DTTB geregelt und wenn er Antieigenschaften hat ist er nicht mehr zulässig (wurde im Forum schon 100mal diskutiert),
der war gut
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  #35  
Alt 02.05.2010, 10:01
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AW: Anti künstlich altern

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Deshalb wäre ein glatt gewordener Sriver zulässig, weil es in den Regeln keine Einschränkung bezüglich der Reibung bei NI-Belägen gibt.
nein wäre er nicht, den wenn sich die belagoberfläche verändert ist der belag nicht mehr so wie er zugelassen wurde und damit nicht mehr zulässig!!! denn abgespielste beläge sind im prinzip wie nachbehandelte beläge, also verboten...
in wie weit das natürlich nach zu kontrollieren ist, ist jedoch fraglich da man ja kein referenzmodell dabei haben muss...
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  #36  
Alt 02.05.2010, 15:14
Pong64 Pong64 ist offline
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AW: Anti künstlich altern

Kein Belag ist so, wie er zugelassen wurde.
Materialschwankungen (Produktion)
Temperaturschwankungen
Sauberkeit(Staub, Fett, Partikel vom neuen Ball...)
Materialermüdung (im Trefferbereich völlig andere Verhältnisse)
Kleber
....

Schon nach eigentlich kurzer Zeit sind große Unterschiede zwischen angeblich gleichen Belägen.
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  #37  
Alt 02.05.2010, 18:37
tt-trommler tt-trommler ist offline
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Zitat:
Zitat von Pong64 Beitrag anzeigen
Kein Belag ist so, wie er zugelassen wurde.
Materialschwankungen (Produktion)
Temperaturschwankungen
Sauberkeit(Staub, Fett, Partikel vom neuen Ball...)
Materialermüdung (im Trefferbereich völlig andere Verhältnisse)
Kleber
....

Schon nach eigentlich kurzer Zeit sind große Unterschiede zwischen angeblich gleichen Belägen.
Das Zulassungsverfahren beinhaltet zulässige Produktionsschwankungen mit Vereinbarung der Maximal- und Minimalwerte der (vom Hersteller oder der Zulassungsstelle) messbaren Eigenschaften - so etwas nennt man Spezifikation.
__________________
Cogito sum res cogitans
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  #38  
Alt 03.05.2010, 01:43
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Zitat:
Zitat von tt-trommler Beitrag anzeigen
Das Zulassungsverfahren beinhaltet zulässige Produktionsschwankungen mit Vereinbarung der Maximal- und Minimalwerte der (vom Hersteller oder der Zulassungsstelle) messbaren Eigenschaften - so etwas nennt man Spezifikation.
Ich möchte gern die Quelle für diese Behauptung erfahren, wenn damit das Zulassungsverfahren der TT-Beläge gemeint ist, bitte.

Auf jeden Fall kann es aus der Sicht der Zulassung von NI-Belägen keine Spezifikation bezüglich der Reibung geben, weil die Reibung in der Regeln nicht eingeschränkt ist. Genau genommen, weiß die Zulassungsstelle gar nicht, wie griffig die NI-Beläge sind, weil sie das nicht prüfen. Griffigkeit ist kein Zulassungskriterium bei NI-Belägen.

Wenn jetzt Butterfly seinen Sriver weniger griffig produzieren würde, wäre es kein Grund, dem Sriver die Zulassung zu entziehen. Der wäre genauso regelkonform, wie vorher.

Vielleicht kann dieses Beispiel helfen zu verstehen, dass der Ausdruck "wie zugelassen" kann nur die Eigenschaften betreffen, die für die Zulassung relevant sind.
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  #39  
Alt 03.05.2010, 12:50
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Stefan77 Stefan77 ist gerade online
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AW: Anti künstlich altern

Ja, das wäre regelkonform, WEIL er anders produziert werden würde. Es ist aber schon geregelt, das ein Belag ab einem gewissen Grad nicht mehr die Eigenschaften hat, die Vorausstzung für den Spielbetrieb sind. Das Problem ist wie so oft, dass das mal wieder Ermessenssachen des Schiedrichters ist. (Wenn überhaupt mal einer da ist) Und der DTTB schliesst sich immer den Entscheidungen der ITTF an, was Material angeht und die haben dafür ein eigenes Komitee eingesetzt. Und Bty müsste eine ulassung beantragen, weil es ein andres Obergummi ist, Schämme sind egal (solange die Farben da stimmen).
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  #40  
Alt 03.05.2010, 14:14
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Zitat:
Zitat von Stefan77 Beitrag anzeigen
Ja, das wäre regelkonform, WEIL er anders produziert werden würde.
In den Regeln gibt es keinen Bezug darauf, wie ein Belag produziert werden darf.


Zitat:
Zitat von Stefan77 Beitrag anzeigen
Es ist aber schon geregelt, das ein Belag ab einem gewissen Grad nicht mehr die Eigenschaften hat, die Vorausstzung für den Spielbetrieb sind.
Selbstverständlich, wenn ein Belag ITTF-zugelassen ist, aber aus welchem Grund auch immer den Regeln nicht mehr entspricht, dann darf man nicht damit spielen.

Und nur darum kann es beim Ausdruck "wie zugelassen" gehen.

Z. B., wenn der Belag matt sein muss, ist aber nicht matt, dann darf man nicht damit spielen. Oder wenn aus rot grün geworden ist. Aber eben weil diese Kriterien in den Regeln aufgelistet sind. Deshalb werden auch Beläge nach diesen Kriterien zugelassen.

Reibung ist allerdings kein Zulassungskriterium bie NI-Belägen, genauso wie Gewicht, Geruch oder Geschmack. Deshalb macht Änderung dieser Eigenschaften den Belag nicht regelwidrig.
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