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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#841
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Wenn sich ein Hersteller natürlich wissentlich nicht daran hält ist eine ganz andere Frage. Darfst mir ruhig glauben wovon ich rede ...
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Cogito sum res cogitans |
#842
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Nicht mal Sharara hat so was behauptet, jedenfalls nicht bei seinen Auftritten auf TT-Forums. Es ist noch kein IOC-Dokument präsentiert worden, das eine solche Aufforderung enthält. Hätte es so ein Dokument gegeben, wäre es schon längst präsentiert worden. Also sieht es nach einer weiteren Lüge aus. |
#843
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Kannst Du mir mal bitte kurz den MAK von Benzol nennen? Das ist eines der Lösungsmittel, die früher vielleicht auch mal in dem einen oder anderen Kleber enthalten gewesen sein könnten ...
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#844
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
http://www-dgaum.med.uni-rostock.de/...ien/benzol.htm
Wie ich anderen Quellen entnommen habe, sollte für potentiell krebserzeugende Stoffe der sogenannte TRK-Wert und nicht MAK-Wert angegeben werden. Da das miniRAE auch nicht nach krebserregend oder nicht oder giftig oder nicht unterscheiden kann, und es giftigere und stärker krebsverursachende Substanzen gibt, die vom miniRAE überhaupt nicht erfasst werden, weiß ich nicht genau, was diese Diskussion jetzt bringen soll... Die Regel zielte doch auf eine allgemeine Giftigkeit von VOC-Dämpfen, nicht aber auf Krebspotential und Erbgutveränderungen, oder doch? |
#845
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Der MAK-Wert gibt m.W. die Konzentration eines Stoffes an, nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft bzw. Medizin bei einer dauerhaften Exposition nicht zu dauerhaften Schäden führen sollte. Dass beim laienhaften Umgang mit lösungsmittelhaltigen Klebern der Spieler kurzfristig u.U. deutlich höheren Konzentrationen ausgesetzt ist, wird in der Diskussion meistens ausgeblendet, ebenso wie diese höheren Konzentrationen auf den Organismus wirken können. Der Test mit dem MiniRAE wird nicht während der Benutzung der Kleber zur Überwachung der Einhaltung der MAK-Konzentrationen durchgeführt, sondern im Nachhinein zum Nachweis ob lösungsmittelhaltige Kleber verwendet wurden. Daraus folgt logischerweise, dass die Grenzwerte die MAK-Werte unterschreiten müssen, da sich Lösungsmittel im Laufe der Zeit verflüchtigen. Ein weiterer Hintergrund meines Kommentars war darauf hinzuweisen, dass es Lösungsmittel gibt, für die überhaupt keine MAK-Werte festgelegt sind, denen man also am Besten garnicht ausgesetzt sein sollte. Auch solche Lösungsmittel gab es wohl früher in Klebern (Stichwort: Benzol). Der TRK-Wert ist kein Wert, im Rahmen dessen die Verwendung solcher Stoffe unbedenklich ist. Um aus Wikipedia zu zitieren (ja ich weiß, keine wissenschaftlich verlässliche Quelle, aber für eine erste Betrachtung soll es genügen): "Der TRK-Wert soll das Risiko eines Gesundheitsschadens minimieren, da auch bei eingehaltenem TRK-Wert eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen nicht ausgeschlossen ist."Natürlich wäre es schön, wenn das MiniRAE alle gesundheitlich bedenklichen Stoffe nachweisen könnte, aber das ist wohl Utopie. Vielleicht abschließend nochmal ein Vergleich, der vielleicht nicht in allen Einzelheiten passt, der aber die Sache mit den Grenzwerten nochmals verdeutlicht: nehmen wir an ein Verkehrsteilnehmer verursacht einen Unfall und ihm wird später eine Blutprobe entnommen um seinen Alkoholpegel zu ermitteln. Der direkt gemessene Wert wird - je nach Zeitraum zwischen Unfall und Blutentnahme - ggf. deutlich geringer sein als der Blutalkoholspiegel zum Zeitpunkt des Unfalls. Trotzdem käme hier niemand auf die Idee zu argumentieren "die Blutprobe enthält aktuell nur xx mg/ml Alkohol, also kann es beim Unfall nicht beeinträchtigend gewesen sein, weil xx < yy mg/ml, was als unproblematisch angesehen wird" (sofern es solch einen Wert überhaupt gibt), sondern es wird immer heißen "xx mg/ml jetzt heißt es waren mindestens zz > xx mg/ml zum Zeitpunkt des Unfalls, und da zz > yy mg/ml, kann nicht ausgeschlossen werden, dass/ist anzunehmen, dass ...". Dieses Zurückrechnen könnte man hier auch als einen "Grenzwert" für "N Stunden nach dem Ereignis" verstehen. Wie gesagt, der Vergleich hinkt etwas weil nicht vom MiniRAE-Messwert zurückgerechnet wird, aber er verdeutlicht vielleicht nochmal einen Kernaspekt, der hier leider sehr gerne (bewußt?) ausgeklammert wird. |
#846
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ja, da hast du völlig recht und auch schön erklärt. Die Gleichsetzung von MAK und miniRAE ist natürlich völliger Quatsch, da das miniRAE ja keine resultierende Raumluftkonzentration misst, sondern die Konzentration in einem sehr kleinen Messvolumen in Belagnähe. Wenn für eine bestimmte Substanz der MAK-Wert über der miniRAE-Obergrenze liegt, ist das natürlich schonmal besser...
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#847
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Es ging immer um 2 Dinge: um Konzentrationen beim Kleben und um Konzentrationen in der Halle beim Spielen. Zitat:
Zitat:
Ich behaupte mal, dass auch in diesem Fall, genauso wie bei der "IOC-Lüge", ein Beweis längst wäre präsentiert worden, wenn es ihn gegeben hätte. Auch die bekannte Expertise des Bundesinstitutes für Risikobewertung konnte diesen Beweis nicht bringen, trotz der Trickserei mit dem NAOEL-Wert. Sie hat sogar praktisch das Gegenteil bewiesen, wenn man berücksichtigt, dass die "Experten" versteckt davon ausgegangen sind, dass sich Spieler ihr ganzes Leben lang in einem Kleberaum befinden. |
#848
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Klar hat er Recht, was RAE-Messungen betrifft, aber das ist vollkommen an das Thema vorbei. Schöne Masche, muss ich sagen, der Gegenseite eine falsche Argumentation zu unterstellen, die nie gebracht worden ist, um dann diese nicht existierende Argumentation zu widerlegen.
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#849
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Simple basic reality :
MAK- Werte gibt es seit ca. 5 Jahren nicht mehr; Benzol hat keinen da Krebserregend. MAK-ähnliche Grenzwerte wie DNEL (derived non effective level). DMEL (derived minimum level), PNEC(predictive non effective level) oder RCR (Risc characterization ratio) für SVHC (substances of very high concern) sind wie die Namen schon sagen noch keine Gesetzesvorgabe sondern werden diskutiert, also ist alles nach dem Stand der Technik mögliche zu tun diese zu vermeiden und mit Ersatzstoffen zu arbeiten. Ob im Falle eines Lösemittels bei der Herstellung von TT-Belägen notwendigerweise verwendet wird kann dem Kunden (also dem Spieler) grundsätzlich einerlei sein (nicht dem Hersteller der für die Einhaltung entsprechender arbeitssicherheitstechnischer Vorgaben sorgen muss) solange das Produkt mit solchen SVHC nicht so belastet ist dass es zu gesundheitsschäden führt. Dieser aktuell gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert liegt bei 0,1% d.h. 1000 ppm. Solange dieser Wert bei Artikeln (also in unserem Fall der Belag) nicht überschritten ist besteht seitens des Herstellers keine Deklarations- und Informationspflicht. Wenn der ITTF jetzt in seinen Regularien 2 ppm als Summe für VOC festlegt ist das meiner Meinung nach eine reine Schutzmassnahme gegen irgendwelche möglichen Regressforderungen (genauso wie sich ein verantwortungsvoller Unternehmer der mit SVHC arbeitet nicht unbedingt an den aktuellen maximal zulässigen Grenz- oder Richtwerten orientiert)
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Cogito sum res cogitans |
#850
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Aber was soll's... Was zum Teufel soll so schwer daran sein, jedem Hersteller die Zulassung zu entziehen, der nicht in der Lage ist Beläge VOC-frei bzw zumindest mit dem für Spieler gültigen Grenzwert von 3 ppm (ab Herbst 2ppm) auszuliefern |
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