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Umfrageergebnis anzeigen: Sollen die Tippspiele separiert werden?
Ja! 7 46,67%
Nein! 8 53,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #681  
Alt 15.06.2010, 16:17
SG 73 SG 73 ist offline
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SG 73 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Vielleicht gibt es ja eine undichte Stelle
Fakt ist, dass dies ein weiterer Beweis dafür ist, dass der Sport keine Rolle mehr spielt. Und das kann ich nicht verstehen, dass unter den Augen des TTVSA so etwas passieren kann. Man sollte jetzt, wenn man schlimmeres verhindern will eingreifen, und dem HTTC wenigstens das Melden mehrerer Mannschaften gestatten. Ich glaube gern, dass es wenig Mannschaften im Harz gibt, die gegen die starke Mannschaft des HTTC in der Kreisklasse "verhauen" werden wollen. Dies wurde aber (leider) auf dem Verbandstag "aus sportlicher Sicht" beschlossen und muss nun auch durchgezogen werden. Da der KV Harz meines Wissens auch gegen den Antrag war, muss er da jetzt durch. Gibt es eigentlich eine Begründung für das Versagen der Meldung mehrerer Mannschaften? Ich dachte bisher, dass jeder neue Verein soviel Mannschaften neu melden kann, wie er möchte.
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  #682  
Alt 15.06.2010, 16:45
noppencat noppencat ist offline
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noppencat ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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vor allem jetzt wo unter der hand bekannt ist, das die bezirksklasse harz mit nur 6 mannschaften startet, ein witz, dann lieber 2 mannschaften vom httc mit rein, und an dich lieber schnittspieler, es ist doch scheiß egal wo die infos herkommen, macht was draus und haut bei der mitgliederversammlung des kv harz doch mal auf dem tisch und fragt wieso der kv harz mit neun stimmen gegen sein eigenes mitglied bei der beiratstagung gestimmt hat, oder viele andere sachen an dr. rebmann und co, nicht immer nur die augen aufreißen wo infos herkommen, oder undichte stellen vermuten

Geändert von noppencat (15.06.2010 um 16:50 Uhr)
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  #683  
Alt 15.06.2010, 17:05
derSchnittspieler derSchnittspieler ist offline
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derSchnittspieler ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Also 1. startet die BK Harz voraussichtlich mit 7 Teams (is immer noch erbärmlich), 2. hab ich in irgend nem Beitrag vor paar Wochen auch schon mal vorgeschlagen einfach 2 Plätze dem HTTC zu geben, hat nur keinen interessiert, 3. ist es nicht egal, woher irgendwelche Infos kommen. Da kann man ganz schnell in ne Ecke gedrängt werden, in die keiner mehr will.
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  #684  
Alt 15.06.2010, 17:11
Jens Stannek Jens Stannek ist offline
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Tischtennis war doch schon immer ein korruptes Geschäft....
Dieses System lebt vom Mitmachen.
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  #685  
Alt 15.06.2010, 18:26
Beatle1 Beatle1 ist offline
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Beatle1 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Hallo Leute!
Nach meinen jetzigen Kenntnissen, muß man sich fragen, ob die letzte Beiratstagung laut unserer Satzung nicht unrechtmäßig stattgefunden hat.
Wenn B.Klinge Vereine bei der Gründung des KV Harz ausen vor gelassen hat, wäre die Mitgliedschaft des KV Harz im TTVSA nicht rechtskräftig.
Vorausgesetzt der Sachverhalt ist so, muß man direkt prüfen lassen ob die letzten beiden Beiratstagungen rechtsmäßig waren und wenn nicht, sollte man
so schnell wie möglich einen Sonderverbandstag mit Neuwahlen einberufen, um endlich wieder Normalität(sportliche Endwicklung und kein Hang zur Veranstaltungs GmbH) innerhalb des TTVSA zu erreichen.
Beatle
__________________
Klaus Ködel Abtl. TSV 1990 Merseburg
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  #686  
Alt 15.06.2010, 18:35
Unterschnittkönig Unterschnittkönig ist offline
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Zitat:
Zitat von Against All Odds Beitrag anzeigen
Ganz kurz noch als Info an den HTTC, bevor irgendwelche Meldefristen verpasst werden:

Die Jugendliga ist, wenn ich richtig informiert bin, eine Meldeliga. Entsprechend müssten die Kinder und Jugendlichen den gewohnten Punktspielbetrieb ab Herbst wieder aufnehmen können. Das sollte doch einige Tränen trocknen können...

Grüsse
Kathi
Da kannst du lange Tränen trocknen wollen, nach jetzigem Kenntnisstand und persönlicher Äußerung des HTTC Wernigerode 2009 wollen sie keine Nachwuchsmannschaft im Bezirksmaßstab melden sondern fühlen sich mit 2 Mannschaften in der Kreisliga Harz sehr gut aufgehoben. Soviel zum Aufrutschen, wenn irgendwo Plätze frei werden. Ein Schelm wer dabei Böses denkt.

Wolfgang Schleiff

Geändert von Unterschnittkönig (15.06.2010 um 19:07 Uhr)
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  #687  
Alt 15.06.2010, 19:05
Unterschnittkönig Unterschnittkönig ist offline
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Zitat:
Zitat von Beatle1 Beitrag anzeigen
Hallo Leute!
Nach meinen jetzigen Kenntnissen, muß man sich fragen, ob die letzte Beiratstagung laut unserer Satzung nicht unrechtmäßig stattgefunden hat.
Wenn B.Klinge Vereine bei der Gründung des KV Harz ausen vor gelassen hat, wäre die Mitgliedschaft des KV Harz im TTVSA nicht rechtskräftig.
Vorausgesetzt der Sachverhalt ist so, muß man direkt prüfen lassen ob die letzten beiden Beiratstagungen rechtsmäßig waren und wenn nicht, sollte man
so schnell wie möglich einen Sonderverbandstag mit Neuwahlen einberufen, um endlich wieder Normalität(sportliche Endwicklung und kein Hang zur Veranstaltungs GmbH) innerhalb des TTVSA zu erreichen.
Beatle
Soviel kann man in einem Beitrag gar nicht durcheinander hauen wie du. Erst mal wurde kein Verein bei der Gründung des KfV Harz außen vorgelassen, selbst wir als BTTV sind erst später ohne Probleme hinzugetreten. Erst sachkundig machen, dann polemisieren.

Anbei mal für alle Kenner die Satzung des KfV Harz, zu lesen auf dessen HP. Da steht alles drin.

Satzung des Tischtennis-Kreisverbandes Harz

§1 Name, Sitz und Grundsätze

Der Tischtennis-Kreisverband Harz - im folgenden TTKV genannt - ist der freiwilliger Grundlage beruhende gemeinnützige Zusammenschluss aller den Tischtennissport betreibenden Vereine bzw. Abteilungen von Vereinen im Landkreis Harz, die dem Kreissportbund Harz angehören.



Er ist parteipolitisch, religiös und rassisch neutral. Der TTKV Harz ist ein selbständiger Fachverband, der in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen ist.



Der TTKV Harz ist Mitglied des Tischtennis-Verbandes Sachsen-Anhalt e.V. und regelt im Einklang mit dessen Satzungen und Ordnungen seine Angelegenheiten selbständig. Er kann weiteren Verbänden beitreten und wird ehrenamtlich geführt.

§2 Zweck und Aufgaben

Zweck des TTKV Harz ist die Pflege und Förderung des Tischtennissports im Landkreis Harz. Dem TTKV Harz obliegt die Vertretung des Tischtennissports im Landkreis Harz. Der TTKV Harz hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Durchführung von Kreismeisterschaften in den Mannschafts- und Einzelwettbewerben sowie Durchführung anderer offizieller TT-Veranstaltungen

- Anleitung und Kontrolle des Spielverkehrs im Einklang mit den Bestimmungen des DTTB und den Ausführungsbestimmungen des TTVSA

- Aufstellung der Ranglisten auf Kreisebene

- Durchsetzung und Einhaltung der Wettspielordnung des DTTB und der Durchführungsbestimmungen zur Wettspielordnung des TTVSA und ihre Überwachung

- Wahrung der sportlichen Disziplin innerhalb des TTKV, zu diesem Zweck übt er das Disziplinarrecht über die ihm angeschlossenen Vereine und deren Mitglieder aus

- Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des TTKV

- Förderung der Gründung neuer und der Erweiterung bestehender Tischtennisvereine und Tischtennis-Abteilungen

- Förderung des Schul- und Breitensports

§3 Gemeinnützigkeit

Der TTKV Harz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Es wird kein Gewinn angestrebt, eventuelle Überschüsse werden wieder gemeinnützigen Zwecken zugeführt.

Die Mittel des TTKV Harz dürfen nur satzungsgemäß verwandt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Ziel und den Zwecken des TTKV Harz fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



§4 Erwerb der Mitgliedschaft



Vereine, die den Tischtennissport betreiben, Mitglied des Landessportbundes Sachsen-Anhalt sind und sich über den TTKV zur Teilnahme am Spielbetrieb des TTVSA melden, sind zur Mitgliedschaft im TTVSA berechtigt. Gründungsmitglieder können auch natürliche Personen sein.

Die Selbstständigkeit der Mitglieder des TTKV Harz wird weder in inneren Einrichtung und Verwaltung noch nach außen durch die Mitgliedschaft im TTKV berührt. Der TTKV Harz haftet nicht für seine Mitglieder





§5 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft der Vereine erlischt

a) durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung an den TTVSA jeweils

zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres

b) durch Austritt oder Ausschluss aus dem Landessportbund;

c) durch Auflösung;

d) durch Ausschluss aus dem TTVSA entsprechend der Rechtsordnung

Bei Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben Verbindlichkeiten gegenüber dem TTVSA

und dem TTKV Harz bestehen.



§6 Rechte der Mitglieder

Die Verbandsmitglieder sind berechtigt:

a) nach Maßgabe der für das Stimmrecht bestehenden Bestimmungen durch ihre

Delegierten an den Beratungen und Beschlüssen der Kreistage (Mitglieder-

versammlungen) teilzunehmen und Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung

zu stellen

b) die Wahrung ihrer Interessen und der des TTKV Harz zu verlangen

c) die Beratung des Kreisverbandes in Anspruch zu nehmen und an allen

Veranstaltungen ( sportliche Wettbewerbe etc.) nach Maßgabe der hierfür bestehenden Bestimmungen teilzunehmen







§7 Pflichten der Mitglieder

Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet:

a) die Satzung und Ordnungen des TTVSA sowie die auf Verbandstagen und

dem zuständigen Kreistag gefassten Beschlüsse zu befolgen

b) die Interessen des TTKV Harz zu vertreten

b) die durch gesonderte Ordnungen festgelegten Jahresbeiträge, Nenn- bzw.

Startgelder und Gebühren zeitgerecht zu entrichten;

c) vom TTKV geforderte Auskünfte über Mitgliederstand, Einrichtungen,

Satzungsänderungen usw. zu erteilen und einen Wechsel in der Besetzung ihrer Organe sofort zu melden

d) getroffene Entscheidungen des Kreisrechtsausschuss des TTKV Harz zu vollziehen.



§8 Rechtliche Entscheidungen

Rechtliche Entscheidungen werden durch den Kreisrechtsausschuss des TTKV Harz getroffen. Sie fußen auf der Rechtsordnung des TTVSA. Einzelheiten sind in dieser geregelt.

§9 Ehrenmitgliedschaft

Der TTKV Harz kann natürliche Personen aufgrund besonderer Verdienste um die Förderung des Tischtennissports zu Ehrenpräsidenten oder Ehrenmitgliedern ernennen. Grundlage ist die Ehrungsordnung des TTVSA in ihrer gültigen Fassung.

§10 Organe des TTKV

Organe des TTKV Harz sind:

- der Kreistag

- der Beirat

- das Präsidium

- die Ausschüsse:

- Sportausschuss

- Jugendausschuss



Rechtsprechungsorgan des TTKV Harz ist der Kreisrechtsausschuss. Die Tätigkeit der Organe richtet sich nach der Satzung, den Bestimmungen und den Ordnungen des TTVSA und des TTKV Harz. Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig. Alle in dieser Satzung aufgeführten Funktionen/Ämter stehen -unabhängig von ihrer sprachlichen Bezeichnung - in gleicher Weise für weibliche und männliche Bewerber offen.







§11 Der Kreistag Zusammensetzung und Stimmrecht

Der Kreistag ist oberstes Organ des TTKV Harz. Die den Mitgliedern in Angelegenheiten des TTKV Harz zustehenden Rechte werden auf dem Kreistag durch Beschlussfassung der anwesenden stimmberechtigten Delegierten wahrgenommen. Er setzt sich zusammen aus:

a) den Vertretern der Vereine. Jeder Verein hat dabei eine Grundstimme. Die weitere Zahl der Delegierten richtet sich nach der Zahl der im Spielbetrieb stehenden Mannschaften -je vier Mannschaften eine Stimme (1-4 eine Stimme, 5-8 zwei Stimmen, 9-12 drei Stimmen usw.);

b) den Präsidiumsmitgliedern des Kreisverbandes;

c) den Ehrenpräsidenten/Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern des Kreisverbandes;

d) dem Vorsitzenden des Kreisrechtsausschusses;

e) den Mitgliedern des Sportausschusses;

f) den Mitgliedern des Jugendausschusses.

Jeder Stimmberechtigte nach b) bis d) hat eine Stimme. Innerhalb eines Vereins

können bis zu zwei Stimmen auf einen Delegierten vereinigt werden.



§12 Der Kreistag Zusammentreten und Fristen

Ordentliche Kreistage finden alle vier Jahre jeweils nach Ablauf der Spielzeit statt. Der Termin - einschließlich einer Aufforderung zum Einreichen von Anträgen wird den Vereinen vom Präsidium acht Wochen vorher in geeigneter Form bekannt gemacht. Die Einladungen mit der Tagesordnung haben zwei Wochen vorher schriftlich durch das Präsidium zu erfolgen.

Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:

- Feststellung der Anwesenden und der vertretenen Stimmen

- Aussprache über die gehaltenen Jahresberichte des Präsidiums und der

Ausschüsse

- Aussprache über die Jahresrechnung für das vorangegangene Geschäfts-

jahr

- Entlastung des Präsidiums und der Ausschussmitglieder

- Neuwahlen

- Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das laufende

Geschäftsjahr

- Anträge

- Verschiedenes.



Alle Anträge sind eingehend zu begründen, sie müssen dem Präsidium vier Wochen vor dem Kreistag vorliegen. Dringlichkeitsanträge bedürfen zu ihrer Behandlung einer Zweidrittelmehrheit der auf dem Kreistag vertretenen Stimmen. Aufgrund von Dringlichkeitsanträgen dürfen keine Satzungsänderungen beschlossen werden.





§13 Außerordentlicher Kreistag

Ein außerordentlicher Kreistag wird abgehalten:

a) auf Beschluss des Beirates

b) auf Antrag von mehr als der Hälfte der Mitgliedsvereine des TTKV Harz.



Der Antrag muss den Grund für die Einberufung und außerdem die Formulierung

etwaiger Anträge enthalten.



§14 Beschlussfähigkeit, Niederschrift

Alle ordnungsgemäß einberufenen Kreistage sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Über den Kreistag ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Präsidiums zu unterzeichnen ist.

§15 Aufgaben des Kreistages

Dem Kreistag steht die letzte Entscheidung in Angelegenheften des TTKV Harz zu. Er ist insbesondere zuständig für:

a) die Änderung der Satzung

b) die Entlastung und Neuwahl der Mitglieder des Präsidiums und der Ausschüsse

c) die Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Kreisrechtsausschusses, die alle nicht Präsidiumsmitglieder sein dürfen

d) die Genehmigung der Jahresrechnung;

e) die Genehmigung des vom Schatzmeister vorzulegenden Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr;





f) den Erlass und die Änderung von Ordnungen und Durchführungsbestimmungen

g) Wahl von zwei Kassenprüfern, die nicht Präsidiumsmitglieder sein dürfen



Die Aufgaben des außerordentlichen Kreistages ergeben sich aus Grund seiner Einberufung und der entsprechenden Tagesordnung.



§16 Der Beirat

Der Beirat ist das zweithöchste Organ des TTKV Harz. Beiratstagungen finden einmal jährlich statt. Im Jahr des Kreistages entfällt die Beiratstagung. Der Beirat ist mit einer Frist von acht Wochen durch das Präsidium einzuberufen und setzt sich wie folgt zusammen:

- die Vorsitzenden bzw. jeweils ein Vertreter der Vereine

- die Ehrenpräsidenten/Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder

- die Mitglieder des Präsidiums und der Ausschüsse.



Die Anzahl der Stimmen und das Stimmrecht sind analog zum Kreistag, das Stimmrecht für alle Stimmen eines Vereins wird von dessen Vorsitzenden bzw. seinem Vertreter ausgeübt.



Ständiger Gastdelegierter ist der Kreisrechtsausschussvorsitzende.



Der Beirat übernimmt die Aufgaben eines Kreistages, jedoch ohne Neuwahlen und Satzungsänderungen. Zusätzlich obliegt ihm die Bestätigung der nach dem letzten Kreistag kooptierten Mitglieder des Präsidiums, der Ausschüsse und des Kreisrechtsausschusses. Anträge an den Beirat müssen spätestens vier Wochen vor der Beiratstagung beim Präsidium eingereicht werden. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine, das Präsidium und die ständigen Ausschüsse.

Außerordentliche Beiratstagungen werden auf Beschluss des Präsidiums oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitgliedsvereine abgehalten.



§17 Das Präsidium

Dem Präsidium gehören an:

der Präsident

der Vizepräsident

der Schatzmeister

der Sportwart

der Pressewart

der Jugendwart

die Damenwartin

der Breitensportbeauftragte



Die Mitglieder des Präsidiums werden in Einzelwahl vom Kreistag gewählt. Für die zwischen den Kreistagen ausscheidenden Präsidiumsmitglieder und Mitglieder der Ausschüsse können neue Mitglieder kooptiert werden. Sofern die Zahl der kooptierten Präsidiumsmitglieder 50% der vom Kreistag gewählten Mitglieder überschreitet, ist ein außerordentlicher Kreistag mit Neuwahl des Präsidiums durchzuführen.

Das Präsidium fuhrt die Geschäfte des TTKV Harz nach den Bestimmungen der Satzung und nach Maßgabe der vom Kreistag und Beirat gefassten Beschlüsse im Einklang mit den entsprechenden Regelungen des TTVSA und überwacht die Geschäftsführung aller Organe des Kreistages. Es erstattet auf dem Kreistag und im Beirat den Jahresbericht und legt den Haushaltsplan vor. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der einzelnen Präsidiumsmitglieder ergeben sich aus dem vom Präsidium zu beschließenden Geschäftsverteilungsplan.

Das Präsidium ist mit drei Anwesenden beschlussfähig. Das Präsidium wird vom Präsidenten zweimal jährlich einberufen. Es muss einberufen werden, wenn mindestens drei Präsidiumsmitglieder es unter Angabe von Gründen verlangen.



§18 Das Präsidium

Vertretungsberechtigung

Vertretensberechtigt im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident , der Vizepräsident und der Schatzmeister. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemein-schaftlich.





§19 Das Präsidium Aufgabenverteilung

Der Präsident vertritt den TTKV Harz nach außen. Er führt den Vorsitz auf dem Kreistag, im Beirat und im Präsidium. Er beruft diese Versammlungen ein und stellt ihre Tagesordnung auf.

Im Verhinderungsfall nimmt der Vizepräsident diese Aufgabe wahr. Der Sportwart ist verantwortlich für die Koordination des gesamten Sportbetriebes. Die Geschäfte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Präsidiumsmitgliedes fallen, können vom Präsidenten zur selbständigen Bearbeitung delegiert werden. Zur Bearbeitung spezieller Fragen kann das Präsidium nichtständige Ausschüsse bestellen.



§20 Ausschüsse

Den Vorsitz in den ständigen Ausschüssen fuhren die gewählten Vorsitzenden. Die Berufung weiterer Mitglieder und die Aufgaben der Ausschüsse regeln sich nach den betrenenden Ordnungen, Im Bereich des TTKV Harz gehen die Ordnungen des TTVSA.

§21 Bekanntgabe von Beschlüssen

Werden Beschlüsse von Organen und Verfügungen von Amtsträgem des TTKV Harz auf dem Kreistag oder im Beirat protokolliert, so gelten sie damit als allen Mitgliedern bekannt gegeben.

§22 Geschäftsjahr und Kassenbericht

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Von jedem Geschäftsjahr ist durch den Schatzmeister ein Kassenbericht zu fertigen und prüffähig zur Kassenprüfung vorzulegen und auf der Beiratstagung vorzustellen.

§23 Ordnungen

Der Wettspielbetrieb, die Finanzen und Gebühren, das Rechtswesen werden durch die entsprechenden Ordnungen des TTVSA geregelt Die Geschäftsordnung, die Ehrungsordnung, die Staffelleiterordnung und die Rechtsordnung gehen sinngemäß. Die im Rahmen der Selbstbestimmung zu bearbeitenden Angelegenheiten werden durch das Präsidium bzw. die Ausschüsse geregelt und auf dem Kreistag bzw. der Beiratstagung zur Beschlußvorlage gebracht.







§24 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der auf dem Kreistag vertretenen Stimmen beschlossen werden.

§25 Auflosung des TTKV

Die Auflösung des TTKV kann nur auf einem eigens hierfür einberufenen Kreistag beschlossen werden.

Zur Auflösung bedarf es der Mehrheit von vier Fünfteln der vertretenen Stimmen. Bei Auflösung oder Aufhebung des TTKV oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinsamen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sachanlagen übersteigt, an den TTVSA, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§26 Geltungsbereich

Diese Satzung beruht auf der Satzung des TTVSA und setzt diese für den Bereich des TTKV Harz um. Änderungen der Satzung des TTVSA sind nicht beabsichtigt und, sollten Formulierungen diese nach sich ziehen, ungültig. Sie wurde am.....,,.., vom Kreistag des TTKV Harz beschlossen.



Tischtennis Kreisverband Harz

Wolfgang Schleiff
Mit Zitat antworten
  #688  
Alt 15.06.2010, 19:10
Unterschnittkönig Unterschnittkönig ist offline
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Unterschnittkönig ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Zitat:
Zitat von derSchnittspieler Beitrag anzeigen
Mal ganz abgesehen davon, dass die Karre extrem im Schlamm steckt, frage ich mich, wie noppencat an private emails von B.K an die Vorstandsmitglieder des TTKV Harz kommt?
Na warum wohl ? Weil Noppencat 2 Namen hat und im echten Leben eben nicht Noppencat heißt sondern ??? Ich weiß es genau !!!
Mit Zitat antworten
  #689  
Alt 15.06.2010, 19:33
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Zitat:
Zitat von Unterschnittkönig Beitrag anzeigen
Weil Noppencat 2 Namen hat
Klar, so wie ich auch Vorname - Nachname

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  #690  
Alt 15.06.2010, 20:18
junvol junvol ist offline
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Zitat:
Zitat von Unterschnittkönig Beitrag anzeigen
...Erst mal wurde kein Verein bei der Gründung des KfV Harz außen vorgelassen, selbst wir als BTTV sind erst später ohne Probleme hinzugetreten. Erst sachkundig machen, dann polemisieren....
an welchem datum machst du diese gründung fest?
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