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Themen-Optionen |
#41
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AW: Anti künstlich altern
Es ist richtig, dass nicht geregelt ist wie er produziert wird. Aber ein Belag wird zugelassen innerhalb der Produktionsschwankungen. Wenn die Firma dann unter dem gleichen Namen einen Belag mit anderen Eigenschaften (z.B. weniger Reibung) herstellt, müssen sie den neu beantragen.
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#42
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
Vielleicht wäre es nicht schlecht an dieser Stelle über den Sinn der Zulassung nachzudenken. Zulassung ist einfach eine Feststellung, dass der Belag den Regeln entspricht. Der Belag wird also zugelassen, wenn er den Zulassungskriterien (Regeln) entspricht. Reibung ist kein Zulassungskriterium bei NI-Belägen. Das muss man erst mal verstehen. Daher ist "weniger Reibung" kein Grund zur Entziehung der Zulassung. Folglich muss kein neuer Antrag gestellt werden. |
#43
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AW: Anti künstlich altern
Da musste am besten mal direkt beim ITTF anfragen. Ich denke aber einfach mal, weil das dann nicht mehr im Rahmen von Produktionsschwankungen liegt.
Geändert von Stefan77 (04.05.2010 um 18:23 Uhr) |
#44
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AW: Anti künstlich altern
@Cheftrainer,
natürlich Schadenersatz (Startgeld). Grundsätzlich sind schon noch deutlich massivere Dinge möglich, aber um mich dazu zu äußern, müsste ich mich erst genauer mit der Rechtsstellung eines SR befassen (das kostet Zeit, deshalb würde ich das erst im Ernstfall tun). Mit einer Schadenersatz-Klage bekommt man das Ganze von Anfang an aus der Sportgerichtsbarkeit heraus (die ich rechtlich für höchst dubios halte, obwohl ordentliche Gerichte selten Fälle annehmen, die ein Sportgericht bereits in letzter Instanz entschieden hat, insbesondere solche Bagatellen). Wenn der SR mir das Startgeld einfach erstattet (um seine Ruhe zu haben), gibt er zu nicht regelkonform entschieden zu haben und dann geht der Weg in den Sport zurück. Im anderen Fall muss der Amtsrichter auf der Grundlage der Formulierung (des deutschen Textes, also ohne anglizistische Kommatricks ;-) entscheiden. Geändert von Younger Dryas (05.05.2010 um 10:54 Uhr) |
#45
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AW: Anti künstlich altern
Da hast du leider recht. -.-
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#46
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AW: Anti künstlich altern
Zur Frage "Fairplay" bei glatt gewordenen NI-Belägen.
Wenn meine Ausführungen korrekt sind, dann ist es auch vollkommen fair mit so einem Belag zu spielen. Vielleicht wäre dabei wünschenswert dem Gegner zu sagen, dass man mit so einem Belag spielt. Aber diese Art fairness liegt außerhalb der TT-Regeln. |
#47
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AW: Anti künstlich altern
Wegen abgespielt oder nicht:
Ab wann gilt die Spieleigenschaft usw verändert? Theoretisch und praktisch ändert sich der Belag ja bei jeden Schlag Also wer sagt mir oder wie stelle ich dann fest das ich diesen Belag nicht weiter verwenden kann? |
#48
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AW: Anti künstlich altern
Also ich denke, dass die meisten ihren Anti ewig spielen, und er die Spieleigenschaften ändert. Beim Blocken tut man sich auch mit einem normalen NI Belag leichter, wenn er älter ist. Darüber wird sich wohl kaum einer beschweren. Zudem würde ich mal stark behaupten, dass ein Anti nie besonders gefährlich ist, egal wie alt oder glatt er auch immer sein mag.
Mfg Andi |
#49
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
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#50
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AW: Anti künstlich altern
Zitat:
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