|
Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
|
Themen-Optionen |
#61
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Man kann maximal 18 Monate machen. Da ich überwiegend in Grundschulen Schul-AGs geleitet habe und die immer für das ganze Schuljahr laufen sollten, war das dritte Halbjahr nicht sinnvoll.
__________________
Stopp dem Windelmüll! |
#62
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
@mithardemb
Ich bin einmal gespannt, was du zum verpflichtenden Angebot zur Nachmittagsbetreuung in Schulen ab dem Jahr 2026/27 sagst. "Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln" Dort gibt es für die Betreuungskräfte auch explizit kein Fachkräftegebot und das wird von den Kommunen meist im Rahmen der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG entschädigt - dabei muss auch kein Mindestlohn gezahlt werden , da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und kein normales Arbeitsverhältnis handelt. Da werden teils von "ganz Schlauen" Stellen ausgeschrieben mit einer dreiviertel Stunde Arbeitszeit am Morgen und es sind alle verwundert, warum sich keiner darauf bewirbt. Geändert von HansWurst123 (26.01.2025 um 19:29 Uhr) |
#63
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Hätte jetzt nicht gedacht, dass ich mal mit HansWurst einer Meinung bin, aber bei diesem Thema ist es so. Das Rententhema verstehe ich nicht, denn für die Leute während der Dienstzeit auch Sozialabgaben gezahlt, also auch in die Rentenkasse. Die Leute sind natürlich keine vollwertigen Arbeitskräfte, aber sie können trotzdem für die Gesellschaft wichtige Dienste leisten: Z.B. Fahrdienste, Hilfsdienste im Krankenhaus uvm. Sie sorgen also dafür, dass die Vollkräfte sich auf ihre eigentlliche Arbeit konzentrieren können. Für die jungen Leute kann es erfüllend sein, nach der Schulzeit, wo man nur für sich seine eigenen Noten gearbeitet hat, etwas spürbar gesellschaftlich Wertvolles zu leisten. Viele finden auf diese Weise sogar den Weg in den späteren Beruf. Fur Rentner wiederum kann es bedeuten, sich noch nicht dem alten Eisen zugehörig zu fühlen.
__________________
Stopp dem Windelmüll! |
#64
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
Der Zorn der jüngeren Generationen bezieht sich aber auf die offensichtliche Unhaltbarkeit des derzeitigen Rentensystems. Zur Zeit der Baby-Boomer kamen 11 Arbeitnehmer auf einen Rentner, wir nähern uns dem Verhältnis von 1,5 Arbeitnehmern auf einen Rentner an. Und der Großteil der Baby-Boomer geht erst noch in Rente. Sie befürchten nicht ganz zu unrecht, dass sie in den kommenden Jahren extrem abkassiert werden (um die Zahlungen an die immer mehr werdenden Rentner aufrecht zu erhalten) und dann ggf. nach einer Reform/einem Zusammenbruch selbst im Alter nichts davon haben (wenn z. B. alle nur noch Grundsicherung bekommen). Wie geschrieben, lies mal in einem "jüngeren" Forum mit, das sich mit solchen Dingen befasst. Da herrscht eine explosive Stimmung!
__________________
9:9 - Kantenball - 10:9 - Netzroller - 11:9 Vielen Dank und tut mir ehrlich leid ... |
#65
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Man möchte also auf der einen Seite Menschen zu etwas zwingen, verbietet auf der andere Seite Menschen die daran gefallen gefunden haben es weiterzumachen? Willkommen im deutschen Bürokratieirrsinn.
Zitat:
Aber vielleicht nutzen wir den Denkansatz. Nachdem einer Arbeitnehmer 45 hauptsächlich für sich selbst gearbeitet hat, sollten wir ihm vor der Rente noch das Gefühl geben gesellschaftlich Wertvolles zu leisten. Ob die CDU damit wohl ihre Wähler hinter sich scharen könnte?
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 Geändert von mithardemb (26.01.2025 um 20:19 Uhr) |
#66
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
Auf der anderen Seite hat unser Zwangsarbeiter aber die volle Verantwortung. Haften darf er dann natürlich schon, wenn etwas passieren würde. Es gab ja auch schon mal die Idee, dass die älteren Schüler einfach die jüngeren betreuen könnten. Aber irgendwer hat wohl mittlerweile erkannt, dass dieses Konzept logische Lücken hat.
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 Geändert von mithardemb (26.01.2025 um 20:21 Uhr) |
#67
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
Die Eltern haben darauf einen Rechtsanspruch - die Städte und Gemeinden sind die allerletzten, die das wollen, weil die müssen es am Ende bezahlen Solange die der Aufsichtspflicht nachkommen - wofür sollen die denn haften? Haftet denn aktuell der Lehrer, wenn sich ein Schüler in der Unterrichtspause verletzt und der Lehrer nicht im Klassenzimmer ist? Da muss man ja schon ein konkretes Fehlverhalten nachweisen. Geändert von HansWurst123 (26.01.2025 um 20:32 Uhr) |
#68
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
Gerade wenn es um kleine Kinder geht, ist das eine sehr sensible Angelegenheit.
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 Geändert von mithardemb (26.01.2025 um 20:53 Uhr) |
#69
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
"Es gibt keine ausdrücklichen speziellen Regelungen, in denen die Aufsichtspflicht im Schulbereich im Detail beschrieben wird. Vielmehr haben jede Schule bzw. die jeweilige Lehrkraft je nach den konkreten Umständen selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind. Der Umfang der Aufsichtspflicht ist u. A. abhängig vom Alter, der Eigenart und dem Charakter der Schüler sowie der Vorhersehbarkeit des eventuell schädigenden Ereignisses.Die Schüler sollten sich durchgehend beaufsichtigt fühlen. Grundsätzlich haben die Schüler keinen Anspruch darauf, dass ihnen während der Hohlstunden oder in Pausen das Verlassen des Schulgebäudes gestattet wird. Älteren Schülern kann jedoch * mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten - erlaubt werden, das Schulgrundstück zu verlassen, solange dies nicht mit besonderen Gefahren oder Nachteilen verbunden ist. Vor Unterrichtsbeginn sollte an Grundschulen eine Aufsicht von 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn eingehalten werden, bei den übrigen Schularten sind 10 Minuten als angemessen zu erachten." _______ Anderes Beispiel:Aufsichtsrechtliche Grundlagen Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen - LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Stand: Januar 2022 Seite 17 Umgang mit Risiken Aus den zitierten gesetzlichen Vorgaben sowie aus der pädagogischen Erwägung heraus kann gefolgert werden, dass Kinder nur dann Risiken und Gefahren bewältigen, wenn sie gelernt haben, mit diesen um- zugehen. Damit ergibt sich die Notwendigkeit zur Abwägung pädagogischer und sicherheitsrelevanter Aspekte. Förderung und Aufsichtspflicht bilden eine Einheit, denn was von den Erziehungszielen her gerechtfertigt ist und zugleich die Sicherheitsinte- ressen des Kindes und anderer mitberücksichtigt, wird auch den Anforderungen der Aufsichtspflicht standhalten. Da alle Kindertageseinrichtungen den Bestimmun- 12 § 15 Abs. 4 KiBiz. gen des SGB VIII unterliegen und somit dem Auftrag der Betreuung, Erziehung und Bildung verpflichtet sind, würden sie ihren Auftrag nicht erfüllen, wenn das dort tätige pädagogische Personal die Kinder vorrangig beaufsichtigte (sie also nur vor etwaigen körperlichen Schäden bewahren würde, ohne ihnen einen entwicklungsfördernden und entsprechend größer werdenden Freiraum zu gewähren). In Kindertageseinrichtungen geht es um eine ganzheitliche Persönlichkeitsförderung des Kindes. Steht die Aufsichtspflicht einseitig im Vordergrund, werden geistige, seelische und soziale Persönlich- keitsbereiche nicht ausreichend angesprochen und gefördert. Zwischen den Kindern und dem pädagogischen Personal besteht eine Vertrauensbasis. Das Personal kennt die Kinder, die Umgebung und das Gelände. Außerdem wurden Absprachen mit den Kindern ge- troffen, die diese erfahrungsgemäß auch einhalten Die Aufsicht wird dann verantwortlich wahrgenom- men, wenn - klare Regeln oder Absprachen zwischen den Kin- dern und dem pädagogischen Personal bestehen, - das pädagogische Personal entsprechend den ge- setzlichen Mindestanforderungen vorhanden ist, - das Gelände keine Gefahren aufweist, die die Kin- der nicht erkennen oder einschätzen können, - die Kinder sich nicht vom Gelände entfernen können. ....... Daraus folgt, solange man die Kinder ermahnt und klare Regeln aufstellt, kommt man auch so seiner gesetztlichen Aufsichtspflicht nach. Wenn die Kinder sich nicht daran halten, ist die Betreuungskraft dafür nicht verantwortlich. Das Gleiche gilt übrigens auch fürs Tischtennistraining bei den Schülern und der Jugend |
#70
|
|||
|
|||
AW: AFD - Wahlprogramm
Entscheidend ist wohl die gesellschaftliche Akzeptanz. Wenn in der Gesellschaft das Denken vorherrscht *me first* und Du als Depp angesehn wirst, wenn Du davon abweichend sozial aktiv bist, dann brauchen wir uns nicht zu wundern. (Ähnliches Problemmhat ja auch die Vereinsarbeit). Dann geht es tatsächlich nur über Zwingende Verpflichtung. Und dann fair: Gleichbehandlung der Geschlechter und Ausnahmen nur in Extremfällen (Schwerbehinderung etc.). Man könnte sogar auf die Migration steuernd wirken: wer einwandern will, muss bereit sein, für 1 Jahr einen Dienst gegen Kost und Logis zu leisten. Über ein Arbeitszeugnis kann man Pluspunkte sammeln. Da wäre das Argument * Einwanderung in die Sozialsystem* etwas entkräftet.
__________________
Stopp dem Windelmüll! |
Lesezeichen |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:36 Uhr.