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Umfrageergebnis anzeigen: Kopftuch im Öffentlichen Dienst
Nein 23 62,16%
Mir egal 6 16,22%
Ja 8 21,62%
Teilnehmer: 37. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #71  
Alt 02.11.2003, 10:53
Volkmar Volkmar ist offline
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Re: Kopftücher im Öffentlichen Dienst

@ felyu

Könntest Du mal erklären, was Deine Aussage -"Ich bin nicht gut auf den Islam zu sprechen" - zu bedeuten und was das mit der Frage der Kopftücher zu tun hat?

Gruß, Volkmar
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  #72  
Alt 02.11.2003, 20:37
MagicBackhand MagicBackhand ist offline
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Re: Kopftücher im Öffentlichen Dienst

Zitat:
Zitat von Fozzi
Neu aus der Zeitung:

Schavan sorgt für Irritationen

Gesetzentwurf ohne Absprache

Ferdinand Kirchhof erhält eine zweite Chance. Der Tübinger Jura-Professor hat den Gesetzentwurf verfasst, der muslimischen Lehrerinnen in Baden-Württemberg das Tragen des Kopftuchs im Unterricht verbieten soll. Mit dem Thema kennt er sich bestens aus: Der Bruder des bekannten Ex-Verfassungsrichters Paul Kirchhof hat das Land Baden-Württemberg im jahrelangen Rechtsstreit gegen die Kopftuch tragende Lehrerin Fereshta Ludin vertreten. Ohne Erfolg. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht am 24. September entschieden, dass das Land erst eine gesetzliche Grundlage brauche, wenn es Kopftücher aus Schulen verbannen wolle.

Dass nun ausgerechnet Kirchhof dieses Gesetz als Entwurf formuliert hat, scheint bei Kritikern Zweifel an den Erfolgsaussichten aufkommen zu lassen. Denn dass eine solche Regelung erneut vor Gericht landen wird, ist klar: Vertreter islamischer Verbände haben den abermaligen Gang vor den Kadi bereits angekündigt.

Der Gesetzentwurf, den die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) gestern zunächst der eigenen, dann der FDP-Fraktion und anschließend der Presse vorstellte, bezeichnete Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) zwar als "hervorragend". Aber im entscheidenden Absatz des Entwurfes plädierte sie für eine Änderung des Kirchhof-Vorschlags. Der Satz, dass die "äußere Bekundung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen", dem Erziehungsauftrag der Landesverfassung entspreche will sie aus dem Gesetzestext streichen und lediglich in die Begründung aufnehmen. "Wir wollen das Gesetz schließlich so verfassungsdicht wie möglich machen." Eine "neuerliche Schlappe" vor dem Bundesverfassungsgericht, so Werwigk-Hertneck, könne sich das Land nicht leisten. Auf die Frage, welche Experten sie für ihre Position als Pendant zu Kirchhof aufführen könne, sagt die für die Rechtspflege zuständige Ministerin: "Unser Haus ist gut in der Lage, verfassungsrechtliche Fragen zu beantworten."

Sonst hatten sich die beiden Ministerinnen beim gemeinsamen Auftritt vor der Presse aber Harmonie verordnet. "Die bisherigen Beratungen", erklärte Schavan, "lassen nicht darauf schließen, dass es grundsätzliche Differenzen gibt." Bis zur Kabinettssitzung am 11. November werde man sich einigen, meinten beide Ministerinnen zuversichtlich.

Dabei hatten ihre Ressorts ohnehin die Aufgabe, einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Direkt nach dem Karlsruher Urteil hatte Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) Schavan beauftragt, ein Kopftuchverbot auszuarbeiten - in Abstimmung mit dem Innen- und Justizministerium. Doch in der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe erzielten die Ministerialen keine Einigung. Als am letzten Freitag bei einer Besprechung auf Arbeitsebene der Vertreter des Kultusministeriums einen ersten Kirchhof- Entwurf nur kurz austeilte, um ihn danach wieder einzusammeln, war die Empörung im Justizministerium groß. Gestern war allerdings nur von "Irritationen" die Rede, weil Schavan mit einem nicht abgestimmten Gesetzentwurf vorpresche. Am Abend beließ es die von der eigenen Fraktion im Stich gelassene Justizministerin bei einem dezenten Hinweis auf Unstimmigkeiten: Es habe keine Abstimmung mit Schavan gegeben. Nun hat sie bis zur Kabinettssitzung Zeit, sich mit dem Kirchhof-Entwurf anzufreunden. Denn auf den wird die CDU-Fraktion bestehen: Sie hat ihn gestern einstimmig angenommen. Die FDP-Fraktion erbat sich noch etwas "Bedenkzeit".
Jaja, jetzt geht der Eiertanz nämlich los. Keiner weiß so genau, wie man ein solches Verbotsgesetz gleichzeitig abstrakt verfassen soll und außerdem noch die politisch genehmen religiösen und sonstigen Bekundungen aus dem Verbotskreis ausnehmen soll. Wie ich schon gesagt habe, wird diese Problematik die Verwaltung und die Justiz auf die nächsten Jahre hinaus beschäftigen. Sobald ein Land ein Gesetz geschaffen hat, das der gerichtlichen NAchprüfung standgehalten hat, werden die anderen Länder mit ähnlichen Regelungen nachziehen. Das einzig positive an der Entscheidung des BVerfG ist, daß es jetzt für die Länder unheimlich schwer wird, Ausnahmen zum Kopftuchverbot zu statuieren, ohne den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verletzen. Das bringt aber den Muslimen nichts, sondern wird ein groteskes Verbieten und Kontrollieren von religiösen Bekundungen im staatlichen Bereich nach sich ziehen. Denn am Ende wird einfach jeder religöse Ausdruck verboten sein, weil es verfassungsrechtlich einfach anders nicht machbar ist. Die Frage ist aber, ob dieser Vorteil den Preis wert ist, den die Justiz zahlen muß. Denn die zweifellos zahllosen aufkommenden Verfahren werden die ohnehin schon sehr belastete Justiz noch weiter blockieren. Aber vielleicht werden dann noch ein paar Stellen frei und ich bekomm einen Job........
__________________
Gazelle 2.0
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