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Umfrageergebnis anzeigen: Sollen die Tippspiele separiert werden? | |||
Ja! | 7 | 46,67% | |
Nein! | 8 | 53,33% | |
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#391
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Wie gesagt, vereinsintern mag das Folgen haben. Woher soll aber bitte der Verband wissen, ob ein Verzicht abgestimmt wurde oder nicht und welche (widersprüchliche) Meldung er zu beachten hat? Dass eine Mannschaft für und im Namen eines Vereins startet, mit dem sie sich nicht identifiziert oder umgekehrt, mit der der Verein sich nicht identifiziert, kann ja auch nicht richtig sein, oder? Wenn eine Verzichtsmeldung eingeht, muss er ja wohl davon ausgehen, dass die Mannschaft für die Saison nicht spielen wird. Wenn es da vorher Kommunikationsprobleme oder was auch immer gab, ist das nicht Sache des TTVSA.
Ich sage ja gar nicht, dass ich das gut finde. Tut mir insbesondere für Peter Treulieb leid, aber auch für die anderen Mannschaftsmitglieder und alle Involvierten. Aber es gibt eben auch immer zwei Seiten... Tut weh, sowas mit anschauen zu müssen.
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"It is not down in any map; true places never are." (Melville) Geändert von Against All Odds (28.06.2009 um 14:08 Uhr) |
#392
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Zitat:
Sobald aber klar wird (bzw. er davon Kenntnis erhält), dass der Meldende dazu überhaupt nicht berechtigt war (oder gewesen sein könnte), darf er die Rückzugsmeldung nicht mehr beachten und der Mannschaft ihr Startrecht gewähren. Er muss sich aber zumindest um Klärung bemühen (gerade weil es um die höchste Spielklasse des Verbandes geht). M.E. muss doch nur geklärt werden, ob B.K. diese Meldung als Vereinsvorsitzender abgeben durfte (Stichwort Vertretungsberechtigung), das heißt wie es Vereinsintern satzungstechnisch geregelt ist. Und wenn er es nicht durfte oder die Form nicht gewahrt ist (was ja bei dieser ominösen Email auch noch zu betrachten wäre) ist die Meldung ungültig und vom Verband nicht zu berücksichtigen. Das Startrecht hat doch zu allererst die Mannschaft und nicht der Verein oder? Zumindest deutet darauf die Regelung hin, dass bei Wechsel von mehr als drei Spielern (oder vier?) die Spielklasse "mitgenommen" werden kann. Ich geb’ hier nur meinen Senf ab, weil ich ebenfalls in diesem Verein mit dem Tischtennis angefangen habe und es sehr traurig finde, was dort passiert...in diesem Punkt also volle Zustimmung. Ralf Dannhauer |
#393
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Zitat:
Ich kenne die Vereinsinterna überhaupt nicht (nur das was hier andeutungsweise im Forum stand) und sehe das rein als Außenstehender, aber wenn die hier veröffentlichte Mail an den Staffelleiter die ausschlaggebende für den Rückzug war, dann geht aus dieser durchaus hervor, dass die Mannschaft selbst den Rückzug nicht will und es eine Entscheidung des Vorstandes war. Wenn also die Mannschaft Protest einlegt, sollte sie an Hand der verwendeten Formulierungen glaubhaft machen können, dass es nicht Wunsch der Mannschaft war und somit mit dieser Mail keine Absichtserklärung der Mannschaft vorliegt.
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http://www.ttsaw.de |
#394
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
hier trifft den verband keine schuld, nach außen hin darf die abteilung eigentlich der abteilungleiter oder beauftragte personen aus der abteilung in sachen tt vertreten, aber der vorsitzende des vereins hat denke ich mal mehr zu sagen, der verband kann auch nicht prüfen, warum zurück gezogen wird, was ist denn wenn es aus finanziellen gründen geschieht, der verband kann sich hier nicht in vereininterne sachen einmischen, man hätte aber einfluß auf bernhard ausüben könne, na wenn die sache vor gericht entschieden wird, dann hat die erste mannschaft wohl nichts viel zu bestellen, leider, verlierer ist der sport, in dem alter und bei der erfahrung hätte es nicht so weit kommen dürfen, egal was vorgefallen ist, aber das ist einfach nur abschreckend
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#395
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Zitat:
Zitat:
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"It is not down in any map; true places never are." (Melville) Geändert von Against All Odds (28.06.2009 um 14:45 Uhr) |
#396
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Zitat:
Hab im übrigen nicht behauptet, dass es 100%ig so ist, nur dass das u.a. der Knackpunkt ist und sowas "sollte" in einer Vereinssatzung geregelt sein. (Muss gleich mal unsere Satzung prüfen ) Zitat:
Ich würde den Verband nicht so einfach aus der Verantwortung entlassen da er hier m.E.: a) einen Ermessensspielraum und b) die Verpflichtung hat eine Lösung im Sinne des Sports zu suchen/finden oder zumindest dabei zu helfen! Geändert von Clausthaler (28.06.2009 um 15:01 Uhr) |
#397
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Das hat auch (fast) keiner behauptet. Es handelt sich um eine Entscheidung des Staffelleiters, diese Mail als Absichtserklärung der Mannschaft zu werten, gegen die man fristgerecht nach Rechtsordnung Einspruch einlegen kann und sollte. Dann obliegt es nicht dem Verband, sondern dem Sportgericht, im Rahmen der WO eine Entscheidung
zu treffen. Der Staffelleiter musste natürlich an Hand der ihm vorliegenden Informationen entscheiden, aber im Rahmen des Einspruchsverfahrens kommen hoffentlich alle relevanten Informationen auf den Tisch und auf dieser Basis müsste - schnellstmöglich wegen der bevorstehenden Mannschaftsmeldung - die Entscheidung des Sportgerichts fallen. Die Frage ist aus meiner Sicht nicht, wo geschrieben steht, dass der Vereinsvorsitzende oder irgendeine andere Person das nicht darf, sondern wo geschrieben steht, dass er es darf. Steht das nirgendwo, kann man zwar im click-TT usw. Absichtserklärungen für die Mannschaften abgeben und soweit dem keiner widerspricht, ist alles OK. Wenn aber doch, dann ist nach meiner Interpretation der WO der Wille der Mannschaft maßgeblich.
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http://www.ttsaw.de Geändert von TT-Fan001 (28.06.2009 um 16:37 Uhr) Grund: ergänzt |
#398
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Mensch Leute, die ganze Angelegenheit ist doch einfach nur peinlich. Und letztlich werden alle Beteiligten als Verlierer vom Platz gehen, soviel steht fest.
Tut mir echt Leid für unseren Sport und besonders für alle aktiven Spieler beim HSV. |
#399
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Die entscheidende Frage dürfte m.E. zunächst sein, wer ist nach der Satzung des HSV Wernigerode Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB. Nur dieser kann letztendlich verbindliche Erklärungen gegenüber den Fachverbänden abgeben. Er ist es ja schließlich, der zum Schluss seinen Kopf hinhalten muss, wenn seine Abteilungen Geldstrafen z.B. wegen Nichtantreten oder wegen anderer Verstöße gegen die Wettspielordnung nicht zahlen solten.
Beim DTTB und NTTV gibt es hierfür eine Teilnahme- und Verpflichtungserklärung. In diesem Formular hat jeder Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB mit Unterschrift zu bestätigen, dass er seiner TT-Mannschaft die Beteiligung am Spielbetrieb erlaubt. |
#400
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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Zitat:
Kannst Du mir bitte sagen ob Du mit den 2.Vorsitzenden des HSV Strauch verwand bist? Klaus
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Klaus Ködel Abtl. TSV 1990 Merseburg |
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