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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#811
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Woher soll ich denn auch wissen, dass das nicht regelkonform ist? Ist ja zulässig, bis es mal kontrolliert wird und wenn es dann soweit ist schimpfe ich einfach auf die Schiedsrichter und den Verband! Jawoll! Spaß bei Seite und zurück zur Realität. Und nun liebe Gabi hör bitte endlich auf so lächerlich gegen Schiedsrichter und den WTTV zu schießen. Man bekommt allmählich den Eindruck, dass deine Probleme mit dem WTTV wesentlich tiefer gehen.
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In vino veritas
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#812
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Doch, wenn sie zum Beispiel wie der D'Tecs unter Spannung auf Folie vormontiert worden ist oder eine andere Noppe unter Spannung auf eine Folie gezogen wird.
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#813
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Aber damit Du ruhig schlafen kannst, habe ich jetzt mal mit dem Geodreieck meines Sohnes nachgemessen: Exakt 1,9mm!!! Juchuuuh... nichts wie an den Tisch.... Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#814
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Und wenn ein SR im WTTV dann auch noch beschließt, dass rot nicht mehr rot ist, was zuvor aber Hunderte von anderen SR haben erkennen können, und das dann auch noch als "Tatsachenentscheidung" deklariert wird, dann setzt das der ganzen Lächerlichkeit noch die Krone auf! Das Problem ist, dass dieser ganze Schwachsinn, der im Augenblick mit den Sportlern veranstaltet wird, nur in sehr geringem Maße die Öffentlichkeit erreicht. Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#815
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Mal 2 Beispiele der Realität aus dem Jahr 2011 (!): Beispiel 1: Turnier A im Januar 2011, verbandsoffen TTVWH, > 350 Teilnehmer. Am Morgen begrüßt der Hallensprecher die Spieler der Herren-B-Klasse und weißt die Spieler darauf hin, dass die Umkleidekabine über keine ausreichende Lüftung verfügen und die Spieler doch somit bitte draußen kleben sollen. Beispiel 2: Turnier B im Januar 2011, bundesoffen, genehmigt vom BTTV. Ein an 2 Tagen sehr gut besuchtes Turnier, bei dem es auch im Eingangsbereich einen kleinen TT-Shop gab. Taschen, Bekleidung, Hölzer, Beläge, VOC freier Kleber... und der gute alte Vulkan. Und NEIN, der wurde nicht unter der Ladentheke gehandelt sondern stand in größeren Mengen direkt vorne auf dem Tisch. Der OSR ist übrigens an dem Tag mehrfach direkt dran vorbei gelaufen. Beide Beispiele kenne ich nicht vom Hörensagen, sondern war jeweils live dabei. Soviel zum Thema "Zurück zur Realität".
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"Invincibility lies in the defence; the possibility of victory in the attack."
(Sun Tzu) Geändert von Markus S. (19.01.2011 um 17:14 Uhr) |
#816
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Pardon my ignorance, aber wo ist das Problem?
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#817
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Zitat:
Jetzt will ich mal hoffen, dass deine Messung nicht in die gleiche Kategorie wie deine Regelauffassung einzuordnen ist! Die Regeln biegst du dir schließlich auch so zurecht, wie es dir grad in den Kram passt |
#818
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Die Moral von der G'schicht: Was nützen Regeln die schwarz auf weiß aufgeschrieben sind aber (in vielen Landesverbänden) nicht gelebt werden. Und wie in beiden Fällen nicht nur von Spielern sondern von Turnierausrichtern, OSR's, etc...
Wenn ich die Situation im WTTV mit der in anderen Landesverbänden vergleiche, sollte man vielleicht erst mal eine gemeinsame Linie finden. So würde ich mir als Spieler im WTTV auch zurecht vera vorkommen.
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"Invincibility lies in the defence; the possibility of victory in the attack."
(Sun Tzu) |
#819
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Pardon my ignorance^2: Gegen welche Regeln wurde verstoßen und was wären regelkonforme praktikable Handlungen gewesen?
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#820
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
ITTF-Regel Teil B 2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden. Anm.: "Austragungsstätte" bedeutet das gesamte Spielgebäude sowie das Gelände, auf dem das Gebäude steht, einschließlich Eingangsbereich, Parkplatz und ähnliche Einrichtungen. Der Hallensprecher hat also vollkommen korrekt gehandelt. Zu deinem Beispiel Turnier B: Wo ist denn da das Problem Es darf verkauft werden was gesetzlich nicht verboten ist. Das ist auch sicher nicht die Aufgabe Verkäufe zu unterbinden. VOC-haltiger Kleber darf nur in der Sporthalle und auf dem gesamten Gelände nicht benutzt werden. Zuhause darfst du VOC-haltigen Kleber benutzen und sogar deinen Belag damit aufs Holz kleben. Du bist dann halt selbst dafür verantwortlich, dass er bis zum nächsten Einsatz unter 3ppm VOC-Gehalt kommt. Durch ausreichendes Auslüften z.B. ... |
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