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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#41
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AW: Verbotenes Material entarnt
Im Einzelfall magst du recht haben, wenn jemand seinen Belag "tarnt", also z.B. beim alten Curl P1 das kleine R des neuen Curl P1 R draufklebt, dann würde ich auch von Betrug sprechen, wenn aber jemand noch einen alten Curl P1 spielt ohne ihn zu "tarnen", dann kann es sein, dass er es einfach nicht weiss, dass dieser Belag nicht mehr zugelassen ist.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
#42
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Wenn ein Hersteller andere Beläge produziert, als zugelassen worden sind, dann sind diese Beläge nicht zugelassen worden. Wenn aber die getesteten Beläge im laufe der Zeit ohne zusätzliche Behandlung ihre Eigenschaften ändern, dann sind sie auch weiterhin zulässig. Die Regeln sagen ganz eindeutig, wann ein Schläger kontrolliert werden soll. Jeder, der nach Spielbeginn auf die Kontrolle durch den Schiedsrichter besteht, verzögert nur unnötig das Spiel und ist zur Ordnung zu rufen. Das Wort "Buhmann" ist von mir nicht benutzt worden. Scheinbar gehört es zu den Worten, die dir auch dann noch einfallen, wenn du nach eigenen Worten nichts mehr sagen willst.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
#43
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AW: Verbotenes Material entarnt
Da stell ich hier mal gleich noch 2 Sachen in den Raum.
Wenn ein Sandwichbelag abgespielt ist( Sriver spielt sich wie ein alter Anti), wird dieses toleriert. Gilt das auch für Noppen( wenn sie weniger als 25mN haben,weil abgespielt)? Könnte ich nicht trotz eines verbotenen Belages auf dem Schläger,diesen als klassischen Penholder mit nur einer Belagseite spielen und den daran gebunden Regeln? Fakt ist nämlich,dass jeder Klassenleiter leider anders mit verbotenem Material umgeht bzw Proteste dazu behandelt. |
#44
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AW: Verbotenes Material entarnt
1. Egal ob Noppe oder NI belag. Derr OSR oder im Nachhinein bei nem Protest der Spruchausschuß entscheidet ob der Belag zugelassen ist oder nicht. Also es kommt auf die Art/Stärke der Veränderung und den Entscheider an.
2. Ja man darf das machen was du sagst vorausgesetzt wenigstens auf einer seite ist der erlaubte Belag und man schlägt it der verbotenen Seite nicht. Schlägt man doch einmal damit bekommt der Gegner sofort den Punkt. Das setzt aber voraus das der Spieler mit dem einseitig nicht zugelassenen belag diesen auch selber so einstuft (als nicht zugelassen) und mit diese Regel des Punktverlustes bei Schlag damit entsprechend hin nimmt.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#45
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Also wäre dies eine Option, sofern Du damit nicht spielst bzw. wird damit jeder Schlag als Fehler gewertet.
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Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel. |
#46
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
Die einzige Regel dazu besagt, dass ein zugelassener Belag nicht in seinen Spieleigenschaften verändert werden darf. Wenn sich aber die Eigenschaften durch Abnutzung bzw. Alterung verändern, so ist dies ausdrücklich zulässig. Das Problem ist, dass es in den Köpfen einiger Spieler und SR rumgeistert, dass es eine entsprechende Regel gibt. Nur keiner kann sie benennen. Die Entscheidung des OSR ist bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden. Dies gilt natürlich nur, wenn sich auch alle an die bestehenden Regeln halten. Wenn sich aber Staffelleiter über die Regeln hinwegsetzen, dann ist natürlich alles möglich.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
#47
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AW: Verbotenes Material entarnt
Hier mal die Regel dazu:
ITTF Regel teil A 4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. Hier ist ganz glar gesagt das der Belag sich zwar durch Alterung usw verändern darf, was zb Farbe usw angeht. Das ist zulässig. ABÉR NUR: ....sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. Also: eine entscheidende Veränderung der Spieleigenschaften der Oberfläche ist auch durch Alterung usw NICHT ZULÄSSIG!!!!! Und wenn nen Sriver glatt wird wie nen Anti ist das eine entscheidende Änderung. Das steht hier ja wohl nun ganz zweifelsfrei Und mit genau dieser Regelung, dasS sich die Eigenschaften der Oberfläche auch nicht durch Abspielen/Altern entscheidend verändern dürfen, kann man als OSR jeden eigentlich griffigen aber nun glatt gemachten (das wird in 4.7 schon untersagt) oder gewordenen (4.7.1) Belag ALS UNZULÄSSIG ERKLÄREN:
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (04.02.2009 um 22:19 Uhr) |
#48
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AW: Verbotenes Material entarnt
Jetzt kommt es aber zur Regelauslegung. Kann sich zu der oben genannten Passage 4.7.1 mal vll ein SR(am besten ISR/BSR) äußern?Denn bei den ständigen Weiterbildungen werden die Lehrmeinungen ja recht häufig geändert.
Bei Noppenaußenbelägen bin ich schon der Meinung,dass Änderung durch Alterung und Abspielen nicht zulässig sind(sonst hättn wir ja wieder GLN). Bei allen Sandwichbelägen hingegen ist das meines Wissens aber erlaubt/zulässig. |
#49
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AW: Verbotenes Material entarnt
Die Regel die ua GLN eindämmen soll ist die 4.7. Denn da geht es ja um absichtliche Veränderung.
Bei der 4.7.1 geht es um "natürliche" unabsichtliche Veränderung. und da steht nirgends wetwas über NI oder NA beläge sie gilt folglich für alle beläge gleich. Es hat auch schon solche Fälle gegeben. ich meine bei der Westdeutschen Meisterschaft der Senioren letztes Jahr ist einem Spieler (komischerweise erst im Finale) so ein Belag als nicht zulässig eingestuft worden. Die Problematik ist ja die. Diese 20 Jahre alten Sriver kommen in den oberen Klassen wo OSR anwesend sind sehr wahrscheinlich nie vor. Nur in den unteren Klassen ohne OSR laufen solche Spieler eben öfter mal auf. Nur da interessiert es keinen bzw hat es keine Konsequenzen weil es dort keine OSR gibt bzw die Leute die Regel auch garnicht kennen. Darum werden diese Fälle auch nie bekannt und erst recht nicht beurteilt.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (04.02.2009 um 22:49 Uhr) |
#50
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AW: Verbotenes Material entarnt
Zitat:
4.7.1 regelt nicht den Fall, wann ein Schläger als unzulässig erklärt werden muss, sondern den Fall, wann ein Schläger noch als zulässig erklärt werden kann obwohl 4.5 oder 4.6 nicht eingehalten wird. Er regelt also die Ausnahme von der Regel. Die Frage wann ein Belag als unzulässig erklärt werden muss, wird in 4.5 (Vollständigkeit), 4.6 (Gleichmäßigkeit der Farbe) und 4.7 (Spieleigenschaft) geregelt. Nun die entscheidende Regel: 4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert. Hier ist aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veränderung nicht durch eine Behandlung erfolgen darf. Sollte die Veränderung der Spieleigenschaft aber durch Alterung entstanden sein, dann kann 4.7 keine Anwendung finden. Wenn die Regelmacher der ITTF anderes gewollt hätten, dann hätten sie auch in 4.7 alles hinter "....genehmigt wurde" gestrichen.
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