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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #551  
Alt 05.01.2011, 11:31
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von nevada Beitrag anzeigen
60er Jahre: "Radarstrahlen sind völlig ungefährlich. Die Soldaten brauchen sich keine Sorgen zu machen". Das Ergebnis kann ja jeder selbst ergooglen.

regs nevada
Ja, nur gibt es für Konzentrationen von VOCs gesetzliche Grenzen, die noch dazu wahrscheinlich um vielfaches niedriger sind, als medizinische. Innerhalb dieser Grenzen sind keine gesundheitliche Schäden festgestellt worden, also mit Radarstrahlen ist es nicht zu vergleichen.
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  #552  
Alt 05.01.2011, 11:36
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Schwammbombe Beitrag anzeigen
Ein Wahnsinn...

Wie oft dreht man sich hier noch im Kreis
Warum denn Kreis, ich würde es eher als Spirale bezeichnen, wo die hier diskutierte Aktion des WTTV eine Eskalation darstellt.
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  #553  
Alt 05.01.2011, 11:54
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Schwammbombe Beitrag anzeigen
Ein Wahnsinn...

Wie oft dreht man sich hier noch im Kreis
Du hast recht. Beenden wir die Diskussion. Über die Suchfunktion findet man hunderte Beiträge zum Thema Frischkleben.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage.
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  #554  
Alt 05.01.2011, 12:05
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Ich finde das Radarstrahlen-Beispiel schlecht, weil man immer nach dem aktuellen Kenntnisstand gehen sollte (aktuelle Studienlage, aktuell festgelegte Grenzwertdiskussionen usw.). Früher gab es auch, weil man es nicht besser wusste, radioaktives Bier und Mineralwasser im Handel, dem man heilquellenartige Wirkungen zuschrieb usw. Ich denke, dass man in der heutigen Zeit durchaus belastbare Fakten vorlegen sollte, um eine Regeländerung zu stützen/zu bewirken. Bedenken sollte man auch, dass die VOC-Konzentrationen in ppm sich wohl auf das Volumen in der Messkammer beziehen und daher überhaupt nicht mit zulässigen Arbeitsplatz-Konzentrationen usw. vergleichbar sind. Der hinweis auf Schädlichkeit und krebsauslösendes Potential von Substanzen ist natürlich völlig berechtigt, dieses kann miniRAE aber nicht messen, und auch nicht detektierbare Stoffe können krebsauslösend sein und detektierte Substanzen sind es nicht usw.

@hdd
Was ist denn an der Aussage nicht eindeutig, dass die SR in diesem Zweifelsfall so oder so entscheiden können? Damit sollte klar sein, dass Du an einen SR gelangen kann, der den Schläger nicht zulässt. Das Problem könnte werden, wenn der Schläger erst bei einer nach dem Spiel erfolgenden Kontrolle für nicht zulässig erklärt wird, da nützt dann die Einschätzung des SRaT herzlich wenig und wahrscheinlich wirst du dann für den Wettkampf disqualifiziert, zumindest dein letztes Einzel könnte umgewertet werden. Ob die Ankündigung hier, dass du mit diesem Schläger antreten wirst, hilfreich ist, glaube ich eher mal nicht. So könnten deine Gegner erstmal protestieren und dann wird dein Schläger nicht nur vom SRaT angesehen, sondern richtig inspiziert. Viel Erfolg.
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  #555  
Alt 05.01.2011, 12:16
Schwammbombe Schwammbombe ist gerade online
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
@hdd
Was ist denn an der Aussage nicht eindeutig, dass die SR in diesem Zweifelsfall so oder so entscheiden können? Damit sollte klar sein, dass Du an einen SR gelangen kann, der den Schläger nicht zulässt. Das Problem könnte werden, wenn der Schläger erst bei einer nach dem Spiel erfolgenden Kontrolle für nicht zulässig erklärt wird, da nützt dann die Einschätzung des SRaT herzlich wenig und wahrscheinlich wirst du dann für den Wettkampf disqualifiziert, zumindest dein letztes Einzel könnte umgewertet werden. Ob die Ankündigung hier, dass du mit diesem Schläger antreten wirst, hilfreich ist, glaube ich eher mal nicht. So könnten deine Gegner erstmal protestieren und dann wird dein Schläger nicht nur vom SRaT angesehen, sondern richtig inspiziert. Viel Erfolg.
Nein, wenn eine offizielle Nachkontrolle stattfindet, darf der SRaT am Tisch den Schläger gar nicht erst 'untersuchen'. Überlege mal den Fall => SRaT sagt Schläger ok und der Spieler fühlt sich zurecht sicher; Schlägerkontrolle entscheidet später nein. Das geht gar nicht...
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  #556  
Alt 05.01.2011, 12:23
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Hier geht es um Tischtennisregeln, Kontrollen etc.
Eben und die Regel sehen vor, dass der OSR entscheidet ob ein Schläger zulässig ist oder eben nicht. Die SR halten sich dann an die Vorgaben der ITTF und nutzen als dafür eingesetzte Schlägerkontrolleure die empfohlenen Messgeräte. Sie halten sich ebenfalls an die vorgegebenen Grenzwerte. Wird er Wert überschritten, dann erhält der Schläger keine Zulassung vom OSR und es darf damit nicht gespielt werden.

.. und ich verrate dir sogar mal was

Das ist sogar für dich bindend und du kannst nix dagegen machen

Gegen eine solche Entscheidung eines OSR kann laut Regel schließlich kein Protest eingelegt werden. Du kannst allenfalls mit viel Aufwand über deinen Verband versuchen mit deiner Sichtweise bei der ITTF einen Blumentopf zu gewinnen. Selbst wenn Sie dich dann anhören - was sehr unwahrscheinlich ist- und dir recht geben - was noch unwahrscheinlicher ist -, würde es an der zuvor getroffenen Entscheidung des OSR nix mehr ändern können.

Denn, wie du ja selbst schriebst, geht es hier um Regeln und die sehen nun mal so wie von mir beschrieben aus
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  #557  
Alt 05.01.2011, 12:34
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ich finde das Radarstrahlen-Beispiel schlecht, weil man immer nach dem aktuellen Kenntnisstand gehen sollte (aktuelle Studienlage, aktuell festgelegte Grenzwertdiskussionen usw.).
Ich finde es gut weil man damals auch von dem aktuellen Kenntnisstand ausging (was soll man auch anderes machen ?) Wer weiß schon, ob es in dreißig Jahren nicht das "Tuningsympton" gibt, dass auf exzessives Frischkleben zurückgeführt wird ? Sicherlich ist es gefährlicher, beim Kinderbasteln mit einem Kilo UHU zu hantieren, als regelmäßig frischzukleben, aber man sollte die Risiken schon minimieren.

BTW: Ich klebe nicht frisch und habe auch nix dagegen, wenn es mein Gegner macht, wenn es nicht gerade dazu führt, dass die Kabine riecht wie eine Acetonfabrik.

Das Problem ist doch einfach: Warum sollte die kleine Kreisklassengurke sich an alle Regeln halten, während bei den Profis munter getunt, gegast was weiß ich was gemacht wird ? Ich finde diese ganze Regulierungswut einfach nur lächerlich

Vielleicht treten ja in dreißig Jahren die ersten Spätfolgen auf, und ich muss zugeben, dass ich Unrecht hatte. Aber wie Turboblock immer so schön sagt: "We will see"

regs nevada
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  #558  
Alt 05.01.2011, 12:40
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Zitat:
Zitat von Schwammbombe Beitrag anzeigen
Nein, wenn eine offizielle Nachkontrolle stattfindet, darf der SRaT am Tisch den Schläger gar nicht erst 'untersuchen'. Überlege mal den Fall => SRaT sagt Schläger ok und der Spieler fühlt sich zurecht sicher; Schlägerkontrolle entscheidet später nein. Das geht gar nicht...
Da bist meiner Meinung nach völlig auf dem Holzweg.

Es besteht die Regel, dass der Schläger dem SRaT und dem Gegner zur Kontrolle vor dem Spiel vorgelegt werden muss. Eine Einschränkung wegen einer angeordneten nachträglichen Überprüfung mit den dafür vorgesehenen Messverfahren besteht nicht.

Wenn ein Schläger bei der Sichtkontrolle durch den SRaT sichtbare Mängel aufweist. Z.B. dass einer der Beläge gar nicht auf der LARC zu finden ist, oder sonstige Mängel aufweist, wird der SRaT den OSR informieren und der kann selbstverständlich einen solchen Schläger sofort aus dem Verkehr ziehen.

Wenn der Schläger die Sichtkontrolle "übersteht", aber dann bei der nachträglichen Messung auffällig wird, kann sich natürlich kein Spieler darauf berufen, dass der SRaT den Schläger zuvor für zulässig erklärt hat. Er kann selbstverständlich Protest beim OSR dagegen einlegen. Wie der die Sache dann beurteilt, dürfte klar sein.
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  #559  
Alt 05.01.2011, 12:43
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Denn, wie du ja selbst schriebst, geht es hier um Regeln und die sehen nun mal so wie von mir beschrieben aus
Ja, wir kennen schon den Regeltext, aber Schiedsrichter können sehr wohl über Gesundheitslüge und sogar Illegalität gewisser Regelungen Bescheid wissen und folglich auf entsprechende Kontrollen verzichten. Und sie sollen es auch tun mMn.
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  #560  
Alt 05.01.2011, 12:52
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Zitat von nevada Beitrag anzeigen
man sollte die Risiken schon minimieren.
Das ist schon passiert, indem verschiedene Stoffe untersucht worden sind und aufgrund der Untersuchungen bestimmte Grenzwerte festgelegt worden sind.
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