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Themen-Optionen |
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#51
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@Sascha:
Sorry, bin eben Laie. |
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#52
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@Cheftrainer:
Du wirst lachen, mir graust es allerdings mehr, wenn ich daran denke, denn es gibt tatsächlich einen Antrag des Vorstandes an den Verbandstag, der als "Ermächtigungsgesetz" ausgelegt werden kann. Der Antrag lautet: "Der Vorstand hat das Recht, Verbandsmitarbeiter (Rechts- und Verwaltungsorgane) auf Antrag des Amters zu entheben, wenn sie ihre Amtspflichten nicht erfüllen, der Satzung und Ordnungen zuwiderhandeln oder die Interessen des Verbandes geschädigt werden. Die Vorsitzenden von Rechtsorganen können durch den Verbandsvorstand nur ihres Amtes enthoben werden, - wenn sie ihre Amtspflichten nicht erfüllen und - ein entsprechender Antrag der Revisionskammer vorliegt." Im Augenblick entsteht bei mir der Eindruck, dass die Aktionen und Reaktionen der verantwortlichen Präsidiumsmitglieder immer extremer werden. Getreu dem Motto: "Und bist Du nicht willig, dann 'brauch ich Gewalt!" Leider muss ich Dir recht geben, dass die Beiratssitzung gezeigt hat, was alles allein mit Rhetorik und Nervenstärke erreicht oder verhindert werden kann. Mal ganz abgesehen davon, dass es auch einer gehörigen Portion Mut und Kaltschnäutzigkeit bedarf, sich für ein Amt im Präsidium zur Verfügung zu stellen. Da kann nicht jeder kommen. Ich hoffe, dass es aber diesmal zu mehr als einem Sturm im Wasserglas kommen wird. Die Hoffnung stirbt zu letzt ... |
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#53
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Diesen Passus gibt es doch beriets jetzt ganz ähnlich. Darauf hat doch der Richter in seiner Begründung hingewiesen.
Aber selbst nach der neuen Fassung wäre Herr Buckolt weiter im Amt, da er weder der Satzung zuwidergehandelt hat noch eine der anderen Voraussetzungen erfüllt hat.
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Gänzlich frei von Signaturen... |
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#54
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Das ist zwar auch meine Meinung, aber ist sie das auch nach der Interpretation der Initiatoren dieses Antrages?
Z.B. "Verbandsschädigendes Verhalten" ist einen Frage der Perspektive. Könnte man ein "Durchziehen" eines sinnlosen Verfahrens durch ggf. alle Instanzen auf Grund der entstehenden Kostenfrage in Bezug auf das hohe Risiko, das Verfahren zu verlieren, nicht auch als verbandsschädigend auslegen? Andererseits sieht das Präsidium in der öffentlichen Kritik von Buckolt an internen Abläufen und Entscheidungen gewisser Rechtsorgane ein verbandsschädigendes Verhalten, da der innere Frieden, die kollegiale Zusammenarbeit und der Ruf des HTTV in Mitleidenschaft gezogen wird. Immerhin wurden ja schon Fußball-Verbände auf diese Auseinandersetzung aufmerksam. Das soll schon etwas heißen, bei den so extrem auf ihre Sportart fixierten Kickern. Meiner Meinung nach gehört auf die Agenda des neuen Vorstandes die dringende Überarbeitung der Satzungen und Ordnungen des HTTV. Es kann nicht sein, dass es Passagen gibt, die einem Zivilgericht nicht standhalten können, weil sie der allgemeinen Rechtsauffassung massiv widersprechen. Beispielsweise der Grundsatz "nulla poena sine culpa" - etwa sinngemäß "Keine Strafe ohne Schuld" (bin kein "Latriner" oder Jurist; habe aber hoffentlich den Kern getroffen) der ja im Fall von Neuses die aus Buckolts Sicht relevante Grundlage für seine Kritik am Verfahren, der Auffasung der Kollegen, seiner Beurteilung der Rechts- und Strafordung und damit der Ursprung des ganzen Hick-Hacks war und ist. Dass sich dann auch noch einen Gewisse Zensur breitgemacht hat (Stichwort "Pressefreiheit"), mit der Begründung, es dürfe keine Veröffentlichungen in der Verbandszeitung zum Thema geben, da dies in ein laufendes Verfahren eingreifen würde, wäre hier ein weiterer zu nennender Punkt. Ein Vorgehen, dem auch ein Richter kaum folgen könnte. In der täglichen Redaktionspraxis ergibt sich damit für Norbert Freudenberger der ständige Konflikt, entscheiden zu müssen, ob die Pressefreiheit oder die Interessen des Vorstandes im Namen des Verbandes bei Veröffentlichungen den Vorrang haben. Kurz könnte man fragen: Hat Hofberichterstattung Vorrang vor der Pressefreiheit? Wo sind hier die Grenzen zu ziehen? Welchen Spielraum erlaubt die Verfassung und wie gross ist er? Wo fängt die Zensur an und wo hört die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung auf? So weit ich weiß, wurde ihm die Entscheidung durch Vorstandsbeschlüsse "leicht gemacht". Ich enke mal, dass unter Wahrung der allgemeinen Sitten und gesellschaftlichen Umgangsformen ein vielschichtigeres Meinungsbild möglich gewesen wäre, als wir es im Plopp vorfinden durften. In der letzten Zeit wurden die oben gestellen Fragen recht einseitig zu Gunsten der Auffassung des Präsidiums beantwortet, oder vertritt jemand eine andere Meinung? |
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#55
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@ Sascha
Noch mal für den juristischen Laien: Hat das AG Gießen nun in der Hauptsache entschieden oder über den Widerspruch des HTTV gegen die einstweilige Verfügung? |
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#56
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über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht |
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#57
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Zitat:
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#58
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@Lefty:
"Du wirst lachen ..." Irgendwie lache ich nicht, meine Idee habe ich ja nun nicht ganz ernst gemeint. Prinzipiell finde ich das sehr bitter, dass das Präsidium einen Verbandsrichter entfernen kann, wenn sie mit seinen Entscheidungen nicht einverstanden ist. Mir hat mal jemand geflüstert, dass es vor der Zeit Buckolt seit mehr als 10 Jahren niemals ein Verfahren (vor einem Sportgericht) gegeben hat, wo der HTTV der Verlierer war. Buckolt hatte die "Frechheit" besessen einmal gegen den HTTV zu entscheiden, weil seiner Meinung nach rechtsstaatliche Grundsätze auch für einen Sportverband Geltung haben müssen. Vielleicht liege ich ja falsch und der HTTV hat früher alle Verfahren immer deshalb gewonnen, weil er im Recht war. Aber nachdem ja nun alles daran gesetzt wird, Buckolt (egal awas es kostet) zu entfernen und vor dem Hintergrund dieses neuen Antrags, scheint die Motivation für diesen unrechtmäßigen Rauswurf plus dem HTTV-Antrag zur Satzungsänderung eine andere zu sein. Kann es sein, dass das Präsidium (Legislative) sich nur ein gutes Einflusswerkzeug für das Sportgericht (Judikative) schaffen will??? Würde diese Regel nicht einem absolutem Grundsatz der demokratischen Ordnung widersprechen, nämlich der Gewaltenteilung??? Wie wahrscheinlich wäre es dann, dass ein Richter noch unabhängige Entscheidungen treffen kann, wenn er bei Mißfallen sofort vom Präsidium rausgeworfen werden kann??? Gerade vor dem Hintergrund was gegen Buckolt ablief und noch abläuft halte ich diesen Antrag für absolut daneben. Wir leben schließlich in einer Demokratie und die Grundwerte dieser Demokratie sollten auch in einerm Sportverband Geltung haben. |
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#59
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Genau wie
- die allgemeinen rechtstaatlichen Grundprinzipien - die freie Meinungsäußerung - die Pressefreiheit etc. etc. . |
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#60
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Zitat:
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht |
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