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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#831
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Wie gesagt, haarspalterei überlass ich anderen. Fast alle wussten bei der Ansage was gemeint war. Aber wie heißts so schön, wo kein Richter da kein Kläger.
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"Invincibility lies in the defence; the possibility of victory in the attack."
(Sun Tzu) |
#832
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Und Dir nochmal zu erklären, dass der ITTF ein exemplarisches Obergummi(!) eingereicht wird, das sich dann womöglich von der Produktion unterscheidet - oder das so zulässig wäre, aber eben nicht mit einer Klebefolie, tja das hab ich zwar schon wieder versucht, aber Du wirst es erneut nicht begreifen (wollen). Zitat:
Vor oder kurz nach dem Frischklebeverbot tummelten sich die Klebenden noch in Scharen neben der Halle. Diese Bsp. helfen genau wie deine leider nur bedingt, denn was wirklich abgeht, kann man nur mit massiven Kontrollen wie bei den WSM feststellen.
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In vino veritas
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#833
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Die ITTF gibt noch nicht mal eine Liste heraus, auf der zugelassene Kleber aufgeführt werden. Dafür steht in den Regeln aber folgendes: 2.1 Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial 2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre. Anm.: neue Kleber erhalten keine ITTF Zulassung, wenn sie flüchtige organische Lösungsmitteln enthalten. ..und das alles findest du gut In so ziemlich jedem TT-Laden ist man nach anfänglichen Versuchen mit (angeblich)VOC-freien Klebern wieder dazu übergegangen mit VOC-Klebern Beläge zu montieren. ITTF-zugelassene Kleber gibt es schließlich nicht. Mit den angeblich VOC-freien Klebern aus dem TT-Handel sollte man ob der Regel B 4.2.1 auch lieber vorsichtig sein. Denn es liegt ja in der Verantwortung des Spielers zu gewährleisten, dass der Kleber lösemittelfrei ist.. Da es nun mal so ist, dass es keine ITTF-zugelassenen VOC-freien Kleber gibt und auch die Beläge selbst nicht VOC-frei produziert und ausgeliefert werden müssen, genügt es selbstverständlich, dass ein Spieler dafür verantwortlich ist, dass sein Schläger zum Zeitpunkt eines offiziellen Spiels den geforderten Grenzwert einhält. Die Regel B 2.4.1 ist unter den gegebenen Umständen nichts weiter als ein Furz im Wind. Was man auch unschwer daran erkennen kann, das keine Test vorgesehen sind, die darauf abzielen VOC-Rückstände aufzuspüren. Mach dir auch mal Gedanken darüber wie geeignet das minirae für VOC-Messungen auf Noppenbelägen ist. Ich würde sagen, dass es dafür völlig ungeeignet ist. Wenn die sogenannte Messkappe auf die Noppen gelegt wird, sollte sie mehr an der Umgebungsluft rumschnüffeln, als an den tatsächlichen Ausdünstungen des Belags. Geändert von User 17544 (19.01.2011 um 23:58 Uhr) |
#834
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
War mir an beiden Tagen auch viel zu kalt um mich vor, neben oder hinter der Halle aufzuhalten. Lediglich einen der mit der Pinseldose von draußen rein kam. Aber das braucht man nicht weiter zu diskutieren, weil sonst fangen wir wieder mit den Haarspaltereien an, da ja auch VOC-freier Kleber oder Fingerfarbe drin gewesen sein könnte. Ist ja auch nicht auszuschließen. Zitat:
Solche Situationen wie meine beiden Beispiele zeigen einfach nur, dass hier im Vergleich zum WTTV ganz andere Maßstäbe angelegt werden. Auf mehr sollte das nicht abzielen.
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"Invincibility lies in the defence; the possibility of victory in the attack."
(Sun Tzu) Geändert von Markus S. (19.01.2011 um 23:59 Uhr) |
#835
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Zitat:
Zitat:
RH ist ein roter Grass D. Tecs OX mit Klebefolie auf einem dunkelblauen Donic Epox Powerallround. Leuchtend rot war der Belag nach ersten Augenschein (kenne die ITTF-Farbtabelle nicht) eher nicht, das blau schien reichlich durch. Da würde es mich echt mal interessieren, was passiert, wenn man den Schläger 20-30 Schiedsrichtern gibt, gibt wohl 3 Möglichkeiten: a) zulässig b) Lupe besorgen (falls vorhanden) und verm. feststellen, daß zu lang c) nicht zulassen, da blau durchscheinend und nicht mehr leuchtend rot. Tja, da bleibt halt nicht viel übrig als ne "willkürliche Tatsachenentscheidung". ;-) Richard Geändert von Lrephcsak (20.01.2011 um 05:06 Uhr) |
#836
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Was hat denn eine klare Ansage mit Haarspalterei zu tun? Die Regeln dazu sind klar formuliert. Übrigens hat ein Turnierveranstalter einen Kleberaum zur Verfügung zu stellen oder für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Das hat er im gezeigten "abschreckenden" Beispiel getan. Also alles regelkonform, Beispiel ungeeignet, ebenso wie das zweite. Denn wo steht, dass ein Verkaufsstand bei einem Turnier verboten ist oder was dort verkauft werden darf?
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#837
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
was die Hersteller betrifft habe ich schon einmal gepostet dass diese sich völlig legal verhalten falls SVHC-Stoffe im Produktionsprozess verwendet werden : solche Stoffe dürfen zu 0,1% im Produkt (genaue Definition : Artikel) enthalten sein ohne dass der Kunde dies mitgeteilt bekommen muss. (So und jetzt gehe ich in meinen VOC - Betrieb ..... der dafür sorgt dass tatsächlich die 2 ppm eingehalten werden und nicht 1000 ppm wie gesetzlich erlaubt)
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Cogito sum res cogitans |
#838
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Wenn die ITTF tatsächlich Kleber zulässt, wäre eine solche Liste in der Tat wünschenswert. |
#839
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Sie ist mMn nicht nur bescheiden, sondern angesichts der Gepflogenheiten bei der Belagsherstellung und der nicht vorhandenen zugelassenen VOC-freien Kleber, wie schon geschrieben nix weiter als ein Furz im Wind. Das sehe ich allering vollkommen anders. Natürlich hat die ITTF die Möglichkeit VOC zumindest aus den ausgelieferten Belägen zu verbannen. Ob VOC zur Herstellung zwingend nötig ist, enzieht sich meiner Kenntnis. Da scheinst du der Fachmann zu sein. Von einem anderen Fachmann habe ich mir sagen lassen, dass bei der Belagsherstellung gesundheitlich extrem bedenkliche Lösemittel verwendet werden. Auch das scheint die ITTF eher weniger zu stören. Dann ist es auch nicht zu viel verlangt, dass die ITTF endlich eine Liste mit zugelassenen Klebern herausgibt. Das es überhaupt VOC-freie Kleber gibt, davon bin ich nicht wirklich überzeugt. Aber vielleicht magst du als Fachmann den Zweifel bei mir ausräumen. Na ja, ich ziehe da nicht alle über einen Kamm... Zitat:
Zitat:
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#840
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
MAK-Werte legen zulässige VOC-Konzentrationen am Arbeitsplatz fest (40 Stunden die Woche). Geändert von Mighty (20.01.2011 um 11:17 Uhr) |
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