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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#61
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AW: zu kleiner Belag
Zitat:
Beispiel: Regeltext: 2.10.1.9 wenn sein Gegner oder irgendetwas das sein Gegner an oder bei sich trägt, die Netzgarnitur berührt. Tatsachenentscheidung: Spieler rutscht der Schläger aus der Hand, dieser berührt die Netzgarnitur Regelentscheidung durch SRaT: Da der Spieler den Schläger nicht mehr in der Hand hält ist dies kein Fehler und der Ballwechsel geht weiter. Eingriffsmöglichkeiten OSR nach Protest des Spielers: Fest steht, dass der Schläger das Netz berührt hat, und dass der Spieler dabei den Schläger nicht mehr gehalten hat (Tatsachenentscheidung, durch OSR nicht korrigierbar). Dies ist allerdings als Fehler zu werten, da "was der Spieler an oder bei sich trägt" auch alles einschließt was der Spieler "zu Beginn des Ballwechsels an oder bei sich trug" (also auch der Schläger, siehe A 5.13). Dies ist durch den OSR korrigierbar. Daher kann der OSR hier sicher den Ballwechsel anders entscheiden. Übrigens besteht jede Punktentscheidung aus einer Tatsachen- und einer Regelentscheidung. |
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#62
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Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Hallo, es gab mal irgendne Regel(?), wonach der Belag nicht ganz bis zum Griff gehen muß, gilt das nur für Penholder oder auch für Shakehand? Wenn ja, wieviel Platz darf denn da sein?
(Wenn ich zwei neue Bryce zuschneide, dann kostet mich ein Fehler gut 80 €, außerdem laufe ich Gefahr bei den BEM disqualifiert zu werden, da läuft immer so ein pedantischer Oberschiri rum ...)
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Philippshospital – come in and find out!http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=80370 Geändert von Klaus123 (11.10.2007 um 01:31 Uhr) |
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#63
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AW: Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Ich vermute mal, Du meinst den Abschnitt aus 4.4, wo es heißt, dass der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein darf.
Dies gilt zunächst unabhängig von Penholder oder Shakehand, wobei ich es bisher allerdings nur bei Penholdern gesehen habe, dass die Stelle, wo die Finger liegen, tatsächlich unbedeckt war. Grundsätzlich gilt ja, dass der Belag das Blatt völlig bedecken muss, wobei eine Toleranz von 2mm toleriert wird. Wenn Du Deinen Belag bündig zum Griff ansetzt und ihn dann 2mm größer schneidest, hast Du doch ausreichend Toleranz, um nicht in Verlegenheit zu geraten. |
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#64
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AW: Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Da haben wir doch schom unsere GLN-Alternative.
Wir bekleben nur die obere Hälfte des Blattes mit einem Belag und spielen dann abwechselnd mit dem Belag oben und dem Holz unten. Braucht man halt Hölzer mit guter Schnittumkehr. Carbonaussenfurniere oder so ![]() Dr.Neubauer, übernehmen Sie! |
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#65
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AW: Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Zitat:
Zu den GLN brauchen wir keine Alternative, wenn wir uns nur eine geeignete Schlägerhaltung angewöhnen. Denn wenn die Finger fast den ganzen Belag bedecken, können wir ja problemlos mit den GLNs weiter spielen. Auch wenn die GLN verboten werden, so gehören sie doch weiterhin zur Menge der beliebigen Materialien. Dort wo die Finger nicht mehr hin kommen, kann man ja einen zugelassenen Belag montieren.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
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#66
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AW: Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Zitat:
Zitat:
wegschneiden, und da ich nicht in Verlegenheit geraten will, wüßte ich eben gerne wieviel ich wegschneiden darf, bis zu 1 cm vom Griff entfernt, oder sogar 2 cm, etc.?
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Philippshospital – come in and find out!http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=80370 |
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#67
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AW: Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Das wurde aus Deiner Ausgangsanfrage nicht deutlich, sondern es hat sich so angehört, Du schneidest den Belag nach Augenmaß und wenn Du dann merkst, hoppla er ist zu klein, würdest du ihn gerne nicht direkt bündig am Griff aufkleben.
Dazu die sinngemäße Bemerkung im zweiten Teil: klebe ihn bündig auf und schneide dann zurecht, dann wirst Du schon innerhalb der 2 mm Toleranz liegen. Deinen jetzigen Post verstehe ich so: Du willst Gewicht sparen und fragst deshalb, wieviel kleiner er sein darf. |
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#68
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AW: Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Zitat:
Das ist die geilste Regellücke überhaupt. Ich habe laaaaaaaaange Finger (bin kein Dieb). |
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#69
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AW: Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Zitat:
: Da haben wir es doch schon. Der Teil, der von den Fingern erfasst wird.Somit gilt die Höhe des Fingers, der am weitesten von deinem Griff entfernt ist. Bei der Penholder-Schlägerhaltung sind das bei mir maximal 1cm, bei Shakehand ca. 1,2cm. Nun weiss ich natürlich nicht, ob du dicke Wurstfinger hast. ![]() @all: Jetzt müllt mal den Thread nicht so zu.
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CLTSZLCCLTS |
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#70
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AW: Belag nicht ganz bis zum Griff ...
Zitat:
Zitat:
, aber bei mir ragen sie weiter als 1,2 cm über den Griff hinaus!Wenn die Regel für alle Schlägertypen gleichermaßen gilt, dann müßte man doch eigentlich bei einem Shakehand-Schläger die gleiche Fläche unbedeckt lassen dürfen wie die nicht-schwarze Fläche auf der RH-Seite eines J-Pen-Schlägers (siehe Bild), oder nicht? Natürlich, das ITTF-Logo etc. darf man nicht wegschneiden, aber selbst der Ansatz des "Bogens" (siehe Bild) ist noch gut 2-3 cm vom Griff entfernt, so wie ich das einschätzen kann.
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Philippshospital – come in and find out!http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=80370 Geändert von Klaus123 (12.10.2007 um 03:34 Uhr) |
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