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Themen-Optionen |
#51
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Das hat sich zu diesem Jahr aber auch nicht geändert. Das ist schon länger so. Dies muss ein Kreis aber explizit in seinen Bestimmung aufnehmen, dass es erlaubt ist Damen in Herrenmannschaften oder anders herum spielen zu lassen. Hat der Kreis keine Bestimmungen ist dies auch nicht erlaubt!
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1. FC Schwand - Tischtennis |
#52
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Ist die Beantragung einer SpBerE für alle Jugendliche ohne Altersbeschränkung (Jahrgänge 1993-1995) möglich?
In click-tt stehen alle Jugendspieler zur Auswahl! |
#53
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Es ist für diese Jahrgänge möglich, wenn die Voraussetzungen unter 3.1 erfüllt sind.
3.1 Für die uneingeschränkte Teilnahme von Schülern/Jugendlichen an offiziellen Veranstaltungen (gemäß WO A 11) in der Herren- und Damenklasse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten; b) Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb durch die zuständige Instanz des Mitgliedsverbands; c) Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich zusätzliche Voraussetzungen (z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) festlegen. 3.1 c) a Geburtsdatum nicht später als drei Jahre nach dem gültigen Stichtag. 3.1 c) b Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (das Attest darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein). Empfohlen wird die Untersuchung durch Sportarzt oder Staatliches Gesundheitsamt. 3.1 c) c Verantwortlichkeitserklärung eines erwachsenen Vereinsmitglieds. 3.1 c) d Bei Jugendlichen gemäß 3.1 c) a stellt der Verein über das Online-Verwaltungsprogramm die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb aus. Der Verein ist dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen gemäß 3.1 a) sowie 3.1. c) b und c erfüllt sind. Auf Verlangen hat der Verein die entsprechenden Unterlagen der Geschäftsstelle vorzulegen. |
#54
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Zitat:
@Marcus Nikolei: Braucht man im BTTV jetzt das ärztliche Attest oder nicht? Beim Kreistag meine ich, dass man gesagt hat, dass die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Jugendliche (Jahrgang 1993-1995) nicht mehr benötigt wird. Oder ist das Bezirks- bzw. Kreisangelegenheit? |
#55
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Zitat:
Geht iht verantwortungsvoll damit um, wird niemandem geschadet...
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Geh, scheiß di ned ooh... |
#56
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
So einfach kann sich der Verband auch nicht aus der Verantwortung stehlen. So in etwa nach dem Motto: Wenn irgendwas schief geht, dann sind allein die "verantwortungslosen" Vereine schuld.
Schließlich sollten an der Verbandsspitze auch Leute mit genügend Erfahrung sein, die ungefähr einschätzen können, wie sich derartige Regel-Änderungen auswirken. Allzu naiv-blauäugig sollte man sich da nicht gebärden. |
#57
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Was hat das mit naiv blauäugig zu tun? Wenn ein Verein nach dieser Regelung, die durchaus Sinn macht, seine Jugendlichen "hemmungslos" ausnutzt, dann liegt das ja wohl im Verantwortungsbereich des Vereins, sprich des Abteilungsleiters, Jugendbetreuers, wer auch immer dort die Aufstellungen macht.
Naiv blauäugig ist es, vom BTTV pädagogische Weitsicht bei der Formulierung dieser Regelung einzufordern, denn diese liegt nunmal bei den Vereinen, der sogenannten Basis. Zumindest agieren wir danach in unserem Verein, wie das andere machen, entzieht sich meiner Kenntnis...
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Geh, scheiß di ned ooh... |
#58
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Zitat:
Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (das Attest darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein). Empfohlen wird die Untersuchung durch Sportarzt oder Staatliches Gesundheitsamt. Es wird also immer ein Attest verlangt, der Bezirk oder Kreis kann das nicht für sich regeln. |
#59
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Zitat:
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#60
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung
Mir ist nicht klar, was diese Regel gerade in den Kreisligen bezwecken soll; bei den höheren Ligen sehe ich ja vertretbare Gründe (ich zitiere nochmals Post #2: "[...] Intention der Verbände für diese Änderung waren unter anderem die qualitative und quantitative Steigerung des Spielbetriebs im Nachwuchsbereich und der Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen bei überregionalen Veranstaltungen.").
In den Kreisligen hätte man mMn die alte Regelung lassen sollen, heißt: Jugendliche, die bei einer Herrenmannschaft in der Kreisliga aufgestellt werden, haben entweder EJ- oder JFG-Status. Nach der neuen Regelung wird es x-mal zu folgender Situation kommen: Ein kleinerer Verein hat 1 oder 2 ganz gute Jugendspieler (besser als der Rest der Mannschaft), sagen wir mal Jahrgang 1994, die vom Niveau her 2.KL mitte oder 3.KL vorne bei den Herren spielen könnten. Nach der alten Regel hätte der Verein bei beiden JFG gemacht, weil sie klar besser als die anderen Jugendspieler sind und so besser gefördert werden, und damit sie sich früher auf das Spiel im Erwachsenenbereich einstellen. Nebeneffekt wäre, dass die Jugendmannschaft gleichmäßig stark besetzt ist, evtl. aber 1 Klasse tiefer starten müsste. Jetzt wäre der Verein ja schon beinahe "blöd", das zu machen. Man lässt sie weiterhin Jugend spielen (sie selber gewinnen ziemlich viel, langweilen sich meistens beim Jugendspiel und lernen so gut wie nichts dazu, die schwächeren Teamkameraden gewinnen sehr wenig und verlieren evtl. den Spaß am Spiel) und setzt sie darüberhinaus natürlich noch bei den Erwachsenen ein; am besten als "Quasi-Strohmann" (ganz wenige Einsätze) in der 3.Herrenmannschaft, damit die 4.Mannschaft in der Vorrunde genug Punkte sammelt, um nicht abzusteigen. Wird es knapp, setzt man den Jugendlichen in der Vorrunde noch ein 3.Mal ein; dann kann die 4.Mannschaft auch in der Rückrunde ordentlich Punkte sammeln, um so dem Abstieg sicher zu entgehen. Mein Fazit: Für die höheren Ligen eine nachvollziehbare Entscheidung (z.B. wird das Bayernliga-Niveau bei der Jugend sicher ansteigen); aber an der Basis in den unteren Ligen ist diese Regelung komplett fehl am Platz. Und natürlich kann man sagen, dass man ja diese Regelung nicht nutzen muss, wenn man dagegen ist (vom Überspielen gar nicht zu reden, da stimme ich voll dem Beitrag von schneller zu; in der heutigen Zeit (G8, etc.) ein absoluter Witz, die "Rahmenbedingungen" dafür zu schaffen, dass Jugendliche auf Kreisebene sowohl 18 Jugend- als auch 18 Erwachsenenspiele teilweise unter der Woche machen dürfen). Das Problem dabei ist, dass viele andere Vereine gerade jetzt am Anfang diese Regel zur Wettbewerbsverzerrung nutzen werden. Da bist Du dann selbst der gute Samariter und stehst am Schluss mit Deiner Herrenmannschaft aufm Abstiegsplatz. Auf der anderen Seite muss man ja nicht alles verstehen, was die Oberen beschließen: Erst vergangene Saison habe ich dazugelernt, dass Frauen auf Kreisebene bei den Herren mitspielen dürfen, obwohl der Verein eine Damenmannschaft hat; zur neuen Saison dürfen Mädchen bei Jungen spielen und umgekehrt (keine Ahnung bis zu welcher Ebene); dazu Jungen unbegrenzt bei Herren und Jungen; dasselbe gilt für Mädchen bei Damen und Mädchen (dürfen eigentlich mittlerweile Jungen bei Damen spielen und/oder Mädchen bei Herren; ist bestimmt auch erlaubt). Ich prognostiziere mal ganz frech, dass in zwei Jahren Mannschaft A (mit 2 Herren und 2 Jungen) gegen Mannschaft B (mit 1 Jungen und 3 Damen) um den Meistertitel in der 1.KL Mädchen spielt. Verrückte Tischtenniswelt! |
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