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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #531  
Alt 04.01.2011, 15:29
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Rudi Enders ist schon 2 Mal unaufgefordert in diesem Thema darauf eingegangen, und ich habe darauf reagiert. Die Gegenseite hat es zuerst gebracht, deshalb sind meine Einwände relevant.

Bisher hat niemand, einschließlich ITTF-Präsidenten Beweise präsentieren können, dass das Spielen mit VOC-haltigem oder gar mit frischgeklebtem Schläger gesundheitsschädlich ist. Oder auch, dass der Prozess des Frischklebens unter normalen Bedingungen gesundheitsschädlich ist. Und sie hatten Jahre zu Verfügung, um solche Beweise zu finden. Also sieht es nach einer glatten Lüge aus.
Welch bestechende Logik

Kannst ja mal bei der ITTF nachfragen, ob TT noch olympisch wäre, wenn man das Lösungsmittelverbot wegen allgemein bekannten Gesundheitsgefahren nicht durchgesetzt hätte

Irgendwie bist du mighty auf dem Holzweg und ich fände es mighty fine wenn du die Gesundheitsgefahren, die von Lösungsmitteln ausgehen nicht so bagatellisieren würdest
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  #532  
Alt 04.01.2011, 15:44
Chirurg Chirurg ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Welch bestechende Logik

Kannst ja mal bei der ITTF nachfragen, ob TT noch olympisch wäre, wenn man das Lösungsmittelverbot wegen allgemein bekannten Gesundheitsgefahren nicht durchgesetzt hätte

Irgendwie bist du mighty auf dem Holzweg und ich fände es mighty fine wenn du die Gesundheitsgefahren, die von Lösungsmitteln ausgehen nicht so bagatellisieren würdest
Ach so! Und weil es so gefährlich ist, gibt der DTTB die Anweisung, man solle seine Beläge zu Hause lüften. Davon wird VOC (wenn es denn gefährlich ist) ja auch nicht ungefährlicher! Es strömt einfach nur woanders aus. Da hat Rudi schon Recht.

Gruß, Gabi
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  #533  
Alt 04.01.2011, 15:59
Neubaur Neubaur ist offline
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Zitat:
Zitat von zabel Beitrag anzeigen
Komme nicht aus dem WTTV, spielt aber keine Rolle.

Seit Jahren werden Spieler mit immer neuen sinnigen oder unsinnigen Regeln gegängelt.
38mm Ball, Sätze bis 11, alles für den Hobbyspieler ganz leicht zu überprüfen und einzuhalten. Also wurde es zähneknirschend hingenommen und man hat sich arrangiert.

Was anderes sind die ständigen Änderungen beim Material.
Es macht einem 60-jährigen keinen Spaß alle 2 Jahre neue Schlagtechniken zu erlernen,
weil das neue Material die sauer Erarbeiteten nicht mehr zuläßt.
Viele befürchten doch schon beim Kauf einer neuen Noppe,
dass es ohnehin nur eine Beziehung auf kurze Zeit sein wird.
Die Wirklichkeit in den Klassen unterhalb der Oberliga sieht nunmal so aus,
dass es einen nicht unerheblichen Anteil Materialspieler gibt.
Seit dem Verbot der GLN hat doch eine regelrechte Hexenjagd auf die Noppis begonnen.
Spielt einer ne griffige Noppe geschickt und erfolgreich,
wird er doch oft, mehr oder weniger offen, des Betrugs bezichtigt.
Zumal er noch nicht einmal seine Unschuld, bzw. der Verleumder die Schuld beweisen kann. Der Vorwurf steht einfach mal so im Raum.
Das frustet solche Spieler extrem.

Da die allermeisten Spieler faire Sportler sind,
gehen sie zum Händler ihres Vertrauens und lassen sich regelkonformes, unbehandeltes Material montieren. Kaum jemand käme auf den Gedanken etwas den Regeln entsprechend illegales erworben zu haben.
Man hat als Amateur schlicht und ergreifend keine Möglichkeit sein Material auf regelkonformität zu überprüfen.
Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Ich hab kurz vor Sylvester auf einem "Hobby"-Turnier Anfeindungen gegenüber einem D´techs-Spieler mitbekommen.
Der Belag wäre ja gar nicht mehr zugelassen
und das gehöre ohnehin alles verboten.
Soweit ist es in TT-Deutschland schon gekommen.
Spieler die sich um Verein und oft auch Verbandsarbeit verdient gemacht haben und noch nie etwas anderes als Noppen gespielt haben, stellt man in eine Grauzone.
Von vielen mißtrauisch beobachtet und quasi nur noch geduldet.
Natürlich ist das Ganze Wasser auf die Mühlen derer,
die ohnehin nie gegen Noppen spielen konnten,
ob sie nun glatt, zu lang sind oder sonstwie von alleine gewinnen.

Es wäre sehr interessant alle Spieler zu den Zulassungskriterien für Material zu befragen.
Möglicherweise regiert die oberste Rennleitung gegen die Interessen der Mehrheit der Basis?

Wenn ein Schiedsrichter das Rüstzeug hat einen Belag als nicht zulässig zu erklären, dann sollte es ihm wie im Fall von HDD möglich sein zu erkennen,
dass der Belag "ohne vollständigen Namen" der gleiche wie auf der anderen Schlägerseite ist, da es eben immer nur diesen Belag gab,
ohne "R" oder sonstige Modifikationen.
Gesunder Menschenverstand und eine Liste über zugelassene Beläge wären da bestimmt hilfreich.

Und zu dem Frischklebeverbot:
Vocs sind prinzipiell schädlich,
ab einer bestimmten Konzentration.
Babyöl erst, wenn man es trinkt.
Auf einen Belag aufgebracht kann man ähnliche Eigenschaften eines Frischgeklebten erreichen.
Das heißt, man kann aus einem 9,- Belag einen fke-ähnlichen machen.
Toll, für kleines Geld ein Spitzenbelag ohne gesundheitgefährdung.
Ist aber verboten, weil tunen mit Segen der ITTF dürfen ja nur die Hersteller.
Selbst das Wiederherstellen der Spieleigenschaften im Auslieferungszustand ist verboten, das ist ja nachbehandeln. Wäre ja auch blöd, wenn man nur alle Jahre neue Beläge kaufen würde.
Ein Schelm der böses dabei denkt...
nett geschrieben Zabel. Die Frage ist nur die. Wie viele Zuhörer bekommst du. Tischtennis ist doch mit Tennis, Schwimmer usw eine sehr egoistische Sportart. Habe mich mittlerweile damit abgefunden, da ich weiß das ich etwas spielen kann. Wer glaubt die Weisheit mit Löffel gefressen zu haben
oder meint mit dummen Sprüche jemanden zu beeinflussen, ist auf Dauer an der Verliererstraße. Nur die besseren gewinnen und nicht die das größte Mundwerk haben.
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  #534  
Alt 04.01.2011, 16:01
zabel zabel ist offline
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zabel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Ist Schießen auf einer geschlossenen Schießanlage nicht auch olympisch?
Ballern die in Zukunft nur noch mit Luftgewehren?
Oder ist der Pulverdampf ein gesundes Inhalat?
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  #535  
Alt 04.01.2011, 16:27
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chirurg Beitrag anzeigen
Ach so! Und weil es so gefährlich ist, gibt der DTTB die Anweisung, man solle seine Beläge zu Hause lüften. Davon wird VOC (wenn es denn gefährlich ist) ja auch nicht ungefährlicher! Es strömt einfach nur woanders aus. Da hat Rudi schon Recht.
Lösungsmittel sind Gesundheitsgefährdend. Das ist Fakt.

Der eigentliche Grund das Frischkleben zu verbieten war die von Lösungsmitteln ausgehende Gesundheitsgefährdung.

Das man mit Lösungsmitteln auch weitestgehend vernünftig umgehen kann, so dass man sich und andere möglichst wenig in Gefahr begibt, bestreitet sicherlich niemand. Leider kann aber niemand einen "vernünftigen" Umgang mit Lösungsmittel garantieren. Viele TT-Spieler waren aber nun mal unbestreitbar unvernünftig. Es wurde geklebt und gespritzt auf Teufel komm raus. Ob Kinder in der Nähe waren, hat kaum eines Sau interessiert. Welche Mittel verwendet wurden, hat ebenfalls keine Sau interessiert. Es zählte nur der Effekt. Wie giftig die eingesetzten Mittel waren hat auch keine Sau interessiert. Um möglichst viel Effekt zu erzielen wurde alles genommen, was der Markt so hergab. Billig und viel Effekt war ein beliebtes Kriterium. Das alles zu Zeiten wo in anderen Lebensbereichen für Lösungsmittel weitestgehend - wegen der Gesundheitsgefährdung und dem nicht zu kontrollierenden Umgang damit - Ersatz geschaffen wurde. Farben, Kleber usw.

All das ist auch sicherlich dir nicht entgangen

Das konnte im TT-Sport auch nur zu der Zwangsläufigkeit führen, dass ein Lösungsmittelverbot ausgesprochen werden musste.

Lösungsmittel sind ganz sicher in keiner Konzentration gesund. Ab welcher Konzentration sie als unbedingt gesundheitsgefährdend einzustufen sind, hängt sicher von vielen Faktoren ab. Unbestreitbar ist der Grenzwert Null der Gesündeste.
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  #536  
Alt 04.01.2011, 17:00
Chirurg Chirurg ist offline
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Wenn die Menge an Stoffen im Belag nicht gefährlich ist, dann braucht man den Belag auch nicht zu lüften. Dann kann das einfach drin bleiben.
Ist die Menge an Stoffen im Belag aber so gesundheitsgefährdend und soll deshalb nicht drin bleiben, dann sollten die Beläge auch so nicht den Handel erreichen.

Die Feststellung, dass stärker bei den Herstellern angesetzt werden soll, habe ich jetzt schon oft gelesen. Aber ab wann soll das denn losgehen? Ich glaube, das wäre schon längst im Gange, wenn es möglich wäre.

Es wird so bleiben wie es ist: Dem Spieler wird die Verantwortung für die Regelkonformität seines Materials zugeschoben - egal ob er die feststellen kann oder nicht.

Gruß, Gabi
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  #537  
Alt 04.01.2011, 19:02
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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Ich möchte mal klarstellen, was es mit den Konzentrationen auf sich hat. Zwischen 100 und 1000 ppm sind bei einem neuen Belag üblich. Klebt jemand frisch, so wird man je nach Zeitpunkt der Messung noch höhere Werte feststellen. Für diese Konzentrationen an (mindergiftigem) Cyclohexan kann das Bundesinstituts für Risikobewertung, unter den früher üblichen Bedingungen des Klebens in Umkleiden, neurotoxische Effekte nicht ausschließen.
http://www.bfr.bund.de/search/search...kleben&x=0&y=0
Werden aber die stark toxischen Benzol (karzinogen) und/oder Toluol(neurotoxisch) verwendet, so sind unter den angenommenen Bedingungen erhebliche Belastungen unvermeidlich. Auswirkungen auf die Ausreifung des Hormonsystems bei Kindern und Jugendlichen werden diskutiert. Die Schwarzmarktkleber enthielten meist diese Substanzen. Die EU hat aus Gründen der Gesundheitsfürsorge und des Umweltschutzes vor einigen Jahren Benzol und Toluol für die Öffentlichkeit verboten.
2 – 4 ppm sind bezogen auf alle diese Stoffe ein Nichts. Die ITTF argumentiert, dass es genügend Substanzen gibt, die auch in diesem Grenzbereich toxisch wirken können. Und nur die Hersteller wissen, was sie beigeben. Also strebt man 2 ppm an, um in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein. Zumal die meisten sogenannten Tuner im Bereich zwischen 2 und 12 ppm verdunsten. Außerdem gibt es genügend zum Tunen geeignete Stoffe, die über verschmierte Nahrung aufgenommen, schwere Krankheitssymptome auslösen können. Das wurde bereits an anderer Stelle erörtert. Auf den sachgemäßen Umgang mit giftigen Klebern/Tunern kann man sich leider nicht verlassen.
Sicherlich ging es bei der Festlegung auf 2 ppm nicht nur um die Gesundheitsfürsorge. Man will Chancengleichheit. Denn den Unterschied zwischen getunten und ungetunten Belägen kennt mittlerweile jeder Spieler. „Die Baumarktbooster“ (Grillanzünder und dergleichen) werden über mehrere Wochen mit etwa 8 – 14 ppm gemessen.
Man kann das ganze Prozedere für maßlos übertrieben halten. Aber die aktuellen Dioxinfunde in Lebensmitteln machen einen nachdenklich.
__________________
Moral ist immer auch eine Kostenfrage.

Geändert von Rudi Endres (04.01.2011 um 19:12 Uhr)
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  #538  
Alt 04.01.2011, 20:20
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Rudi Endres Beitrag anzeigen
Ich möchte mal klarstellen, was es mit den Konzentrationen auf sich hat. Zwischen 100 und 1000 ppm sind bei einem neuen Belag üblich
Zwischen 100 und 1000 ppm

Wie kann die ITTF dann einen Grenzwert von 3 ppm vorgeben, wenn die Hersteller zugelassene Beläge ausliefern (dürfen), die den Grenzwert mindestens um das 33-fache und gar bis zum 333-fache überschreiten

Wenn das den Tatsachen entspricht, sind VOC-Messungen im Amateurbereich mehr als bedenklich. Die sicherlich gut gemeinten Hinweise, dass man neue Beläge bzw neu montierte Beläge auslüften lassen soll, sind bezüglich dieser eklatanten Überschreitung des Grenzwertes als ungenügende Aufklärung anzusehen.

Eigentlich ist das ein Fall für die Presse. Öffentlicher Druck auf die ITTF und die Hersteller kann sicherlich nicht schaden, um das möglichst schnell abzustellen.
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  #539  
Alt 04.01.2011, 20:47
Hdd Hdd ist offline
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Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Ich habe mittlerweile den Schiedsrichterausschuss des WTTV angeschrieben und um eine Stellungnahme zu zwei Punkten gebeten.
1.) Welchen Sinn macht es, die Prüfung auf Belagebenheit (nicht Holzebenheit) mit digitalen Messgeräten, die durch Boostern "gewachsene" Beläge aufdecken soll, bei Brettchchenspielern durchzuführen?
2.) Reicht es, den Belag wie in Punkt 4.1 der RL zur Schlägerkontrolle beschrieben, identifizieren zu können oder muss der Belagname vollständig lesbar sein?
Gruss Hdd
Erfreulich schnell hat der Vorsitzende des Schiedsrichterausschusses geantwortet.
Zu 1.) Er sieht es als ziemlich aussichtslos an, die ITTF - Richtlinien zur Prüfung auf Belagebenheit dahingehend zu ändern, dass sie bei Brettchenspielern entfällt.
PS. Wir sind uns wahrscheinlich alle darüber einig, dass es vollkommen sinnlos ist, bei Schlägern ohne Schwammmunterlage zu prüfen, ob der nicht vorhandene Schwamm behandelt wurde. Aber eine Regel entsprechend zu ergänzen, scheint schwierig.
Zu 2.) Wie auch schon hier beschrieben, ist man sich auch unter Schiedsrichtern nicht einig darüber, was "deutlich sichtbar" bedeutet. Für die einen reicht es, den Belag eindeutig identifizieren zu können; andere meinen, dass der Belagname vollständig lesbar sein muss. In dem von mir beschriebenen Fall mit den drei nicht sichtbaren Buchstaben liege daher ein Zweifelsfall vor, in dem Schiedsrichter unterschiedlich urteilen könnten.

Ich werde also bei den DSM mit einem Schläger antreten, bei dem auf der Rückhandseite drei Buchstaben des Belagnamens nicht lesbar sind und hoffen, dass die SRaT das durchgehen lassen; meine beiden Ersatzschläger werden wahrscheinlich trotz zwischenzeitlicher Behandlung des Holzes eine mit dem digitalen Messgerät durchgeführte Prüfung auf Belagebenheit nicht bestehen. Schöne Aussichten.
Gruss Hdd
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  #540  
Alt 04.01.2011, 22:51
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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Zwischen 100 und 1000 ppm

Wie kann die ITTF dann einen Grenzwert von 3 ppm vorgeben, wenn die Hersteller zugelassene Beläge ausliefern (dürfen), die den Grenzwert mindestens um das 33-fache und gar bis zum 333-fache überschreiten
Nach 1 - 3 Tagen Auslüften (von klassischen Belägen) ist der Grenzwert unterschritten. An irgendeiner xbeliebigen Tankstelle misst das Gerät garantiert mindestens 100 ppm.
Als man die neuen Grenzwerte festlegte, dachte man in erster Linie an die Tuner, die im Gegensatz zu den org. Lösungsmitteln sehr langsam, aber konstant über mehrere Wochen ausdünsten.
Die Konzentration allein sagt ohnehin nicht viel über die Giftigkeit aus.

Wie könnte die Lösung aussehen?
"tischtennis": "Sinnvoll wäre es, Beläge nur noch als Ganzes zuzulassen und das Genehmigungsverfahren um einen Wert der Gasabsonderung zu erweitern."
So würde die Verantwortung auf den Hersteller übergehen. Der ahnungslose Spieler wäre entlastet. Dazu müsste die ITTF ein Prüflabor betreiben.
Lange schien es, als würde diese Idee verwirklicht. Dann ist sie im Sande verlaufen. Vielleicht wird noch was draus, wenn die Basis genügend Druck macht.
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