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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#761
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
@Setz-It: Für mich ist das in erster Linie ein ITTF Problem. Die ITTF lässt es zu, dass auf der LARC Beläge stehen, die nicht regelkonform sind. Ich denke, dass sich das mittlerweile auch bis zur ITTF rumgesprochen haben sollte und nicht nur den WTTV-Schiedsrichtern bekannt ist
![]() Was macht dich bei den Zulassungsverfahren eigentlich so sicher, dass die Hersteller die Beläge zur Zulassung einreichen müssen ![]() Auf der ab Januar gültigen LARC 31B sind so um die 60 neue Beläge drauf. Es gibt zwei mal im Jahr eine neue LARC. Ich stell mir das sehr schwierig vor, wenn die Hersteller ihre Beläge erst einreichen müssen, bevor sie eine Zulassung erhalten. Denkbarer ist es für mich, dass die Hersteller sämtliche Spezifikationen von der ITTF erhalten und dann "nur" einen Obolus an die ITTF abdrücken müssen, damit sie dann in Eigenverantwortung (was die Einhaltung der Spezifikationen betrifft) zugelassene Beläge in den Handel bringen dürfen. Die dabei evtl. entstehenden Probleme werden von der ITTF dann durch die Regeln"outgesourced". Der Spieler ist für sein Material selbst verantwortlich und die Schiedsrichter haben zu kontrollieren, ob das Material den Regeln entspricht. Aber vielleicht ist ja hier jemand, der genau weiß, wie das mit der Zulassung von Belägen läuft. Ich schätze mal, dass es augenblicklich so um die 1300 zugelassene Beläge - besser gesagt Obergummis - gibt. Zugelassene Beläge, bedingt durch die möglichen Schwammkombinationen, wird es dementsprechend mehr geben. Die SR sind sicher nicht zu beneiden, wenn sie bei den üblichen Sichtkontrollen auf Exoten treffen. |
#762
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Wenn ich mir die geforderten Prozeduren ansehe, dann entnehme ich daraus, dass Muster eingesandt werden müssen und nach 10 Jahren muss erneut ein Muster eingesandt werden, um sicherzustellen, dass die aktuelle Produktion nicht wesentlich davon abweicht.
Der Beginn des Anweisungstextes hierzu lautet: Zitat:
Du findest die Dokumente fürs Zulassungsverfahren incl. Formularen auf der ITTF-Seite, von daher brauchst du gar keine Vermutungen anzustellen. Aus den Formularen geht auch hervor, dass für die halbjährliche Verlängerungen der zulassung nicht erneut Papierkram und Prüfexemplare eingesandt werden müssen. Somit muss sich die ITTF pro Halbjahr mit rund 100 neu zuzulassenden OG praktisch auseinandersetzen. Ich denke mal, dass es Deadlines für die Einsendung gibt und dass man mit geeignetem Instrumentarium diese 100 OG mit allem drum und dran in einer Woche durchtesten kann. Ich sehe das ganze überhaupt nicht als ITTF-Problem an. Sie kann theoretisch verfolgen, wenn mit ihrem Logo Schindluder getrieben wird (Lizenzrecht oder so), muss sie aber nicht, und sie ist in meinen Augen nicht dafür verantwortlich, was Hersteller, Händler, Nachbehandler, Privatpersonen so auf den Markt hauen. Wie auch - ich kaufe 10 Noppen, verlängere, glätte und härte sie, verkaufe sie als Händler und damit wird es zum ITTF-Problem? Es gibt doch gar kein Konzept eines "ITTF-authorisierten Händlers", der nur normgerechtes Material anbietet. Wie soll so eine Kontrolle aussehen? Soll der Hersteller oder gar die ITTF dafür haften, dass eine Privatperson nicht zugelassene OG herstellt? Nein, es muss so laufen: ein Spieler beschwert sich bei seinem Händler, dass das Material nicht okay ist, der wird die Schuld von sich weisen und muss an den Hersteller herantreten. Sollten sich die Probleme häufen, wird aber ITTF, Hersteller oder Händler eine wie auch immer geartete Qualitätsgarantie abgeben müssen, um den Kunden zu halten. Sollte einem Hersteller nachgewiesen werden können, dass mit Vorsatz gegen die Regularien verstoßen wird und auf den normalen Vertriebskanälen unzulässiges Material angeboten wird, sollte man das öffentlich machen und die ITTF informieren, was dann allerdings passiert, weiß ich nicht. Schließlich zahlen ja die Hersteller brav ihre Zulassungsgebühren an die ITTF... Insofern besteht da mal wieder ein klarer Interessenkonflikt. Besonders bedauerlich ist wahrscheinlich der Umstand, dass jetzt erstmal Hinz und Kunz gegen den D'Tecs und die anderen betroffenen Beläge berechtigten Protest einlegen kann/wird, und der arme betroffene Spieler dann erstmal zusehen muss, wo für die (Wieder-)Vorlage des Schlägers einen korrekt dicken D'Tecs auf die Schnelle herbekommt oder zähneknirschend in den sauren Apfel der Bestrafung beißen muss. Da hängen Strafen, Sperren für die Spieler und vereine usw. dran. Eine sehr spannende Geschichte, Imageverlust (evtl. auch finanzielle Verluste) für Hersteller und Händler, deren Fehler die Spieler auslöffeln müssen. Geändert von Setz-It (17.01.2011 um 18:23 Uhr) |
#763
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Ich weiss nicht mehr genau wo es publiziert wurde, aber vor einiger Zeit gab es ein statement dass man letzteres vorhabe. Kann allerdings auch von Adham in einem internationalen Forum gewesen sein und dann ist es leider ohne Belang .....
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Cogito sum res cogitans Geändert von tt-trommler (17.01.2011 um 21:33 Uhr) |
#764
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Schau dir doch bitte mal die LARC an. Verlangst du von einem OSR ernsthaft, dass er jeden dort aufgeführten Belag auch dann als einen Zugelassenen erkennen kann, wenn man den Namen nicht mehr lesen kann ![]() ![]() Wenn z.B. das mig von Amigo nicht mehr lesbar war, könnte es sich um weiß der Teufel gehandelt haben. Da sind wie bei der Namensgebung der Beläge selbst, der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Könnte z.B. auch str fehlen und dann wäre es Astro gewesen und ein solcher Belag steht halt nun mal nicht auf der Liste. Sorry, aber einen OSR, der einen derartigen Belag nicht zulässt kann man sicher nicht Paragraphenreiterei vorwerfen. Auch wenn ich davon ausgehe, dass du ein ganz fairer Sportler bist und es sich tatsächlich um den zugelassenen Amigo handelt, hoffe ich, dass du das nicht von der handzuweisende Problem bei der Unterscheidung von zulässigen und nicht zulässigen Belägen nachvollziehen kannst. Auf der LARC sind mehr als 1000 zulässige Beläge aufgeführt! Da ist es unmöglich die ohne eindeutige Identifizierungsmerkmale wie etwa den Namen und den Hersteller zu erkennen! |
#765
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
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Glücksrad:"Doof bl_ibt doof!" -Ich kaufe ein "a". |
#766
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
PS. Es hat hier Stimmen gegeben, die würden auch bei einem fehlenden Buchstaben (wenn man etwa Jool* Amigo" lesen könnte) den Belag beanstanden. So etwas sehe ich als Paragraphenreiterei an, genauso wenn etwa ein lange benutzter Belag zwar noch eindeutig aus 10m Entfernung als rot, aber eventuell nicht mehr als leuchtend rot zu bezeichnen ist. Gruss Hdd |
#767
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
@Trask : No Sir.
![]() Ich traue mir durchaus zu behaupten dass ich nicht aus "Dummbach" stamme aber zwei Beläge "eindeutig" zu klassifizieren bzw. bei zwei Belägen eindeutig anhand des Augenscheins festzustellen das es sich um die gleichen handelt traue ich mir nicht zu. Vor Allem auch weil dann findige Mitkombattanten daraus folgern könnten dass man willkürlich handelt oder sogar parteiisch ist bzw. einen Präzedenzfall geschaffen hat.
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Cogito sum res cogitans |
#768
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
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Cogito sum res cogitans |
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Jetzt kann ich Form der Noppen, Länge, Abstand zueinander, Riffelung (falls vorhanden) vergleichen und noch einen Reibetest und Dotztest machen. Yes Sir! Das traue ich dir zu und den meisten anderen auch. Und vor allem kann man noch Form und Größe des Aufdrucks vergleichen. Wenn dann noch einer daherkommt und die Hyphotese aufstellt, dass es mal einen Belag gegeben haben könnte der all diese Faktoren aufweist, dann muss man sich die Frage gefallen lassen, ob man vielleicht einfach nicht will.
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Glücksrad:"Doof bl_ibt doof!" -Ich kaufe ein "a". Geändert von Trask (17.01.2011 um 22:11 Uhr) |
#770
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Es sieht leider so aus, dass es einigen SR Spaß macht, hart durchzugreifen. Wenn sie sich schon nicht trauen, regelwidrige Aufschläge abzuzählen ("nahezu senkrecht"), dann wenigstens ein paar Schläger aus dem Verkehr ziehen.
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