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Themen-Optionen |
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#61
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Das Problem bei den sog. Assoziierungsverträgen ist doch, das selbst bei den Gerichten streitig ist, welcher eine dem Art. 48 alt/Art 39 neu EUV vergleichbaren Rechtsanspruch begründet.
Im Unterschied zum letzten Jahr ist die juristische Problematik der Sache doch etwas schwieriger... Dennoch glaube ich, dass die Regelung letztlich kassiert wird...
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Quand le ciel est bas et lourd, pesé comme un couvercle... |
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#62
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WO 9.3. c
die Staatsangehörigkeit eines assoziierten Staates der EU ..... Artikel 48 EU-Vertrag
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#63
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richtig. selbst die gerichte sind sich uneinig welche länder einen solchen anspruch haben. hier stellt sich die generelle frage, ob ein sportverband überhaupt befugt ist, so etwas zu bestimmen. die regel wird sicherlich kippen, da der dttb wiedereinmal die 1.bl ausgenommen hat. hierzu hat ja das bundesgericht bereits letztes jahr stellung bezogen. es hat sich also nichts geändert.
die auswirkungen kann man bereits sehen. der 2. der 2.bl. süd zieht sich völlig frustriert in die landeslige zurück, vereine suchen verzweifelt deutsche spieler, die zudem unverschämt hohe forderungen stellen und auch nicht mehr als nachwuchsspieler bezeichnet werden können. mit ein bischen mehr training, oder auch nicht, könnte ich wohl auch wieder 2. bl spielen (mit 33 jahren und einpaar kilo zuviel). oder die den vereinen, die nachwuchsspieler haben werden dies abgeworben. das ist die realität. tolles konzept zur förderung des deutschen nachwuchses. sollten die vereine ihr geld wirklich in die nachwuchsarbeit stecke, dann brauch sie die entsprechenden trainer. wir haben aber in deutschland nicht so gute trainer, wie manche glauben. |
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#64
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Hallo Jungs, auf den Seiten des DTTB (www.tischtennis.de) könnt Ihr die offizielle Auslegung des DTTB lesen (incl. einer Aufzählung der Staaten, die als assoziiert gelten). Sie unterscheidet sich - natürlich - von der Auslegung z.B. des Präsidiums des BTTV, dessen fast ungeheuerlich zu nennende Stellungnahme unter www.bttv.de zu finden ist. Also: Schon wieder Wirrwarr von den Offiziellen, wobei ich eher dem DTTB folgen würde, der sagt, daß jeder, der legal einreist, auch eine Spielgenehmigung bekommen muß - allerdings beschränkt auf einen Ausländer. Diese Beschränkung wird ja bekanntlich juristisch angefochten - Sammelklage von mindestens 25 Vereinen - und nach allem, was man bisher lesen konnte, auch kippen. Aber wann? Auch hier sind die Vereine die Geschädigten und werden sich wohl Schadenersatzklagen gegen die Verbände vorbehalten.
Was dieser Beschluß für Auswirkungen auf den "Spielermarkt" hat, haben einige bereits angedeutet. Die Praxis dürfte weitaus schlimmer sein. Jetzt raufen sich schon Vereine um die deutschen Spieler, die bei weitem nicht die Stärke der bisherigen "Ausländer" haben und zahlen ihnen weitaus mehr als den "Ausländern". Bis sie pleite sind oder wie Adelsried, Bünde und andere sich ganz vom Leistungssport zurückziehen. Und das soll den deutschen Nachwuchs besser machen? Wer das glaubt, hat was an der Klammer oder versteht nix von Nachwuchsförderung! |
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#65
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Hallo!
aus dem Schreiben des DTTB: * Angehörige der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige eines EU-assoziierten Staates, die einen mit Artikel 48 des EU-Vertrages vergleichbaren Rechtsanspruch besitzen, sind deutschen Spielern gleichgestellt. Einen vergleichbaren Rechtsanspruch in diesem Sinne besitzen derzeit lediglich die Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein und Norwegen. In der Praxis sind keine Fälle denkbar, in denen ein Tischtennisspieler aus dem Ausland als Tourist nach Deutschland reist, um hier dem Tischtennissport als Hobby nachzugehen. In diesen Fällen ist vielmehr davon auszugehen, dass die betreffenden Spielerinnen und Spieler sich mit falschen Angaben den Status eines Touristen verschaffen und somit gegen geltendes Recht verstoßen. Es sind eben doch Fälle denkbar und real! Liebe DTTB-Funktionarios, wir machen eine kleine Reise an die deutsch-schweizerische Grenze zwischen Basel und Bodensee. Laut obigen DTTB-Ausführungen besitzen Schweizer keinen vergleichbaren Rechtsanspruch, sind also Ausländer iSd. DTTB. Das aber Schweizer in deutschen Ligen (LL, VL, BadenL, OL) mitspielen ohne finanzielle Interessen ist schon so oft vorgekommen, daß ich hier fast von einem Normalfall sprechen kann (im Übrigen würde es sich für einen Schweizer gar nicht lohnen in D wegen finanzieller Interessen zu spielen, Euro usw.). Gleiche Sprache, gleiche kulturelle Identität (= die Alemannische). Lieber DTTB, liebe Verbandsfunktionäre obwohl ich davon überzeugt bin, daß die Regelung juristisch kippt, ist sie auch politisch verfehlt. Nachdem eine Ausländerregelung nach der anderen kippt und der HA nicht mehr das beschliesst, was er eigentlich will (dts 3/01), bin ich der Ansicht, es sollte einen umfassenden strukturellen und personellen Neuanfang geben.
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