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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#41
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AW: Hausrecht und Kamera
Na ja, ich denke, daß es schon möglich wäre wenn ein Vertreter des BTTV im offiziellen Forum dazu Stellung nehmen kann.
Es interessiert ja anscheinend mehrere Leute und wenn ich nachfrage erhalten die anderen vermutlich keine Antwort
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#42
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AW: Hausrecht und Kamera
Ist dieses Forum offiziell?
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#43
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AW: Hausrecht und Kamera
Na davon muss ich ausgehen. Ich bin schließlich direkt von der Seite des BTTV hierher verlinkt worden.
Und dann steht da noch: Das offizielle BTTV-Forum - TT-News Geändert von limitedition (09.10.2013 um 21:14 Uhr) |
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#44
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AW: Hausrecht und Kamera
Zitat:
Allerdings äußerte sich einer der Offiziellen wie folgt zu dem Sachverhalt: Innerhalb des WTTV gibt es keine Klausel, die verbietet, dass in Hallen nicht gefilmt werden darf. Die Aussage hängt mit meiner vorgetragenen Angst zusammen. Ich wollte wissen, wie in etwa ein Protest enden könnte. Und zwar für den Fall, dass ich des Hauses verwiesen werde, wie es der Mannschaftsführer in meinem Fall wohl getan hätte. Das Spiel wäre möglicherweise 0:9 für uns gewertet worden. Da jedoch zur Zeit vom Dachverband der "Tatbestand" genauer überprüft wird, steht diese Aussage im luftleeren Raum. Rein gefühlsmäßig gab mir der Offizielle zu verstehen, dass ich keinen Kollateralschaden damit begehe, dass ich filme; und mich des Hauses zu verweisen sei wohl eher als überzogen zu betrachten. Wie auch immer: Ich denke, dass diese Fälle bald eine öffentliche Wahrnehmung erhalten werden. Ist ja auch nicht gerade uninteressant, wie ich meine. |
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#45
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AW: Hausrecht und Kamera
Ja, mittlerweile sollte das kein "Neuland" mehr sein
![]() Unabhängig was man davon hält ist es praktisch schon üblich, daß man alles und jeden fotografiert oder filmt und das bei Youtube und Facebook einstellt. Da bin ich mal gespannt was da offiziell bei rauskommt
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#46
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AW: Hausrecht und Kamera
Folgender vom Spieler/von der Spielerin bzw. von deren Erziehungsberechtigten zu unterschreibender Text steht derzeit auf dem Formular des WTTV zur Ersterteilung der Spielberechtigung:
"Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung <Verein, Anschrift des Vereins> <Datum der Erstellung, Name des Vereinsverantwortlichen> Hiermit beantragen wir für <Name des Spielers/der Spielerin> die Spielberechtigung. Die Spielerin/Der Spieler hatte bisher niemals eine Spielberechtigung für einen anderen Verein/Verband und hat bisher nie an einem organisierten Spielbetrieb teilgenommen. Die Mitgliedschaft der Spielerin/des Spielers im Verein wird bestätigt. Die Bestimmungen des Abschnitts B der Wettspielordnung wurden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die dort geforderten Erklärungen der Spielerin/des Spielers und des Vereins zu Veröffentlichung von Ergebnissen, zu Veröffentlichungen von Bildern, zum Umgang im Bereich Anti-Doping und zu den Vorgaben bei ausländischen Spielern werden mit der Unterschrift auf diesem Formular bestätigt. Die Unterzeichnenden bestätigen die im Antrag gemachten Angaben. Der unterschriebene Antrag verbleibt beim Verein. Ort, Datum Unterschrift Spielerin/Spieler bei Jugendlichen: Unterschrift gesetzlicher Vertreter Unterschrift Verein"
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga |
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#47
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AW: Hausrecht und Kamera
Guter Hinweis. Für Bayern steht das auch in den Anträgen.
Laut Wettspielordnung: Der Spieler erklärt - sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden. A 11 Veranstaltungen Es gibt folgende offizielle Veranstaltungen: 11.1 Weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben: Individual-/Einzelmeisterschaften Ranglistenturniere 11.2 Weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften: Punktspiele und Mannschaftsmeisterschaften Pokalmeisterschaften 11.3 Nicht weiterführende Veranstaltungen: 11.3.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen Offene Turniere mit TTR-relevanten Konkurrenzen 11.3.2 Nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands genehmigungspflichtige Veranstaltungen Offene Turniere ohne TTR-relevante Konkurrenzen Einladungsturniere 11.3.3 Nicht genehmigungspflichtige Veranstaltungen Freundschaftsspiele 11.4 Alle anderen Veranstaltungen sind nicht offizielle Veranstaltungen, z. B. mini-Meisterschaften, Schulwettbewerb "Jugend trainiert für Olympia", Schaukämpfe, Werbeveranstaltungen, etc. 11.5 Weiterführende Veranstaltungen nach WO A 11.1 und WO A 11.2 dürfen nur vom DTTB oder den Mitgliedsverbänden und deren Gliederungen, nicht weiterführende Veranstaltungen nach WO A 11.3 zusätzlich auch von Regionalverbänden oder Mitgliedsvereinen der Mitgliedsverbände veranstaltet werden. Der jeweilige Veranstalter legt in eigener Regie Ausrichter und Durchführer seiner Veranstaltung fest. 11.6 Offizielle Veranstaltungen können in allen Altersklassen ausgetragen werden. Für mich stellt sich noch die Frage was ist "Berichterstattung"? Geändert von limitedition (16.10.2013 um 09:27 Uhr) |
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#48
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AW: Hausrecht und Kamera
Man beachte, dass es hier um die Ersterteilung einer Spielberechtigung geht. Und die nächste Frage lautet: Seit wann ist der Passus darin enthalten?
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#49
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AW: Hausrecht und Kamera
Das ist auch richtig.
Aber selbst wenn es früher nicht drin stand - woher sollte der Fotograf das dann wissen - es wird schwer zu prüfen wann der jeweilige Spieler seine Unterschrift getätigt hat ![]() Somit akzeptiert der Spieler entweder die geänderte WO automatisch, wie alle anderen Regeländerungen auch oder er ist von dieser Regeländerung ausgenommen??? |
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#50
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AW: Hausrecht und Kamera
Für mich wäre der Passus, weil man eben nicht weiß, wer den in seinem Aufnahmeantrag drin hat, kein Grund über die Rechtmäßigkeit zu mutmaßen.
Interessanter ist die Thematik mit der öffentlichen Veranstaltung und dem Recht am eigenen Bild. Prinzipiell darf ja bei öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Karneval fotografiert werden. Es sei denn, da werden Einzelpersonen so in den Vordergrund gerückt, dass sie zu einem Hauptbestandteil des Bildes werden - wobei auch da m.W. unterschieden wird zwischen Bilderstellung und Veröffentlichung. Was aber gilt für öffentliche Veranstaltungen, die per se schon Einzelpersonen als Hauptbestandteil des Fotos bedingen wie eben beim Tischtennis? Ich weiß es leider auch nicht, bin kein Rechtsanwalt, wäre aber froh, wenn es dazu mal eine fachkundige Aussage gäbe. |
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