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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
#41
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und das ganze geht doch klar auf Kosten der deutschen Spieler. Es war doch eigentlich der Sinn der Begrenzung von ausländischen Spielern die deutschen Spieler mehr Chancen zu geben in oberen Klassen zu spielen. Und damit auch Leistungsstärker zu werden. Der ursprung der Begrenzung ist somit völig unter den Tisch gefallen.
Aber der DTTB schwimmt ja z.Z. durch Timo Boll auf der Erfolgswelle. (wie der Tennisbund damals im Fall Becker) Ich befürschte nur nach Boll wird lange Zeit kein deutscher Spieler mehr so gute Ergebnisse bringen. |
#42
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@ albatross
Nein es ist nicht völlig neu. Im Fussball gibt es diese Unterscheidung auch. Man darf oder durfte (habe mich in letzter Zeit nicht mehr damit beschäftigt) im Fussball soviele europäische Ausländer einsetzen wie man will. Aber nur 3 die nicht aus Europa kommen. Die Regelung ist also nicht wirklich neues! Dmaals gab es übrigens keine Klagen dagegen! Ciao Chris
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#43
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Albatross die Unterscheidung gibt es wohl im geltenden Recht.
Beantrage mal als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland eine Arbeitserlaubnis. Dann wird in der Reihenfolge geprüft: 1. Gibt es einen Deutschen, der die Arbeit machen könnte. 2. Gibt es einen EU-Angehörigen, der die Arbeit machen könnte. Dann kommen erst die Nicht EU-Mitglieder. Ich sehe darin einen Schutz der Deutschen und EU-Bürger und keine Diskriminierung der Ausländer. Und politisch Verfolgte werden ja nach wie vor aufgenommen. |
#44
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Ich meinte ausdrücklich die Eingrenzung auf Staaten, die der ETTU bzw. geographisch dem Kontinent Europa angehören und nicht die Begrenzung auf die EU.
Es geht also um Staaten, die in der ETTU, nicht aber in der EU sind. Davon gibt es eine ganze Menge, Beispiele habe ich im letzten Beitrag schon genannt. @mh: Du sprichst von EU-Bürgern. Das ist natürlich ein alter Hut, darum geht es doch in der Regelung gar nicht. @Chris: Ich kenne die genaue Fussball-Regel nicht. Bist Du sicher, dass die Unterscheidung nicht an der Zugehörigkeit zu EU, EWG oder ähnlichem festgemacht wird? Andernfalls wäre das genauso angreifbar, denn "Europa" ist kein einheitlicher Rechtsraum wie z.B. die EU.
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Geändert von The albatross (07.12.2002 um 14:02 Uhr) |
#45
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Albatross,
Du machst meiner Meinung nach einen Denkfehler: Nicht jeder Ausländer kann sich auf den Schutz des Grundgesetzes berufen. z.B. Dort wo es um das Aufenthaltsberechtigungen etc. geht. Das Grundgesetz gilt in vollem Umfang nur für Bundesbürger. Daraus entstehen auch Pflichten, denen Nicht-Deusche nicht nachkommen müssen: z.B. Wehrpflicht etc. Also die Regelungen, die es da gibt sind sicher kein Verstoss gegen Artikel 3 GG |
#46
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@ Alle:
Hab nochmal einige Frage, die vorallem für Ligen unter der Bundesliga interessant ist: Dürfen jetzt z.B. sechs Polen in einer Mannschaft spielen? Wie ist das dann mit der Bezahlung? Wieviel müssen bzw. dürfen sie bezahlt bekommen? Können die dann nur zu den Spielen kommen, oder müssen sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben? Für Antworten vielen Dank im voraus. |
#47
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Das sind viel Fragen und ich will mal versuchen sie zu beantworten:
1. Ja 2. Die Frage des Mindestverdienstes: a) Bis Polen EU-Mitglied wird ca 1800 Euro/Monat das versteuert werden muss und für das durch den Verein Sozialabgaben bezahlst werden. b) Nach dem EU-Beitritt Polens. Keine Mindestbeträge. c) Für das Modell als freier Mitarbeiter: Preis ist Verhandlungsache. Steuern und Sozialversicherung is das Problem des Spielers bzw. seines Agenten oder Arbeitgebers. Hierzu sollte man sich detailierte Infos von den Finanz- und Arbeitsämtern holen. |
#48
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Vielen Dank für die Info`s!!
mfg |
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