Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Sonstiges & Service > TT-NEWS Serviceforen > "Die Kneipe" > Stammtisch
Registrieren Hilfe Kalender

Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-)

Antwort
 
Themen-Optionen
  #71  
Alt 26.01.2025, 21:37
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
Foren-Urgestein - Master of discussion ****
 
Registriert seit: 24.02.2003
Beiträge: 12.692
mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Daraus folgt, solange man die Kinder ermahnt und klare Regeln aufstellt, kommt man auch so seiner gesetztlichen Aufsichtspflicht nach. Wenn die Kinder sich nicht daran halten, ist die Betreuungskraft dafür nicht verantwortlich.

Das Gleiche gilt übrigens auch fürs Tischtennistraining bei den Schülern und der Jugend
Ich fürchte deine Schlussfolgerung ist recht naiv.

Im folgenden Fall waren die Regeln für die Kinder klar. Die Kinder mussten schwimmen können. Leider sagte das Mädchen nicht die Wahrheit und die Betreuerin wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt:

https://www.merkur.de/bayern/kind-er...n%20l%C3%A4sst.

Das ist jetzt ein Extremfall, der Gott sei Dank nur selten auftritt. Ein Lehrer haftet persönlich ab "grober Fahrlässigkeit". Das hört sich erst mal nach halbem Vorsatz an, ist aber tatsächlich schon dann verwirklicht, wenn er ein Risiko erkennt, aber davon ausgeht, dass schon nichts passieren wird. Da man im Streitfall schwerlich beweisen kann, was ein Mensch erkennt, wird das dann eher zu einem "erkennen musste".

Also wenn du Kinder betreust (auch privat für Freunde oder Familie), solltest du auf jeden Fall eine gute Haftpflichtversicherung haben. Bei grober Fahrlässigkeit hilft die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr weiter: https://www.vpv.de/service/ratgeber-...betreuung.html
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4
Mit Zitat antworten
  #72  
Alt 26.01.2025, 21:43
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 13.02.2024
Alter: 35
Beiträge: 2.151
HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Ich fürchte deine Schlussfolgerung ist recht naiv.

Im folgenden Fall waren die Regeln für die Kinder klar. Die Kinder mussten schwimmen können. Leider sagte das Mädchen nicht die Wahrheit und die Betreuerin wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt:

https://www.merkur.de/bayern/kind-er...n%20l%C3%A4sst.

Das ist jetzt ein Extremfall, der Gott sei Dank nur selten auftritt. Ein Lehrer haftet persönlich ab "grober Fahrlässigkeit". Das hört sich erst mal nach halbem Vorsatz an, ist aber tatsächlich schon dann verwirklicht, wenn er ein Risiko erkennt, aber davon ausgeht, dass schon nichts passieren wird. Da man im Streitfall schwerlich beweisen kann, was ein Mensch erkennt, wird das dann eher zu einem "erkennen musste".

Also wenn du Kinder betreust (auch privat für Freunde oder Familie), solltest du auf jeden Fall eine gute Haftpflichtversicherung haben. Bei grober Fahrlässigkeit hilft die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr weiter: https://www.vpv.de/service/ratgeber-...betreuung.html
Ich habe bevor ich auf den Link geklickt habe einmal kurz geraten, nach dem Motto "das Kind hat das einfach so gesagt, hat aber nicht gestimmt"..und was steht im Artikel..

"Die Begründung der Richterin: Die Frau hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Nicht im Schwimmbad, sondern bereits zuvor: Sie habe sich nicht ausreichend bei den Eltern rückversichert, ob das Kind richtig schwimmen konnte. Die Betreuerin hatte ausgesagt, das Kind hätte ihr gegenüber behauptet, es könne schwimmen. Tatsächlich war das nicht der Fall. Das Mädchen hätte sich nicht im tiefen Beckenbereich aufhalten dürfen, so die Richterin."

Natürlich hätte die Betreuerin davor einen Elternbrief aufsetzen müssen und die Eltern hätten ankreuzen und unterschreiben müssen "Mein Kind ist in der Lage zu schwimmen".. das sollte in der heutigen Zeit doch aber Standard sein..

Das weiß man doch spätestens nach dem dieses Urteil durch die Presse ging:

Nach dem Tod einer Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 verurteilte das Landgericht Mönchengladbach im Februar zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen. Eine 60 Jahre alte Pädagogin erhielt eine Geldstrafe von 23.400 Euro. Die 34-jährige Mitangeklagte wurde zu 7.200 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt.

Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen.


https://www.news4teachers.de/2025/01...e-lehrerinnen/

Beide geschilderten Fälle sind natürlich grob fahrlässig und es gibt doch haufenweise Guidelines, was man alles vorher abfragen muss.

Und als nächstes fragst du noch, wer aus euren Vereinen als Betreuer im Schüler- oder Jugendtraining bzw. bei Spielen ist und jährlich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis dem Vereinsvorstand vorlegt

Auch Gerichte mussten nun in dritter Instanz anerkennen, dass es im Leben keine 100% Sicherheit gibt:

Nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich hat das Oberlandesgericht Frankfurt den damaligen Bürgermeister der Stadt Neukirchen (Schwalm-Eder) freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, sagte der Vorsitzende Richter am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt. Damit wurden vorangegangene Schuldsprüche unter anderem des Landgerichts Marburg aufgehoben.

Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können, sagte der Richter.

Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 in Neukirchen ertrunken. Mindestens ein Kind soll beim Spielen ins Wasser gefallen sein, die anderen verunglückten den Feststellungen zufolge beim Versuch, Hilfe zu leisten. Die Böschung war gepflastert und rutschig, so dass die Kinder sich nicht ans Ufer retten konnten.

Ihr Vater versucht nun, zivilrechtlich Schadenersatz von der Kommune geltend zu machen. Er glaubt, der Teich sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Das Verfahren laufe derzeit noch außergerichtlich, dies solle sich aber bald ändern, erklärte sein Anwalt.

Das Landgericht Marburg hatte den früheren Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Landgerichts hätte er den stellenweise knapp zwei Meter tiefen Teich absichern müssen. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung hätten sich die Kinder nicht retten können, befand das Gericht.

Auch das OLG Frankfurt ging in seinem Urteil davon aus, dass die Gemeinde hätte Maßnahmen treffen müssen. Der Vorsitzende Richter sprach von Schildern mit Piktogrammen, um auf die potenzielle Lebensgefahr hinzuweisen. Möglicherweise hätte auch ein Holzzaun aufgestellt werden müssen. Ein solcher hätte die Kinder aber nicht abgehalten.

"Es gibt auch schreckliche Unglücksfälle, für die weder die Eltern noch einen Dritten eine strafrechtliche Schuld trifft", sagte der Richter, der sich bei dem früheren Bürgermeister für die lange Verfahrensdauer und die damit einhergehenden Belastungen entschuldigte. Der Ex-Rathauschef selbst war nicht zu der Verhandlung erschienen.


https://www.hessenschau.de/panorama/...rchen-100.html

Geändert von HansWurst123 (26.01.2025 um 21:54 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #73  
Alt 26.01.2025, 21:59
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
Foren-Urgestein - Master of discussion ****
 
Registriert seit: 24.02.2003
Beiträge: 12.692
mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von alba Beitrag anzeigen
Entscheidend ist wohl die gesellschaftliche Akzeptanz. Wenn in der Gesellschaft das Denken vorherrscht *me first* und Du als Depp angesehn wirst, wenn Du davon abweichend sozial aktiv bist, dann brauchen wir uns nicht zu wundern.
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass ein Zwang die gesellschaftlich Akzeptanz fördern würde. Eher im Gegenteil. Der Zwang wurde hier in diesem Thread ja auch schon mehrfach damit begründet, dass man es ja früher selbst auch machen musste.
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4
Mit Zitat antworten
  #74  
Alt 26.01.2025, 22:05
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
Foren-Urgestein - Master of discussion ****
 
Registriert seit: 24.02.2003
Beiträge: 12.692
mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen

Natürlich hätte die Betreuerin davor einen Elternbrief aufsetzen müssen und die Eltern hätten ankreuzen und unterschreiben müssen "Mein Kind ist in der Lage zu schwimmen".. das sollte in der heutigen Zeit doch aber Standard sein..
Vorher meintest du ja noch klare Regeln für die Kinder würden ausreichen.

Aber ja man sollte meinen, dass die Ausage der Eltern ausreicht. Sieht aber offenbar auch nicht jeder Richter so: https://www.neumarktaktuell.de/news/...605/16-04-2018

Zitat:
Im vorliegenden Fall urteilte die Richterin, dass es nicht genüge, sich von den Eltern bestätigen zu lassen, dass das Kind schwimmen könne. Auch die Bestätigung, das Kind habe bereits das Seepferdchen-Abzeichen (Frühschwimmer), genüge nicht. Die Jugendleiterin hätte die Kinder vorschwimmen lassen müssen.
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4
Mit Zitat antworten
  #75  
Alt 26.01.2025, 22:07
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 13.02.2024
Alter: 35
Beiträge: 2.151
HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass ein Zwang die gesellschaftlich Akzeptanz fördern würde. Eher im Gegenteil. Der Zwang wurde hier in diesem Thread ja auch schon mehrfach damit begründet, dass man es ja früher selbst auch machen musste.
Natürlich wird ein Zwang für alle die Akzeptanz massiv fördern - das Problem für die Akzeptanz war ja die fehlende Wehrgerechtigkeit am Ende, weil zu wenige eingezogen wurden.

Das ist eine wichtige Maßnahme zur Gleichstellung und wird mehr Wirkung haben als jeder Girls Day.
Mit Zitat antworten
  #76  
Alt 26.01.2025, 22:12
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 13.02.2024
Alter: 35
Beiträge: 2.151
HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Vorher meintest du ja noch klare Regeln für die Kinder würden ausreichen.

Aber ja man sollte meinen, dass die Ausage der Eltern ausreicht. Sieht aber offenbar auch nicht jeder Richter so: https://www.neumarktaktuell.de/news/...605/16-04-2018
In einer Situation im Klassenzimmer oder Schulhof werden klare Regeln wohl ausreichen, weil was will die Nachmittagskraft abfragen, was durch den Klassenlehrer bisher nicht abgefragt wurde?

Man lässt Vorschwimmen ohne ins Schwimmbad gegangen zu sein - das möchte ich einmal sehen. Wäre in der nächsten Instanz kassiert worden.
Dass das Seepferdchen aber kein Nachweis von Schwimmfähigkeiten ist, das stimmt.
Mit Zitat antworten
  #77  
Alt 26.01.2025, 22:13
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
Foren-Urgestein - Master of discussion ****
 
Registriert seit: 24.02.2003
Beiträge: 12.692
mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Natürlich wird ein Zwang für alle die Akzeptanz massiv fördern - das Problem für die Akzeptanz war ja die fehlende Wehrgerechtigkeit am Ende, weil zu wenige eingezogen wurden.
Eine Akzeptanz erfordert eine Auswahl - der Zwang negiert diese. Im Falle von erzwungener Pflicht also noch nachträglich eine freiwillige akzeptieren- wie es alba ja z.B. gemacht hat.

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Das ist eine wichtige Maßnahme zur Gleichstellung und wird mehr Wirkung haben als jeder Girls Day.
Gibt es einen Girls Day bei der Bundeswehr?
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4
Mit Zitat antworten
  #78  
Alt 26.01.2025, 22:20
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
Foren-Urgestein - Master of discussion ****
 
Registriert seit: 24.02.2003
Beiträge: 12.692
mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
In einer Situation im Klassenzimmer oder Schulhof werden klare Regeln wohl ausreichen, weil was will die Nachmittagskraft abfragen, was durch den Klassenlehrer bisher nicht abgefragt wurde?
Das "Fragen" war in dem Freibadfall der wunde Punkt. Aber Unfälle mit Schülern passieren sogar im Klassenzimmer. Im Ernstfall werden dann aus vorher nicht wahrgenommenen Fliegen der sprichwörtliche Elefant.
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4
Mit Zitat antworten
  #79  
Alt 26.01.2025, 22:22
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 13.02.2024
Alter: 35
Beiträge: 2.151
HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Eine Akzeptanz erfordert eine Auswahl - der Zwang negiert diese. Im Falle von erzwungener Pflicht also noch nachträglich eine freiwillige akzeptieren- wie es alba ja z.B. gemacht hat.



Gibt es einen Girls Day bei der Bundeswehr?
Man hat doch die Auswahl:

Bundeswehr
- Heer
- Luftwaffe
- Marine
- Cyber- und Informationsraum

Zivildienst als Folge der Kriegsdienstverweigerung

- zigtausende freie Träger
- Anderen Dienst im Ausland (ADiA)


Zivil- oder Katastrophenschutz


- Technisches Hilfswerk
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
- Deutsches Rotes Kreuz
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland
- Malteser Hilfsdienst
- Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden
- Freiwillige Feuerwehr (der Dienst dauerte zuletzt vier Jahre)

Entwicklungshilfe

- anerkannter Entwicklungshilfeorganisationen

FSJ-ler oder FÖJ-ler

- zig tausende Träger

Selbstverständlich gibt es einen Girls Day bei der Bundeswehr, die Zivil- oder Katastrophenschutz Organisationen freuen sich sicher auch über Nachwuchs
Mit Zitat antworten
  #80  
Alt 26.01.2025, 22:24
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 13.02.2024
Alter: 35
Beiträge: 2.151
HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)
AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Das "Fragen" war in dem Freibadfall der wunde Punkt. Aber Unfälle mit Schülern passieren sogar im Klassenzimmer. Im Ernstfall werden dann aus vorher nicht wahrgenommenen Fliegen der sprichwörtliche Elefant.
Deswegen sichert man sich auch über so Dinge wie Schulordnungen u.ä. ab "Es wird im Klassenzimmer nicht gerannt"..
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77